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Kommissionsbericht zum Beitritt Ungarns

Kapitel 14: Energie

Fortschritte seit dem letzten Regelmäßigen Bericht

Seit dem Bericht vom letzten Jahr machte Ungarn im Bereich Energie Fortschritte auf dem Weg zum Beitritt, doch erfolgte die Angleichung an den gemeinschaftlichen Besitzstand in den Teilbereichen Strom und Gas langsamer als ursprünglich geplant. Ein wichtiger Erfolg war jedoch die Verabschiedung des Stromgesetzes, das wesentlich dazu beiträgt, Ungarn in den EU-Binnenmarkt für Strom zu integrieren.

Im Hinblick auf die Versorgungssicherheit verabschiedete Ungarn im abgelaufenen Jahr neue Rechtsvorschriften über die Sicherheitsreserven an importiertem Rohöl und Erdölprodukten. Die geänderten Bestimmungen werden teils 2002, teils mit dem Beitritt Ungarns zur EU in Kraft treten.

Auf dem Gebiet Wettbewerbsfähigkeit und Energiebinnenmarkt war die wichtigste Entwicklung im Berichtszeitraum die Verabschiedung des Stromgesetzes im Dezember 2001. Das Stromgesetz soll das einschlägige ungarische Recht an den gemeinschaftlichen Besitzstand angleichen; es stellt eine wichtige Entwicklung im Bereich Energie dar. Das Gesetz sieht vor, Anfang 2003 mindestens 33 % des Marktes zu öffnen; damit profitieren rund 200 Kunden von der Öffnung. Kunden mit einem Jahresverbrauch von über 6,5 GWh können ihre Stromlieferanten für 50 % ihres Bedarfs frei wählen. Diese Einschränkung wird zusammen mit einer Beschränkung der Stromeinfuhren bis zum Beitritt in Kraft bleiben. Einzelne Bestimmungen des neuen Gesetzes - insbesondere diejenigen über den Status und die Unabhängigkeit der den Markt regulierenden ungarischen Energiebehörde sowie des unabhängigen Systembetreibers MAVIR Rt. oe traten jedoch schon im Februar 2002 in Kraft. Außerdem enthält das Stromgesetz Bestimmungen über den regulierten Zugang Dritter zum Stromnetz, die Entflechtung der Tätigkeiten und die Schaffung neuer Kapazitäten über ein Genehmigungsverfahren.

Im Bereich Gas wurden keine Fortschritte erzielt. Dort ist die Angleichung an den gemeinschaftlichen Besitzstand noch nicht abgeschlossen. Im Juli 2002 trat jedoch ein neues System der Gaspreisregulierung in Kraft.

Bei den festen Brennstoffen sank der Anteil der Kohle von rund 27 % im Jahre 1998 auf rund 16 % im Jahre 2001. Außerdem schloss die Regierung im Berichtszeitraum weitere zwei Zechen.

Zuständig für die Energiepolitik ist das kürzlich geschaffene Wirtschafts- und Verkehrsministerium, bei dem sich eine eigene Generaldirektion um die Energiepolitik kümmert. Innerhalb dieser Generaldirektion ist eine eigene Abteilung für Regulierungsfragen zuständig. Das Ministerium legt die Preise für Strom und Erdgas fest. Die jährliche Anpassung der Stromtarife erfolgt im Januar, die der Gastarife im Juli. Derzeit nehmen die Generaldirektion Energie des Wirtschafts- und Verkehrsministeriums und die ungarische Energiebehörde (UEB) die Regulierungsaufgaben bezüglich Strom, Gas, Qualität der öffentlichen Dienstleistungen und Verbraucherschutz gemeinsam wahr. Der UEB wurde neue Aufgaben übertragen. So muss sie nun den Binnen- und Außenhandel überwachen, um sicherzustellen, dass die Liberalisierung das Dienstleistungsniveau im Bereich der Strom- und Gaswirtschaft nicht gefährdet.

Die UEB ist eine öffentliche Verwaltungsbehörde und verfügt auf nationaler Ebene über eigene Zuständigkeiten und Entscheidungsbefugnis; sie unterliegt der Kontrolle durch die Regierung und steht unter der Aufsicht des Wirtschafts- und Verkehrsministers. Mit dem neuen Gesetz wurde die funktionelle und finanzielle Unabhängigkeit der UEB weiter gestärkt. Die Behörde ist hauptsächlich für Genehmigungen, die Preisaufsicht und den Verbraucherschutz zuständig. Ihr(e) Leiter(in) wird auf sechs Jahre ernannt und kann innerhalb dieses Zeitraums nur unter bestimmten Voraussetzungen abgesetzt werden. Außerdem ist ihre finanzielle Unabhängigkeit dadurch gesichert, dass sie ihre Betriebskosten aus Genehmigungsgebühren deckt.

Derzeit beschäftigt die UEB 88 Mitarbeiter, gegenüber 83 im Jahre 2001. 2001 gab die Behörde 112 Entschließungen heraus, von denen die Hälfte die Stromversorgung betrafen. Der Rat für den Interessenausgleich im Energiesektor - ein Konsultativgremium, in dem die Regulierungsbehörde, die Verbraucher und die Versorgungsunternehmen vertreten sind - tritt regelmäßig zusammen, um Probleme zu erörtern.

Auf dem Gebiet Energieeffizienz und erneuerbare Energieträger wurden zur weiteren Angleichung an den gemeinschaftlichen Besitzstand im Berichtszeitraum zusätzliche Vorschriften über die Energieetikettierung einer Reihe von Haushaltsgütern erlassen. Außerdem wurde 2001 ein Energieeffizienzprogramm mit den Hauptzielen Förderung der Nutzung erneuerbarer Energieträger und Sensibilisierung der Öffentlichkeit für Energieeinsparungen eingeleitet. Der für die Durchführung des Programms im Jahre 2002 ursprünglich vorgesehene Betrag von 2,5 Mrd. HUF (9,7 Mio. EUR) wurde kürzlich verdoppelt, um die zugenommene Nachfrage abzudecken. Im Jahre 2001 erhielten 4612 Antragsteller direkte Zuschüsse in Höhe von 3,8 Mrd. HUF (14,8 Mio. EUR) für Energieeinsparungsprojekte im Rahmen des Széchenyi-Plans. Insgesamt stammt 3,6 % aller verbrauchten Energie aus erneuerbaren Energieträgern. Mit dem nationalen Energiesparprogramm und Aktionsplan zielt die ungarische Regierung darauf ab, den Anteil erneuerbarer Energieträger am Gesamtenergieverbrauch bis 2010 auf mindestens 6 % zu erhöhen.

In diesem Bereich ist die wichtigste einschlägige Verwaltungsstelle das Energiezentrum, das für Energieeffizienz, erneuerbare Energieträger, Umweltschutz, Energiekennzeichnung und Statistik zuständig ist. Sein Mitarbeiterstab wurde 2002 von 20 auf 65 erheblich ausgebaut (40 ständige Mitarbeiter und 25 Mitarbeiter mit befristeten Verträgen).

Was die Kernenergie anbelangt, so betreibt Ungarn in Paks ein KKW mit vier Blöcken des Typs WWER- 440/213.

In Bezug auf die nukleare Sicherheit hat Ungarn Fortschritte bei der Stärkung der Unabhängigkeit der Regulierungsstelle gemacht. Doch hat das Parlament die Änderungen der einschlägigen Rechtsvorschriften noch nicht verabschiedet. Im Hinblick auf die spezielle Empfehlung im Bericht des Rates über die nukleare Sicherheit im Kontext der Erweiterung vom Juni 2001, Ungarn solle die aufsichtsrechtliche Überprüfung der Funktion des Druckabbausystems (bubbler condenser system) des Sicherheitsgebäudes bei Auslegungsstörfällen abschließen, finanziert Ungarn gemeinsam mit der Tschechischen Republik und der Slowakei eine Reihe zusätzlicher Tests zur Unterstützung dieser Überprüfung. Die Bewertung der Ergebnisse soll allen drei Regulierungsbehörden bis Dezember 2002 vorgelegt werden. Dagegen wurden im Berichtszeitraum keine Fortschritte im Hinblick auf die Empfehlung im Bericht des Rates erzielt, Ungarn solle innerhalb des Rechtsrahmens dafür sorgen, dass die ungarische Atomenergiebehörde noch unabhängiger von Einrichtungen und Personen wird, die sich der Förderung der Kernenergie verschrieben haben.

Gesamtbewertung

Was die Versorgungssicherheit betrifft, so sind die derzeitigen Ölvorräte höher als von der EG gefordert. Um die strategischen Erdölvorräte kümmert sich der Verband für die Bevorratung mit Rohöl und Erdölprodukten.

Der Rechtsrahmen für den Energiebinnenmarkt - mit Ausnahme des Erdgasbinnenmarkts oe ist vorhanden. Nach der Verabschiedung des neuen Stromgesetzes - eines wichtigen Schrittes auf dem Weg der Angleichung an die Elektrizitätsrichtlinie - müssen jedoch noch die entsprechenden Durchführungsvorschriften erlassen werden. Im Teilbereich Strom ist der Rechtsrahmen für den Binnenmarkt - einschließlich des Verfahrens für eine effiziente Regulierung - also vorhanden.

Das Gasgesetz und die entsprechenden Durchführungsvorschriften sollten zügig vom Parlament verabschiedet werden, um die ungarischen Rechtsvorschriften allmählich mit den Anforderungen der EG in Einklang zu bringen.

Zur Verbesserung der Energieeffizienz und zur Förderung der Nutzung erneuerbarer Energieträger sind weitere Anstrengungen erforderlich. Die Verabschiedung des Energieeffizienzprogrammes ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Das Programm sollte ganz durchgeführt werden.

Was die Verwaltungskapazitäten betrifft, so sind die regulierenden Strukturen, insbesondere die ungarische Energiebehörde, vorhanden und derzeit anscheinend sowohl personell angemessen ausgestattet als auch ausreichend unabhängig. In Zukunft könnte sich jedoch aufgrund der zunehmenden Verpflichtungen und erweiterten Zuständigkeiten, die sich aus der Liberalisierung der Gas- und Strommärkte ergeben, eine weitere Verstärkung der Behörde als notwendig erweisen. Außerdem nimmt das Energiezentrum einen wichtigen Platz ein und verfügt nach der beträchtlichen Personalaufstockung im Jahre 2002 über genügend Verwaltungskapazitäten, um Fördermaßnahmen im Bereich Energieeffizienz und erneuerbare Energieträger durchzuführen.

Die Europäische Union hat wiederholt mit Nachdruck darauf hingewiesen, wie wichtig ein hohes Sicherheitsniveau der nuklearen Anlagen in den Kandidatenländern ist. Im Juni 2001 nahm der Rat der Europäischen Union einen Bericht über nukleare Sicherheit im Kontext der Erweiterung der Union zur Kenntnis. Der Bericht legt allen Kandidatenländern nahe, die Durchführung ihrer jeweiligen nationalen Programme fortzusetzen, worunter auch die Entsorgung abgebrannten Kernmaterials und radioaktiver Abfälle und die Sicherheit der Forschungsreaktoren fallen.

Im ersten Halbjahr 2002 fand eine Überprüfung der nuklearen Sicherheit durch gleichrangige Einrichtungen statt, wobei die Fortschritte der Kandidatenländer bei der Umsetzung aller Empfehlungen bewertet wurden. Die Ergebnisse dieser Untersuchung unter Schirmherrschaft des Rates finden sich im dem im Juni 2002 veröffentlichten Lagebericht, in dessen Schlussfolgerungen es heißt, Ungarn habe alle im Bericht des Rates vom Juni 2001 enthaltenen Empfehlungen über die nukleare Sicherheit im Kontext der Erweiterung. akzeptiert und darauf reagiert. Die meisten Empfehlungen wurden angemessen umgesetzt. In Bezug auf eine spezielle Empfehlung, die den Abschluss der vollständigen Überprüfung des Druckabbausystems des Sicherheitsgebäudes für die Blöcke 1-4 des KKW Paks betrifft, hat Ungarn angemessene Maßnahmen erwähnt, aber im Lagebericht wird betont, Ungarn müsse auch sicherstellen, dass diese Maßnahmen durchgeführt werden.

Was hier die Verwaltungskapazitäten betrifft, so scheint die ungarische Atomenergiebehörde derzeit über ausreichend Personal zu verfügen. Sie übt ihre Funktionen als zuständige Regulierungsbehörde aus und führt ein Register über Kern- und radioaktives Material. Doch muss dafür gesorgt werden, dass sie noch unabhängiger von Einrichtungen und Personen wird, die sich der Förderung der Kernenergie verschrieben haben.

Es sollte auch weiter nach langfristigen Lösungen für abgebrannte Brennstoffe und radioaktive Abfälle gesucht werden.

Ungarn wird die Erfüllung der Euratom-Anforderungen und -Verfahren gewährleisten müssen. In diesem Zusammenhang ist es wichtig, dass Ungarn die Vorbereitung auf die Umsetzung der Euratom-Sicherheitsüberwachungsvorschriften mit unvermindertem Nachdruck weiterverfolgt; besondere Aufmerksamkeit erfordern dabei die Berichte über Kernmaterialbewegungen und Kernmaterialinventare, die unmittelbar von den Personen bzw. Einrichtungen zu erstellen sind, die Kernanlagen betreiben bzw. Kernmaterial lagern. Es ist hinzuzufügen, dass Ungarn mit der IAEA ein Sicherheitsüberwachungsabkommen geschlossen hat.

Schlussfolgerung

Die Kommission kam in ihrer Stellungnahme von 1997 zu dem Ergebnis, dass Ungarn, wenn es seine Bemühungen fortsetzt, in den nächsten Jahren die Anforderungen der meisten der damals geltenden EG-Rechtsvorschriften im Bereich Energie erfüllen könne. Sie fügte jedoch hinzu, Aspekte wie Umformung der Monopole, Zugang zu Netzen, Energiepreispolitik, öffentliche Maßnahmen im Bereich der festen Brennstoffe und des Urans sowie Verbesserung der Energieeffizienz seien aufmerksam zu verfolgen. Weiter wies die Kommission darauf hin, Ungarn dürfte zwar hinsichtlich der Einhaltung der Euratom-Vorschriften keine größeren Schwierigkeiten haben, doch müssten die Vorschriften über die nukleare Sicherheit ordnungsgemäß beachtet werden, damit das einzige Kernkraftwerk des Landes auf den erforderlichen Stand gebracht werden kann. Außerdem müsste nach längerfristigen Lösungen für die Abfallentsorgung gesucht werden.

Seit der Stellungnahme hat Ungarn stetig Fortschritte erzielt, vor allem in Bezug auf den Energiebinnenmarkt und dabei insbesondere den Teilbereich Strom, die Förderung erneuerbarer Energieträger, Fragen der nuklearen Sicherheit und den allmählichen Ausbau der Verwaltungskapazitäten. Die Vorbereitungen für den Erdgasbinnenmarkt sind langsamer vorangekommen als vorgesehen. Insgesamt hat Ungarn in diesem Bereich sowohl bei der rechtlichen Umsetzung als auch bei den Verwaltungskapazitäten einen guten Stand der Angleichung an die Anforderungen der EG erreicht.

Die Verhandlungen über dieses Kapitel sind vorläufig abgeschlossen. Ungarn hat keine Übergangsregelung beantragt. Ungarn erfüllt den Großteil der Verpflichtungen, die es in diesem Bereich in den Beitrittverhandlungen eingegangen ist. Verzögerungen sind jedoch bei der Verabschiedung des Gasgesetzes eingetreten. Hier besteht dringender Handlungsbedarf. Die Verzögerungen beim Stromgesetz, dessen Verabschiedung für Ende 2000 vorgesehen war, haben sich erledigt, und das Gesetz wurde im Dezember 2001 verabschiedet.

Um die Vorbereitungen auf den Beitritt abzuschließen, muss Ungarn seine Anstrengungen jetzt darauf konzentrieren, die vollständige und rechtzeitige Umsetzung der einschlägigen Rechtsvorschriften vor allem in Bezug auf den Energiebinnenmarkt (speziell den Teilbereich Gas) sicherzustellen, die Energieeffizienz zu erhöhen und die entsprechenden Verwaltungskapazitäten vor allem bei der ungarischen Energiebehörde, dem Energiezentrum und der nationalen Atomenergiebehörde aufrechtzuerhalten.

© Europäische Kommission; Last modified 2003-03-31
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