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Kommissionsbericht zum Beitritt Ungarns

Kapitel 13: Soziales und Beschäftigung

Fortschritte seit dem letzten Regelmäßigen Bericht

In diesem Bereich hat Ungarn seit dem letzten Jahresbericht beträchtliche Fortschritte erzielt.

Nach Inkrafttreten der Änderungen zum Arbeitsgesetz im Juli 2001 wurde die Rechtsangleichung im Bereich Arbeitsrecht in der zweiten Jahreshälfte 2001 mit der Umsetzung der Richtlinie über die Zahlungsunfähigkeit fortgesetzt. In den Jahren 2001 und 2002 wurde das Personal in diesem Bereich verstärkt und geschult. Um die wirksame Durchsetzung des neuen Arbeitsrechts zu erleichtern, wird außerdem ein einjähriges Schulungsprogramm für Richter der Arbeitsgerichte durchgeführt.

Auf dem Gebiet der Gleichbehandlung von Frauen und Männern hat Ungarn einen großen Teil des Besitzstands umgesetzt. Die Gemeinschaftsvorschriften zur Gleichbehandlung von Frauen und Männern, die eine selbständige Erwerbstätigkeit - auch in der Landwirtschaft - ausüben, sowie zur Gleichbehandlung hinsichtlich des Zugangs zu Beschäftigung und Berufsbildung wurden in der zweiten Jahreshälfte 2001 umgesetzt. Außerdem hat Ungarn Maßnahmen zur Förderung des Gender Mainstreaming, zur Schulung von Juristen und zur Bekämpfung von Ungleichheiten (insbesondere auf dem Arbeitsmarkt) ergriffen.

Was die Sicherheit und den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz betrifft, so wurden in den folgenden Bereichen erhebliche Fortschritte bei der Umsetzung des Gemeinschaftsrechts gemacht: Arbeit an Bord von Fischereifahrzeugen, Sicherheit und Gesundheitsschutz in Arbeitsstätten, Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen, Arbeit an Bildschirmgeräten, Arbeit auf zeitlich begrenzten oder ortsveränderlichen Baustellen, Benutzung von Arbeitsmitteln durch Arbeitnehmer bei der Arbeit. Auch der institutionelle Rahmen wurde gestärkt. Seit dem Regierungswechsel im Mai 2002 teilen sich das neu geschaffene Ministerium für Gesundheit, Soziales und Familie und das Ministerium für Arbeit und Beschäftigung die Zuständigkeit für diesen Bereich.

Die staatliche Arbeitsaufsichtsbehörde wurde zur nationalen Kontaktstelle für die Zusammenarbeit mit der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz ernannt, und es wurden strengere Vorschriften für die Arbeitsaufsicht erlassen. Die Arbeitsaufsichtsbehörde wird 2002 durch 80 neue Beamte verstärkt. Die laufenden Fortbildungsmaßnahmen werden während des gesamten Jahres 2002 fortgeführt.

Im Bereich des Sozialen Dialogs hat die neue Regierung Maßnahmen ergriffen, um das Vertrauen zwischen den Sozialpartnern wiederherzustellen und das Klima zu verbessern. Die Verbesserung des Sozialen Dialogs wird nun als vorrangige Aufgabe angesehen, und die Regierung unterstreicht in einer ihrer ersten Entschließungen ihr Engagement für die Neustrukturierung und Verbesserung des Sozialen Dialoges und für die wirksame Einbindung der Sozialpartner in den Entscheidungsprozess. Das erklärte Ziel der Regierung ist also nicht nur die Konsultation der Sozialpartner, sondern sie will in den Verhandlungen auch Einigung erzielen. Die Sozialpartner und der Ministerpräsident haben hierzu eine Vereinbarung über die Neustrukturierung des Sozialen Dialogs unterzeichnet. Im Juli 2002 wurde ein nationaler Rat für den Interessenausgleich gebildet, der Rechtsnachfolger des nationalen Rates für Arbeit ist. Dieser Rat wird durch spezielle Foren (z. B. den nationalen ILO-Rat, den Rat für die europäische Integration und den neu gebildeten sektoralen Rat) sowie durch mehrere Fachausschüsse unterstützt.

Ungarn hat weitere Schritte zur Umsetzung von Programmen und Strategien auf dem Gebiet der öffentlichen Gesundheit unternommen. Das im Juni 2001 verabschiedete Zehnjahres-Aktionsprogramm für die öffentliche Gesundheit (,,Für ein gesundes Land``) läuft mittlerweile. Zur Verbesserung der Verwaltungskapazität werden die bestehenden Strukturen reorganisiert. Außerdem sind Fortschritte bei der Gesundheitsinformation und -überwachung zu verzeichnen. Im Juni 2002 hat das Parlament eine Entscheidung über bestimmte langfristige Aufgaben im Zusammenhang mit der öffentlichen Gesundheit in Ungarn angenommen. Außerdem hat es die Regierung aufgefordert, das Zehnjahres-Aktionsprogramm bis 15. Dezember 2002 zu aktualisieren und auszuweiten. Das Gemeinschaftsrecht über Tabakwaren wurde während des Berichtszeitraums teilweise umgesetzt. Die zuständigen Durchsetzungsbehörden haben sich intensiv um die wirksame Anwendung der Vorschriften für Tabakwaren bemüht. Im Hinblick auf die Umsetzung von Maßnahmen zur Überwachung und Kontrolle übertragbarer Krankheiten ist festzustellen, dass das nationale Zentrum für Epidemiologe, das dem staatlichen Gesundheitsamt und der staatlichen Gesundheitsinspektion untersteht, zur zuständigen Stelle für die epidemiologische Überwachung und die Kontrolle übertragbarer Krankheiten benannt wurde. Das Zentrum bereitet derzeit die vollständige Teilnahme an den Aktivitäten des Gemeinschaftsnetzes vor.

Im Bereich Beschäftigungspolitik gab es die folgenden Entwicklungen: Im November 2001 wurde die gemeinsame Bewertung der beschäftigungspolitischen Prioritäten (JAP) unterzeichnet. Im Zuge des Überwachungsprozesses - einer Komponente der Überprüfung der Beschäftigungspolitik - hat die ungarische Regierung der Kommission im Mai 2002 einen Fortschrittsbericht über die Umsetzung der JAP-Prioritäten vorgelegt. Dieser Bericht ist ein wichtiges Instrument zur Beurteilung der Fortschritte Ungarns bei der Verwirklichung seiner Ziele für die Arbeitsmarktreform und für die Anpassung seines Beschäftigungssystems im Hinblick auf die vollständige Beteiligung an der europäischen Beschäftigungsstrategie nach dem Beitritt. Die Lage auf dem Arbeitsmarkt blieb weitgehend stabil. Die Arbeitslosenquote lag Ende 2001 bei 5,7 %, der Anteil der Langzeitarbeitslosen an der Gesamtzahl der Arbeitslosen betrug 45 %, d. h. die Langzeitarbeitslosenquote liegt weiter bei etwa 2,5 %. Das neu gebildete Ministerium für Arbeit und Beschäftigung wird als zuständige Stelle für die Verwaltung des operativen Programms zur Entwicklung des Humankapitals agieren.

Im Hinblick auf den Europäischen Sozialfonds (ESF) ist festzustellen, dass die Koordination der mit ESF verbundenen Strategien und Aktivitäten weiter verbessert wurde; erreicht wurde dies durch die Schaffung einer interministeriellen ESF-Taskforce sowie durch die Einrichtung thematischer Arbeitsgruppen (in Verbindung mit dem nationalen Entwicklungsplan) für die Entwicklung der Humanressourcen und die Regionalentwicklung.

Im Bereich der sozialen Eingliederung hatte der Europäische Rat die Kandidatenländer auf seiner Tagung in Göteborg dazu aufgefordert, die Ziele der Union in ihre nationale Politik einzubeziehen. Zur Umsetzung dieser Vorgabe haben die Kommission und Ungarn einen Kooperationsprozess eingeleitet, der das Land auf die spätere Teilnahme am Prozess der sozialen Eingliederung vorbereiten soll. Im Rahmen dieses Prozesses werden gemeinsam Defizite auf dem Gebiet der sozialen Eingliederung ermittelt und geeignete strategische Maßnahmen entwickelt, um diesen Defiziten entgegenzuwirken. Zur Unterstützung dieser Aktivitäten arbeitet außerdem das zentrale statistische Amt Ungarns gemeinsam mit Eurostat an der Bereitstellung von Daten zur Armut und zur sozialen Ausgrenzung. Erste Zahlen deuten darauf hin, dass das Einkommensgefälle nicht übermäßig groß ist und dass die Armutsquote nach sozialen Transfers bei 9 % liegt. In der Gemeinschaft der Roma ist das Armutsrisiko allerdings sehr hoch. Es wurde politischer Staatssekretär benannt, der innerhalb des neu geschaffenen Ministeriums für Gesundheit, Soziales und Familie ausdrücklich für Fragen der sozialen Eingliederung zuständig ist.

Was die anderen Bereiche des sozialen Schutzes betrifft, so hat die Umsetzung des staatlichen Behindertenprogramms in den Bereichen Arbeitsumfeld, Kommunikation, Verkehr, Gesundheitsversorgung, Bildung und Berufsbildung, Beschäftigung, Sport und Freizeit sowie soziale Wohlfahrt bereits zu ersten Ergebnissen geführt.

Im Bereich Antidiskriminierung wurden mehr Finanzmittel für die Roma-Programme bereitgestellt, und das Personal des Amtes für nationale und ethnische Minderheiten wurde aufgestockt. Ein interministerieller Kodifizierungsausschuss zur Diskriminierungsbekämpfung empfahl die Verabschiedung eines neuen, umfassenden Antidiskriminierungsgesetzes, um die vollständige Durchsetzung der Antidiskriminierungsbestimmungen im EG-Vertrag sicherzustellen. Im Juni 2002 kündigte die Regierung an, dass sie eine Antidiskriminierungsstelle einrichten wird, um die Diskriminierung von Frauen, Behinderten sowie Roma und anderen Minderheiten auf dem Arbeitsmarkt zu bekämpfen.

Gesamtbewertung

Beim Arbeitsrecht ist die Rechtsangleichung insgesamt verhältnismäßig weit fortgeschritten. Es müssen jedoch noch weitere Anstrengungen unternommen werden, die auch Änderungen des Arbeitsgesetzes beinhalten. Die neue Regierung hat bei der Übernahme der Amtsgeschäfte im Mai 2002 angekündigt, diese Änderungen vorzunehmen. Die bisher geleisteten Vorarbeiten bilden eine solide Grundlage und würden es ermöglichen, die gesamte Angleichung des Arbeitsrechts bis Ende 2002 zum Abschluss zu bringen. Die Umsetzung der Richtlinien über Teilzeitarbeit und den Übergang von Unternehmen, die für 2001 vorgesehen war, steht noch aus. Die Angleichung des Arbeitsrechts sollte bis Ende 2002 mit der Umsetzung der folgenden Richtlinien abgeschlossen werden: Richtlinie über befristete Arbeitsverträge, über den europäischen Betriebsrat, neue Arbeitszeitrichtlinie und sektorbezogene Arbeitszeitrichtlinie. Außerdem wird Ungarn die Richtlinien über die Information und Konsultation der Arbeitnehmer und über die Stellung der Arbeitnehmer in der Europäischen Aktiengesellschaft umsetzen müssen.

Im Hinblick auf die Gleichstellung von Frauen und Männern ist Ungarn bei der Umsetzung und Anwendung des Gemeinschaftsrechts bereits gut vorangekommen. Was Sensibilisierungskampagnen, die Schulung von Richtern und Rechtsanwälten und die Einrichtung einer Gleichstellungsstelle betrifft, so sind jedoch noch weitere Anstrengungen erforderlich.

Auf dem Gebiet Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz ist die Rechtsangleichung fast abgeschlossen, da im Jahr 2002 erhebliche Fortschritte bei der Übernahme des Besitzstandes gemacht wurden. Allerdings treten die neuen Bestimmungen über die Sicherheit und den Gesundheitsschutz von Arbeitnehmern am Arbeitsplatz und über die Benutzung von Arbeitsmitteln durch Arbeitnehmer bei der Arbeit erst mit dem Beitritt in Kraft. Der restliche Besitzstand wird bis zum Beitritt übernommen und umgesetzt werden. Für die wirksame Anwendung des in diesem Bereich geltenden Gemeinschaftsrechts muss jedoch noch einige Arbeit geleistet werden. Hierbei sollte auch weiterhin den kleinen und mittleren Unternehmen Aufmerksamkeit geschenkt werden.

Im Bereich des Sozialen Dialoges lässt sich eine erhebliche Klima- und Vertrauensverbesserung feststellen, seit die neue Regierung im Amt ist. Außerdem scheint wieder der gute Wille zu bestehen, die Entwicklung eines konstruktiven Sozialen Dialogs aktiv voranzubringen. Der autonome bilaterale Soziale Dialog sollte insbesondere auf Branchen- und Unternehmensebene verstärkt werden, und seine Reichweite sollte ausgeweitet werden - sowohl im Hinblick auf die Unternehmen als auch auf den Anteil der Erwerbspersonen, für die Tarifverträge gelten.

Das Zehnjahresprogramm für die öffentliche Gesundheit bildet einen geeigneten Rahmen für den Ausbau dieses Sektors, allerdings sollte das Programm stärker auf strukturelle Anpassungen und Verfahren zur Effizienzsteigerung ausgerichtet werden. Die Anstrengungen zum Ausbau der Verwaltungskapazität sollten fortgeführt werden. Außerdem muss Ungarn seine Tabakgesetzgebung an die Richtlinie über Tabakerzeugnisse angleichen. Im Bereich der Überwachung und Kontrolle übertragbarer Krankheiten verfügt Ungarn über genügend Kapazität, um die notwendigen Maßnahmen zur Erfüllung und Umsetzung der EG-Anforderungen durchzuführen. Diese Maßnahmen umfassen Fortbildungen für Epidemiologen, berufliche Weiterbildung, die Stärkung der regionalen Gesundheitsämter und die sorgfältige Integration der parallelen Überwachungsprogramme für verschiedene Krankheiten. Die 1998 aufgenommenen Entwicklungsarbeiten für ein Überwachungssystem zur Erhebung von Gesundheitsdaten sowie für Indikatoren, die mit dem EU-System kompatibel sind, sollten fortgesetzt werden. Die Maßnahmen zur Verbesserung des Gesundheitszustands der Bevölkerung müssen ebenfalls fortgeführt werden.

Im Bereich Beschäftigung stellt die Unterzeichnung der gemeinsamen Bewertung der Prioritäten der ungarischen Beschäftigungspolitik (JAP) durch die Europäische Kommission und Ungarn einen wichtigen Schritt zur Vorbereitung auf den Beitritt dar. Die bei der Umsetzung dieser Politik erzielten Fortschritte werden regelmäßig bewertet. Die stufenweise Umsetzung der in der gemeinsamen Bewertung festgelegten Prioritäten und Verpflichtungen muss wirksam überwacht werden. Ferner muss Ungarn schneller auf die Herausforderungen reagieren, die der Wandel auf dem Arbeitsmarkt und die Humanressourcenentwicklung mit sich bringen. Die Beschäftigungspolitik sollte abzielen auf die Steigerung der Beschäftigungsquote, die regionale Mobilität und die Erneuerung des Steuer- und Sozialleistungssystems, um nicht erwerbstätigen Menschen mehr Anreize zu geben, Stellenangebote anzunehmen. Die öffentliche Arbeitsverwaltung muss weiter gestärkt werden - insbesondere in ihrer Rolle als Anbieter von Vermittlungs-, Beratungs- und Orientierungsdiensten für die Angebots- und die Nachfrageseite des Arbeitsmarktes. Die fortlaufende Modernisierung der EDV-Systeme ist ein wichtiges Element dieser Strategie. Ferner sollte die Wirksamkeit der interministeriellen Zusammenarbeit weiter verbessert werden, insbesondere durch das neu gebildete Ministerium für Arbeit und Beschäftigung, das als zuständige Stelle für die Verwaltung des operativen Programms zur Entwicklung des Humankapitals agieren wird.

Die Rolle der nationalen Agentur zur Umsetzung des ESF, die ihre Arbeit im Juni 2001 aufgenommen hat, muss noch in Verbindung mit dem Aufbau einer zwischengeschalteten Stelle und der Festlegung der Umsetzungsmodalitäten geklärt werden.

Ungarn muss eine integrierte nationale Strategie zur Förderung der sozialen Eingliederung unter Berücksichtigung der EU-Ziele entwickeln. Da Armut und soziale Ausgrenzung per definitionem multidimensional sind, wird ein integriertes Konzept benötigt, das die Mobilisierung verschiedener staatlicher Stellen und aller für den Prozess relevanten Akteure vorsieht. Entscheidende Bedeutung haben außerdem die Verbesserung und der Ausbau des Sozialstatistiksystems, insbesondere im Hinblick auf Armut und soziale Ausgrenzung und in Übereinstimmung mit den gemeinsamen Indikatoren der EU zur sozialen Eingliederung.

In den anderen Bereichen des Sozialschutzes muss die Umsetzung der bereits eingeleiteten Reformen (einschließlich der Gesundheitsreform) mit Nachdruck vorangetrieben werden, um den Standard und die Effizienz des sozialen Schutzes weiter zu verbessern. Die strategischen Ziele des nationalen Programms für Menschen mit Behinderungen - insbesondere zur Verbesserung der sozialen Eingliederung und zur Bekämpfung jeder Form von Diskriminierung - sollten weiter verfolgt werden. Das Problem des Zugangs zu öffentlichen Gebäuden hat die Regierung zwar aufgegriffen, entsprechende Maßnahmen wurden bisher jedoch nur sehr langsam umgesetzt.

Weitere Anstrengungen sind schließlich auch zur Angleichung an den Besitzstand im Bereich Antidiskriminierung und zu seiner Durchsetzung erforderlich. In Ungarn gibt es zwar Grundsätze und Vorschriften zur Diskriminierungsbekämpfung, es fehlen jedoch institutionelle Strukturen für ihre Durchsetzung. Zwar hat der interministerielle Kodifizierungsausschuss für die Diskriminierungsbekämpfung empfohlen, ein neues, umfassendes Antidiskriminierungsgesetz zu verabschieden, die Regierung hat dem Parlament jedoch noch keinen Gesetzesentwurf vorgelegt. Diskriminierungen sind auf dem Arbeitsmarkt noch weit verbreitet, obwohl das neue Arbeitsgesetz recht umfassende Sanktionen für Diskriminierungen vorsieht. Es muss also ein angemessenes Sanktionssystem entwickelt werden.

Schlussfolgerung

Die Kommission kam in ihrer Stellungnahme von 1997 zu dem Ergebnis, dass Ungarn oe bei Fortführung seiner Anstrengungen hinsichtlich der Übernahme und Anwendung des gemeinschaftlichen Besitzstandes - mittelfristig voraussichtlich in der Lage sein wird, die Angleichung an den Besitzstand im Bereich Soziales abzuschließen. Erhöhte Aufmerksamkeit müsse den Bereichen Gesundheitswesen, Rechtsvorschriften über Tabakerzeugnisse, Langzeitarbeitslosigkeit und soziale Sicherheit gelten.

Seit dieser Stellungnahme ist Ungarn in allen Bereichen gut mit der Angleichung an den Besitzstand vorangekommen - insbesondere in den letzten zwei Jahren. Besonders gute Fortschritte wurden auf den Gebieten Arbeitsrecht, Gleichbehandlung von Frauen und Männern, und Sicherheit und Gesundheitsschutz erzielt, und es wurde ein Programm für die öffentliche Gesundheit verabschiedet. Das ungarische Recht in diesem Bereich entspricht zum großen Teil dem Besitzstand.

Die Verhandlungen über dieses Kapitel sind vorläufig abgeschlossen. Ungarn wurde eine Übergangsregelung (bis 31. Dezember 2005) für die Umsetzung der EG-Rechtsvorschriften über Tabakerzeugnisse gewährt, insbesondere hinsichtlich des Höchstgehalts an Teer in Zigaretten. Ungarn erfüllt im Allgemeinen die Verpflichtungen, die es in den Beitrittsverhandlungen eingegangen ist.

Um die Vorbereitungen auf den Beitritt abzuschließen, sollte Ungarn seine Anstrengungen nun darauf konzentrieren, die restlichen Teile des Besitzstands umzusetzen (Teilzeitarbeit, Übergang von Unternehmern, Antidiskriminierung), den Besitzstand in den Bereichen öffentliche Gesundheit, Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz sowie Antidiskriminierung wirksam anzuwenden, einen Sozialen Dialog entsprechend den EU-Praktiken aufzubauen und die personelle und technische Ausstattung des staatlichen Arbeitsaufsichtsamts zu verbessern.

© Europäische Kommission; Last modified 2003-03-31
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