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Kommissionsbericht zum Beitritt UngarnsKapitel 23: Verbraucher- und GesundheitsschutzFortschritte seit dem letzten Regelmäßigen BerichtFür den Berichtszeitraum sind in diesem Bereich nur geringe Fortschritte zu verzeichnen. Keine weiteren Fortschritte bei der Angleichung an den Besitzstand sind bei den sicherheitsrelevanten Maßnahmen zu verzeichnen. Bei den nicht sicherheitsrelevanten Maßnahmen setzte Ungarn im Berichtszeitraum die Angleichung in den Bereichen Versandhandel, elektronischer Geschäftsverkehr und Pauschalreisen fort. Im Bereich Marktüberwachung sind keine gesetzlichen Entwicklungen zu verzeichnen. In institutioneller Hinsicht wurden weitere Fortschritte in bezug auf das ungarische Marktüberwachungssystem durch die Schaffung eines Marktaufsichtsrates im Januar 2002 erzielt. Dieser Rat ist Beratungs- und Koordinierungsgremium für die Marktüberwachungsbehörden hinsichtlich der Erarbeitung von Marktüberwachungsstrategien; er untersteht dem Wirtschaftsministerium. Zu den Mitgliedern gehören u. a. Vertreter der an der Marktüberwachung beteiligten Ministerien, der ungarischen Zoll- und Finanzkontrollbehörde, der nationalen Vereinigung für Verbraucherschutz, der EG-Delegation und der Generalinspektion für Verbraucherfragen. Die Generalinspektion für Verbraucherfragen untersteht dem Wirtschaftsministerium und ist, zusammen mit den Regionalinspektionen, die dem Innenministerium unterstehen, als zentrale Stelle zuständig für die Durchsetzung von Rechtsvorschriften zum Verbraucherschutz. Die Generaldirektikon leitet auch, in Zusammenarbeit mit anderen Marktüberwachungsbehörden wie der Veterinär- und Lebensmittelabteilung des Landwirtschaftsministeriums, dem Dienst öffentliche Gesundheit des Gesundheitsministeriums, der ungarischen Zoll- und Finanzkontrollbehörde sowie verschiedenen NRO, die Marktüberwachung. Die Generalinspektion für Verbraucherfragen und die regionalen Inspektionen prüften 2001 über 30 000 Betriebe, die alle Arten von Lebensmitteln, Verbrauchsgütern und Dienstleistungen anbieten. Die Zahl von Marktrücknahmen stieg 2001 stark an: 127 Produkte wurden aus Gründen der Sicherheit vom Markt genommen, im Vergleich zu 73 im Jahre 2000. Als Ergebnis der Marktüberwachungstätigkeit der Generalinspektion wie auch der regionalen Inspektionen nahmen die Händler in einer Reihe von Fällen Produkte freiwillig vom Markt, gegen die eine Sicherheitswarnung ausgesprochen worden war. Insgesamt wurden 20 927 allgemeine Beschwerden eingereicht; 30 812 qualitätsbezogene Beschwerden wurden den Beamten der Generalinspektion und der Regionalinspektionen vorgelegt. Ein zentrales Marktaufsichts- und Informationssystem wurde im Jahre 2001 geschaffen, das Anfang 2002 seine Arbeit aufnahm. Es wird von der Generalinspektion für Verbraucherfragen koordiniert und verwaltet. Über einen Informationsaustausch ist das System eng verknüpft mit TRAPEX (Übergangssystem für den raschen Austausch von Informationen über Gefahren bei der Verwendung von Konsumgütern), dessen Koordinierungssekretariat im Gebäude der Generalinspektion in Budapest seinen Sitz hat. TRAPEX initiierte 2001 insgesamt 142 nicht lebensmittelbezogene Warnungen. Ungarn erwies sich als aktivstes Land der Region in dieser Beziehung. Die Regierung verstärkte ihre Unterstützung des Systems und der Tätigkeit privater Verbraucherschutzorganisationen erheblich. 2001 erhielten diese Organisationen über 73 Mio. HUF (rund 285 000 EUR) von der ungarischen Regierung. 2002 werden etwa 96,6 Mio. HUF (rund 376 000 EUR) bereitgestellt werden. 2001 gründeten zehn NRO den ,Nationalen Verband der Verbraucherschutzorganisationen in Ungarn`` (FEOSZ) mit dem Ziel, eine gemeinsame Position zur Verbraucherpolitik zu entwickeln. Die ungarischen Behörden unterstützen die Arbeit der Schiedsstellen mit 28 Mio. HUF (rund 109 000 EUR). Für 2002 enthält der zentrale Haushalt eine Mittelzuweisung von 59,6 Mio. HUF (rund 232 000 EUR) für diesen Zweck. Die Schiedsstellen bearbeiteten 2001 über 450 Fälle und Streitigkeiten. Gesamtbewertung Bei sicherheitsrelevanten und nicht sicherheitsrelevanten Maßnahmen entspricht die ungarische Gesetzgebung weitgehend dem Besitzstand in bezug auf irreführende Werbung, Verbraucherkredite, Preisangaben und Pauschalreisen, Pauschalurlaub und Pauschalrundreisen. Für die vollständige Angleichung beim Beitritt bedarf es weiterer Anstrengungen auf den Gebieten allgemeine Produktsicherheit, Produkthaftung bei fehlerhafter Ware, Fernverkauf, Unterlassungsklagen zum Schutz von Verbraucherinteressen und bei bestimmten Aspekten des Verkaufs von Konsumgütern und damit verbundenen Garantien. Gute Fortschritte sind bei der Schaffung entsprechender Politik- und Managementstrukturen und Informationssysteme für die wirksame Umsetzung der Bestimmungen der Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit zu verzeichnen. Umfangreiche Bemühungen galten auch dem effizienten Betrieb des TRAPEX-Schnellinformationssystems. Es sind jedoch weitere Bemühungen im Bereich Marktüberwachung erforderlich, wo zusätzliches Personal, Ausbildung, Haushaltsmittel und IT-Ausrüstung unerlässlich sind. Die Inspektionskapazitäten für aus Drittländern eingeführte Produkte sollten ebenfalls verbessert werden. Außerdem benötigen die Schiedsstellen zusätzliche Haushaltsmittel und Ausbildung. In der Primar- und Sekundarstufe sollte der Verbraucherschutz in den Lehrplan aufgenommen werden. Die Verbraucherorganisationen müssen noch stärker unterstützt werden, um sie in die Lage zu versetzen, den Verbraucherinteressen noch besser Geltung zu verschaffen. Die Regierung sollte weitere Anstrengungen unternehmen, um dafür zu sorgen, dass die Verbraucherinteressen als horizontaler Aspekt im Entscheidungsprozess berücksichtigt werden. Zudem sollten Nichtregierungsorganisationen aktiver an der Entwicklung von Normen für die Sicherheit von Verbrauchsgütern beteiligt werden. Das Bewusstsein von Verbrauchern und Herstellern in bezug auf ihre jeweiligen Rechte und Pflichten muss noch stärker entwickelt werden. Schlussfolgerung In ihrer Stellungnahme 1997 kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass Ungarn, sofern die laufenden Bemühungen fortgesetzt würden, in der Lage sein dürfte, mittelfristig den Besitzstand im Bereich Verbraucherschutz umfassend zu übernehmen. Sie fügte hinzu, die Arbeit solle sich auf die Vervollständigung, Aktualisierung und Vereinheitlichung der Rechtsvorschriften sowie auf die Schaffung der notwendigen Strukturen konzentrieren. Seit der Stellungnahme hat Ungarn gute Fortschritte gemacht; es sind nur wenige Probleme aufgetreten. Die Rechtsvorschriften Ungarns entsprechen nunmehr in den meisten sicherheitsrelevanten und nicht sicherheitsrelevanten Bereichen dem gemeinschaftlichen Besitzstand. Die Verhandlungen über dieses Kapitel sind vorläufig abgeschlossen. Ungarn hat keine Übergangsregelungen beantragt und erfüllt im Allgemeinen die in den Beitrittsverhandlungen eingegangenen Verpflichtungen in diesem Bereich. Um die Vorbereitungen auf den Beitritt abzuschließen, sollte Ungarn seine Anstrengungen nunmehr auf die Vervollständigung der Umsetzung und Durchführung des Besitzstandes in diesem Bereich konzentrieren und dafür Sorge tragen, dass die bestehenden Verwaltungsstrukturen ihre Aufgaben in bezug auf die Marktüberwachung wirksam erfüllen. Weitere Unterstützung sollte der Sensibilisierung von Verbrauchern und Herstellern gelten. © Europäische Kommission; Last modified 2003-03-31 |
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