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Kommissionsbericht zum Beitritt UngarnsDie jüngste Entwicklung im Rahmen des Assoziationsabkommens (eingeschlossen der bilaterale Handel)Ungarn hat das Europa-Abkommen auch im abgelaufenen Jahr weiter umgesetzt und seinen Beitrag zur reibungslosen Arbeit der einzelnen gemeinsamen Institutionen geleistet. Der Assoziationsausschuss hielt im Mai 2002 seine zehnte Tagung ab und hat dabei Ungarns Fortschritte bei der Vorbereitung auf den Beitritt namentlich im Lichte der Prioritäten der Beitrittspartnerschaft und seine Fortschritte bei den bilateralen Beziehungen im Rahmen des Europa-Abkommens bewertet. Die Unterausschüsse haben sich erneut als Forum für die Erörterung technischer Fragen bewährt. Der Gemischte Parlamentarische Ausschuss aus Vertretern des Ungarischen und des Europäischen Parlaments ist im Februar 2002 in Budapest zu seiner 17. Gesprächsrunde zusammengetreten. Insgesamt entwickeln sich die Handelsbeziehungen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Ungarn weiterhin positiv und expandieren weiter. Der Wert der EG-Einfuhren aus Ungarn belief sich im Jahr 2001 auf 24,1 Mrd. EUR, wohingegen der Wert der EG-Ausfuhren nach Ungarn im selben Zeitraum 23,6 Mrd. EUR betrug. Auf die EG entfallen somit rund 74 % der Gesamtausfuhren Ungarns und 58 % seiner Einfuhren. Im Jahr 2001 bestanden die ungarischen Einfuhren aus der EG im wesentlichen in Maschinen, Verkehrsausrüstung und chemischen Erzeugnissen. Gleichzeitig bestanden die wichtigsten ungarischen Ausfuhren in die EG in Maschinen, Verkehrsausrüstung und Textilerzeugnissen. Aufgrund der Vereinbarung, die nach Beendigung der ersten Verhandlungsrunde zum Kapitel Landwirtschaft getroffen wurde - bis zum Abschluss eines Zusatzprotokolls zum Europa-Abkommen gilt es auf autonomer Basis - sind rund 87 % der Agrareinfuhren der EG aus Ungarn und 98 % der Agrarausfuhren nach Ungarn zollfrei oder unterliegen einem Präferenzzollsatz (Handelsdaten für die Jahre 1998-2000, Durchschnittswerte). Ende 2001 wurde eine zweite Runde bilateraler Verhandlungen über eine weitere Liberalisierung des Handels in empfindlicheren Sektoren eingeleitet und im April 2002 abgeschlossen; das ab Juli 2002 in Kraft getretene Ergebnis bedeutet eine Verbesserung der im Agrarhandel zwischen den Parteien bereits bestehenden Präferenzregelungen, und außerdem wurden die Einfuhrzölle entweder im Rahmen von Zollkontingenten oder für unbegrenzte Mengen u.a. in Sektoren wie Getreide, Milcherzeugnisse sowie Rind- und Schaffleisch vollkommen oder teilweise aufgehoben. In dieser neuen Vereinbarung verpflichten sich die Parteien außerdem darauf, in bestimmten Sektoren die Ausfuhrerstattungen zu beseitigen. Im April 2002 fasste der Assoziationsrat den Beschluss, den Handel EG-Ungarn mit landwirtschaftlichen Verarbeitungserzeugnissen weiter zu liberalisieren, und zwar vor allem im Wege eines Zollabbaus auf beiden Seiten. Diese Beschlüsse sind rückwirkend zum 1. Januar 2002 in Kraft betreten. Im Januar 2002 trat ein Zusatzabkommen zum Europa-Abkommen in Kraft. Es beinhaltet Präferenzregelungen für den Handel zwischen der EG und Ungarn mit bestimmten Fischarten und Fischereierzeugnissen. Im Dezember 2001 wurde ein Antidumpingverfahren betreffend die Einfuhr von warmgewalzten Stahlblechen mit Ursprung u.a. in Ungarn eingeleitet. Im März 2002 hat die EG als Reaktion auf protektionistische Maßnahmen der USA, die sich in einer weitgehenden Abschottung ihres Markts auswirkten und die das Risiko zu einer erheblichen Verlagerung des Handelsstroms in sich bargen, betreffend die Einfuhr bestimmter Stahlerzeugnisse vorläufige Schutzmaßnahmen mit Erga-omnes-Wirkung eingeführt. Diese Maßnahmen wurden im September 2002 teilweise bestätigt. Im September 2002 gab Ungarn zum Anhang ,,Gute Laborpraxis`` des Protokolls zum Europa-Abkommen über Konformitätsbewertung und die Zulassung gewerblicher Waren seine Zustimmung. Die Umsetzung ist gleichbedeutend mit einem Beitrag zur Beseitigung von Handelsschranken, die das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts behindern, denn ab jetzt gilt zwischen Ungarn und den EU-Mitgliedstaaten die gegenseitige Anerkennung der guten Laborpraxis. Der Assoziationsrat hat die geänderten Durchführungsvorschriften zu den wettbewerbsrechtlichen Bestimmungen des Europa-Abkommens verabschiedet, die sodann im April 2002 in Ungarn in Kraft traten. Ungarn hat im Juli 2002 ein Gesetz verabschiedet, wodurch nun auch der Autobahnbau unter die üblichen Regeln des öffentlichen Auftragswesens fällt. Man rechnet noch im Laufe dieses Jahres mit der abschließenden Angleichung des ungarischen Rechts an die EG-Vorschriften zum öffentlichen Auftragswesen im Allgemeinen. © Europäische Kommission; Last modified 2003-03-31 |
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