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Kommissionsbericht zum Beitritt UngarnsD. Beitrittspartnerschaft und Aktionsplan zur Stärkung von Verwaltung und Justiz: GesamtbewertungUngarns Fortschritte und der allgemeine Stand der Vorbereitungen in Bezug auf die Kopenhagener Kriterien sind, inklusive Schlussfolgerungen, im oberen Teil des Berichts untersucht worden. Dieser Abschnitt soll Auskunft darüber geben, in welchem Umfang die Prioritäten der Beitrittspartnerschaft erfüllt worden sind und ob und in welchem Maße die unter dem Aktionsplan vorgesehenen Maßnahmen fristgemäß angegangen wurden. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass sowohl die Beitrittspartnerschaft als auch der Aktionsplan den Zeitrahmen der beiden Jahre 2002 und 2003 umfassen. Dies bedeutet, dass noch 15 Monate bleiben, um die genannten Prioritäten zu erfüllen. Darüber hinaus wurde mit Hilfe der früheren Beitrittspartnerschaften bereits viel erreicht. Diese Beitrittspartnerschaft bezieht sich folglich lediglich auf die verbleibenden Themen, die weitere Anstrengungen erfordern, um Ungarn auf den Beitritt vorzubereiten. Sie sind daher sehr spezifisch formuliert und umschrieben. Aus diesen Gründen nimmt die folgende Analyse lediglich Stellung zu diesen spezifischen Themen und verfolgt nicht das Ziel, einen allgemeinen Überblick über den Stand der Vorbereitungen auf den Beitritt in jedem Bereich zu geben. In der Beitrittspartnerschaft soll Folgendes in einem einheitlichen Rahmen dargelegt werden:
Die überarbeitete Beitrittspartnerschaft war Ausgangspunkt für den von der Kommission und Ungarn gemeinsam entwickelten Aktionsplan zur Stärkung der ungarischen Verwaltungs- und Justizkapazitäten. Mit dem Aktionsplan sollen gemeinsam die nächsten Schritte festgelegt werden, die Ungarn gehen muss, um bis zum Beitritt die Leistungsfähigkeit von Verwaltung und Justiz auf ein angemessenes Niveau zu bringen, und es soll gewährleistet werden, dass alle entsprechenden Maßnahmen ergriffen werden; dazu erhält Ungarn gezielte Hilfe in Bereichen, die für die Funktionsfähigkeit einer erweiterten Union von wesentlicher Bedeutung sind. Für die EU-Mitgliedschaft angemessene Verwaltungs- und Justizkapazitäten aufzubauen, ist eine anspruchsvolle und weitreichende Aufgabe, die in jedem einzelnen von der Politik der Union und ihren Rechtsakten erfassten Bereich eingehender Vorbereitungen bedarf. Bei der Ausarbeitung der einzelnen Aktionspläne verfolgt die Kommission ein umfassendes Konzept. Alle Prioritäten aus den überarbeiteten Beitrittspartnerschaften mit Bezug auf den Aufbau der Verwaltungs- und Justizkapazitäten wurden in die Aktionspläne aufgenommen. In den Aktionsplänen wird jede dieser Prioritäten getrennt behandelt, und zur Bewältigung jeder einzelnen wurden besondere Maßnahmen konzipiert. Im Folgenden werden die Fortschritte bei der Bewältigung jeder dieser Prioritäten dargestellt. Zur leichteren Orientierung und um Wiederholungen zu vermeiden, wird der aus den Beitrittspartnerschaften übernommene Wortlaut kursiv wiedergegeben. Was die im Aktionsplan vorgesehenen Maßnahmen betrifft, so wird deren Durchführung anhand der Zeitpläne geprüft und erläutert.
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