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Kommissionsbericht zum Beitritt UngarnsKapitel 29: Finanz- und HaushaltsbestimmungenFortschritte seit dem letzten Regelmäßigen BerichtUngarn hat seit dem letzten Regelmäßigen Bericht einige Fortschritte in diesem Bereich erzielt. In bezug auf den nationalen Haushalt und die EG-Kofinanzierungsmaßnahmen traten im Oktober 2001 Änderungen des Haushaltsgesetzes und des Gesetzes über die öffentlichen Finanzen in Kraft, die eine Verstärkung der Bestimmungen für die Disziplin der Haushaltsplanung und Sanktionen für unrechtmäßige Ausgaben beinhalten und die Verantwortung für die Verwaltung öffentlicher Mittel und deren Kontrolle stärken. Beim Eigenmittelsystem traten im Juli 2002 neue Rechtsvorschriften für die vorläufige Zuckerregelung in Kraft, die auf Zucker- und Isoglukose-Quoten basiert. Die Landwirtschaftliche Interventionsstelle ist zuständig für die Verwaltung und Kontrolle des Quotensystems, einschließlich Kontrollen vor Ort bei den Zuckererzeugern, die monatliche Statistiken über die Erzeugung, den Absatz und die Lagerbestände vorlegen müssen. Im Hinblick auf die Berechnung der BSP-Einnahmen wurden bei Einführung der ESA95-Methode weitere Fortschritte erzielt. Bei den Verwaltungskapazitäten setzte Ungarn die Modernisierung der Zollverwaltung durch Verbesserungen in den Bereichen Infrastruktur und Informationstechnologie fort. Bei den Eigenmitteln wurden geeignete Maßnahmen getroffen, um eine angemessene Koordinierung zwischen den verschiedenen, an der Anwendung des Eigenmittelsystems beteiligten Behörden zu gewährleisten. Gesamtbewertung Der Rechtsrahmen für den Haushaltsvollzug sowie für die Gewährleistung von Transparenz und Effizienz beim Umgang mit den Finanzmitteln, die in den EG-Haushalt fließen bzw. aus diesem bereitgestellt werden, ist weitgehend vorhanden. Auch die technischen und administrativen Kapazitäten für die operative Verwaltung der Eigenen Mittel ist - ausgenommen für die Zuckerabgaben - vorhanden. Bei den Zuckerabgaben müssen die Verfahren und Zuständigkeiten für die Überweisung dieser Mittel auf die Konten der Kommission erst noch festgelegt werden. Die Vorbereitungen für die Anwendung des Besitzstandes bei den Eigenmitteln kommen insgesamt gut voran, bieten jedoch Raum für weitere Verbesserungen. Bei den traditionellen Eigenmitteln sind die für die Erhebung, Verbuchung und Einziehung der Zölle und Zuckerabgaben erforderlichen Einrichtungen vorhanden. Ungarn muss bestimmte Anforderungen in bezug auf die Berichterstattung und Verbuchung (A- und B-Buchführung) weiter entwickeln und die zuständigen Stellen für die Erstellung der Übersichten über die A-Buchführung und die B-Buchführung bestimmen. Bei der Mehrwertsteuer hat Ungarn eine gute Angleichung an den Besitzstand erreicht, allerdings muss für eine Reihe von Punkten (ermäßigte Mehrwertsteuer-Sätze, Erstattungssystem für ausländische Steuerpflichtige und Abschaffung des Null-Satzes) noch eine Lösung gefunden werden. Die Bestimmungen für den Bereich innergemeinschaftliche Lieferung und innergemeinschaftlicher Erwerb müssen in das nationale Mehrwertsteuergesetz aufgenommen werden. Ungarn muss weiterhin substanzielle Anstrengungen unternehmen, damit es im Stande ist, den Gewogenen Mittleren Satz nach der ESA95-Methode zu berechnen und die Folgen der beantragten Sonderregelungen für die Mehrwertsteuergrundlage in bezug auf den Besitzstand zu bestimmen (Vielzahl der Berichtigungen bei Einnahmen und Ausgleich an der Grundlage). Ungarn sollte weiterhin an den Simulationen zur Mehrwertsteuer-Berechnung teilnehmen, die ein zentrales Instrument zur Erprobung der Kapazitäten Ungarns im Bereich der Mehrwertsteuer-Einnahmen darstellen. Bei den BSP-Einnahmen entspricht das statistische System Ungarns weitgehend den Anforderungen. Ungarns ist bereits im Stande, das BSP mittels der ESA95-Methode zu berechnen, allerdings sind weitere Anpassungen erforderlich, insbesondere in bezug auf die Vollständigkeit der nichtfinanziellen volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen. Bei den Verwaltungskapazitäten für die Koordinierung der Finanzbeziehungen zur EG koordiniert ein besonderes Referat für EU-Angelegenheiten (fünf Mitarbeiter) innerhalb der Abteilung Steuern und Finanzpolitik des Finanzministeriums die Einführung der EG-Eigenmittelvorschriften. Dieses Referat hat ein Handbuch über Eigenmittel erstellt, das auf der Checkliste der administrativen Rahmenbedingungen im Bereich der Eigenmittel der Europäischen Gemeinschaften basiert. Nach dem Beitritt wird das Referat für die Berechnung, die Kontrolle und die Berichterstattung an die EG in diesem Bereich zuständig sein. Die administrativen Vorbereitungen für das nationale Haushaltsamt, das für die Buchführung über die Eigenmittel zuständig sein wird, sind angelaufen, wobei die strukturellen und operativen Regeln noch festgelegt werden müssen. Das Konto im Namen der Kommission wird beim ungarischen Ministerium für Finanzen eingerichtet. Die Transferzahlungen werden über das SWIFT-System abgewickelt. Die Verfahrensregeln für die Gutschrift der traditionellen Eigenmittel müssen noch ausgearbeitet werden. Zu den übrigen am Eigenmittelsystem beteiligten Einrichtungen gehören die ungarische Steuerbehörde (Erhebung der Mehrwertsteuer), die Zollverwaltung (Erhebung der Zölle) und das Zentralamt für Statistik (Berechnung des BSP/BNE sowie des Gewogenen Mittleren Satzes). Schlussfolgerung Die Kommission stellte in ihrer Stellungnahme aus dem Jahre 1997 fest, dass Ungarn sein bisheriges Zollsystem überprüfen muss, wenn die Feststellung, Kontrolle und Bereitstellung der Eigenmittel gemäß den Rechtsvorschriften der Gemeinschaft erfolgen soll. Außerdem seien im Hinblick auf die ordnungsgemäße Berechnung der BSP-Einnahmen beträchtliche Verbesserungen bei der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung vonnöten, um deren Zuverlässigkeit, Homogenität und Vollständigkeit zu gewährleisten. Auch sei die Verbesserung der Statistik eine wesentliche Voraussetzung für die Berechnung der Mehrwertsteuerbemessungsgrundlage, was allerdings bedeute, dass das Eigenmittelsystem Ungarns vollständig mit den Gemeinschaftsrichtlinien in Einklang gebracht werden müsse. Inzwischen hat Ungarn beträchtliche Fortschritte in diesem Bereich erzielt, insbesondere in bezug auf den nationalen Haushalt und die EG-Kofinanzierungsmaßnahmen. Ungarn hat zudem die erforderlichen wichtigsten Verwaltungsstrukturen eingerichtet. Der Rechtsrahmen für den Haushaltsvollzug und für die Transparenz und Effizienz der Mittel, die in den Gemeinschaftshaushalt fließen bzw. aus diesem bereitgestellt werden, ist weitgehend vorhanden. Die Verhandlungen über dieses Kapitel werden fortgeführt. Im Allgemeinen hält die Ungarn die Verpflichtungen ein, die es in diesem Bereich während der Beitrittsverhandlungen eingegangen ist. Um die Vorbereitungen für den Beitritt abzuschließen, sollte Ungarn seine Anstrengungen insbesondere auf die Änderung seines Rechnungsführungssystems entsprechend den Erfordernissen der EG konzentrieren und die nationalen Verfahren und Kompetenzen für die Zuckerabgaben schaffen. Weitere Anstrengung sind bei der Mehrwertsteuer-Grundlage und beim BSP erforderlich, namentlich im Hinblick auf die Vollständigkeit der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung und die weitere Einführung der ESA95-Methode sowie bei den Eigenmitteln, insbesondere in bezug auf die Tarifstruktur. © Europäische Kommission; Last modified 2003-03-31 |
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