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Kommissionsbericht zum Beitritt Ungarns

Kapitel 8: Fischerei

Fortschritte seit dem letzten Regelmäßigen Bericht

Im vergangenen Jahr wurden bei der Angleichung an den gemeinschaftlichen Besitzstand begrenzte Fortschritte erzielt.

Im Hinblick auf die Bestandsbewirtschaftung wurde der für Fischerei zuständige Dienst des Ministeriums für Landwirtschaft und regionale Entwicklung weiter ausgebaut. Im Dezember 2001 wurden Schulungen für Komitattierärzte über die Bestimmung von Fischgrößen durchgeführt.

Im Bereich der Überwachung und Kontrollen lässt sich mit der Einführung eines Systems der Risikoanalyse und der kritischen Kontrollpunkte (HACCP) in einigen Fischzuchtbetrieben ein gewisser Fortschritt beobachten. In Ungarn sind die Veterinär- und Lebensmittelkontrollstationen der Komitate für die Durchführung von Kontrollen zuständig.

Im Bereich der Marktpolitik hat Ungarn 2002 mit Einführung eines Fischkennzeichnungssystems begonnen. Außerdem wurden mit einem Erlass des Landwirtschaftsministeriums vom Mai 2002 die EG-Vorschriften über Vermarktungsnormen und Hygienebedingungen bei der Erzeugung und Vermarktung von Fischereierzeugnissen übernommen. Bei der Gründung von Erzeugerorganisationen dagegen gab es kaum Fortschritte.

Bei den staatlichen Beihilfen für den Fischereisektor und internationalen Fischereiübereinkommen sind keine neuen Entwicklungen zu berichten.

Gesamtbewertung

Da Ungarn keinen Zugang zum Meer hat, ist für dieses Land nur ein kleiner Teil des gemeinschaftlichen Besitzstands im Bereich der Fischerei relevant.

Auch wenn die grundlegenden Rahmenvorschriften bereits auf die Gemeinsame Fischereipolitik abgestimmt sind, müssen die ungarischen Rechtsvorschriften doch noch weiter angepasst werden, um insbesondere die Voraussetzungen für die Überwachung von eingeführten lebenden Fischen und eingeführtem Frischfisch zu schaffen.

Weitere Anstrengungen sind auch zur vollständigen Angleichung an die EG-Hygienenormen erforderlich.

Besonderes Augenmerk sollte darauf gerichtet werden, den notwendigen Unterbau für die Verwaltung von Strukturvorhaben im Rahmen des Finanzinstruments für die Ausrichtung der Fischerei (FIAF) zu schaffen.

Schlussfolgerung

In ihrer Stellungnahme von 1997 kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass Ungarn keine größeren Schwierigkeiten haben dürfte, seinen Fischereisektor in die Gemeinsame Fischereipolitik einzugliedern, und dass Ungarn gewährleisten müsste, dass die Gesundheits-, Hygiene- und Umweltnormen der EG eingehalten werden.

Seither hat sich Ungarn in diese Richtung deutlich weiterentwickelt. Die Angleichung der ungarischen Rechtsvorschriften an den gemeinschaftlichen Besitzstand ist im Fischereisektor weit vorangeschritten. Insgesamt können die Verwaltungskapazitäten Ungarns in diesem Sektor als ausreichend angesehen werden, um die Gemeinsame Fischereipolitik umzusetzen.

Die Verhandlungen über dieses Kapitel sind vorläufig abgeschlossen. Ungarn hat in diesem Bereich keine Übergangsregelungen beantragt. Ungarn wird dem Großteil der Verpflichtungen, die es bei den Beitrittsverhandlungen in diesem Bereich eingegangen ist, gerecht. Eine Verzögerung allerdings gab es bei der Änderung von Rechtsvorschriften und der endgültigen Einführung einer Regelung für die Größenkontrolle bei Einfuhren, die im Januar 2001 in Kraft treten sollte. Hier besteht Handlungsbedarf.

Um die Vorbereitungen auf den Beitritt abzuschließen, sollte Ungarn seine Bemühungen jetzt darauf konzentrieren, die rechtliche Anpassung an den geltenden Besitzstand zu Ende zu führen und die Verwaltung der Strukturmaßnahmen in diesem Bereich vorzubereiten.

© Europäische Kommission; Last modified 2003-03-31
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