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Kommissionsbericht zum Beitritt Ungarns

Kapitel 7: Landwirtschaft

Fortschritte seit dem letzten Regelmäßigen Bericht

Seit dem letzten regelmäßigen Bericht ist Ungarn im Bereich der Landwirtschaft sowohl bei der Angleichung der Rechtsvorschriften als auch bei der Stärkung der Verwaltungskapazitäten nur wenig vorangekommen.

Im Jahr 2000 betrug der Anteil der Landwirtschaft an der Bruttowertschöpfung 4,3 % gegenüber 4,9 % im Jahr 1999[*]. Die Beschäftigung ist in der Landwirtschaft in den letzten Jahren deutlich zurückgegangen, ihr Anteil liegt derzeit bei 6,1 % der erwerbstätigen Bevölkerung[*].

Die Getreideerzeugung fiel 2001 deutlich höher aus als im Jahr 2000, was auf eine Vergrößerung der Anbaufläche und sehr viel höhere Erträge zurückzuführen ist. Die Milcherzeugung stieg - hauptsächlich aufgrund einer höheren durchschnittlichen Milchleistung je Kuh - ebenfalls leicht an. Bei Rind- und Kalbfleisch ebenso wie bei Schweinefleisch hielt die rückläufige Entwicklung an. Die Erzeugung von Geflügelfleisch hat stark zugenommen[*].

2001 nahm der Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen[*] zwischen Ungarn und der EG deutlich zu, in erster Linie aufgrund des ,,Doppelnullabkommens``. Die EG-Einfuhren landwirtschaftlicher Erzeugnisse aus Ungarn stiegen um 12 % und erreichten einen Wert von 1 327 Mio. EUR. Die EG-Ausfuhren nach Ungarn haben um 17 % zugenommen und erreichten 709 Mio. EUR . Das ergab für Ungarn einen Positivsaldo von 618 Mio. EUR gegenüber 538 Mio. EUR im Jahr 2000. Aus Ungarn in die EG eingeführt wurden hauptsächlich Ölsaaten, Gemüse und Gemüsezubereitungen, Obst und Nüsse. Die wichtigsten EG-Ausfuhren nach Ungarn waren Fleisch, Abfälle der Ernährungsindustrie sowie Obst und Nüsse.

Ungarn hat die Entwicklung seiner Agrarpolitik weiter aktiv vorangetrieben. Es traf gewisse Entscheidungen über die künftige Verwaltung der Maßnahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik. Darüber hinaus wurden verschiedene Maßnahmen zur Förderung von Familienbetrieben eingeführt.

2001 stiegen die Agrarhilfen in Ungarn von 138 Mrd. HUF (538 Mio. EUR) auf 191 Mrd. (744 Mio. EUR), einschließlich 5,4 Mrd. HUF (196 Mio. EUR) für die Entwicklung des ländlichen Raums. Die gleichen Beträge werden auch 2002 bereitgestellt. Die Ausfuhrerstattungen wurden 2002 deutlich reduziert (von 13 auf 3 Sektoren), und es wurde ein neues Paket von Agrarumweltmaßnahmen verabschiedet. Für die Marktzugangsförderung wurden 2001 insgesamt 38 Mrd. HUF (148 Mio. EUR) aufgewendet und für 2002 sind 41 Mrd. HUF (160 Mio. EUR) vorgesehen. Erzeugerbeihilfen beliefen sich 2001 auf 67 Mrd. HUF (261 Mio. EUR); für 2002 ist derselbe Betrag im Haushalt vorgesehen.

Flächenbeihilfen werden für Ackerkulturen gewährt, ohne Größenbegrenzung bei Reis und Faserhanf und im Rahmen vorgegebener Betriebsgrößen bei allen anderen Ackerkulturen. Exportsubventionen können im Getreidesektor gewährt werden, wurden aber seit Januar 2002 gesenkt. Zuschüsse erhalten auch Milcherzeuger, die Rohmilch liefern, die die Qualitäts- und Hygienebedingungen der EG erfüllt. Ferner wird der Tabakanbau in Form einer Qualitätsprämie subventioniert.

Horizontale Themen Seit dem Vorjahresbericht hat Ungarn bei der Umsetzung von Maßnahmen bezüglich des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL) einige Fortschritte erzielt. Im Januar 2002 wurde die landwirtschaftliche Interventionsstelle (LIS), die derzeit 165 Mitarbeiter beschäftigt, offiziell als Zahlstelle für den EAGFL-Abteilung Garantie eingesetzt. Im August 2002 wurde beschlossen, die LIS ab Juli 2003 mit der SAPARD-Stelle zu einer einzigen landwirtschaftlichen Stelle für alle EAGFL-Zahlungen zusammenzufassen.

Bei der Einführung des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems (IACS) ist als einziger Fortschritt eine Entscheidung der Regierung vom Juli 2002 über die unmittelbar zu erledigenden Aufgaben sowie eine Durchführbarkeitsstudie über die Anwendung des IACS zu nennen.

Im Bereich der Handelsmechanismen hat Ungarn eine Arbeitsgruppe aller ungarischen Behörden eingesetzt, die mit Zollabfertigung und Außenhandel zu tun haben.

Was die Qualitätspolitik anbelangt, so wurde erstmals 2001 und 2002 mit der Registrierung von fünf Erzeugnisnamen ein System praktisch angewandt, das dem System der der EG zum Schutz von Herkunftsbezeichnungen, geographischen Ursprungsbezeichnungen und spezifischen Zertifikaten vergleichbar ist und ,, das bereits seit 1998 existiert. Da die ungarischen Rechtsvorschriften zum ökologischen Landbau bereits an den gemeinschaftlichen Besitzstand angeglichen sind, hat es in diesem Sektor keine weiteren Entwicklungen gegeben.

Die Vorbereitungen Ungarns zur Teilnahme am Informationsnetz landwirtschaftlicher Buchführungen (INLB) liefen weiter. Ungarn beschloss, die Mindestschwelle für INLB-Betriebe bei zwei europäischen Größeneinheiten festzusetzen.

Gemeinsame Marktorganisationen Seit dem letztjährigen regelmäßigen Bericht ist Ungarn bei der Umsetzung von Maßnahmen bezüglich des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL) ein kleines Stück weiter gekommen (s. oben).

Das Forschungs- und Informationsinstitut für Agrarwirtschaft wurde als zuständige Behörde für die Preisermittlung und Preisberichterstattung eingesetzt.

Das Gesetz zur Agrarmarktregulierung trat im November 2001 in Kraft. Mit ihm wurden nationale Maßnahmen für eine ausgewogene Entwicklung des Marktes für Agrarerzeugnisse und eine kostenwirksame Agrarerzeugung festgelegt. Auf diesem Gesetz als Rechtsgrundlage wurden zwischen Dezember 2001 und August 2002 nachgeordnete Rechtsvorschriften über mehrere nationale Stützungsregelungen erlassen.

Kein Fortschritt ist bei den Ackerkulturen zu vermelden.

Im Oktober 2001 verabschiedete das Ministerium für Landwirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raums eine Übergangsregelung für den Zuckermarkt ab Juli 2002. Diese Regelung definiert das Wirtschaftsjahr, sieht Quoten für Zucker und Isoglucose vor, legt die Bedingungen für die Quotenaufteilung und Nutzung fest und schreibt den Abschluss einer Branchenvereinbarung vor. Im Januar 2002 wurden die Lieferrechte für Zuckerrüben vom Zucker-Produktrat zugeteilt. Nach den neuen Vorschriften darf von Unternehmen, denen eine Quote zugeteilt wurde, eine Höchstmenge von 400 000 t in Ungarn erzeugtem Zucker und 130 000 t Isoglucose auf dem inländischen Markt verkauft werden. Für die Verwaltung der Quoten ist die LIS zuständig.

Was Sonderkulturen anbelangt, so wurde im Sektor Obst und Gemüse 18 Erzeugerorganisationen eine vorläufige Anerkennung erteilt. Ihnen werden öffentliche Finanzhilfen für bis zu 20 % ihrer absatzfähigen Produktion gewährt.

Im Dezember 2001 erließ die Kommission eine Entscheidung, nach der frisches Obst und Gemüse aus Ungarn ohne routinemäßige Überprüfung der Übereinstimmung mit den EG-Vermarktungsnormen durch die Mitgliedstaaten eingeführt werden kann, wenn diese Erzeugnisse zuvor in Ungarn kontrolliert worden sind. Ungarn führt jährlich rund 85 000 t Obst und Gemüse, besonders Paprika, Kirschen und Pflaumen, in die EG aus.

Im Weinsektor werden seit Januar 2002 die Vorschriften über die statistische Erfassung, Ernte, Erzeugungs- und Bestandsmeldungen angewandt. Im Juli 2002 wurden die Zahlen der allgemeinen statistischen Erfassung der Rebflächen veröffentlicht. Das Nationale Institut für Qualitätssicherung im Weinbau (private Lagerhaltung, Destillation, Sonderbeihilfen) und das Nationale Institut für Qualitätssicherung in der Landwirtschaft (Produktionspotenzial, Umstrukturierung von Rebflächen) werden nach dem Beitritt die amtliche Überwachung der spezifischen Maßnahmen nach der Wein-GMO durchführen.

Ungarn hat die erforderlichen Rechtsvorschriften zur Angleichung an den gemeinschaftlichen Besitzstand bei Spirituosen erlassen, besonders für ,,Vilmos``, Rum, Whisky und Palinka. Seit Juli 2002 darf als Palinka nur noch Obst- oder Traubentresterbranntwein bezeichnet und zur Herstellung kein Äthylalkohol verwendet werden.

Im Bereich der tierischen Erzeugung hat es im Sektor Milch- und Milcherzeugnisse keine Fortschritte gegeben.

Ungarn wendet das SEUROP-Handelsklassenschema seit Januar 2002 vollständig an. Weitere Entwicklungen sind aus dem Fleischsektor nicht zu vermelden.

Im Januar 2002 trat ein Regierungserlass mit EG-konformen Vermarktungsnormen für Eier in Kraft.

Ländliche Entwicklung und Forsten In diesem Bereich gab es seit dem letzten regelmäßigen Bericht nur sehr geringe Fortschritte. Ungarn hat beschlossen, die LIS und die SAPARD-Stelle (s. Abschnitt A.b. - Beziehungen zwischen der Europäischen Union und Ungarn) ab Juli 2003 zu einer einzigen landwirtschaftlichen Stelle für alle EAGFL-bezogenen Maßnahmen zusammenzulegen. Ungarn hat deklariert, dass diese zusammengelgte Agentur sowohl verantwortlich sein wird für die Durchführung von Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums, die aus dem EAGFL-Ausrichtung finanziert werden, als auch die künftige Zahlstelle für EAGFL-Mittel sein wird. Da der ungarischen SAPARD-Stelle bisher keine vorläufige Verwaltungskompetenz übertragen und deshalb mit der Umsetzung des SAPARD-Programms noch nicht begonnen wurde, lässt sich nicht einschätzen, wie weit die administrativen Vorbereitungen für die Durchführung von ländlichen Entwicklungsprogrammen nach dem Beitritt gediehen sind. Die ungarische Regierung hat beschlossen, dass die Ausarbeitung des Operationellen Programms für die Landwirtschaft und die Entwicklung des ländlichen Raums vom Ministerium für Landwirtschaft und regionale Entwicklung übernommen wird.

Im Sektor Forsten wurden die ungarischen Rechtsvorschriften über die Sortierung von Rohholz an den gemeinschaftlichen Besitzstand angeglichen.

Tiergesundheit und Pflanzenschutz einschließlich Lebensmittelsicherheit Seit dem letzten regelmäßigen Bericht ist Ungarn mit der Übernahme und Anwendung des gemeinschaftlichen Besitzstandes im Sektor Tiergesundheit weiter vorangekommen und bestimmte Verwaltungsstrukturen wurden ausgebaut.

Auf der Grundlage der neuen Rahmengesetze im Veterinärsektor, die 2001 erlassen wurden, sind 19 Regierungserlasse zur Durchführung von Veterinärvorschriften in Kraft getreten. Im Dezember 2001 wurden neue Rechtsvorschriften über die Herstellung, die Vermarktung und den Einsatz von Futtermitteln angenommen, die im Juni 2002 in Kraft traten. Ein Durchführungsdekret über die Einfuhr von Futtermitteln trat im August 2002 in Kraft.

Im Bereich des Tierschutzes wurde die Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstandes zum Schutz von landwirtschaftlichen Nutztieren im Jahr 2002 abgeschlossen.

Die Verwaltungsstrukturen wurden im letzten Jahr weiter ausgebaut. Die Abteilung für Tiergesundheit und Lebensmittelüberwachung des Landwirtschaftsministeriums und der dezentralisierte Veterinärdienst sind zuständig für die Durchsetzung der Vorschriften über Tiergesundheit, Tierschutz und öffentliche Gesundheit. In den Komitatstationen für Tiergesundheit und Lebensmittelüberwachung und den Veterinärämtern der Bezirke sind rund 800 Tierärzte fest angestellt. Die Abteilung für Tiergesundheit und Lebensmittelüberwachung ist auch für die zentrale Verwaltung der Grenzinspektionsposten zuständig, die rund 170 Tierärzte beschäftigen.

Im Bereich der öffentlichen Gesundheit und Tiergesundheit wurden 2002 Rechtsvorschriften über Veterinärbedingungen bei der Tierzucht und über Tierseuchen verabschiedet.

Die Modernisierung der neun Grenzinspektionsposten, die Ungarn auch nach dem Beitritt beibehalten möchte, wurde weiter vorangetrieben, um sie auf den vom gemeinschaftlichen Besitzstand geforderten Stand zu bringen. Drei Posten wurden inzwischen fertiggestellt und geöffnet.

Das Zentrale Veterinärmedizinische Institut wurde zum staatlichen Referenzlabor für TSE ernannt.

Bei der Vorbereitung des Kontrollsystems für den Binnenmarkt ist Ungarn weiter vorangekommen. Die Arbeiten zur Einführung eines Tierkennzeichnungssystems für Rinder, Schafe und Schweine wurden weitergeführt.

Seit November 2001 hat Ungarn an über 30 Monate alten Rindern über 40 000 Prionen-Tests auf BSE durchgeführt, ohne dass sich positive Befunde ergeben hätten. In diesem Bereich sind die EG-Anforderungen bereits größtenteils erfüllt. In den Tierkörperbeseitigungsanstalten muss Rindfleisch von anderem Fleisch getrennt werden. Seit 2001 gelten Vorschriften über spezifisches Risikomaterial und Falltiere werden verbrannt, auch wenn ihre Nutzung noch nicht gesetzlich verboten ist.

Ungarn führt zur Anpassung an die EG-Vorschriften auch ein staatliches Programm zur Modernisierung von Lebensmittelbetrieben durch. Die zuständige Behörde hat alle voraussichtlich auch nach dem Beitritt weitergeführten Betriebe inspiziert und einen Plan zur Behebung etwaiger Mängel erstellt.

Im Sektor Pflanzenschutz wurden im Berichtszeitraum, obwohl die Rechtsangleichung schon nahezu abgeschlossen ist, noch weitere Fortschritte erzielt.

Keine Entwicklungen gab es bei der Pflanzengesundheit, aber im Pestizidsektor wurde im März 2002 der Höchstgehalt an Pestizidrückständen in und auf Pflanzen und pflanzlichen Erzeugnissen festgesetzt.

Bei Saatgut und Pflanzenvermehrungsmaterial ist die Rechtsangleichung ebenfalls so gut wie abgeschlossen. Das Nationale Institut für Qualitätssicherung in der Landwirtschaft ist für die Durchführung der EG-Bestimmungen in diesem Bereich zuständig und wurde Ende 2001 von der Internationalen Vereinigung für Saatgutprüfung (ISTA) anerkannt. Das EDV-System und die technische Infrastruktur des Instituts wurden weiter ausgebaut.

Die Verwaltungsstrukturen im Bereich Pflanzenschutz wurden teilweise gestärkt. Es wurden zwei Treibhäuser gebaut, eins für Quarantäne und eins für Virologie. Der Zentrale Dienst für Pflanzenschutz und Bodenerhaltung wurde eingerichtet, um auf zentralstaatlicher Ebene tätig zu werden und gleichzeitig die Aktivitäten der Dienste in den Komitaten zu organisieren und zu koordinieren. Innerhalb dieses Dienstes wurde eine Direktion für Registrierung eingerichtet.

Ein Erlass aus dem Jahr 2001 schreibt vor, dass Erzeuger und Einführer, die Pflanzenschutzkontrollen unterliegen, beim Zentralen Dienst für Pflanzenschutz und Bodenerhaltung registriert sein müssen.

Ungarn ist dabei, beim Pflanzenschutz zehn Grenzinspektionsposten an die EG-Anforderungen anzupassen.

Im Bereich der Lebensmittelsicherheit (s. auch Kapitel 1 - Freier Warenverkehr) wurden gewisse Fortschritte erzielt, besonders hinsichtlich der Modernisierung von Lebensmittelbetrieben und der verstärkten Durchführung von BSE-relevanten Maßnahmen.

Ein stellvertretender Staatssekretär im Landwirtschaftsministerium wurde damit beauftragt, alle Fragen der Lebensmittelsicherheit zu klären, einschließlich der Einrichtung eines staatlichen Amts als Gegenstück zur Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit.

Gesamtbewertung

Was die Vorbereitungen zur Durchführung der Gemeinsamen Agrarpolitik anbelangt, so bleibt noch einiges zu tun. Es müssen noch EG-konforme Marktinterventionssysteme geschaffen werden, auch wenn vergleichbare Systeme im Milch- und Zuckersektor bereits existieren. Und es wurden Regelungen eingeführt, um Familienbetrieben die Aufnahme von Darlehen und den Zugang zum Grundstücksmarkt zu erleichtern.

Bei den horizontalen Maßnahmen müssen, auch wenn die endgültige Entscheidung über die künftige Zahlstelle für marktbezogene Maßnahmen des EAGFL-Garantie gefallen ist (LIS), noch beträchtliche Schritte unternommen werden, um die genauen Aufgaben der LIS festzulegen, geeignete Strukturen und Verfahren aufzubauen und die Zulassung vorzubereiten. Ungarn sollte ferner klarstellen, ob die LIS auch Zahlstelle für EAGFL-Garantie-Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums sein wird.

Hinsichtlich des IACS ist das Tierkennzeichnungssystem zwar ziemlich weit fortgeschritten, doch muss dringend auch ein Flächenidentifizierungssystem eingerichtet und eine Verbindung zwischen den einzelnen IACS-Datenbanken geschaffen werden. Ungarn hat beschlossen, die Flurstücke nach existierenden Luftfotografien einzuteilen. Das Verfahren der Digitalisierung ist bisher allerdings wenig fortgeschritten. Es wurde lediglich ein kleines Pilotvorhaben durchgeführt. In Schlüsselbereichen muss für den Aufbau des Flächenidentifizierungssystems (LPIS) noch eine Reihe von Entscheidungen getroffen werden. Es müssen umgehend ernste Anstrengungen unternommen werden, wenn Ungarn bis zum Beitritt ein funktionsfähiges IACS aufbauen will. Die notwendigen Entscheidungen müssen sofort fallen und die betreffenden Finanzmittel umgehend bereitgestellt werden, wenn Ungarn in die Lage versetzt werden soll, die Beihilferegelungen der Gemeinsamen Agrarpolitik nach dem Beitritt effizient zu verwalten und wirksam zu überwachen. Wenn die notwendigen Verwaltungs- und Kontrollstrukturen beim Beitritt nicht voll und reibungslos funktionstüchtig sind, wird Ungarn nicht in den vollen Genuß der Beihilfen im Rahmen der GAP kommen können, oder bereits erhaltene Mittel zurückerstatten müssen.

In den Bereichen INLB, Qualitätspolitik, ökologischer Landbau und Handelsmechanismen ist Ungarn in seinen Vorbereitungen auf den Beitritt gut vorangekommen.

Wichtige Entscheidungen müssen auch über die erforderlichen Verwaltungsstrukturen zur Umsetzung der gemeinsamen Marktorganisationen getroffen werden, insbesondere hinsichtlich der Aufgabenteilung zwischen dem Ministerium, den Komitatbüros und der LIS.

Keine Entscheidung ist bisher über die künftige Rolle der Produkträte gefallen, die derzeit in Ungarn eine Reihe wichtiger agrarpolitischer Aufgaben wahrnehmen. Allerdings wurde festgelegt, welche Stelle für die Preisermittlung und die Preisberichterstattung zuständig sein wird, auch wenn es keine gesetzliche Verpflichtung für die Unternehmen gibt, regelmäßige Preisdaten mitzuteilen.

Bei den Ackerkulturen sind noch einige Maßnahmen offen, etwa die Einrichtung eines Registers interventionsgeeigneter Lager und die Bestimmung der künftigen Interventionszentren. Im Gegensatz zu anderen Agrarsektoren hat Ungarn für Ackerkulturen keine Übergangsregelung beantragt.

Bei Zucker ist Ungarn mit der Verabschiedung einer vorläufigen Marktorganisation gut vorangekommen, auch wenn Branchenvereinbarungen zwischen repräsentativen Zuckerrübenerzeugerorganisationen und den Zuckerfabriken noch fehlen.

Entscheidende Schritte wurden zur Rechtsangleichung im Sektor Obst und Gemüse unternommen und die erforderlichen Vorschriften und Verwaltungsverfahren zur Anerkennung erlassen. Die Ausarbeitung von Vorschriften für Operationelle Programme und Mittel muss weitergeführt werden.

Im Weinsektor wurden einige der erforderlichen Verwaltungsentscheidungen getroffen, und Ungarn hat beschlossen, 2003 seine Weinbaukartei einzurichten, auf der Grundlage der Ergebnisse einer allgemeinen statistischen Erfassung aus dem Jahr 2001. Ferner wurde beschlossen, im Herbst 2002 die Institutionen zu benennen, die für die gemeinsame Marktorganisation für Wein zuständig sein werden. Der ungarische Wein-Kodex wird derzeit erstellt. Ungarns Verwaltungskapazität in diesem Bereich kann als ausreichend angesehen werden.

Ungarn hat seit 1996 eine freiwillige Milchquotenregelung, die vom Produktrat verwaltet wird, und gleichzeitig eine Regelung von Ankaufspreisen. Das Management dieses Sektors wird von der Gesellschaft Livestock Performance Testing Ltd übernommen, die für Qualitätskontrollen von Milch und Milcherzeugnissen verantwortlich ist. Etwa 85 % der Milch entspricht EG-Anforderungen. Ungarn muss entscheiden, welche Stelle nach dem Beitritt die Quoten verwalten und die Erzeuger überwachen wird.

Ernste Anstrengungen sind noch bei der Vorbereitung von Ungarns Programmen zur Entwicklung des ländlichen Raums nach dem Beitritt erforderlich. Die Entscheidung Ungarns AIK und die SAPARD Agentur zusammenzuschlagen sollte die Durchführung und Verwaltung von zukünftigen Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums erleichtern. Die genaue Definition der Aufgaben dieser neuen Struktur ist von großer Bedeutung. Da Ungarns SAPARD-Stelle jedoch noch nicht zugelassen ist, bleibt Ungarn den Beweis offen, ob es EG-finanzierte Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums durchführen kann. Selbst wenn die Zusammenfassung der beiden Stellen (AIK und die SAPARD-Stelle) in einer einzigen Behörde die Durchführung und Verwaltung künftiger Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums voraussichtlich erleichtern wird, sind noch äußerste ernste Anstrengungen erforderlich, um bis zum Zeitpunkt des Beitritts die erforderlichen Verwaltungskapazitäten aufzubauen. Das Landwirt- schaftsministerium muss angebrachte Kompetenz aufbauen um die EAGFL-Garantie finanzierten Maßnahmen im ländlichen Raum in enger Zusammenarbeit mit den verwandten Dienstestellen zu entwickeln.

Ungarn sollte darüber hinaus dringend eine Strategie für die Entwicklung des ländlichen Raums für die Zeit nach dem Beitritt ausarbeiten. Das bestehende Agrarumweltprogramm sollte weiterentwickelt werden. Ein staatliches Forstprogramm in Abstimmung mit einem Programm für die Entwicklung des ländlichen Raums und einem Forstregister muss noch fertiggestellt werden.

Die Bodenreform ist weiterhin ein wichtiges Thema für die ungarische Landwirtschaft. Aufgrund von Ausgleichsmaßnahmen und Privatisierung beträgt die Durchschnittsgröße landwirtschaftlichen Besitzes weniger als 3 ha. Bei solch aufgesplitterten Landstücken besteht dringender Bedarf an Konsolidierung, insbesondere bei kleineren Betrieben. Anreize für landwirtschaftliche Betriebe sollten die längerfristige Wirtschaftlichkeit solcher Betriebe im Auge behalten.

Im Bereich Tiergesundheit folgt das bestehende Veterinärgesetz dem Grundsatz der Regionalisierung, der Aufgabentrennung zwischen amtlichen und privaten Tierärzten, der Änderung der Vorschriften über Tierpässe und der Erweiterung der Liste anzeigepflichtiger Seuchen. Zur Durchführung dieses Gesetzes sind mehrere Erlasse erforderlich, die zur Hälfte bereits von der ungarischen Regierung verabschiedet wurden. Angeglichen werden müssen besonders die Rechtsvorschriften über die Nutzung von Falltieren und über spezifisches Risikomaterial.

Ein Teil der Erlasse zur Durchführung des Gesetzes in Bezug auf Futtermittel muss noch verabschiedet werden.

Ungarn muss sicherstellen, dass die Programme zur Modernisierung der Betriebe, die rotes Fleisch verarbeiten, sämtliche festgestellten Mängel abdecken. Es muss dringend dafür sorgen, dass alle noch offenen Probleme angemessen gelöst werden und die notwendige Finanzierung sichergestellt ist, damit garantiert werden kann, dass alle überprüften Betriebe den gemeinschaftlichen Besitzstand anwenden.

Jedes Tier der staatlichen Rinderherde wurde gekennzeichnet (Ohrmarke) und in der zentralen Datenbank erfasst. Eine interne ,,Rinderpass``-Regelung hält alle Bewegungen und möglichen Probleme fest. Doch auch hier sind noch einige Entscheidungen erforderlich, und die derzeitige Regelung muss an die einschlägigen EG-Vorschriften angepasst werden.

Weitere Anstrengungen sind erforderlich, um sicherzustellen, dass die sieben übrigen Grenzinspektionsposten bis zum Beitritt eingerichtet werden. Besonders beim Flughafen Ferihegy ist es zum jetzigen Zeitpunkt eher unwahrscheinlich, dass die Fertigstellung wie geplant im Jahr 2002 erfolgt.

Im Bereich Pflanzenschutz wurden weitere Fortschritte bei der Übernahme und Durchführung der Rechtsvorschriften erzielt, doch ist dieser Prozess noch nicht abgeschlossen. Fortschritte muss es bei der Ausstellung von Pflanzenpässen, der Pestizidregistrierung und der Überwachung von Pestizidrückständen geben. Auch die Rechtsvorschriften über Saatgutsorten müssen weiter harmonisiert werden.Beim Aufbau der Verwaltungsstrukturen in diesem Bereich ging es voran und die Bemühungen sollten fortgesetzt werden.

In Bezug auf die Lebensmittelsicherheit sind zwar ständige Verbesserungen bei der BSE-Vorbeugung und der überwachten Modernisierung von Fleischverarbeitungsbetrieben festzustellen, doch bereitet die Einrichtung des Staatlichen Amtes für Lebensmittelsicherheit ernste Schwierigkeiten. Klare Regeln zwischen den beteiligten Ministerien, Kontinuität der Verwaltung und angemessene Mittel sind dringend erforderlich, damit das Amt seine Arbeit erfolgreich aufnehmen kann.

Schlussfolgerung

In ihrer Stellungnahme von 1997 kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass die Bemühungen um Angleichung an den gemeinschaftlichen Besitzstand fortgesetzt werden müssten, auch wenn hinsichtlich der Verabschiedung der Maßnahmen, die die Kommission in ihrem Weißbuch ,,Binnenmarkt`` von 1995 genannt hat, bereits beträchtliche Fortschritte erzielt worden sind. Die Kommission führte weiter aus, dass besondere Anstrengungen erforderlich seien bei: der Verabschiedung und Durchsetzung von Tier- und Pflanzengesundheitsvorschriften und der Modernisierung der Betriebe, um den EG-Anforderungen zu genügen (ein besonders wichtiger Aspekt im Hinblick auf die Überwachungs- und Kontrollregelungen zum Schutz der EU an den Außengrenzen); dem Ausbau der Verwaltungsstrukturen, um die notwendigen Kapazitäten zur Durchführung und Überwachung der politischen Instrumente der Gemeinsamen Agrarpolitik zu schaffen; und eine weitere Umstrukturierung der Agrar- und Ernährungswirtschaft, um deren Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern. Die Kommission wies dann darauf hin, dass ein Beitritt in den nächsten Jahren bei erfolgreichem Abschluss dieses Umstrukturierungsprozesses keine größeren Probleme für eine angemessene Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik aufwerfen dürfte.

Seit dieser Stellungnahme ist Ungarn bei der Angleichung an den agrarrechtlichen Besitzstand der EG vorangekommen und hat in letzter Zeit Fortschritte beim Ausbau der notwendigen Verwaltungskapazitäten zur Umsetzung des Besitzstandes in diesem Bereich gemacht. Aufgrund fehlender Entscheidungen auf allen Ebenen gab es allerdings immer wieder Verzögerungen, besonders bei der Vorbereitung auf die Verwaltung der Gemeinsamen Agrarpolitik. Ungarns Rechtsvorschriften sind in diesem Bereich inzwischen weitgehend an den gemeinschaftlichen Besitzstand angepasst. Weitere ernsthafte Anstrengungen müssen aber noch unternommen werden, um die Verwaltungskapazitäten in diesem Sektor weiter auszubauen.

Die Verhandlungen über dieses Kapitel laufen weiter, auch wenn alle Fragen im tier- und pflanzengesundheitlichen Bereich geklärt wurden. Ungarn wurde eine Übergangsregelung für die Gesundheitsnormen in einer Reihe von Großverarbeitungsbetrieben für rotes Fleisch eingeräumt (bis 31. Dezember 2006) und eine Übergangsregelung (bis 31. Dezember 2009) in Bezug auf bauliche Auflagen für bestehende Legehennenkäfige in 21 Betrieben, die vor dem 1. Juli 1999 eingerichtet wurden. Ungarn erfüllt den Großteil der Verpflichtungen, die es in diesem Bereich in den Beitrittsverhandlungen eingegangen ist. Bei der Übernahme einzelner Aspekte des gemeinschaftlichen Besitzstandes im Veterinärbereich gab es jedoch Verzögerungen (Tierkennzeichnung und -registrierung, TSE). Hier besteht dringend Handlungsbedarf.

Um für die EU-Mitgliedschaft bereit zu sein, müssen sich Ungarns Bemühungen jetzt auf den Abschluss der letzten Angleichungen konzentrieren; auf eine weitere Verstärkung der Verwaltungskapazitäten zur Umsetzung und Durchführung des Besitzstandes, insbesondere in den Bereichen Tiergesundheit und Lebensmittelsicherheit; darauf, dass die Verarbeitungsbetriebe den Gemeinschaftsnormen entsprechen; und darauf, dass es seine Institutionen weiterhin angemessen auf die neuen Aufgaben im Zusammenhang mit den gemeinsamen Marktorganisationen und den Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums vorbereitet. Bei der Einführung des integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems (IACS) muss dem Aufbau eines Flächenidentifizierungssystems die erforderliche Priorität eingeräumt werden. Die laufenden Bemühungen müssen deutlich beschleunigt werden.

© Europäische Kommission; Last modified 2003-03-31
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