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Kommissionsbericht zum Beitritt Ungarns
In der Stellungnahme von 1997 hat
die Kommission die bereits erfolgten umfassenden wirtschaftlichen Reformbemühungen der
ungarischen Behörden anerkannt. Seit der Stellungnahme hat sich die Wirtschaftsleistung trotz
widriger weltwirtschaftlicher Rahmenbedingungen verbessert. Bei ungebrochenem Engagement der
ungarischen Behörden für die Erfüllung der wirtschaftlichen Beitrittsbedingungen konnten die
makroökonomische Stabilität verwirklicht und die Reformen fortgeführt werden.
Diese Entwicklung lässt den Schluss zu, dass die Marktwirtschaft in Ungarn funktioniert. Hält
Ungarn am eingeschlagenen Reformkurs fest, so dürfte es sich dem Wettbewerbsdruck und den
Marktkräften in der Union gewachsen zeigen.
Im makroökonomischen Bereich sind Verbesserungen durch eine Reduzierung des gesamtstaatlichen
Defizits möglich, wodurch man einer prozyklischen Finanzpolitik aus dem Wege gehen und
gleichzeitig einer weiteren Verringerung der Inflationsrate Vorschub leisten kann. Eine
weiterreichende Reform des Gesundheitswesens muss ohne erneuten Verzug in Angriff genommen
werden. Die Lohnentwicklung muss wieder mit dem Produktivitätswachstum synchron laufen, damit die
Wettbewerbsfähigkeit der ungarischen Volkswirtschaft nicht in Gefahr gerät.
© Europäische Kommission; Last modified 2003-03-31
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