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Kommissionsbericht zum Beitritt UngarnsKapitel 19: Telekommunikation und InformationstechnologienFortschritte seit dem letzten Regelmäßigen BerichtIm Berichtszeitraum hat Ungarn bedeutende Fortschritte in der Liberalisierung des Telekommunikationsmarkts und bei der Umsetzung des Rechtsrahmens gemacht. Was die Liberalisierung des Telekommunikationsmarktes angeht, so hat Ungarn im Dezember 2001 seinen wichtigsten Markt für Sprachtelefonie über Festnetz mit einigen zeitlich befristeten Ausnahmen geöffnet. In einigen primären Bereichen setzt die Liberalisierung erst nach Auslaufen der örtlichen Fernsprechgenehmigungen mit Exklusivrechten im November 2002 ein. Was den Rechtsrahmen anbelangt, so wurde der ungarische Markt mit Inkrafttreten des Kommunikationsgesetzes vom Dezember 2001 für den Wettbewerb geöffnet, und die Harmonisierung des primären und sekundären Rechts mit dem Besitzstand ist so gut wie abgeschlossen. Die Ungarische Behörde für das Kommunikationswesen ist die nationale Regulierungsbehörde; diese zentrale öffentliche Verwaltungsbehörde ist voll rechtsfähig, sie ist landesweit zuständig und handelt unabhängig und übt ihre Tätigkeit unter der Führung der Regierung und unter Aufsicht des zuständigen Ministers aus. Seit dem Regierungswechsel ist die Zuständigkeit für den Telekommunikationsbereich auf das neu gebildete Ministerium für Informationstechnologie und Kommunikationswesen übergegangen. In der Zuständigkeit des Amts des Ministerpräsidenten ist lediglich die Abteilung ·electronic government`` verblieben. Zur Weiterentwicklung der Informationsgesellschaft wurde eigens eine staatliche Strategie entworfen. Ein wichtiges Instrument zur Umsetzung dieser Strategie ist das geplante Programm Informationsgesellschaft und Wirtschaftsentwicklung, in das die Prioritäten des Aktionsplans eEuropa+ einfließen. Die Liberalisierung des Postdienstes folgt den Vorgaben des gemeinschaftlichen Besitzstandes. In der Kategorie der Exklusivdienste verblieben nur die in der EG-Richtlinie zugelassenen Dienste. Das Gesetz über das Kommunikationswesen vom Dezember 2001 zielt zudem auf eine Universaldienstfinanzierung für Postdienste ab. Der etablierte Betreiber, Magyar Pósta, ist Universaldienstleister. Magyar Pósta ist berechtigt, Exklusivdienste zu erbringen und hat nun damit begonnen, ein kostenorientiertes Tarifsystem und getrennte Konten einzuführen. Gesamtbewertung Ungarn muss noch vor dem Beitritt den aktualisierten gemeinschaftlichen Besitzstand des Telekommunikationssektors übernehmen und die Umsetzungsverfahren so schnell wie möglich danach vollständig abschließen. Einige wichtige Anpassungen müssen noch in bezug auf die Betreiberauswahl und die Transparenz bei der Umsetzung des Besitzstandes im Bereich Zusammenschaltungen vorgenommen werden. Es kommt vor allem darauf an, dass die staatliche Regulierungsbehörde ihre Befugnisse in klarer Weise ausübt, um die Markthindernisse zu reduzieren, mit denen Marktneulinge konfrontiert werden. Die Universaldienstbestimmungen sind noch nicht voll im Einklang mit dem gemeinschaftlichen Besitzstand. Ungarn hat sich verpflichetet dies nachzuholen und muss noch einige ausstehende Aspekte des Sekundärrechts anpassen und bis Ende 2002 umzusetzen. Für die Schaffung des Universaldienstfonds für den Telekommunikationsbereich bedarf es noch der Verabschiedung von zusätzlichen Durchführungsbestimmungen. Ungarn war bislang noch nicht in der Lage, zwecks Feststellung der Finanzierbarkeit die wirtschaftlichen Auswirkungen der vollständigen Umsetzung des Universaldienstbesitzstandes zu bewerten. Hier fehlt noch die entsprechende Entscheidung. Die Behörde für das Kommunikationswesen ist in ihrem Handeln weitgehend unabhängig und scheint personell gut ausgestattet zu sein. Der Aspekt Universaldienst erfordert jedoch größere Beachtung. Eine weitreichende Zusammenarbeit mit der Wettbewerbsbehörde ist für die lückenlose Umsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstandes wichtig. In den letzten Jahren wurden im Telekommunikationssektor große Fortschritte erzielt, namentlich in bezug auf den Ausbau der Infrastruktur und die Modernisierung wurde viel geleistet, was sich in einer entsprechenden Marktdurchdringung der Mobilfunkdienste und Internetdienste zeigt. Die Marktdurchdringung bei den Mobilfunkdiensten hat die 50 %-Marke überschritten. Es gibt drei Mobilfunkbetreiber (digitale Netze, GSM), aber UMTS-Lizenzen müssen noch erteilt werden. Die Festnetzmodernisierung ist abgeschlossen, doch die Marktdurchdringung hat ihren Höhepunkt mit einem Anteil von 37 % erreicht und ist nun leicht rückläufig. Die Beseitigung der Tarifunausgewogenheit wird noch einige Zeit in Anspruch nehmen, und auf den fairen Wettbewerb muss noch entschiedener hingearbeitet werden. Die Umsetzung der Universaldienstbestimmungen und die Harmonisierung mit dem gemeinschaftlichen Besitzstand sind noch nicht abgeschlossen. Ungarn war bislang noch nicht in der Lage, zwecks Feststellung der Finanzierbarkeit die wirtschaftlichen Auswirkungen der vollen Umsetzung des Universaldienstbesitzstandes zu bewerten - eine entsprechende Entscheidung steht noch aus. Im Postdienst hat Ungarn gute Fortschritte aufzuweisen, doch die Übernahme und Umsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstandes ist noch nicht vollständig abgeschlossen. Neue Gesetzgebung zum Universalpostdienstfonds muss noch verabschiedet werden. Schlussfolgerung In der Stellungnahme von 1997 kommt die Kommission zu dem Ergebnis, dass es Ungarn nicht schwerfallen dürfte, das EG-Modell für die Liberalisierung der Telekommunikation mittelfristig zu übernehmen, da das Land bereits den größten Teil des gemeinschaftlichen Besitzstandes umgesetzt hat. Die Kommission stellt darin ferner fest, dass der Sektor in der Lage sein müsste, im normalen Wettbewerb zu bestehen, wenn die ausländische Investitionstätigkeit sich im gegenwärtigen Tempo fortsetzt und wenn kostenorientierte Tarife eingeführt werden. Seit der Stellungnahme hat Ungarn namentlich in bezug auf die Liberalisierung große Fortschritte erzielt. Die Rechtsangleichung hat ein hohes Niveau erreicht, doch Ungarn muss noch vor dem Beitritt den aktualisierten gemeinschaftlichen Besitzstand des Telekommunikationssektors übernehmen und die Umsetzungsverfahren so schnell wie möglich danach vollständig abschließen. Die Verhandlungen zu diesem Kapitel wurden vorläufig abgeschlossen. Ungarn hat keinerlei Übergangsmaßnahmen für diesen Bereich beantragt. Ungarn kommt im Allgemeinen den im Verlaufe der Beitrittsverhandlungen in diesem Bereich eingegangenen Verpflichtungen nach. Um die Vorbereitungen auf den Beitritt abzuschließen, muss Ungarn nun seine Anstrengungen darauf konzentrieren, einen finanzierbaren Universaldienst zu gewährleisten, die praktische Umsetzung des den Telekommunikationsmarkt regelnden Rechtsrahmens und die Rechtsangleichung im Postdienstsektor abzuschließen. © Europäische Kommission; Last modified 2003-03-31 |
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