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Kommissionsbericht zum Beitritt Ungarns

Kapitel 25: Zollunion

Fortschritte seit dem letzten Regelmäßigen Bericht

Ungarn hat seit dem letzten Bericht weitere Fortschritte im Zollbereich erzielt.

Im Januar 2002 wurden die ungarischen Bestimmungen betreffend Zolllager, vorübergehende Einfuhr, Zollwert und nichtkommerzielle Sendungen weiter dem gemeinschaftlichen Besitzstand angepasst. Ebenfalls im Januar 2002 hat Ungarn seine Rechtsvorschriften für den Güterverkehr im vereinfachten Versandverfahren (Schienenverkehr) geändert. Im Berichtszeitraum hat die Ungarische Zoll- und Finanzkontrollbehörde ihre administrative und operative Leistungsfähigkeit ausgebaut. Wichtige Maßnahmen wurden eingeleitet, um den Aufbau verbundfähiger Netze mit neuem Schwung voranzutreiben. Das ungarische IT-System VAMKER (System der EDV-gestützten Zollanmeldungen) enthält nunmehr sämtliche Informationen zu den Zollverfahren. Die Vorbereitungen für einen Beitritt zum System CCN/CSI sind angelaufen.

Eine eigene ungarische Strategie zur Umsetzung der Interoperabilität lag im Januar 2002 fertig vor, und das Finanzministerium ernannte 40 zusätzliche Mitarbeiter, die sich mit der Verwirklichung der Strategie in den kommenden zwei Jahren befassen werden.

Das Chemische Testlabor wurde mit der Befugnis ausgestattet, erstinstanzliche Entscheidungen zu fällen. Das Labor erhielt einen mobilen Labordienst, und die 27 Mitarbeiter scheinen auszureichen, um die Aufgaben zu bewältigen, die sich im Zusammenhang mit den verbindlichen Zolltarifauskünften und den verbindlichen Informationen zum Warenursprung ergeben. Ungarn, die Tschechische und die Slowakische Republik haben im Januar 2002 ein Dreierübereinkommen über die Zusammenarbeit der Zolllabors geschlossen. Nach abgeschlossener Modernisierung wurden 2002 mehrere Grenzübergänge an den ungarischen Abschnitten der künftigen Außengrenze der EU neu eröffnet, wie z.B. Letenye an der Grenze zu Kroatien (März 2002), Röszke an der Grenze zur Bundesrepublik Jugoslawien (April 2002), Záhony an der Grenze zur Ukraine (Juli 2002) sowie Êrtánd und Gyula an der Grenze zu Rumänien (Juli 2002).

Im Rahmen einer Vereinbarung zwischen der Ungarischen Zoll- und Finanzkontrollbehörde und der Generalinspektion Verbraucherschutz wurden zwei Arbeitsgruppen für die Bereiche IT und Marktaufsicht eingerichtet.

Die Sicherstellung von Kernmaterial und radioaktiven Stoffen an Grenzübergängen war im Berichtszeitraum Gegenstand von Schulungen des Verwaltungspersonals.

Gesamtbewertung

Insgesamt gesehen ist Ungarn in diesem Bereich gut vorangekommen, und seit 2002 wurde die Gesetzgebung weitgehend dem gemeinschaftlichen Besitzstand angeglichen. Weitere Anstrengungen sind jedoch noch erforderlich, um die Anzahl der noch zu zahlreichen Freizonen deutlich zu reduzieren. Die Angleichung der im Rahmen des für Ungarn geltenden APS üblichen präferentiellen Ursprungsregeln an die gemeinschaftsüblichen erfolgt erst zum Zeitpunkt des Beitritts.

Zur Verbesserung der für die Umsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstandes erforderlichen Kapazitäten des Verwaltungsapparats hat Ungarn auch weiterhin Schulungsmaßnahmen für Zollbeamte durchgeführt und die Ausrüstung modernisiert. Es konnten bereits Erfahrungen im Umgang mit Vorschriften und Verfahren gesammelt werden, die den in der Gemeinschaft üblichen vergleichbar oder in einigen Fällen mit ihnen sogar bereits identisch sind.

Einige handelspolitische Maßnahmen werden jedoch nicht vor dem Beitritt in Kraft gesetzt. Das hat Konsequenzen für die Anwendung der Bestimmungen in Bereichen wie nichtpräferentieller Ursprung sowie aktiver und passiver Veredelungsverkehr. So wird in Ungarn das System der verbindlichen Auskünfte zum Warenursprung derzeit lediglich für den präferentiellen Ursprung eingesetzt, während es in der Gemeinschaft auch für den nichtpräferentiellen Ursprung gilt. Kontingentregelungen, Aussetzungen und die Anwendung des integrierten Zollsatzes werden nunmehr auf EDV umgestellt - anders als in der Gemeinschaft wurden sie bislang nicht elektronisch verwaltet.

Fortgesetzte Anstrengungen sind auch in Bereichen wie Fremdsprachenausbildung und in Spezialbereichen wie Copyright und Pflanzenschutzrecht notwendig. Der weitere Ausbau der EDV-Systeme erfordert noch die Überwindung erheblicher Probleme. Ungarn dürfte jedoch bei planmäßigem Fortgang der Arbeiten in der Lage sein, seinen Verpflichtungen in relativ kurzer Zeit nachzukommen.

Schlussfolgerung

In der Stellungnahme von 1997 stellt die Kommission fest, dass Ungarn große Anstrengungen unternimmt, seine Verwaltung und das Personal auf die Aufgaben einer modernen Zollverwaltung vorzubereiten. Es heißt dort weiter, dass Ungarn bei verstärkten Anstrengungen namentlich im Bereich der Umstellung auf EDV innerhalb weniger Jahre in der Lage sein dürfte, die Aufgaben einer EU-Zollverwaltung zu bewältigen.

Seit dieser Stellungnahme ist Ungarn bei der Angleichung an den gemeinschaftlichen Besitzstand im Zollwesen stetig vorangekommen und hat nach und nach eine leistungsfähige Verwaltung aufgebaut. Die Übernahme des EG-Zollrechts ist nahezu abgeschlossen, und die Leistungsfähigkeit der Verwaltung hat einen relativ hohen Stand erreicht, doch einige Aspekte in diesem Bereich müssen noch in Angriff genommen werden.

Die Verhandlungen zu diesem Kapitel wurden vorläufig abgeschlossen. In bezug auf die Angleichung an den Gemeinsamen Außenzoll wurde Ungarn für die Eröffnung eines Jahreszollkontingentes für nichtlegierrtes Aluminium eine Übergangszeit gewährt, die bis zum Ende des dritten Jahres nach dem Beitritt oder bis zum 31. Dezember 2007 dauert - je nachdem, welcher Termin näher liegt. Im Allgemeinen kommt Ungarn den Verpflichtungen nach, die es in den Beitrittsverhandlungen eingegangen ist.

Um die Vorbereitungen für den Beitritt abzuschließen, muss sich Ungarn nun darauf konzentrieren, die Zusammenschaltung seiner Systeme mit dem IT-System der Zollverwaltungen der EG zu gewährleisten und die Zollverwaltung personell in die Lage zu versetzen, Betrug und Wirtschaftskriminalität in enger Zusammenarbeit mit anderen Strafvollzugsorganen erfolgreich zu bekämpfen. Mit Blick auf die vollständige Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstandes muss sich Ungarn mit den nötigen Schritten auf die Anwendung von Maßnahmen und Bestimmungen vorbereiten, die - wie die Bestimmungen über die Freizonen - erst mit dem Beitritt in Kraft treten.

© Europäische Kommission; Last modified 2003-03-31
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