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Kommissionsbericht zum Beitritt Ungarns2.1. EinleitungIn ihrer Stellungnahme von 1997 zum Antrag Ungarns auf Beitritt zur Europäischen Union gelangte die Kommission zu folgender Schlussfolgerung:,,Ungarn ist als funktionierende Marktwirtschaft zu betrachten``; ,,Ungarn dürfte dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften in der Union mittelfristig durchaus gewachsen sein``. In ihrem Regelmäßigen Bericht 2001 stellte die Kommission Folgendes fest: ,,Ungarn ist ein Land mit funktionierender Marktwirtschaft und dürfte in absehbarer Zukunft in der Lage sein, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften in der Union standzuhalten, vorausgesetzt, es weicht nicht von seinem Reformkurs ab und es führt die Umsetzung konsequent fort``. Bei der Prüfung der wirtschaftlichen Entwicklung in Ungarn seit Veröffentlichung der Stellungnahme ließ sich die Kommission von den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom Juni 1993 in Kopenhagen leiten, wonach die Mitgliedschaft in der Union Folgendes voraussetzt:
In der nachstehenden Analyse folgte die Kommission der gleichen Methode wie bei ihrer Stellungnahme und den früheren Regelmäßigen Berichten. Der diesjährige Bericht zieht Bilanz aus der Entwicklung seit Veröffentlichung der Stellungnahme. © Europäische Kommission; Last modified 2003-03-31 |
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