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Kommissionsbericht zum Beitritt Ungarns

1.3. Allgemeine Bewertung

[*] In der Stellungnahme von 1997 stellte die Kommission fest, dass Ungarn die politischen Kriterien erfüllt. Seither wurden erhebliche Fortschritte bei der tieferen Verankerung und Stabilisierung der Institutionen erzielt, die die Garanten für Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechte sowie Achtung und Schutz von Minderheiten sind. Diese Entwicklung hat sich auch im zurückliegenden Jahr fortgesetzt, so dass Ungarn nach wie vor die in Kopenhagen festgelegten politischen Kriterien erfüllt.

Die Verwaltungsreform auf zentraler Ebene ist weitgehend abgeschlossen. Das seit 2002 teilweise in Kraft gesetzte Beamtengesetz ist eine in diesem Zusammenhang wichtige Etappe bei der Konsolidierung des für den öffentliche Dienst geltenden Rechtsrahmens. Im Zuge einer eingehenden Überprüfung der Besoldungsstruktur konnte das zwischen dem öffentlichen und privaten Sektor bestehende Lohn- und Gehaltsgefälle weiter verringert werden. Die Finanzreform auf der Ebene der kommunalen Selbstverwaltung steht noch bevor.

Im ungarischen Justizwesen sind die verfassungsrechtlichen und gesetzlichen Garantien der Unabhängigkeit der Justiz tief verankert, und die Selbstverwaltung der Gerichte bewährt sich. Die Einführung der Regionalen Berufungsgerichte (auch ,,Tafelgerichte`` genannt) und die größere budgetäre Unabhängigkeit der Justiz tragen wesentlich zur Steigerung der Leistungsfähigkeit des Justizapparats bei.

Ganz im Sinne ihrer Antikorruptionsstrategie hat die ungarische Regierung erneut eine Reihe legislativer und praktischer Maßnahmen gegen die immer noch beunruhigende Ausmaße annehmende Korruption verabschiedet. Um hier Abhilfe zu schaffen, kommt es nun vor allem darauf an, dass die letzthin ergangenen Beschlüsse rasch umgesetzt werden.

Die Menschenrechte und persönlichen Grundfreiheiten werden in Ungarn nach wie vor gewahrt. In den Aufsichtsgremien der öffentlich-rechtlichen Medien ist das volle Spektrum der politischen Parteien erneut vertreten. Es wurden neue Initiativen zur Verbesserung des sozialen Dialogs in die Wege geleitet.

Das mittelfristige Aktionsprogramm von 1997 zur Verbesserung der immer noch schwierigen Lage der Roma-Minderheit wurde weiter umgesetzt. Der institutionelle Rahmen wurde ausgebaut, und ein neuer Mechanismus der begleitenden Beobachtung ist vorhanden. Die Roma-Politik ist jedoch nicht gut in die allgemeine Strategie der sozialpolitischen Entwicklung integriert - sie existiert nur als abgetrenntes und parallel geführtes Projekt. Die Roma-Minderheit ist immer noch Diskriminierungen ausgesetzt. Die Regierung überdenkt zur Zeit ihre Roma-Politik. Die ins Auge gefasste Verabschiedung einer umfassenden Langzeitstrategie und eines umfassenden Antidiskriminierungsgesetzes wäre ein in dieser Hinsicht großer Schritt voran.

© Europäische Kommission; Last modified 2003-03-31
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