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Kommissionsbericht zum Beitritt Ungarns

Kapitel 9: Verkehrspolitik

Fortschritte seit dem letzten Regelmäßigen Bericht

Im Laufe des letzten Jahres hat Ungarn die Angleichung seiner Rechtsvorschriften an den Besitzstand fortgeführt und dabei, insbesondere im Strassen- und im Eisenbahnverkehr, weitere Fortschritte erzielt; ferner wurde die Leistungsfähigkeit der Verwaltung im Straßen- und Luftverkehr gesteigert.

Im Bereich der transeuropäischen Verkehrsnetze wurden 466 km Straßenabschnitte ausgewiesen, bei denen die Instandsetzung im Rahmen des ``Nationalen Straßeninstandsetzungsprogramms`` am dringlichsten ist. Das Programm wurde im Hinblick darauf weitergeführt, um ab 2009 den Auflagen für die erhöhte maximale Achslast für Lastkraftwagen vonl 11,5 Tonnen gerecht zu werden. Bei dem im Rahmen des Széchenyi-Plans finanzierten Autobahnbauprogramm sind Fortschritte zu verzeichnen. Außerdem wurde durch die Wiedereröffnung der umgebauten Maria-Valeria-Brücke zwischen Esztergom und Sturovo (Slowakei) der grenzüberschreitende Straßenverkehr entlastet. 2002 bringt die ungarische Regierung 117 Mrd. HUF (etwa 456 Mio. EUR) für den Ausbau der Autobahnen auf.

Im Landverkehrssektor wurden durch die Verabschiedung von Durchführungsvorschriften einige weitere Fortschritte auf dem Gebiet des Straßenverkehrs erzielt. Die Angleichung an den Besitzstand in Bezug auf die Erteilung von Erlaubnissen für Güterkraftverkehrsunternehmer und die Zulassung zum Beruf wurde abgeschlossen durch Einführung des Kriteriums der fachlichen Eignung für Personenkraftverkehrsunternehmer. Weiter setzte Ungarn die Angleichung der Rechtsvorschriften über die Beförderung gefährlicher Güter an den Besitzstand fort. Ungarn ratifizierte das Abkommen über die Personenbeförderung im grenzüberschreitenden Gelegenheitsverkehr mit Omnibussen (INTERBUS) im Januar 2002.

Die Generalinspektion Verkehr nimmt wichtige Überwachungs- und Kontrollaufgaben wahr. Für 2002 wurde eine Aufstockung des Personalbestands um 44 weitere Experten genehmigt. Außerdem wird die technische Ausrüstung der Stellen modernisiert, die Kontrollen auf der Straße durchführen. Im Zuge der Anwendung der gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften über Lenk- und Ruhezeiten wurden im Berichtszeitraum 10 Ausbilder und 300 Straßenkontrolleure geschult. Darüber hinaus führte die Generalinspektion Verkehr Schulungsmaßnahmen über die Kontrolle gefährlicher Güter, Zollkontrollen und die Überwachung der Arbeits- und Sicherheitsbedingungen durch.

Im Schienenverkehr wurden Fortschritte bei der Umsetzung und Anwendung des kürzlich revidierten einschlägigen Besitzstands erzielt. Grundlage hierfür waren Durchführungsvorschriften zur Interoperabilität der Hochgeschwindigkeitsbahnen und zu den Funktionen und Befugnissen der Bahnbehörde, die die neuen Aufgaben der Bahnbehörde in bezug auf die Zulassung von Eisenbahngesellschaften und die Interoperabilität der Hochgeschwindigkeitsbahnen regeln. Die Umstrukturierung der Eisenbahn wurde fortgesetzt und das geänderte Eisenbahngesetz, das den Zugang zum Eisenbahnnetz regelt, trat im Januar 2002 in Kraft. Dieses Gesetz legt fest, dass die Bestimmungen in bezug auf die Aufteilung in Personen- und Frachtbeförderung innerhalb der Ungarischen Staatsbahnen (MAV) im Januar 2003 in Kraft treten.

Im Bereich der Binnenschifffahrt traten 2002 Rechtsvorschriften in Kraft, mit denen bestimmte natürliche und künstliche Oberflächengewässer als schiffbare Wasserstraßen ausgewiesen wurden. Weiter wurden Vorschriften über technische Anforderungen für Binnenschiffe eingeführt.

Was den Luftverkehr angeht, so hat Ungarn seine Rechtsvorschriften bereits an einen großen Teil des einschlägigen Besitzstands angeglichen. Eine weitere Angleichung erfolgte durch die Verabschiedung von Durchführungsvorschriften zum Luftverkehrsgesetz über die Zulassung von Bodenabfertigungs- und Luftverkehrsdiensten.

Die staatliche Luftverkehrsgesellschaft MALEV wird weiter umstrukturiert. MALEV ist jetzt ein unabhängiges Unternehmen mit unabhängiger Verwaltung; der Personalbestand wurde gesenkt. Im Zuge des Programms für MALEV wurden 2001 sämtliche Tupolev-Maschinen durch eine moderne Flotte ersetzt. Außerdem wurde ein regionales Tochterunternehmen, MALEV EXPRESS, gegründet, das über neue Maschinen mit 50 Plätzen verfügt. Zwischen MALEV und einem europäischen Luftverkehrsunternehmen wurde ein Kooperationsvertrag geschlossen.

Im Januar 2002 wurde die Organisation für die Sicherheit in der Zivilluftfahrt gegründet, eine unabhängige Stelle für die Untersuchung von Unfällen und Störungen in der Luftfahrt, die zur Zeit über 10 Mitarbeiter verfügt. Außerdem wurde eine unabhängige Stelle für die Koordinierung der Zuweisung von Flugnischen eingerichtet, die 6 Mitarbeiter beschäftigt. Die Zivilluftfahrtbehörde hat mit der Aufstockung ihres Personalbestands begonnen: es wurden 14 zusätzliche Experten eingestellt. Die Einstellung weiterer 9 Mitarbeiter wurde genehmigt. Für den internationalen Flughafen Budapest Ferihegy wurde im Januar 2002 eine separate Aktiengesellschaft gegründet, die den Flughafen unabhängig von HungaroControl betreibt, einer zentralen öffentlichen Stelle, die für die Flugsicherung zuständig ist. Mit einem Regierungsbeschluss wurde der Nationale Ausschuss für die Koordinierung des Luftraums eingerichtet, der die Bedürfnisse des zivilen Luftverkehrs und die militärischen Interessen bei der Aufteilung des Luftraums aufeinander abstimmen soll; dadurch wird der erforderlichen Kontrolle des Luftraums und den internationalen Verpflichtungen Ungarns Rechnung getragen. Im Bereich des Seeverkehrs hat Ungarn im Berichtszeitraum bei der Umsetzung des Besitzstands hinsichtlich der Hafenstaatkontrolle gute Fortschritte erzielt. Weiter wurden in der ersten Hälfte des Jahres 2002 Rechtsvorschriften über die Konformitätsbewertung in diesem Bereich veröffentlicht. Hinsichtlich der Leistungsfähigkeit der Verwaltung ist anzumerken, dass die Seeschifffahrtsbehörde derzeit über ein Inspektionsboot verfügt, das in Mohács stationiert ist.

Gesamtbewertung

Im Rahmen der neuen Regierungsstruktur ist seit Mai 2002 für Verkehrsangelegenheiten das Ministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten und Verkehr zuständig. Die wichtigste Aufsichtsbehörde ist die Generalinspektion Verkehr. Obwohl ihre Kapazitäten im Zeitraum 2001-2002 beträchtlich ausgebaut wurden (Einstellung von 420 Mitarbeitern), muss diese Stelle, die alle Aktivitäten im Straßen-, Schienen-, Binnenschiffs- und Seeverkehr überwacht, noch weiter gestärkt werden. Dies gilt insbesondere für die verschiedenen Untersektoren des Landverkehrs.

Hinsichtlich der transeuropäischen Verkehrsnetze trägt die ungarische Regierung auch weiterhin den Zielen und Prioritäten der Leitlinien der Gemeinschaft zum Transeuropäischen Verkehrsnetzwerk (TEN-T) und den Erfordernissen der Finanzierung des Netzwerkes Rechnung. Vor allem muss sichergestellt werden, dass die Verwaltungen über die nötigen Kapazitäten (sowohl in qualitativer als auch in quantitativer Hinsicht) verfügen, um die beträchtlichen Investitionen vorzubereiten, die für den Ausbau der Straßen- und Schieneninfrastruktur erforderlich sind.

In Bezug auf den Straßenverkehr muss Ungarn noch immer Rechtsvorschriften für Standardkontrollverfahren und für technische Kontrollen bei gewerblich genutzten Fahrzeugen erlassen. Weitere Anstrengungen sind nach wie vor bei der Anwendung der Sozialvorschriften (Zugang zum Beruf, Kontrolle der Lenk- und Ruhezeiten) erforderlich. Auch die ungarischen Rechtsvorschriften über die Kraftfahrzeugsteuer müssen geändert und schrittweise an den einschlägigen Besitzstand angeglichen werden. Hinsichtlich der Leistungsfähigkeit der Verwaltung müssen die Verkehrspolizei und die Straßenverkehrsbehörde durch zusätzliches Personal und laufende Schulungen im Hinblick auf die Durchsetzung der sozialen, technischen und sicherheitsspezifischen Vorschriften des Besitzstands und zu dem auf fünf Jahre angelegten Entwicklungsplan für die Einrichtung eines internen Netzes zur Überprüfung der Gewichte gestärkt werden.

Was den Schienenverkehr anbelangt, so sind weitere Anstrengungen erforderlich, damit der aktuelle Besitzstand Anwendung finden kann. Gesetze, die die Unabhängigkeit bei wesentlichen Funktionen wie der Fahrplantrassenzuteilung und der Erhebung von Infrastrukturgebühren für die Bereitstellung von Schienenverkehrsdiensten regeln, sowie über die Zuweisung von Fahrwegkapazitäten und die Erhebung von Gebühren für die Nutzung der Eisenbahninfrastruktur stehen noch aus. Auch die gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften über die Interoperabilität der konventionellen Eisenbahnsysteme wurden noch nicht umgesetzt. Hinsichtlich der Verwaltungskapazitäten wurden alle für die Anwendung des einschlägigen Besitzstandes erforderlichen Stellen inzwischen eingerichtet. Die Kapazitäten der Eisenbahnaufsicht innerhalb der Generalinspektion Verkehr sollten durch Aufstockung des Personalbestands weiter gestärkt werden, so dass sie bei der Harmonisierung der Rechtsvorschriften weiterkommt und die anstehenden Regelungsaufgaben meistern kann. Im Zusammenhang mit der weiteren Umstrukturierung der MAV hat die ungarische Regierung noch nicht drüber entschieden, ob für Infrastrukturverwaltung und Betrieb zwei voneinander unabhängige Unternehmen geschaffen werden müssen. Es wurden bereits getrennte Konten für Infrastrukturen und Betrieb eingerichtet. Für die Zulassung von Eisenbahngesellschaften, die Erteilung von Sicherheitszeugnissen, die Zuweisung von Fahrwegkapazitäten und die Erhebung von Gebühren für die Nutzung der Eisenbahninfrastruktur sowie für die Marktaufsicht müssen unabhängige Stellen zuständig sein.

Die Rechtsvorschriften im Bereich der Binnenschifffahrt wurden inzwischen vollständig angeglichen, es bleibt nur noch der Binnenschifffahrtsfonds einzurichten. Hinsichtlich der Leistungsfähigkeit der Verwaltung müssen die Seeschifffahrtsbehörde innerhalb der Generalinspektion Verkehr und die anderen Behörden durch neues Personal verstärkt und die hierfür erforderlichen Mittel aufgestockt werden. Für diesen Ausbau der Verwaltungsorganisation sollten Haushaltsmittel bereitgestellt werden. Der Ankauf eines zweiten Inspektionsbootes ist geplant.

Im Bereich des Luftverkehrs sind inzwischen alle Verwaltungsstrukturen eingerichtet. Eine wichtige Frage ist noch immer, welche finanziellen Aussichten die staatliche Luftverkehrsgesellschaft MALEV hat, die nach wie vor Verlust macht. Das Personal der Zivilluftfahrtbehörde muss angesichts der zunehmenden Aufgaben dieser Stelle aufgestockt werden.

Im Bereich des Seeverkehrs wurde trotz der Tatsache, dass Ungarn ein Binnenland ist, die Angleichung an den Besitzstand in Bezug auf die Hafenstaatkontrolle beinahe abgeschlossen. In bezug auf Rechtsvorschriften für Fahrgastschiffe, Ro-Ro-Schiffe, Schiffe von mehr als 24 Metern Länge und die Registrierung von Fahrgästen auf Fahrgastschiffen muss die Umsetzung noch vervollständigt werden.

Schlussfolgerung

Die Kommission kam in ihrer Stellungnahme von 1997 zu dem Ergebnis, dass in Ungarn bei der Übernahme des Besitzstands im Verkehrssektor keine größeren Probleme zu erwarten seien, sofern einige Bedingungen erfüllt würden. Sie forderte Verbesserungen im inländischen Güterkraftverkehr, Fortschritte bei den technischen Kontrollen bei Personenkraftwagen und eine Klärung der Regelung in bezug auf die Transparenz der Finanzen und die Zugangsrechte im Schienenverkehr. Die Kommission forderte Ungarn auf, in der Heranführungsphase der Bereiststellung der für die grundlegenden Elemente des transeuropäischen Netzes erforderlichen Ressourcen gebührende Aufmerksamkeit zu schenken. Die Kommission hielt es weiterhin für ratsam, dass Ungarn seine Verwaltungsstrukturen, insbesondere die Überwachungsbehörden in Bereichen wie dem der Sicherheit, schnell verstärke.

Seit der Stellungnahme kann Ungarn bei der Angleichung seiner Rechtsvorschriften beständige Fortschritte verzeichnen. Die Rechtsvorschriften im Verkehrsbereich stehen inzwischen weitgehend mit dem Besitzstand in Einklang. Die einschlägigen Rahmengesetze wurden erlassen und nur einige Durchführungsvorschriften stehen noch aus. Ungarn hat auch die Leistungsfähigkeit der Verwaltung nach und nach gesteigert, muss jedoch hier noch weitere Anstrengungen unternehmen.

Die Verhandlungen über dieses Kapitel sind vorläufig abgeschlossen. Für Ungarn wurden Übergangsregelungen gewährt für höchstzulässige Gewichte und Abmessungen (bis 31. Dezember 2008), Kraftfahrzeugsteuern für Fahrzeuge, die ausschließlich im Inland eingesetzt werden (bis 31. Dezember 2005), die Kabotage im Güterkraftverkehr (für einen Zeitraum von höchstens 5 Jahren nach dem Beitritt), den uneingeschränkten Zugang zum Transeuropäischen Netz für den Schienengüterverkehr (bis 31. Dezember 2006) und laute Flugzeuge (bis 31. Dezember 2004). Ungarn hat einer von der EU vorgeschlagenen Übergangsregelung über den stufenweisen gegenseitigen Zugang zum Kabotagemarkt im Güterkraftverkehr zugestimmt. Das Land erfüllt im Allgemeinen die Verpflichtungen, die es in diesem Bereich in den Beitrittverhandlungen eingegangen ist.

Um die Vorbereitungen auf den Beitritt abzuschließen, muss Ungarn seine Anstrengungen nun gezielt auf die Verabschiedung der restlichen Rechtsvorschriften in den Bereichen Straßen- und Schienenverkehr sowie Binnenschifffahrt ausrichten. Hinsichtlich der Leistungsfähigkeit der Verwaltung ist besonderes Augenmerk auf den weiteren Ausbau der Generalinspektion Verkehr und ihrer nachgeordneten Stellen zu legen, insbesondere im Schienen- und Straßenverkehr.

© Europäische Kommission; Last modified 2003-03-31
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