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Kommissionsbericht zum Beitritt UngarnsEinleitungGegenstand dieses Kapitels ist die Frage der Fähigkeit Ungarns, die aus der Mitgliedschaft erwachsenden Verpflichtungen zu erfüllen, das heißt, die als BesitzstandDer Abschnitt behandelt nacheinander die 29 Verhandlungskapitel und schließt die Bewertung der Fähigkeit der Verwaltungsstrukturen Ungarns ein, den Besitzstand in den einzelnen Bereichen umzusetzen. Die Fortschritte Ungarns bei der Übersetzung des Besitzstands in die Landessprache werden in einem gesonderten Abschnitt bewertet. Der Europäische Rat verwies im Dezember 1995 in Madrid auf die Notwendigkeit, insbesondere durch die Anpassung der Verwaltungsstrukturen die Voraussetzungen für eine schrittweise und harmonische Integration der Bewerberländer zu schaffen. In der Agenda 2000 griff die Kommission das Thema wieder auf und bekräftigte, wie wichtig die effektive Übernahme des Gemeinschaftsrechts in innerstaatliches Recht ist, unterstrich aber gleichzeitig, dass es noch weit mehr darauf ankommt, eine ordnungsgemäße Umsetzung durch einen adäquaten Verwaltungs- und Justizapparat zu gewährleisten. Dies ist eine wesentliche Voraussetzung für das gegenseitige Vertrauen, das für die künftige Mitgliedschaft unerlässlich ist. Im Juni 2002 wiederholte der Europäische Rat von Sevilla wie wichtig es ist, dass die Bewerberländer weitere Fortschritte bei der Umsetzung und wirksamen Durchsetzung des Besitzstands machen, und er fügte hinzu, dass die Bewerberländer alle notwendigen Maßnahmen ergreifen müssen, um ihre Kapazitäten in den Bereichen Verwaltung und Justiz auf das erforderliche Niveau zu bringen. Der vorliegende Bericht geht von der Bewertung der Leistungsfähigkeit der ungarischen Verwaltung im Bericht von 2001 aus und bemüht sich um eine weitere Vertiefung, wobei das Schwergewicht auf den zentralen Verwaltungsstrukturen liegt, die für die Umsetzung der einzelnen Bereiche des Besitzstands erforderlich sind. Die Kommission gelangte in ihrer Stellungnahme von 1997 zum Antrag Ungarns auf Beitritt zur Europäischen Union zu folgendem Schluss: ,,Ungarn ist fähig, mittelfristig den gemeinschaftlichen Besitzstand insbesondere im Bereich des Binnenmarktes zu übernehmen, wenn es die Anstrengungen zu seiner Übertragung fortsetzt und hinsichtlich seiner konkreten Anwendung verstärkt.; außerdem werden besondere Fortschritte in den Bereichen Umwelt, Zollkontrollen und Energie erreicht werden müssen. Ganz allgemein ist die Fortsetzung der Reformen unerläßlich, damit das Land Strukturen erhält, die zur konkreten Anwendung des gemeinschaftlichen Besitzstandes in der Lage sind``. Im Regelmäßigen Bericht 2001 stellte die Kommission Folgendes fest: ,,Ungarn hat bei der Übernahme und Umsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstandes in vielen Bereichen weitere Fortschritte erzielt. Im Berichtszeitraum wurde durch stetige Fortschritte ein Grad an Verwaltungskapazität erreicht, der eine erfolgreiche Umsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstandes möglich macht. Im Bereich Binnenmarkt sind weiterhin gute Fortschritte festzustellen. Der überwiegende Teil des gemeinschaftlichen Besitzstandes wurde nach und nach übernommen, und der erforderliche Verwaltungsunterbau ist vorhanden. In Bezug auf den freien Warenverkehr hat Ungarn die Umsetzung der harmonisierten europäischen Normen und der Normen nach den Richtlinien des Neuen Konzepts fortgesetzt. Das Land konnte nunmehr auch einen Antrag auf Vollmitgliedschaft in den Europäischen Normenorganisationen CEN und CENELEC stellen. Die Errichtung einer kohärenten und umfassenden Marktaufsicht muss weiter betrieben werden. Im öffentlichen Auftragswesen müssen sich die Anstrengungen darauf richten, dass die Harmonisierung abgeschlossen wird; ferner müssen die geltenden Vorschriften auf allen Ebenen einschließlich der Ebene der Gebietskörperschaften und in allen Sektoren - namentlich im Autobahnbau - transparent gehandhabt und praktisch umgesetzt werden. In den Sparten Dienstleistungen, Banken und Versicherungen ist die Rechtsangleichung weitgehend vollzogen, und die Aufsichtsbehörde leistet allem Anschein nach gute Arbeit. Der Kapitalverkehr ist nahezu vollständig liberalisiert. Die Verabschiedung eines wichtigen neuen Gesetzes zur Bekämpfung von Geldwäsche, das u. a. die allmähliche Auflösung anonymer Sparkonten entsprechend den Empfehlungen der Internationalen Financial Action Task Force (FATF) vorsieht, ist im Parlament anhängig. Im Bereich Gesellschaftsrecht ist die gesetzliche Regelung des Schutzes der Rechte an gewerblichem und geistigem Eigentum bereits weitgehend auf dem Stand des Gemeinschaftsrechts; in der Durchsetzung dieser Rechte ist Ungarn relativ erfolgreich gewesen. Im Bereich Wettbewerb wurden die inhaltlichen und prozeduralen Vorschriften im Zusammenhang mit der Überwachung der staatlichen Beihilfen weitgehend dem Besitzstand angeglichen. Hinsichtlich der Angleichung der staatlichen Beihilfen, insbesondere der Steuerbeihilferegelungen, bedarf es noch zusätzlicher Anstrengungen. Das Wettbewerbsaufsichtsamt und das Aufsichtsamt für die Überwachung der staatlichen Beihilfen leisten erfolgreiche Arbeit. Im Steuerbereich wurden die Mehrwertsteuer- und Verbrauchsteuersätze weiter harmonisiert. Der Aufbau geeigneter IT-Systeme für den Austausch elektronischer Daten mit der Gemeinschaft und den Mitgliedstaaten muss noch fortgesetzt werden. Im Zollbereich wurden die administrativen und operativen Kapazitäten durch Schulungsmaßnahmen und eine Modernisierung der Ausrüstung verstärkt. Ungarn muss noch zusätzliche Arbeit leisten, um die Kompatibilität seines IT-Systems mit den EDV-Systemen der Zollverwaltungen in der EG herzustellen und so die Voraussetzungen für die Zusammenschaltung bis zum Beitritt zu schaffen. Im Bereich der Wirtschafts- und Währungsunion wurde mit der Verabschiedung des neuen Nationalbankgesetzes die Unabhängigkeit der Bank weiter gestärkt. Für die Industriepolitik und die kleinen und mittleren Unternehmen bedeutet die Verabschiedung und Umsetzung des Széchenyi-Plans einen weiteren Fortschritt. Im Berichtszeitraum konnten bei der Umstrukturierung der ungarischen Stahlindustrie Fortschritte erzielt werden. Erhebliche Fortschritte gab es im Bereich des Umweltschutzes, namentlich dank der Verabschiedung der Gesetze über die Umweltverträglichkeitsprüfungen, die Wasserwirtschaft, die Abfallwirtschaft, die Bekämpfung von industriebezogener Umweltbeeinträchtigung und Risikomanagement, über Chemikalien und zum Strahlenschutz. Die Verwaltungskapazitäten im Sektor Umweltschutz wurden zwar ausgebaut, bedürfen aber noch weiterer Verstärkung. Notwendig ist vor allem eine klare Aufgabenteilung der beteiligten Ministerien. In der Landwirtschaft blieben die Fortschritte im Berichtszeitraum auf die Bereiche Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit beschränkt; die Regelung der Inspektionen in den Bereichen Tiergesundheit und Pflanzenschutz muss noch angepasst werden. Es bedarf zusätzlicher Anstrengungen, damit Ungarn rechtzeitig für seine Teilnahme an der Gemeinsamen Agrarpolitik über die erforderlichen Verfahren und Strukturen verfügt. Im Verkehrssektor muss die Rechtsangleichung verstärkt fortgesetzt werden; die Anstrengungen müssen sich auf die Umstrukturierung der Bahn konzentrieren, die mit Blick auf die Vorbereitung der Umsetzung des Besitzstandes im Bereich Marktzugang unerlässlich ist. Außerdem müssen geeignete Einrichtungen für die ordnungsgemäße Umsetzung des Besitzstandes geschaffen werden. Die Fortschritte im Energiesektor hielten sich in Grenzen. Ungarn muss noch den für seine Teilnahme am Energiebinnenmarkt erforderlichen Rechtsrahmen schaffen. Der Sektor audiovisuelle Medien hat keine Fortschritte zu verzeichnen. Die Fortschritte im Bereich Beschäftigung und Soziales sind beträchtlich, namentlich dank der Verabschiedung des geänderten Arbeitsgesetzes. Als Anstoß zu einem echten verstärkten Sozialdialog sind vertrauensbildende Maßnahmen notwendig. Im Zusammenhang mit der Regionalpolitik ist Ungarn bei der Vorbereitung auf die Programmierung der Strukturfondsmittel und bei der Klärung der Frage der für die Umsetzung erforderlichen Strukturen gut vorangekommen, doch hinsichtlich der Verwaltungskapazitäten und im Bereich der Finanz- und Haushaltsverfahren bedarf es noch zusätzlicher Anstrengungen. Vorzusehen sind ferner wirksam arbeitende ministerienübergreifende Koordinierungsmechanismen, und außerdem sollte eine noch umfassendere Umsetzung des Partnerschaftsprinzips gewährleistet sein. Den Fortschritten bei der gesetzlichen Regelung des Telekommunikationssektors müssen Maßnahmen folgen, die eine wirksame Umsetzung garantieren. Im Bereich Justiz und Inneres wurden beträchtliche Fortschritte durch eine weitergehende Angleichung der Bereiche Visapolitik, Migration und Asyl mit dem gemeinschaftlichen Besitzstand erzielt. Der Kampf gegen Betrug, Korruption, Geldwäsche und organisierte Kriminalität hat durch die Verabschiedung zusätzlicher Gesetze und die Verstärkung institutioneller Strukturen an Effizienz gewonnen. Im Zusammenhang mit den Außengrenzen wurde eine Strategie der integrierten Entwicklung von Grenzübergängen verabschiedet. Der von der ungarischen Regierung aufgestellte Schengen-Aktionsplan befasst sich mit den wichtigsten Bereichen des diesbezüglichen gemeinschaftlichen Besitzstandes. Im Bereich der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik kollidieren scheinbar einige der im ungarischen Gesetz über die in den angrenzenden Ländern als Minderheit lebenden Ungarn enthaltenen Bestimmungen mit dem derzeitigen Standard des europäischen Minderheitenschutzes. Ungarn muss deshalb mit seinen Nachbarn eine Einigung erzielen und sich die vor kurzem vorgelegten Schlussfolgerungen des Berichts des Venedig-Ausschusses zueigen machen. Wie in seinem Artikel 27 Absatz 2 vorgesehen, muss das Gesetz spätestens bis zum Beitritt an den gemeinschaftlichen Besitzstand angeglichen werden, da es zur Zeit nicht mit dem im Vertrag in den Artikeln 6, 7, 12 und 13 niedergelegten Grundsatz der Nichtdiskriminierung vereinbar ist. Im Bereich der Finanzkontrolle wurden bei der externen Kontrolle ebenso wie bei der Innenrevision einige Fortschritte erzielt. Die administrativen Kapazitäten müssen jedoch noch generell ausgebaut werden, und die funktionale Unabhängigkeit der mit der Innenrevision befassten Stellen muss noch zusätzlich verstärkt werden. Im Zusammenhang mit den Finanz- und Haushaltsbestimmungen sind zur Erfüllung der Auflagen der Gemeinschaft in Bezug auf Kofinanzierung und Mehrjahresprogrammierung noch zusätzliche Anstrengungen erforderlich. Ungarn hat bei der Verstärkung seiner für die Umsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstandes erforderlichen Verwaltungskapazitäten in den meisten Sektoren zusätzliche Fortschritte erzielt. Die Kapazitäten der Verwaltungs- und Aufsichtsbehörden bedürfen jedoch namentlich in den Bereichen Überwachung der staatlichen Beihilfen, audiovisuelle Medien, Marktaufsicht, Verkehr und Landwirtschaft noch zusätzlicher Verstärkung. Der Aufbau der zur Gewährleistung einer soliden, effizienten und übersichtlichen Verwaltung der EG-Mittel erforderlichen Kapazitäten bedarf ebenfalls noch weiterer Anstrengungen. Abgesehen von einigen Teilaspekten der Bereiche Landwirtschaft, audiovisuelle Medien, freier Warenverkehr und Wettbewerb hat Ungarn weiterhin auf die Verwirklichung der in der Beitrittspartnerschaft als kurzfristige Prioritäten ausgewiesenen Ziele hingearbeitet. Außerdem hat Ungarn eine Reihe von mittelfristigen Prioritäten umgesetzt, und zwar in den Bereichen Beschäftigung und Soziales, im Bereich Umweltschutz sowie im Bereich Justiz und Inneres (Asylangelegenheiten und Visapolitik)``. © Europäische Kommission; Last modified 2003-03-31 |
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