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Kommissionsbericht zum Beitritt Ungarns

a) Vorbemerkung

In der Agenda 2000 kündigte die Kommission an, dem Europäischen Rat über die Fortschritte der einzelnen ostmitteleuropäischen Bewerberländer bei der Vorbereitung ihres Beitritts regelmäßig Bericht zu erstatten und die ersten Berichte Ende 1998 vorzulegen.

Der Europäische Rat von Luxemburg beschloss daraufhin:

,,Die Kommission wird dem Rat regelmäßig - erstmals Ende 1998 - für jeden ostmitteleuropäischen Bewerberstaat einen Bericht, der gegebenenfalls Empfehlungen für die Eröffnung bilateraler Regierungskonferenzen enthalten wird, vorlegen, in dem sie untersucht, welche Fortschritte der betreffende Staat auf dem Weg zum Beitritt unter dem Gesichtspunkt der Kopenhagener Kriterien gemacht hat, und insbesondere wie rasch er den Besitzstand der Union übernimmt. (...) Die Berichte der Kommission dienen als Grundlage für die notwendigen, im Rahmen des Rates zu fassenden Beschlüsse über die Gestaltung der Beitrittsverhandlungen bzw. über ihre Ausdehnung auf weitere Bewerberstaaten. In diesem Zusammenhang wird die Kommission bei der Bewertung der Fähigkeit der Bewerberländer, die wirtschaftlichen Kriterien zu erfüllen und die sich aus dem Beitritt ergebenden Verpflichtungen zu übernehmen, weiterhin nach der in der Agenda 2000 angewandten Methode verfahren``.

Daraufhin legte die Kommission im Oktober 1998 die erste Serie dieser Jahresberichte vor, im Oktober 1999 folgte die zweite, im November 2000 die dritte und im November 2001 die vierte.

Im Erweiterungsstrategiepapier des Jahres, das die Fortschrittsberichte desselben Jahres begleitet, stellt die Kommission fest, dass sie angesichts des Tempos der Verhandlungen und des inzwischen Erreichten im Jahre 2002 in der Lage sein dürfte, anhand der Fortschrittsberichte Empfehlungen darüber auszusprechen, welche Bewerber bereits für den Beitritt in Frage kommen. Anlässlich der Tagung vom Juni 2002 in Sevilla kam der Europäische Rat zu dem Ergebnis, dass ``die Kommission im Lichte der Fortschrittsberichte die entsprechenden Empfehlungen formulieren muss [...], damit der Europäische Rat auf seiner Tagung im Herbst dieses Jahres eine Entscheidung darüber treffen kann, mit welchen Ländern die Verhandlungen Ende 2002 abgeschlossen werden können``. Die nunmehr fünfte Serie der Fortschrittsberichte wurde von der Kommission für den Europäischen Rat von Brüssel im Herbst 2002 erstellt.

Der vorliegende Bericht folgt in seiner Gliederung weitgehend den Berichten der Jahre 2000 und 2001. Wie seine Vorläufer enthält dieser:

  • eine Beschreibung der Beziehungen zwischen Ungarn und der Europäischen Union, namentlich im Rahmen des Assoziationsabkommens;
  • eine Bewertung der Lage nach Maßgabe der 1993 vom Europäischen Rat von Kopenhagen festgelegten politischen Kriterien (Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechte und Minderheitenschutz);
  • eine Bewertung der Lage und Perspektiven Ungarns nach Maßgabe der vom Europäischen Rat von Kopenhagen festgelegten wirtschaftlichen Kriterien (funktionierende Marktwirtschaft, Fähigkeit, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften innerhalb der Union standzuhalten;
  • eine Bewertung der Fähigkeit Ungarns, die aus der EU-Mitgliedschaft erwachsenden Verpflichtungen, d.h. den Besitzstand (die Verträge, das Sekundarrecht und die von der Union in den einzelnen Sektoren verfolgte Politik) zu übernehmen. Im Einklang mit der ausdrücklichen Forderung der Europäischen Räte von Köln und Helsinki gilt dabei den Sicherheitsstandards im Nuklearbereich die besondere Aufmerksamkeit. Es geht hier nicht nur um die Angleichung der Rechtsvorschriften, sondern - wie der Europäische Rat vom Dezember 1995 in Madrid betont und der vom Juni 2001 in Göteborg bekräftigt hat - auch um die Steigerung der für die Um- und Durchsetzung des Besitzstandes erforderlichen Leistungsfähigkeit der Justiz- und Verwaltungsbehörden. Der Europäische Rat hat mit Nachdruck auf die Bedeutung dieses Aspekts hingewiesen, und zwar 1995 in Madrid und in der Folge zu verschiedener Gelegenheit, zuletzt noch im Juni 2002 in Sevilla. In Madrid verwies der Europäische Rat darauf, dass die Bewerberländer ihre Verwaltungsstrukturen anpassen müssen, damit so die Voraussetzungen für ihre harmonische Integration geschaffen werden. Der Europäische Rat von Sevilla unterstrich seinerseits, wie wichtig weitere Fortschritte der Bewerberländer bei der Umsetzung und konkreten Durchsetzung des Besitzstandes sind und verwies ferner darauf, dass diese Länder das Notwendige veranlassen müssen, damit ihr Verwaltungs- und Justizapparat das gewünschte Leistungsniveau erreicht.

Im vorliegenden Bericht sind die seit dem Kommissionsbericht von 2001 erzielten Fortschritte dargelegt. Der Berichtszeitraum reicht bis zum 15. September 2002. In besonderen Fällen finden jedoch auch nach diesem Stichtag getroffene Maßnahmen Erwähnung. Der Bericht prüft, inwieweit die im Vorjahresbericht erörterten Reformpläne inzwischen verwirklicht sind und bewertet neue Initiativen. Außerdem enthält dieser Bericht für jeden der untersuchten Bereiche eine Gesamtbewertung, wobei jeweils dargelegt wird, welche wichtigen Maßnahmen Ungarn zur Vorbereitung auf den Beitritt noch zu verwirklichen hat.

Anhand der diesjährigen Berichte wird die Kommission Empfehlungen darüber aussprechen, mit welchen Ländern die Verhandlungen bereits zum Abschluss gebracht werden können, und dazu ist in diese Berichte auch eine kurze Übersicht über die einzelnen Etappen seit den Stellungnahmen der Kommission von 1997 eingefügt. Die Bewertung nach wirtschaftlichen Kriterien beinhaltet eine dynamische, in die Zukunft gerichtete Einschätzung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Beitrittsanwärter und somit auch Ungarns.

Dieser Bericht enthält zu jedem Verhandlungskapitel eine zusammenfassende Bewertung der Umsetzung der in den Verhandlungen vereinbarten Verpflichtungen und einen Überblick über die den Beitrittsanwärtern gewährten Übergangsregelungen. In den von den einzelnen Ländern eingegangenen Verpflichtungen spiegelt sich das Ergebnis der Beitrittsverhandlungen wider, so dass sich angesichts des für die Verhandlungen bestimmenden Differenzierungsgrundsatzes Unterschiede von Land zu Land ergeben können. In Fällen, in denen die Länder sich in den Verhandlungen zur Durchführung spezifischer Maßnahmen bis zum Beitritt verpflichtet haben, bewertet die Kommission den Verlauf der jeweiligen Vorbereitungen auf den Beitritt. Für Kapitel, in denen die Beitrittsverhandlungen weitergehen und für die die Verpflichtungen noch nicht in endgültiger Form feststehen, beschränkt sich die vorläufige Bewertung auf den jeweils erreichten Stand der Umsetzung der Verpflichtungen.

Ein gesonderter Abschnitt wendet sich der Frage zu, welche Maßnahmen Ungarn zur Verwirklichung der in der Beitrittspartnerschaft ausgewiesenen prioritären Ziele getroffen hat. Außerdem bewertet dieser Abschnitt die Fortschritte bei der Umsetzung des Aktionsplans zur Steigerung der Leistungsfähigkeit von Verwaltung und Justiz, den die Kommission im Frühjahr 2002 mit einem jeden Bewerberland ausgearbeitet hat, mit dem sie Beitrittsverhandlungen führt.

Wie in den bisherigen Jahresberichten wurden die ,,Fortschritte`` anhand der tatsächlich gefassten Beschlüsse, der tatsächlich angenommenen Rechtsvorschriften, der tatsächlich ratifizierten internationalen Übereinkünfte (unter gebührender Berücksichtigung der Umsetzung) und der tatsächlich getroffenen Maßnahmen gemessen. Grundsätzlich wurden dabei Rechtsvorschriften und Maßnahmen, die sich erst in Vorbereitung befinden bzw. den Parlamenten noch zur Annahme vorliegen, nicht berücksichtigt. Damit sind die Gleichbehandlung aller Bewerberländer und die Objektivität bei der Messung der konkreten Fortschritte der einzelnen Länder auf dem Wege zum Beitritt gewährleistet.

In diesen Bericht sind Informationen aus zahlreichen Quellen eingeflossen. Alle Anwärter und somit auch Ungarn wurden aufgefordert, Informationen über die Fortschritte auf dem Wege zum Beitritt zu übermitteln, die seit Veröffentlichung des letzten Kommissionsberichts erzielt wurden. Weitere Informationsquellen der einzelnen Bewerberländer waren - soweit vorhanden - das Nationale Programm zur Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstandes sowie die Auskünfte, die sie im Rahmen des Assoziationsabkommens, der Verhandlungen, der Aufstellung des Aktionsplans sowie im Zuge der einzelnen auf Gleichrangigenebene durchgeführten Bewertungen der Leistungsfähigkeit ihrer Verwaltungen zur Verfügung gestellt haben. Als weitere Quellen dienten die Beratungen des Rates und die Berichte und Entschließungen[*] des Europäischen Parlaments. Die Kommission hat ferner auf die Bewertungen verschiedener internationaler Organisationen, namentlich auf die Beiträge des Europarats, der OSZE, der internationalen Finanzinstitutionen und einiger regierungsunabhängiger Organisationen zurückgegriffen.

© Europäische Kommission; Last modified 2003-03-31
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