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Kommissionsbericht zum Beitritt Ungarns

Kapitel 5: Gesellschaftsrecht

Fortschritte seit dem letzten Regelmäßigen Bericht

Seit dem letzten Jahresbericht ist Ungarn im Bereich des Gesellschaftsrechts und der Rechte an gewerblichem und geistigem Eigentum weiter vorangekommen.

Für den Bereich Gesellschaftsrecht als solchem ist in Bezug auf Rechtsetzungsmaßnahmen kein nennenswerter Fortschritt zu verzeichnen. Im Bereich Rechnungslegung wurde mit den im November 2001 verabschiedeten Änderungen zum Rechnungslegungsgesetz die Rechtsgrundlage für die Einführung innerstaatlicher Rechnungslegungsstandards geschaffen. Mit den im Januar 2002 eingeführten Änderungen zum Gesetz über die Buchprüferkammer wurde die Möglichkeit für die Einrichtung eines unabhängigen Qualitätssicherungssystems geschaffen. Dank der im Dezember 2001 vorgenommenen Änderungen des Strafgesetzbuchs (seit April 2002 in Kraft) wurden die Bestimmungen betreffend Verstöße gegen die Rechnungslegungsbestimmungen verschärft. In diesem Jahr wurde ein Fonds ins Register eingetragen, der auch bereits seine Tätigkeit aufgenommen hat und der dazu dient, die Übersetzung der internationalen Rechnungslegungsstandards ins Ungarische sicherzustellen.

Im Bereich der Rechte an gewerblichem und geistigem Eigentum hat das Inkrafttreten des Copyrightgesetzes im Januar 2002 einige Fortschritte gebracht; das Gesetz führt zu einer stärkeren Harmonisierung mit dem gemeinschaftlichen Besitzstand im Bereich Datenbanken, inklusive sui generis-Schutz. Das Gesetz über den Schutz von Gebrauchs- und Geschmacksmustern ist im Januar 2002 in Kraft getreten.

Die Leistungsfähigkeit der Verwaltung des Ungarischen Patentamts konnte durch wiederholte Aufstockung des Personals auf zur Zeit mehr als 260 Mitarbeiter gesteigert werden. Die Ausbildung der Richter in Gemeinschaftsrecht wurde ebenfalls fortgesetzt, so dass es Ende 2002 mehr als 1 500 Richter mit dieser Zusatzausbildung geben wird.

Hinsichtlich der Einführung der Verordnung die an die Stelle des Brüsseler Übereinkommens und des Übereinkommens von Rom tritt, hat sich nichts bewegt.

Gesamtbewertung

Im Bereich Gesellschaftsrecht ist ein bedeutendes Maß an Rechtsangleichung erreicht. Die noch offenen Fragen sind im wesentlichen technischer Natur. Bestimmungen über wirtschaftliche Interessengruppen müssen noch eingeführt werden.

Die Arbeiten im Zusammenhang mit der Einführung innerstaatlicher Rechnungslegungsstandards wurden fortgesetzt, und mit der Verabschiedung des Rechnungslegungsgesetzes und den Verhandlungen über die Einrichtung eines Ungarischen Amtes für Rechnungslegungsstandards wurde bereits ein ansehnlicher Fortschritt erzielt.

Im Bereich der Rechte an gewerblichem und geistigem Eigentum wurde das ungarische Recht weiter dem gemeinschaftlichen Besitzstand angeglichen. Zusätzlicher Anstrengungen bedarf die vollständige Angleichung des Copyright in den Bereichen Informationsgesellschaft und Wiederverkaufsrecht. Ungarn muss ferner den Rechtsschutz für Erfindungen im Bereich Biotechnologie vollkommen dem gemeinschaftlichen Besitzstand angleichen.

Der Beitritt Ungarns zur Europäischen Patentorganisation steht weiterhin aus.

Die Verwaltung verfügt nach wie vor über ausreichende Kapazitäten; in einigen Fällen wurde das Personal aufgestockt, und ansonsten wurden die Schulungen fortgesetzt. Die Patentierungsanträge haben 2001 um 30 % zugenommen. Die Zahl der vor den Gerichten anhängigen Markenrechtsverfahren hat deutlich zugenommen, da aufgrund einer Gesetzesänderung nunmehr die Anwesenheit von drei Berufsrichtern bei der Verhandlung solcher Fälle vorgeschrieben ist.

Trotz relativ milder Strafen bei Verstößen gegen Rechte an gewerblichem und geistigem Eigentum ist der Marktanteil nachgeahmter Waren 2001 auf schätzungsweise 18 % zurückgegangen. Der Wert der im ersten Halbjahr 2002 beschlagnahmten Waren aus Nachahmung und Piraterie lag unter 2,6 Millionen EUR. Es bedarf noch größerer Anstrengungen, um rasche und abschreckende rechtliche Schritte gegen Straffällige einleiten zu können und somit wirksame Grenzkontrollen zu gewährleisten. Der Kampf gegen Warennachahmungen und Warenpiraterie muss weiter Priorität haben.

Ungarn trifft Vorbereitungen, um ab dem Zeitpunkt des Beitritts die neue Verordnung anzuwenden, die an die Stelle des Brüsseler Übereinkommens tritt.

Schlussfolgerung

In der Stellungnahme von 1997 stellt die Kommission fest, dass Ungarn die wichtigsten Richtlinien betreffend die Sektoren dieses Teils des gemeinschaftlichen Besitzstandes bereits übernommen hat, dass aber in allen Bereichen noch weitere Arbeit zu leisten ist. Die Kommission fordert in der Stellungnahme vor allem Anstrengungen im Bereich der Patente für pharmazeutische Erzeugnisse, bei der Durchsetzung der Rechte an gewerblichem und geistigem Eigentum und in geringerem Maße bei der Harmonisierung des Gesellschaftsrechts.

Seit der Stellungnahme ist Ungarn in der Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstandes vorangekommen und hat die für diesen Bereich wichtigen Institutionen ausgebaut. In Bezug auf das Gesellschaftsrecht und im Bereich gewerbliches und geistiges Eigentum hat Ungarn die Angleichung weitgehend vollzogen, doch im Patentrechtsschutz, beim Copyright im Bereich der Informationsgesellschaft und hinsichtlich der Wiederverkaufsrechte bleibt noch einiges zu tun.

Die Verhandlungen zu diesem Kapitel wurden vorläufig abgeschlossen. Ungarn hat keine Übergangsvereinbarungen für diesen Bereich beantragt und den EU-Vorschlägen betreffend die gewerblichen Eigentumsrechte an pharmazeutischen Erzeugnissen und die Markenzeichen der Gemeinschaft zugestimmt. Im Allgemeinen kommt Ungarn den im Verlaufe der Beitrittsverhandlungen in diesem Bereich eingegangenen Verpflichtungen nach.

Um die Vorbereitungen auf den Beitritt abzuschließen, muss Ungarn seine Anstrengungen vor allem darauf richten, den Besitzstand vollständig zu übernehmen, den Kampf gegen Warenpiraterie und Warennachahmung sowie die Grenzkontrollen zu verschärfen und die Einleitung rascher rechtlicher Schritte mit abschreckender Wirkung zu gewährleisten. Die Koordinierung und Schulung der Vollzugsorgane Zoll, Polizei und Justiz muss verbessert werden.

© Europäische Kommission; Last modified 2003-03-31
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