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ProtokollIm Zeitpunkt der Unterzeichnung des Abkommens zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Ukraine zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sind die Unterfertigten übereingekommen, dass die folgenden Bestimmungen einen integrierenden Bestandteil des Abkommens bilden: Auslegung des Abkommens Es gilt als vereinbart, dass den Abkommensbestimmungen, die nach den entsprechenden Bestimmungen des OECD-Musterabkommens auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen abgefasst sind, allgemein dieselbe Bedeutung zukommt, die in den OECD-Kommentaren dazu dargelegt wird. Die Kommentare die von Zeit zu Zeit überarbeitet werden können stellen eine Auslegungshilfe im Sinne des Wiener Übereinkommens über das Recht der Verträge vom 23. Mai 1969 dar. ZU URKUND DESSEN haben die hiezu gehörig Bevollmächtigten dieses Protokoll unterzeichnet. GESCHEHEN zu Kiew, am 16. Oktober 1997, in zwei Urschriften, jede in ukrainischer, deutscher und englischer Sprache, wobei alle Texte gleichermassen authentisch sind. Im Zweifel geht der englische Text vor. Für die Regierung der Republik Österreich: Für die Regierung der Ukraine:
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