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Kommissionsbericht zum Beitritt Ungarns

Kapitel 18: Bildung und Ausbildung

Fortschritte seit dem letzten Regelmäßigen Bericht

Im Berichtszeitraum hat Ungarn auf diesem Gebiet einige Fortschritte erzielt.

Ungarn hat auch im zurückliegenden Jahr an der zweiten Phase der Gemeinschaftsprogramme Leonardo da Vinci, Socrates und an dem neuen Jugendprogramm teilgenommen (vgl. Teil A.b ­ Beziehungen zwischen der Europäischen Union und Ungarn).

Das Unterrichtsministerium hat ein umfassendes Programm zur vollständigen Umsetzung der Richtlinie über die Bildung und Ausbildung von Kindern von Wanderarbeitnehmern in die Wege geleitet. Im Rahmen eines staatlichen Forschungsprojekts wurde im Dezember 2001 eine Erhebung über Wanderarbeitnehmer fertiggestellt. Die Regierung hat im zurückliegenden Jahr eine Reihe von Maßnahmen eingeleitet, mit dem Ziel, das Ausbildungsniveau sozial benachteiligter Kinder zu heben, und zwar unter besonderer Berücksichtigung der besseren Integration der Roma-Minderheit in die Gesellschaft. Darüber hinaus wurde im Juni 2002 im Bildungsministerium das Amt eines Ministerialbeauftragten geschaffen, der sich mit der Gruppe der Roma und der benachteiligten Jugendlichen befasst.

Einige Erfolge sind bei der Reform des Bildungs- und Ausbildungswesens zu verzeichnen. Das Ausländergesetz, das die volle Umsetzung der Richtlinie über das Aufenthaltsrecht von Studierenden beinhaltet, ist im Januar 2002 in Kraft getreten (vgl.

Kapitel 2: Freizügigkeit).

Das Erwachsenenbildungsgesetz wurde ebenso wie dessen Durchführungsbestimmungen vom Parlament im Dezember 2001 angenommen. Das neue Gesetz beruht auf dem Konzept des lebenslangen Lernens, knüpft an die einschlägigen Erfahrungen der EU-Mitgliedstaaten an und nimmt die Empfehlungen und Vorschläge bildungspolitischer Grundsatzpapiere der EU aus letzter Zeit auf. Das neue Rahmengesetz hat folgende Hauptziele: Einräumung der Möglichkeiten auf lebenslange Bildung und Ausbildung für alle Bürger, Einführung modernster Ausbildungsprogramme und -methoden in großem Maßstab und Verbesserung der Qualitätskontrolle.

In dem im November 2001 aufgestellten Laufbahnmodell für Lehrkräfte ist vorgesehen, dass das Pro-Kopf-Einkommen einer Lehrkraft spätestens bis 2006 125 % des Durchschnitts des landesweiten Pro-Kopf-Lohns ausmachen soll.

Gesamtbewertung

Ungarn hat die für eine wirksame Teilnahme an den einzelnen Programmen der Gemeinschaft erforderlichen finanziellen und institutionellen Voraussetzungen geschaffen. Die Teilnahme an den EG-Programmen Socrates, Jugend-Programm und Leonardo da Vinci fällt zur allgemeinen Zufriedenheit aus, und die im Lande eingerichteten Stellen sind voll funktionsfähig.

Die Richtlinie über die Bildung und Ausbildung von Kindern von Wanderarbeitnehmern ist bereits in ungarisches Recht umgesetzt, und die Durchführung ist in die Wege geleitet.

Der Rechtsrahmen für die Berufsbildung einschließlich der Regelung betreffend die Organisation, Verwaltung und Finanzierung der beruflichen Bildung ist inzwischen vorhanden.

Die Gesamtzuständigkeit für den Sektor Bildung und Berufsbildung liegt beim Bildungsministerium. Dieses Ministerium hat die Schlüsselrolle bei der Heranbildung von Personal, einem der zentralen Faktoren der Strategie, mit der Ungarn die wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und kulturellen Aufgaben des 21. Jahrhunderts erfolgreich zu lösen gedenkt.

Schlussfolgerung

In der Stellungnahme von 1997 kommt die Kommission zu dem Schluss, dass sich aus der Warte des EU-Beitritts in diesem Bereich für Ungarn keine nennenswerten Probleme ergeben dürften.

Seit dieser Stellungnahme ist Ungarn stetig vorangekommen und hat erfolgreich an den einschlägigen Programmen der Gemeinschaft teilgenommen. Die Vorbereitungen auf den Beitritt sind inzwischen sehr weit gediehen.

Die Verhandlungen zu diesem Kapitel wurden vorläufig abgeschlossen. Ungarn hat keinerlei Übergangsmaßnahmen für diesen Bereich beantragt. Ungarn kommt im Allgemeinen den im Verlaufe der Beitrittsverhandlungen in diesem Bereich eingegangenen Verpflichtungen nach.

Um die Vorbereitung auf den Beitritt abzuschließen, muss sich Ungarn nun auf die Erhöhung der Leistungsfähigkeit des Verwaltungsapparats in diesem Bereich konzentrieren.

© Europäische Kommission; Last modified 2003-03-31
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