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Kommissionsbericht zum Beitritt Ungarns

Funktionsfähige Marktwirtschaft

Voraussetzung für das Bestehen einer funktionsfähigen Marktwirtschaft ist, dass Preise und Außenhandel liberalisiert sind und ein Rechtssystem mit einklagbaren Rechten, u. a. Eigentumsrechten, besteht. Die Leistung einer Marktwirtschaft wird durch makroökonomische Stabilität und einen Konsens über die Wirtschaftspolitik verstärkt. Ein gut entwickelter Finanzsektor und das Fehlen größerer Marktzutritts- und - austrittsschranken verbessern die Effizienz der Wirtschaft.

Der angestrebte EU-Beitritt nimmt in der Wirtschaftspolitik weiterhin eine Schlüsselstellung ein. Das System der freien Marktwirtschaft und der EU-Beitritt wurden während des gesamten wirtschaftlichen Reformprozesses von einer breiten Mehrheit in der Bevölkerung mitgetragen und als Ziele nie in Frage gestellt. Alle im neu gewählten Parlament vertretenen politischen Parteien sind klar für den Beitritt zur EU. Die Strukturreformen und der Aufbau der Institutionen als Voraussetzungen für eine rasche Transformation haben die soziale und politische Stabilität in Ungarn zu keinem Zeitpunkt gefährdet, so dass konstant Fortschritte erzielt werden konnten. An den beiden wirtschaftlichen Heranführungsprogrammen (PEP), die Ungarn der Kommission 2001 und 2002 vorgelegt hat, wird die hoch entwickelte, analytische und fachliche Kapazität der ungarischen Behörden deutlich. Die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Ministerien, der Nationalbank und anderen, an der mittelfristigen Wirtschaftsplanung beteiligten Institutionen funktioniert relativ gut. Insgesamt hat die große Glaubwürdigkeit der Regierungsprognosen sowie der entsprechenden politischen Agenda zum erfolgreichen Aufbau eines stabilen marktwirtschaftlichen Umfeldes mit ausreichender Planungssicherheit beigetragen.

Das BIP-Wachstum war robust und wird seit 2001 durch eine expansive Fiskalpolitik gestützt. Das Wachstum liegt seit 1997 bei durchschnittlich 4,5 %. Nach Erreichen eines Höchstwertes von 5,2 % im Jahre 2000 blieb das Wachstum 2001 mit 3,8 % kräftig und scheint in der ersten Jahreshälfte 2002 einen Tiefstwert von 3 % erreicht zu haben. Die wirtschaftspolitischen Prioritäten verlagerten sich 2001 auf die unmittelbare Verbesserung des Lebensstandards und der Infrastruktur. Entsprechend änderte sich die Zusammensetzung des BIP-Wachstums bedeutend. Höhere Transfers und kräftige Lohn- und Rentenerhöhungen haben die Verbrauchsnachfrage angekurbelt: Sie lag im ersten Quartal 2002 um 7,6 % höher als im entsprechenden Vorjahreszeitraum, wobei der private Verbrauch doppelt so schnell gestiegen ist wie der öffentliche. 2001 und Anfang 2002 kam es zu einer weiteren starken Zunahme der Ausfuhren (um 9,1 bzw. 6,3 %) wie der Einfuhren (um 6,3 bzw. 7,5 %), wenn diese Zahlen auch deutlich unter früheren Raten wie dem 20%igen Zuwachs im Jahre 2000 bleiben. Die Anlageinvestitionen haben 2001 um 3,1 % zugenommen, d. h. bedeutend langsamer als in früheren Jahren, als sie zu den treibenden Kräften des Wirtschaftswachstums gehörten; im ersten Quartal 2002 war der Anstieg gegenüber dem Vorjahr mit 8,6 % jedoch wieder deutlich stärker. Weiterhin gering sind die Investitionen der Unternehmen, während die der öffentlichen und privaten Haushalte - vor allem im Bausektor - eine wichtige Antriebskraft bilden. Die stabile Entwicklung auch während des Konjunkturrückgangs im vergangenen Jahr zeigt erneut, dass negative Einwirkungen aus dem Ausland die ungarische Wirtschaft aufgrund solider Fundamentalfaktoren nicht aus dem Gleichgewicht bringen.

Die Zahlungsbilanzsituation hat sich weiter verbessert; das Leistungsbilanzdefizit bleibt gering und seine Finanzierung unproblematisch. Nachdem das Leistungsbilanzdefizit 1998 mit 4,9 % des BIP einen Höchstwert erreichte, ist es kontinuierlich gesunken und belief sich im Jahre 2001 auf geringe 2,2 % des BIP. Dieses recht gute Ergebnis ist vor allem auf zwei Faktoren zurückzuführen: Die Handels- und die Dienstleistungsbilanz, wozu der Fremdenverkehr immer stärker beiträgt, haben sich verbessert, und die Gewinnabführungen ins Ausland fielen geringer aus als erwartet, was auf eine große Bereitschaft zu Reinvestitionen im Lande selbst schließen lässt. Insgesamt jedoch bedeuten die geringen derzeitigen Leistungsbilanzdefizite in erster Linie, dass die Unternehmensinvestitionen erheblich zurückgegangen sind. Angesichts des Aufholbedarfs der ungarischen Wirtschaft, die eigentlich hohe Investitionszuflüsse benötigt, erscheinen die Defizite daher relativ niedrig. Aus den Zahlen für die erste Jahreshälfte 2002 geht in der Tat hervor, dass sich das Leistungsbilanzdefizit im Anschluss an die Konjunkturerholung wieder leicht vergrößert hat. Die Finanzierung des Leistungsbilanzdefizits bleibt dank beständiger Direktinvestitionen aus dem Ausland weiterhin unproblematisch, ansonsten liefern auch die wachsenden Möglichkeiten Ungarns, an den internationalen Finanzmärkten Kapital aufzunehmen, Spielraum zur Finanzierung der Lücke zwischen Ersparnis und Investitionen.

Die beständig rückläufige Arbeitslosigkeit gehört zu den größten Erfolgen Ungarns im Transformationsprozess. Die Arbeitslosigkeit hat seit 1997 schrittweise von 9,0 % auf 5,7 % im Jahre 2001 abgenommen. Gleichzeitig ist die Zahl der Arbeitsplätze Ende der 90er Jahre stark gestiegen, was bedeutend zum Wirtschaftswachstum beitrug. Selbst unter den derzeit schwierigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen blieb die Arbeitslosenquote durch den flexiblen Arbeitsmarkt im Zeitraum von Mai bis Juli 2002 bei 5,9 %. Im Ausfuhrsektor als dem am schlimmsten betroffenen Bereich scheinen die schlechteren Bedingungen in erster Linie durch eine weniger intensive Nutzung der Arbeitskräfte ausgeglichen worden zu sein, d. h. die Arbeitszeit wurde seit Anfang 2001 kontinuierlich verkürzt. Einige Entlassungen in der verarbeitenden Industrie wurden durch eine höhere Nachfrage nach Arbeitskräften im expandierenden Dienstleistungssektor größtenteils ausgeglichen. In den industrialisierten Regionen herrscht vor allem bei Fachpersonal weiterhin ein Mangel an Arbeitskräften.

Ein vorausschauendes, transparentes Inflationsziel hat dazu geführt, dass die hohen Inflationserwartungen durchbrochen wurden. Die Teuerungsraten waren bis zum vergangenen Jahr hartnäckig hoch und lagen während des Berichtszeitraums im Jahresdurchschnitt bei 12,4 %. Die ungarische Nationalbank reagierte Mitte 2001 auf dieses bedeutende makroökonomische Ungleichgewicht, indem sie ihre Geldpolitik auf ein Inflationsziel ausrichtete. Als flankierende Maßnahmen wurden das System der gleitenden Wechselkursanpassung (crawling peg) aufgegeben und die Märkte für kurzfristiges Kapital geöffnet. Seitdem ist die Inflationsrate im Jahresvergleich auf 4,6 % im Juli 2002 rapide zurückgegangen. Die Desinflation des letzten Jahres war in erster Linie auf eine starke nominelle Währungsaufwertung, niedrige Ölpreise, stark sinkende Nahrungsmittelpreise, rückläufige Erzeugerpreise und einen positiven Basiseffekt zurückzuführen, doch trugen auch die konjunkturelle Abkühlung und Obergrenzen für den Anstieg der staatlich festgelegten Preise dazu bei. Die offene, transparente Informationspolitik der Nationalbank wurde von den Märkten durch eine größere Übereinstimmung zwischen den Inflationserwartungen und den Zielen der Nationalbank belohnt. Kürzlich vereinbarten die neue Regierung und die Nationalbank eine Lockerung der ursprünglich sehr ehrgeizigen Inflationsziele auf maximal 5,5 % Ende 2002 und 4,5 % Ende 2003. Diese Teuerungsraten dürften ohne große Kosten für die Realwirtschaft erreichbar sein.

Die makroökonomische Stabilität wird durch ein flexibles Wechselkurssystem und eine auf ein Inflationsziel ausgerichtete Geldpolitik gefördert. Das System der gleitenden Währungsabwertung (crawling peg) wurde im vergangenen Jahr durch ein flexibleres Wechselkurssystem mit einer Schwankungsbreite von 30 % abgelöst. Dies führte zu einer schnellen nominellen Aufwertung der Währung um ca. 10 % bis nah an die Obergrenze der neu eingeführten Bandbreite, wo sich der Kurs stabilisiert zu haben scheint. Die reale Aufwertung belief sich im vergangenen Jahr auf rund 15 %. Der neue geldpolitische Rahmen scheint dem Entwicklungsstand der ungarischen Wirtschaft zu entsprechen und am stärksten zur effektiven Senkung der Inflationsrate im vergangenen Jahr beigetragen zu haben. Die wichtigsten geldpolitischen Instrumente der Zentralbank sind im Rahmen des neuen Systems die Festlegung von Leitzinsen und verbale Interventionen. Bisher ist es nicht zu Marktinterventionen gekommen. Aufgrund des Systems der gleitenden Wechselkurse sind in den letzten Jahren keine großen realen Kursveränderungen aufgetreten, doch seit Einführung des flexibleren Wechselkurssystems ist ein beständiger Aufwärtstrend zu beobachten.

Nachdem die Staatsfinanzen auf lobenswerte Weise konsolidiert worden waren, hat sich die Haushaltslage seit 2001 verschlechtert. Es gelang, das Finanzierungsdefizit des Gesamtstaats von 6,8 % im Jahre 1997 und einem Höchstwert von 8 % im Jahre 1998 auf 3 % des BIP im Jahre 2000 zurückzuführen. Ausgaben im Zusammenhang mit den bevorstehenden Wahlen sowie antizyklische Ausgaben ließen das Defizit im Jahre 2001 jedoch erneut auf 4,1 % des BIP anwachsen. Während die Transparenz des Haushalts vor 1998 verbessert worden war, kam es unter der vorangegangenen Regierung verstärkt zu außerbudgetären Ausgaben, insbesondere für den Autobahnbau. Das fiskalpolitische Stabilisierungsprogramm der Jahre 1995-1998 trug dazu bei, die Ausgabenquote von 52,2 % des BIP im Jahre 1997 auf 48,9 % im Jahre 2000 zu senken, doch ist diese Quote kürzlich wieder auf 50,2 % gestiegen.

Entsprechend dem konjunkturellen und dem politischen Zyklus wurde die Fiskalpolitik 2001 und 2002 bedeutend gelockert. Die direkten Auswirkungen der Haushaltspolitik auf die Nachfrage werden von der ungarischen Nationalbank auf ungefähr 2 % des BIP im Jahre 2001 und rund 3 % im Jahre 2002 geschätzt. Obgleich die expansive Fiskalpolitik den Konjunkturrückgang während der Flaute auf den Weltmärkten 2001 und 2002 bisher abgeschwächt hat, könnte sie mit der wirtschaftlichen Erholung prozyklisch werden und die Haushaltslage verschlechtern. Dem Parlament wurde für 2002 ein Nachtragshaushalt vorgelegt, und die Prognosen über das Gesamthaushaltsdefizit wurden von ursprünglich 4,9 % auf 5,5 bis 6 % des BIP im Jahre 2002 nach oben korrigiert. Um die Inflationsziele nicht zu gefährden, müssen daher - beginnend mit dem Haushaltsplan 2003 - die fiskalpolitischen Zügel zur Stabilisierung der öffentlichen Ausgaben rasch gestrafft werden. Dementsprechend wird mittelfristig der Senkung des Haushaltsdefizits im wirtschaftlichen Heranführungsprogramm Ungarns für 2002 der Vorrang eingeräumt.

Die laufende Reform des Rentensystems trägt zur langfristigen Stabilität der Staatsfinanzen bei. Ungarn reformierte 1997 das Rentensystem umfassend, das auf mehreren Säulen ruht. Die bisherigen Arbeitnehmer konnten zwischen dem staatlichen Umlagesystem (erste Säule) und dem privat finanzierten System (zweite Säule) wählen. Ende 2001 gehörten 2,25 Mio. Ungarn dem privaten System an. Vergangenes Jahr wurde eine vom Staat garantierte Mindestleistung des privat finanzierten Systems abgeschafft und die Staatsbeteiligung am Rentensystem dadurch verringert. Die Pläne der neuen Regierung sehen vor, die zweite Säule ab 1. Januar 2003 für Berufsanfänger obligatorisch zu machen. Außerdem soll ab 2003 die vorgesehene Erhöhung der Staatszuschüsse zu dem privaten System von derzeit 6 % auf 8 % der Lohnsumme des Landes wirksam werden - ein Schritt, den die Vorgängerregierung wiederholt verschoben hatte. Da sich der Überschuss im öffentlichen System (erste Säule) verringert hat, wird der Druck auf das gesamtstaatliche Defizit unmittelbar zunehmen. Verwaltung und Leistungsfähigkeit des privat finanzierten Systems (zweite Säule) müssen besser werden. Trotz eines eher konservativen Anlageverhaltens der Pensionsfonds scheinen die jährlichen Verwaltungskosten im Durchschnitt übermäßig hoch zu sein, was zu einem Zeitpunkt, wo die effektiven Gewinne gering sind, sowohl die Glaubwürdigkeit bei der Bevölkerung als auch die längerfristige Tragfähigkeit dieses privaten Segments des ungarischen Rentensystems gefährden könnte.

Konsolidierung und Modernisierung des ungarischen Gesundheitswesens stellen weiterhin eine wichtige Aufgabe dar. Die 160 ungarischen Krankenhäuser gehören zur Zeit Gemeinden oder staatlichen Universitäten und erhalten auf Grundlage der Zahl der behandelten Fälle monatlich eine geringe finanzielle Unterstützung aus dem Nationalen Gesundheitsfonds zur Deckung der Betriebskosten. Da das Thema sehr kontrovers ist, sind zahlreiche bisherige Reformkonzepte auf starken Widerstand gestoßen und haben nur zu bescheidenen Ergebnissen geführt. Dagegen wurden bei der IT-Infrastruktur der Verwaltung des Nationalen Gesundheitsfonds und bei den rechtlichen Regelungen für Krankenhäuser und Allgemeinmediziner Verbesserungen erzielt. So trat am 1. Januar 2002 ein Gesetz in Kraft, demzufolge nun aus Krankenhäusern Unternehmen und aus Ärzten Unternehmer werden können. Krankenhäuser können von ihren Eigentümern gemäß diesem Gesetz als nicht gewinnorientierte öffentliche Wohlfahrtsvereinigungen geführt werden. Die neue Regierung hat die Gesundheitsreform in ihrem Programm zur obersten Priorität erklärt.

Die hohe Verschuldung Ungarns, eine Altlast aus der Vergangenheit, geht allmählich zurück. Am Anfang des Transformationsprozesses war das Land hoch verschuldet und erhielt keinerlei Schuldenerlass. Trotz beginnender Lockerung der Fiskalpolitik ging die gesamtstaatliche Bruttoverschuldung von 64,2 % des BIP im Jahre 1997 auf 53,1 % Ende 2001 kontinuierlich zurück. In früheren Jahren hatte das BIP-Wachstum regelmäßig über dem Anstieg der Realzinsen gelegen, während die realen Ausgaben weitaus langsamer zunahmen als das BIP. Auf Grundlage anhaltender Primärüberschüsse hat sich der Anteil der Zinszahlungen am Haushalt von 10,3 % des BIP im Jahre 1997 auf lediglich 4,4 % im Jahre 2001 verringert. Auch ein Trend zu festverzinslicher Verschuldung trägt zur Verminderung des Zinsrisikos für den Haushalt bei. Durch die hohe Nachfrage nach auf Forint lautenden Staatspapieren an den internationalen Märkten kann der Staat fällig werdende Auslandsschulden systematisch durch Inlandswerte ersetzen und so das Wechselkursrisiko für den Haushalt senken. Schließlich schafft die steigende Nachfrage nach (sehr) langfristigen ungarischen Staatstiteln die Möglichkeit, die Laufzeit von Schuldpapieren zu verlängern.

Die anhaltende Stabilität in Ungarn sowie der glaubhafte Policy-mix haben dem Land über die zahlreichen Höhen und Tiefen der raschen wirtschaftlichen Transformation hinweggeholfen. Die Zusammenarbeit zwischen Regierung und Nationalbank bei der Wirtschaftspolitik funktioniert im Allgemeinen gut. Auftretende Differenzen - wie vor kurzem bei der öffentlichen Diskussion zwischen der neu gewählten Regierung und der Nationalbank über die ehrgeizigen Inflationsziele der Bank für 2003 und danach - geraten nicht außer Kontrolle und werden für gewöhnlich schnell durch einen Kompromiss beendet.

Die Marktkräfte bestimmen die Preise der weitaus meisten Waren und Dienstleistungen; staatlich festgelegte Preise werden schrittweise freigegeben. Der Handel, der Finanzsektor und die Devisenbestimmungen wurden zu einem frühen Zeitpunkt während des Transformationsprozesses liberalisiert. Die Regierung hat sich verpflichtet, die schrittweise Preisfreigabe bis Ende 2004 abzuschließen. Der Anteil der Waren, für die die Preise staatlich festgelegt werden, beläuft sich auf 18,5 % des Warenkorbs. In den Bereichen Energie, Verkehr und Arzneimittel werden die regulierten Preise seit einiger Zeit sehr niedrig gehalten. Die Desinflation ist höher als prognostiziert und gleicht dadurch seit vergangenem Jahr die Nachteile nominaler Preisobergrenzen etwas aus. Im Telekomsektor wurden die Preise am 1. Januar 2001 freigegeben. Im Arzneimittelbereich wurde eine geplante Erhöhung der Preise für verschreibungspflichtige, staatlich bezuschusste Medikamente um sechs Monate auf das Jahresende verschoben, während die Preise für frei verkäufliche Arzneimittel am 1. Juli 2002 freigegeben wurden. Am 1. Juli 2002 trat außerdem ein neues System zur Regulierung der Erdgaspreise in Kraft. Auf Grundlage der erwarteten Preisentwicklungen und entsprechend den Grundsätzen des sog. 'asset and cost-based pricing' (wert- und kostenorientierte Preisbildung) werden Erdgas- und Strompreise nun einmal jährlich durch das Energieamt festgesetzt (am 1. Januar eines Jahres die Elektrizitätspreise, am 1. Juli die Erdgaspreise). Im Dezember 2001 wurde gesetzlich festgelegt, dass der Strommarkt für Großunternehmen, der rund 30 bis 35 % des Marktes ausmacht, im Jahre 2003 geöffnet werden soll. Ein ähnliches Gesetz über die Liberalisierung von rund 20 % des Erdgasmarktes ab Januar 2003 muss noch vom Parlament verabschiedet werden.

Der Großteil der Wertschöpfung entfällt auf den Privatsektor, der über 80 % des BIP erwirtschaftet. Der Anteil der Unternehmen in staatlichem Besitz am Reinvermögen ist von 17,6 % im Jahre 1996 auf 14,5 % im Jahre 2000 kontinuierlich zurückgegangen. Während noch 1996 Grund und Boden in Ungarn zu 28,3 % landwirtschaftlichen Genossenschaften gehörten, waren es 2000 nur noch 15,3 %. Das Agrarland war Anfang der 90er Jahre zu einem großen Teil privatisiert worden, doch traten im Laufe des Transformationsprozesses neue Schwierigkeiten auf, wie z. B. die starke Zersplitterung der Flächen und die wachsende Diskrepanz zwischen Land- und Vermögensbesitz. Im Juli 2002 wurden neue gesetzliche Bestimmungen über landwirtschaftliche Flächen vorgelegt, um einige dieser Schwierigkeiten zu bekämpfen. Der private Wohnungsbau hat seit 2001 durch Einführung eines sehr beliebten, staatlich unterstützten Hypothekenprogramms stark zugenommen.

Der Privatisierungsprozess wurde seit 1997 größtenteils abgeschlossen, und die Regierung bereitet nun den Verkauf der noch verbleibenden Unternehmen vor. Privateigentum ist inzwischen die am weitesten verbreitete Form von Eigentum. Die meisten staatseigenen Betriebe wurden schnell und früh verkauft, häufig an strategische Investoren aus dem Ausland. Der Staat hält über die Privatisierungsagentur APV weiterhin Anteile an 162 Unternehmen, von denen 93 als strategisch wichtig eingestuft wurden. Seit einigen Jahren übernimmt die ursprünglich als Verkaufsagentur eingerichtete APV verstärkt Vermögensverwaltungsaufgaben und kümmert sich um Verpflichtungen aus früheren Privatisierungen wie z. B. Investitions- und Beschäftigungsgarantien. Die neue Regierung beschleunigt seit kurzem die Vorbereitungen für die Privatisierung einiger noch zu veräußernder, durch die APV neu strukturierter Unternehmen.

Es bestehen keine wesentlichen Hindernisse gesetzlicher oder institutioneller Art für Unternehmensgründungen in Ungarn. Die Eigentumsrechte sind rechtlich klar festgelegt und übertragbar. Das wirtschaftliche Umfeld ist für die Neugründung von Firmen günstig, da die öffentliche Verwaltung ein zentrales Verfahren für die Eintragung neuer Unternehmen anbietet und die Mindestkapitalanforderungen sehr niedrig liegen. Die Konkursvorschriften sind relativ gut, doch erweist sich ihre Umsetzung bei der Liquidation von Gesellschaften und der Behandlung von Gläubigerforderungen weiterhin als langwierig und schwerfällig.

Die Privatisierung des Finanzsektors wurde 1997 weitgehend abgeschlossen, so dass inzwischen Privateigentum und ausländische Beteiligungen vorherrschen. Das ungarische Finanzsystem ist durch seine offenen Kapitalmärkte stark mit den globalen Märkten und dem internationalen Finanzsystem verflochten. Die Banken halten rund 80 % der gesamten Aktiva und dominieren damit den Finanzsektor klar, doch wachsen der Versicherungs- und der Wertpapierbereich schneller, so dass ihr Marktanteil langsam zunimmt. Ende 2001 befanden sich unter Berücksichtigung von Minderheitsbeteiligungen 25 % des Finanzsektors in Staatseigentum. Jedoch hielten die Banken, die mehrheitlich dem Staat gehören, Ende 2001 lediglich 9 % der Gesamtaktiva des Bankensektors. Die Rentabilität des ungarischen Bankensektors ist relativ zufriedenstellend, seine Kapitalausstattung angemessen. Die notleidenden Kredite beliefen sich Ende 2001 auf nur noch 2 % gegenüber 3,2 % im Jahre 1997. Die Finanzintermediationsquote als Gesamtsumme der Inlandskredite in Prozent des BIP lag im Jahre 2000 bei 50 %. Die Relation Kredite/BIP ist im Privatsektor von 24,2 % im Jahre 1997 auf 31,3 % im Jahre 2001 gestiegen und bleibt damit weiterhin relativ niedrig. Dies ist in erster Linie darauf zurückzuführen, dass der Unternehmenssektor leichten Zugang zu Finanzmitteln aus dem Ausland hat und es bei Unternehmen in ausländischem Besitz insbesondere auch zu umfangreichen konzerninternen Ausleihungen kommt. Die rasche Zunahme des Kreditvolumens in Verbindung mit verstärkten Ausleihungen an kleinere Kreditnehmer sind ein Zeichen dafür, dass das Finanzsystem einen hohen Entwicklungsstand erreicht. Die Kredite an Privathaushalte und KMU nehmen durch starke staatliche Anreize schnell zu und könnten das wichtigste Element für weiteres Wachstum im Finanzsektor bilden. Die Zinsspannen sind in den verschiedenen Marktsegmenten sehr unterschiedlich und schwanken zwischen ca. 3 % im wettbewerbsintensiven Bereich der Unternehmenskredite und immerhin 12 % im stärker risikobehafteten Privatkundengeschäft.

Der finanzielle Nichtbankensektor ist klein, entwickelt sich jedoch dynamisch. Die Versicherungsbranche wächst schnell und befindet sich zu fast 90 % in ausländischem Besitz. Versicherungen machen etwa 7 % des Finanzvermögens der privaten Haushalte aus. Ungarns Kapitalmarkt spielt nur eine geringe Rolle, und der nationale und internationale Markt für Staatsanleihen ist unbedeutend. Es gibt keinen nennenswerten Markt für Unternehmensanleihen. Durch die erfolgreiche Einführung eines Rentensystems, das auf mehreren Säulen ruht, ist ein kleiner Investmentfondssektor entstanden, auf dem vor allem sechs große Fonds operieren, die ca. 11 % der Privatersparnisse verwalten. Die meisten Investmentfonds werden von Banken kontrolliert. Die Börse spielt bei der Unternehmensfinanzierung weder für ungarische noch für ausländische Gesellschaften eine große Rolle. Das Handelsvolumen an der Budapester Börse geht sogar weiter zurück, da ungarische Blue-Chip-Werte immer stärker im Ausland gehandelt werden.

Die ungarischen Finanzmärkte sind stabil und verfügen über relativ gute Rahmenbedingungen hinsichtlich Regulierung und Aufsicht. Unabhängigkeit und Verwaltungskapazität der konsolidierten ungarischen Finanzaufsichtsbehörde, die im Jahre 2000 durch den Zusammenschluss aller früheren Aufsichtsorgane des Finanzsektors entstand, wurden systematisch gestärkt. Dadurch haben sich Qualität und Effizienz der aufsichtsrechtlichen Rahmenbedingungen verbessert. Die Beaufsichtigung der schnell wachsenden obligatorischen Fonds des privaten Rentensystems (zweite Säule) muss verstärkt werden, um die Kostenstrukturen und Verwaltungsgebühren transparenter zu machen. Die Nationalbank veröffentlicht weiterhin halbjährlich ihren qualitativ anspruchsvollen Bericht über die finanzielle Stabilität und behandelt darin zunehmend die Entwicklungen im finanziellen Nichtbankenbereich.

© Europäische Kommission; Last modified 2003-03-31
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