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Kommissionsbericht zum Beitritt Ungarns

3.3. Allgemeine Bewertung

[*] Seit der Stellungnahme der Kommission ist Ungarn bei der Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstandes in allen Bereichen stetig vorangekommen. In fast allen Politikfeldern konnten die neuen Rechtsvorschriften erfolgreich umgesetzt werden. Seit 1997 hat sich das Land in erheblichen Anstrengungen um die Steigerung der für eine zufriedenstellende Umsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstandes benötigten Leistungsfähigkeit der Verwaltungen bemüht.

Im zurückliegenden Jahr hat Ungarn bei der Umsetzung und praktischen Anwendung des gemeinschaftlichen Besitzstandes in einer Reihe von Bereichen wie Sozialpolitik, Justiz und Inneres, Telekommunikation, Kultur und audiovisuelle Medien sowie Energiepolitik weitere Fortschritte erzielt. In den Sektoren, in denen für das Berichtsjahr in Bezug auf die Steigerung der Leistungsfähigkeit der Verwaltungen nur begrenzte Fortschritte zu verzeichnen sind, zählen die Landwirtschaft und die Regionalpolitik; in vielen anderen Sektoren hat es dagegen weitere Verbesserungen im Verwaltungsapparat gegeben, was sich in Fortschritten bei der praktischen Umsetzung des Gemeinschaftsrechts niederschlug.

Insgesamt gesehen ist es Ungarn gelungen, den gemeinschaftlichen Besitzstand sehr weitgehend zu übernehmen und sich für die Umsetzung eine entsprechend leistungsfähige Verwaltung zu schaffen. Bis zum Beitritt muss Ungarn jedoch noch zusätzliche Anstrengungen unternehmen, damit die Verwaltung das Leistungsniveau erreicht, das für eine lückenlose Umsetzung des Gemeinschaftsrechts erforderlich ist. In den Verhandlungen und im Rahmen des Aktionsplans wurde Einigung über detaillierte Pläne zur Schließung der noch verbleibenden Lücken erzielt.

Im Bereich Binnenmarkt waren weiter gute Fortschritte zu vermerken. Wie im Vorjahresbericht festgestellt wurde, war bei inzwischen vorhandenem Verwaltungsapparat der überwiegende Teil des gemeinschaftlichen Besitzstandes bereits in innerstaatliches Recht umgesetzt. Diese Umsetzung ist namentlich im Bereich freier Warenverkehr sehr weit fortgeschritten, so dass nunmehr das Schwergewicht auf der Umsetzung liegen muss, wobei es beispielsweise um die Einrichtung eines funktionsfähigen Amts für Lebensmittelsicherheit und einer effizienten Marktaufsicht geht. Die erforderliche Infrastruktur für Normung und Zertifizierung ist vorhanden. Fortschritte brachte ferner die Verabschiedung der gesetzlichen Regelung der Auftragsvergabe im Bereich Autobahnbau, doch bis zur vollständigen Rechtsangleichung im Bereich öffentliches Auftragswesen bedarf es noch weiterer Anstrengungen, besonders in Bezug auf eine korrekte Umsetzung. Im Dienstleistungssektor ist die Rechtsangleichung weit vorangeschritten. Nur im Datenschutz bedarf es noch abschließender legislativer Maßnahmen und eines weiteren Ausbaus des Verwaltungsapparats. Nach Verabschiedung der Rechtsgrundlage für den Kampf gegen Geldwäsche wurde Ungarn im Juni 2002 von der OECD Financial Action Task Force-Liste der ,,kooperationsunwilligen`` Länder gestrichen. Ferner wurde im Bereich freier Kapitalverkehr ein neues Gesetz über den Erwerb von Grund und Boden verabschiedet. Hier bedarf es jedoch noch weiterer Anpassungen. Die für eine adäquate Kontrolle der Finanzdienstleistungen erforderliche leistungsfähige Verwaltung ist vorhanden. Im Bereich Gesellschaftsrecht ist die ungarische Gesetzgebung dem gemeinschaftlichen Besitzstand weitgehend angeglichen. Bei der Ahndung von Straftaten ist Ungarn relativ erfolgreich, muss aber seine Grenzkontrollen im Zusammenhang mit dem Schutz der Rechte an geistigem Eigentum noch verschärfen und den Kampf gegen Warenpiraterie und Warennachahmung weiter intensivieren. In der Wettbewerbspolitik bedarf es noch zusätzlicher Anstrengungen bei der Angleichung der Regelung der staatlichen Beihilfen, und zwar insbesondere im Bereich der Steuerbeihilfen. Das Wettbewerbsaufsichtsamt und das Aufsichtsamt für die Überwachung der staatlichen Beihilfen haben weiterhin gute Arbeit geleistet.

Das ungarische Steuerrecht steht bereits weitgehend im Einklang mit den Bestimmungen des gemeinschaftlichen Besitzstandes. Die Umsetzung namentlich im Zusammenhang mit der Mehrwertsteuer und den Verbrauchsteuern muss jedoch noch abgeschlossen werden. Die volle Betriebsfähigkeit des EDV-gestützten Steuerauskunftssystems muss rechtzeitig vor dem Beitritt gewährleistet sein. Die Zollgesetzgebung ist weitgehend dem gemeinschaftlichen Besitzstand angeglichen. Weitere Fortschritte wurden in den Bereichen Zolllager, vorübergehende Einfuhr, Zollwert und nichtkommerzielle Sendungen erzielt. Die administrative und operative Leistungsfähigkeit der ungarischen Zoll- und Finanzkontrollbehörde konnte weiter ausgebaut werden, und außerdem wurden entscheidende Maßnahmen eingeleitet, um den Aufbau verbundfähiger Netze mit neuem Schwung voranzutreiben. Anstrengungen zur Zusammenschaltung mit den EDV-Systemen der EG im Bereich Zoll müssen fortgesetzt werden.

In den Bereichen Industriepolitik und kleinere und mittlere Unternehmen wird bei der Umsetzung des Széchenyi-Plans das Schwergewicht nunmehr auf der Entwicklung mittelständischer Unternehmen und die Durchführung von Projekten zur Vorbereitung auf den Beitritt liegen; alle diese Maßnahmen sind Teil des Landesentwicklungsprogramms.

Im Bereich Umweltschutz waren namentlich aufgrund der Verabschiedung von Rechtsvorschriften in den Bereichen Luft, Wasser, industriebezogene Umweltbeeinträchtigung und GVO erneut gute Fortschritte zu verzeichnen. Die Verabschiedung des staatlichen Abfallwirtschaftsplans steht jedoch weiterhin aus. Die administrative Leistungsfähigkeit konnte in diesem Bereich unter anderem durch Zuständigkeitsverlagerungen auf Ministeriumsebene verbessert werden, doch dieser Aspekt bedarf auch künftig noch gehöriger Aufmerksamkeit. Die Investitionstätigkeit im Umweltbereich ist noch steigerungsbedürftig.

Im Bereich Landwirtschaft verfügt Ungarn bereits über eine solide Basis für die Umsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstandes. Die Vorbereitungen zur Einführung entscheidender Verwaltungsinstrumente wie die Zahlstelle und das Integrierte Verwaltungs- und Kontrollsystem sind jedoch in Verzug geraten, und eine Reihe von Entscheidungen über die Zuweisung von Zuständigkeiten und Aufgaben stehen noch aus. Was das Integrierte Verwaltungs- und Kontrollsystem anbelangt, so bedarf es ernsthafter Anstrengungen, damit die volle Funktionsfähigkeit dieses Systems in absehbarer Zeit gewährleistet ist. Verzögerungen gab es auch bei der Zulassung der Zahlstelle für das Instrument SAPARD. Im Bereich Tiergesundheit und Pflanzenschutz konnten die Fortschritte fortgesetzt werden, doch die Modernisierung der Grenzkontrollstellen und Betrieben muss noch mit der entsprechenden Aufmerksamkeit weiterverfolgt werden. Die derzeitigen Anstrengungen müssen noch erheblich gesteigert werden. Die Rechtsangleichung im Bereich Verkehr konnte namentlich in den Sektoren Straße und Schiene fortgesetzt werden. Trotz einiger bereits erfolgter Maßnahmen muss die Umstrukturierung des Sektors Schienenverkehr noch bis zur vollständigen Umsetzung des Besitzstandes im Bereich Marktzutritt fortgesetzt werden. In diesem Sektor sind ferner verstärkte Anstrengungen auf den Ausbau der Verwaltung zu richten.

Mit der Verabschiedung des Stromgesetzes ist Ungarn im Energiesektor ein erhebliches Stück vorangekommen, und der Weg in die Liberalisierung des ungarischen Strommarkts ist damit frei. Im Gassektor konnten keine Fortschritte dieser Art erzielt werden. Der Verwaltungsapparat hat ein hohes Leistungsniveau erreicht. Im Bereich audiovisuelle Medien hat die Verabschiedung des Mediengesetzes einen beachtlichen Fortschritt gebracht, doch bis zur vollständigen Rechtsangleichung bleibt in diesem Bereich noch Einiges zu tun.

Erhebliche Fortschritte gab es im Bereich Beschäftigung und Soziales, wofür namentlich die Verabschiedung von zusätzlichen Durchführungsbestimmungen zum Arbeitsgesetz steht. Die neue Regierung hat zur Verbesserung des sozialen Dialogs vertrauensbildende Maßnahmen in die Wege geleitet und beschlossen, im Hinblick auf die Installierung eines echten Dialogs einen staatlichen Schlichtungsrat einzurichten. Die mit der Umsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstandes im Bereich Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz befasste Verwaltung wurde verstärkt, wovon auch die staatliche Arbeitsaufsichtsbehörde betroffen war, doch weitere Anstrengungen sind noch erforderlich.

Für den Bereich Regionalpolitik wurde im Juni 2002 die Einrichtung eines effizienteren institutionellen Rahmens für die Programmierung und die Umsetzung der Struktur- und Kohäsionsfondsmittel beschlossen. Die Leistungsfähigkeit der Behörde für die Verwaltung der von der Gemeinschaft geleisteten Unterstützung sowie der Zahlstelle muss noch verstärkt werden. Die technische Vorbereitung der für eine Finanzierung aus Mitteln der Gemeinschaft in Frage kommenden Projekte muss ebenfalls verbessert werden. Bei der Einrichtung der finanziellen Verwaltung und der Finanzkontrolle hat es Fortschritte gegeben, doch der Programmierungsprozess ist im Berichtsjahr in Verzug geraten. Ungarns Vorbereitungen auf die Inanspruchnahme der Strukturfondsinstrumente müssen erheblich beschleunigt werden.

Mit dem Inkrafttreten des Kommunikationsgesetzes wurde der ungarische Markt für den Wettbewerb geöffnet, was für den Telekommunikationssektor einen beachtlichen Fortschritt bedeutet. Ein finanzierbarer Universaldienst muss sichergestellt werden.

Im Bereich Justiz und Inneres konnten mit der weiteren Angleichung der Visa-, Migrations- und Asylpolitik an den gemeinschaftlichen Besitzstand erhebliche Fortschritte erzielt werden. Durch die Verabschiedung zusätzlicher Rechtsvorschriften und die Stärkung des institutionellen Apparats kann nun der Kampf gegen Betrug, Korruption, Geldwäsche und organisierte Kriminalität mit größerer Aussicht auf Erfolg geführt werden. Der überarbeitete Aktionsplan Schengen beinhaltet jetzt Regelungen für die in diesem Zusammenhang wichtigsten Punkte des gemeinschaftlichen Besitzstandes.

Im Bereich der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik muss Ungarn sich mit der Slowakei und Rumänien noch in der Frage der Umsetzung des Gesetzes über die in den Nachbarstaaten lebenden Ungarn einigen. Im Zeitpunkt des Beitritts muss besagtes Gesetz zudem noch an die Vorgaben des gemeinschaftlichen Besitzstandes angeglichen werden.

Im Bereich Finanzkontrolle bedarf der Sektor Innenrevision sowohl in Bezug auf die Angleichung an das EG-Recht als auch im Bereich der Steigerung der Leistungsfähigkeit der Verwaltung noch verstärkter Anstrengungen. Nach den festgestellten Schwachstellen ist Ungarn nun dabei, anhand der internationalen Praxis die Funktionen der Innenrevision und die zugehörigen Strukturen neu zu konzipieren, um sodann entsprechende Gesetzesvorlagen zu formulieren. Diese bereits eingeleiteten Bemühungen müssen jedoch erheblich beschleunigt werden.

Ungarn hat es verstanden, in nahezu allen Bereichen dank weiterer Fortschritte die Leistung seiner Verwaltung auf dem Gebiet der Anwendung des gemeinschaftlichen Besitzstandes noch weiter zu steigern. Die Bereiche Landwirtschaft, Verkehr, Regionalpolitik, Umweltschutz und Finanzkontrolle bedürfen jedoch noch vermehrter Anstrengungen. Ungarn muss sein Handeln noch stärker darauf richten, sich die benötigte leistungsfähige Verwaltung zu schaffen, um künftig eine solide, erfolgreiche und kontrollierbare Verwaltung der EG-Mittel zu gewährleisten.

Die Beitrittsverhandlungen zu 26 Kapiteln wurden vorläufig abgeschlossen. Insgesamt gesehen kommt Ungarn den im Verlauf der Verhandlungen eingegangenen Verpflichtungen nach. Verzögerungen ergaben sich jedoch bei der Umsetzung von Teilen des veterinärmedizinischen Besitzstandes, der Vorschrift über die Größenkontrolle von Importfisch, bei der Verabschiedung des Gasgesetzes und verschiedener umweltschutzrechtlichen Bestimmungen (nationale Strategie zur Prävention des Klimawandels, staatlicher Abfallwirtschaftsplan, regionale und örtliche Abfallwirtschaftspläne, Entsorgung von Verpackungen und Verpackungsabfällen sowie Entsorgung von Altöl). Diese Aspekte müssen einer Lösung zugeführt werden.

In Anbetracht der seit der Stellungnahme von Ungarn erzielten Fortschritte, der bis heute verwirklichten Rechtsangleichung und der erreichten Leistungsfähigkeit seiner Verwaltung und angesichts der Bilanz, die es in Bezug auf die Umsetzung der im Verlaufe der Verhandlungen eingegangenen Verpflichtungen vorzuweisen hat, ist die Kommission der Ansicht, dass das Land innerhalb des abgesteckten Zeitrahmens in der Lage sein wird, die ihm aus der Mitgliedschaft erwachsenden Verpflichtungen zu erfüllen. In der Zeit bis zum Beitritt muss Ungarn entsprechend den im Verlaufe der Beitrittsverhandlungen eingegangenen Verpflichtungen mit seinen Vorbereitungen fortfahren.

© Europäische Kommission; Last modified 2003-03-31
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