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Kommissionsbericht zum Beitritt Ungarns

Einleitung

Der Europäische Rat von Kopenhagen stellte für die Kandidatenländer im Juni 1993 die folgenden politischen Beitrittskriterien auf: ,,institutionelle Stabilität als Garantie für die demokratische und rechtsstaatliche Ordnung, Wahrung der Menschenrechte sowie Achtung und Schutz von Minderheiten[*]``.

In ihrer Stellungnahme von 1997 zum Antrag Ungarns auf Beitritt zur Europäischen Union gelangte die Kommission zu folgendem Schluss:

,,Die ungarischen Institutionen funktionieren einwandfrei, wobei die drei Gewalten auf die Wahrung ihrer jeweiligen Zuständigkeiten bedacht sind und konstruktiv zusammenarbeiten. Die Wahlen sind frei und verlaufen ordnungsgemäß, was bereits 1990 und 1994 eine reibungslose Ablösung der jeweiligen Regierung aufgrund veränderter Parlamentsmehrheiten ermöglicht hat. Es gehört zur Normalität, dass die Opposition an der Arbeit der Institutionen teilhat.

Die Einhaltung der Grundrechte im Land ist frei von größeren Problemen. Die Minderheitenrechte sind garantiert und geschützt. Einige Verbesserungen im Justizwesen und im Zusammenhang mit der Wahrung der Rechte der Gruppe der Roma sollten noch vorgenommen werden, doch die jüngsten Maßnahmen der Regierung sind bereits ein Fortschritt. Die Korruptionsbekämpfung müsste noch besser funktionieren.

Ungarn ist somit eine Demokratie, denn es besitzt stabile Institutionen, die die Rechtsstaatlichkeit, die Einhaltung der Menschenrechte sowie die Achtung der Minderheiten und den Schutz ihrer Rechte garantieren``.

In ihrem Regelmäßigen Bericht 2001 stellte die Kommission Folgendes fest:

,,In ihrer Stellungnahme von 1997 gelangte die Kommission zu der Feststellung, dass Ungarn die politischen Kriterien erfüllt. Seither hat Ungarn seine Demokratie, Rechtsstaatlichkeit sowie Achtung und Schutz der Minderheiten garantierenden Institutionen in beachtlicher Weise weiter konsolidiert und ausgebaut. Die Anstrengungen des zurückliegenden Jahres zielten in dieselbe Richtung. Ungarn erfüllt nach wie vor die in Kopenhagen festgelegten politischen Kriterien.

Die Reform der öffentlichen Verwaltung wurde mit der Einführung eines neuen Rechtsrahmens zur Stärkung der Rechenschaftspflicht und Effizienz der Verwaltung vorangebracht. Der öffentliche Dienst hat außerdem durch Verbesserungen in der Besoldung und bei den Aufstiegsmöglichkeiten an Attraktivität hinzugewonnen. Im Bereich der Weiterbildung, die inzwischen zu einem wesentlichen Bestandteil jeglicher Laufbahn im öffentlichen Dienst geworden ist, wurden ebenfalls zusätzliche Anstrengungen unternommen.

Im Bereich des Justizwesens hat sich nach weiteren Maßnahmen im Verwaltungsaufbau wie zum Beispiel Modernisierung der IT-Systeme und der Verfahren, Durchführung von Fortbildungsmaßnahmen und Personalerneuerung die Leistungsfähigkeit der Gerichte allgemein verbessert. Aufgrund fortdauernder Überlastung ist der Oberste Gerichtshof nur begrenzt in der Lage, sich der Anleitung der nachgeordneten Gerichte und der Vereinheitlichung der Gerichtspraxis zu widmen. Die übrigen Aspekte der Justizreform lassen sich angesichts knapper Haushaltsmittel nur schwer verwirklichen.

Der Kampf gegen die Korruption steht auf der Prioritätenliste der Politik weiterhin ganz oben; zur Bewältigung der Problematik wurde eine neue gesetzliche Regelung der Vermögenserklärung und eine Verschärfung der Strafgesetzgebung verabschiedet. Die Korruption ist jedoch nach wie vor ein Problem für das Land; die neuen Maßnahmen müssen umgehend in die Tat umgesetzt werden, wenn der Kampf gegen die Korruption stärkere Wirkung zeigen soll.

Im Bereich Menschenrechte und demokratische Grundfreiheiten sind Fortschritte im Asylrecht zu verzeichnen; kürzere und effizientere Verfahren sowie besser geeignete Aufnahmeeinrichtungen haben eine erhebliche Verbesserung der Lage bewirkt. Die gemeldeten Fälle polizeilicher Übergriffe erfordern Maßnahmen zur Verbesserung der Polizeidisziplin. Im Bereich der öffentlich-rechtlichen Medien muss eine Lösung für die personelle Besetzung der Vorstände der drei Rundfunkkuratorien gefunden werden.

Das Instrumentarium zum Schutz der Rechte der Roma-Minderheit wurde durch zusätzliche Maßnahmen erweitert. Parallel dazu wurden die Haushaltsmittel für die Fortsetzung der Verwirklichung des von der Regierung bereits 1999 verabschiedeten mittelfristigen Aktionsprogramms merklich angehoben. Förderschwerpunkte des Jahres 2001 sind die Bereiche Bildung, Beschäftigung, Sozialpolitik, Rechtsschutz und Kultur. In diesen Bereichen bedarf es noch nachhaltiger Anstrengungen im Kampf gegen die weit verbreitete Diskriminierung und bei der lückenlosen Umsetzung der geltenden gesetzlichen Regelungen. Der Roma-Minderheit müssen zudem mehr Möglichkeiten zu aktiver Mitwirkung im öffentlichen Leben gegeben werden.

Was die weitere Umsetzung des mittelfristigen Aktionsprogramms zugunsten der Roma einschließlich der Aufstockung der dafür vorgesehenen Haushaltsmittel und die Fortsetzung der Verwaltungs- und Justizreform anbelangt, so hat Ungarn diese in der Beitrittspartnerschaft von 1999 als kurz- und mittelfristige Prioritäten ausgewiesenen Ziele verwirklicht``.

Im folgenden Abschnitt wird die Entwicklung in Ungarn anhand der politischen Kriterien von Kopenhagen bewertet; dabei wird auch darauf eingegangen, wie Exekutive und Judikative des Landes allgemein funktionieren. Die in diesen Bereichen festzustellenden Entwicklungen wirken sich in vielerlei Hinsicht direkt auf die Fähigkeit Ungarns aus, den gemeinschaftlichen Besitzstand, insbesondere im Bereich Justiz und Inneres, umzusetzen.

Nähere Informationen zum letztgenannten Aspekt enthält der entsprechende Abschnitt (Kapitel 24 - Zusammenarbeit im Bereich Justiz und Inneres) in Teil B.3.1. dieses Berichts.

© Europäische Kommission; Last modified 2003-03-31
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