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Kommissionsbericht zum Beitritt UngarnsKapitel 16: Kleine und mittlere UnternehmenSeit dem letzten Regelmäßigen Bericht hat Ungarn weitere Fortschritte bei der Überarbeitung seiner KMU-Politik und beim Aufbau von Unterstützungsmechanismen für die Unternehmensförderung gemacht. Die Bemühungen um die Verbesserung der Rahmenbedingungen für Unternehmen wurden fortgesetzt. Im April 2002 billigte Ungarn die Europäische Charta für Kleinunternehmen als Grundlage für Maßnahmen zur Unterstützung und Entwicklung dieser Unternehmen. Die vom Europäischen Rat im Juni 2000 verabschiedete Europäische Charta ist das maßgebliche Dokument auf dem Gebiet der Unternehmenspolitik innerhalb der auf der Lissaboner Tagung des Europäischen Rates festgelegten sozioökonomischen Strategie. Im Mai 2002 setzte der Prozess der Berichterstattung über die Umsetzung der Europäischen Charta in Ungarn ein. Inzwischen hat die Umsetzung des Széchenyi-Plans, der 2001 als wichtigstes Instrument der ungarischen KMU-Strategie eingeführt wurde, begonnen. Von den 21 ursprünglich im Rahmen des Plans angekündigten Ausschreibungen standen 20 für KMU offen. Im August 2002 gab die Regierung bekannt, dass ein großer Teil der Programme des Széchenyi-Plans auf Eis gelegt worden sei. Der Plan wird überarbeitet werden, um die Mittel auf KMU-Entwicklung und Heranführungsprojekte konzentrieren zu können. Die zentrale für die KMU-Politik zuständige Stelle ist das Wirtschafts- und Verkehrsministerium, das andere Ministerien sowie Handelskammern, Interessenvertretungen und Berufsverbände konsultiert. Der Zugang zu den Finanzmitteln bleibt das Haupthindernis für die Entwicklung der ungarischen KMU. Allerdings sind hier dank den staatlichen Förderungssystemen für KMU gute Fortschritte erzielt worden. Im August 2002 führte das Wirtschafts- und Verkehrsministerium die Széchenyi Credit Card für Kleinunternehmen ein, wobei 700 Mio. HUF (2,73 Mio. EUR) für das Jahr 2002 für Zinssubventionierungen und Bürgschaftsunterstützungen bereitgestellt wurden. Das Ziel der Aktion besteht darin, KMU auf unkomplizierte Weise kurzfristige Darlehen zu verschaffen. Auch Handelsbanken zeigen jetzt Interesse an der Finanzierung von KMU. Ungarn erzielte weitere Fortschritte bei der Verbesserung der Rahmenbedingungen für Unternehmen. Mehrere spezielle Maßnahmen zur Vereinfachung der Verwaltungsverfahren wurden eingeführt. Dazu gehört, dass Eigentumsübertragungen bei kleinen Unternehmen erleichtert, die Verfahren zur Unternehmensschließung verschlankt und bestimmte Buchführungsregeln vereinfacht wurden. Zu den Änderungen bei den Steuervorschriften gehören Präferenzregelungen für Kleinunternehmen, die ihnen erlauben, ihre Investitions- und F&E-Aktivitäten steuerlich abzusetzen und für Darlehenszinsen Steuervergünstigungen in Anspruch zunehmen. Keine weiteren Fortschritte sind hinsichtlich der Anwendung der KMU-Definition in Ungarn festzustellen. Gesamtbewertung Auf nationaler und lokaler Ebene sind die Grundstrukturen für die Durchführung der KMU-Politik vorhanden, und es stehen zahlreiche Netze und Unternehmensdienstleistungen zur Verfügung. Allerdings fehlen einem großen Teil der Unternehmen in Ungarn Informationen über Erfordernisse des gemeinschaftlichen Besitzstandes sowie verfügbare Unterstützungsdienste und der Zugang zu diesen. Die KMU-Unterstützungsdienste sollten den kleinen und mittleren Unternehmen sowohl in den entwickelten als auch den weniger entwickelten Regionen systematischer bekannt gemacht werden; derzeit sind Informationsdienste auf verschiedene Kontaktstellen verstreut, und die meisten Dienste befinden sich in der Hauptstadt und in Kreisstädten oder größeren Orten. Außerdem fehlt bei den verfügbaren Dienstleistungen eine ausreichende Koordinierung, und bei den einzelnen Instrumenten sind gewisse Überschneidungen festzustellen. Das Sekretariat für die Koordinierung der Unternehmensunterstützung für die EU-Integration, das im März 2001 im Wirtschaftsministerium eingerichtet wurde, hat die derzeitigen KMU-Programme und die verfügbaren Mittel überprüft, um die Hilfsleistungen zu bündeln und die verschiedenen Stellen zu den Informationsbedürfnissen von KMU zu beraten. Die Bemühungen, die uneingeschränkte Nutzung der Strukturfonds im Bereich der Unternehmensentwicklung vorzubereiten, sollten verstärkt werden. Einige endgültige Anpassungen an die KMU-Definition sind erforderlich, um sie vollständig in Einklang mit der Empfehlung der Kommission zu bringen. Schlussfolgerung Die Kommission kam in ihrer Stellungnahme von 1997 zu dem Ergebnis, dass die laufenden Anstrengungen zum Aufbau von KMU während des Heranführungszeitraums fortgesetzt werden müssen. Allerdings sah man hinsichtlich der Integration Ungarns in diesem Bereich keine besonderen Probleme voraus. Seit dieser Stellungnahme ist die Entwicklung in Ungarn stetig vorangekommen. In den letzten beiden Jahren hat Ungarn die KMU-Entwicklung als eines seiner strategischen Entwicklungsziele im Rahmen des Széchenyi-Plans ausgewählt. Heute steht Ungarns KMU-Politik mit den Grundsätzen und Zielen der Unternehmenspolitik der EU überwiegend in Einklang. Die Verhandlungen über dieses Kapitel sind vorläufig abgeschlossen. Ungarn hat in diesem Bereich keine Übergangsregelung beantragt. Ungarn erfüllt im Allgemeinen die Verpflichtungen, die es in diesem Bereich in den Beitrittsverhandlungen eingegangen ist. Um die Vorbereitungen auf die Mitgliedschaft abzuschließen, muss Ungarn seine Bemühungen jetzt darauf konzentrieren, die KMU-Förderprogramme rasch und auf kundenfreundliche Weise umzusetzen und ihre Koordinierung zu verbessern sowie Überschneidungen zu beseitigen. Wichtige Aufgaben sind weiterhin, die öffentliche Wahrnehmung der Dienste und Programme zu Gunsten von KMU zu verstärken und den Zugang zu Finanzmitteln zu verbessern, insbesondere bei Kleinkrediten. © Europäische Kommission; Last modified 2003-03-31 |
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