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Kommissionsbericht zum Beitritt Ungarns

Politische Kriterien

Im vergangenen Jahr wurden einige bedeutende Schritte zur weiteren Umsetzung der Reform des Justizwesens unternommen. Wie im Aktionsplan vorgesehen, wurde im Juni 2002 die Errichtung von fünf Regionalen Berufungsgerichten beschlossen, was zu einer Verringerung des Rückstands in der Bearbeitung der beim Obersten Gericht anhängigen Fälle im Hinblick auf letztinstanzliche Berufungen führen wird. Weitere Bemühungen zur Modernisierung der Justiz wurden unternommen und die Zahl der Gerichtsbediensteten an den Gerichten aller Ebenen ist insgesamt gestiegen. Die Entwicklung des Gerichtsinformationssystems schritt voran; das System ist jetzt bei 18 Komitatsgerichten, dem Hauptstädtischen Gericht in Budapest, dem Obersten Gericht und dem Nationalen Justizrat in Betrieb. Die Schulung der Richter im Gemeinschaftsrecht, die im September 1999 begann, wurde fortgeführt. Bis März 2002 hatten etwa 75% der Richter eine Schulung erhalten und 60 Richter waren staatliche Ausbilder geworden. Was die Prozesskostenhilfe betrifft, gelten für ein Strafverfahren, im Gegensatz zu den im Allgemeinen angewandten Grundsätzen, ziemlich restriktive Bestimmungen. Wird der Angeklagte verurteilt, so muss er die gesamten Verfahrenskosten tragen. Wie im Aktionsplan vorgesehen, hat die Regierung einen Gesetzentwurf zur Änderung der Bestimmungen über Prozesskostenhilfe ausgearbeitet, mit dem diese an den europäischen Standard angeglichen werden sollen. Der Gesetzesentwurf wurde dem Parlament jedoch noch nicht vorgelegt. Bisher hat sich in der Haushaltslage der Judikative kaum etwas geändert und die verfügbaren Mittel sind weiterhin beschränkt. Zur Verbesserung der Lage wird zur Zeit ein neues Gesetz beim Parlament behandelt, das den Nationalen Justizrat ermächtigt, seinen Vorschlag für den Haushalt des Jahres 2004 dem Parlament direkt vorzulegen.

Im Einklang mit der 2001 beschlossenen langfristigen Strategie zur Korruptionsbekämpfung und wie im Aktionsplan vorgesehen, wurden im Berichtszeitraum einige neue Maßnahmen ergriffen. Der Rechtsrahmen wurde insbesondere durch die Verabschiedung geänderter Gesetze über das Vergabewesen, Strafsachen, Geldwäsche und Besteuerung verbessert. Zu den konkreten Maßnahmen gehört die Einführung eines Bonussystems und die Erhöhung der Gehälter im Zolldienst, was sich ebenfalls positiv auswirken dürfte. Hochrangige Beamte, der Staatspräsident, die Richter, die Ombudsleute und einige Verwaltungen sowie andere Berufszweige sind verpflichtet, ihre Vermögensverhältnisse offen zu legen. Das Innenministerium und das Justizministerium teilen sich die Gesamtverantwortung für die Umsetzung der Antikorruptionsstrategie. Mehrere andere Stellen wurden geschaffen, um die Bekämpfung der Korruption wirksamer zu gestalten.

Im Einklang mit dem entsprechenden prioritären Ziel des Aktionsplans hat die ungarische Regierung weiterhin Bemühungen zur Verbesserung der schwierigen Lage der Roma-Minderheit unternommen. Die Haushaltsmittel für die Umsetzung des mittelfristigen Programms wurden weiter erhöht. Im Bildungsbereich wurde neues Lehrmaterial erarbeitet. Die Maßnahmen richten sich allerdings nicht gegen die Umschulung von Roma-Kindern aus dem allgemeinen Schulsystem in Sonderschulen. Schätzungen zufolge gibt es noch immer an 150 ungarischen Schulen spezielle Roma-Klassen. Durch die Einführung eines neuen Beobachtungssystems wurden weitere Fortschritte bei der Gewährleistung einer angemessenen Folgenabschätzung erreicht. Zur Bekämpfung von Diskriminierungen errichtete das Justizministerium in Zusammenarbeit mit der nationalen Selbstverwaltung der Roma und dem Amt für nationale und ethnische Minderheiten ein spezielles Antidiskriminierungsnetz von Rechtshilfebüros. Das gegen Ende 2001 geschaffene Netz bietet Einzelpersonen, die sich diskriminiert fühlen, kostenlosen Rechtsbeistand und kostenlose Vertretung. Die Reichweite dieses Netzes ist jedoch eher begrenzt und es befasst sich nur mit Fällen von Diskriminierung gegenüber Angehörigen von nationalen und ethnischen Minderheiten. Zudem wirkt es sich hemmend aus, dass die Verfahrenskosten nicht im Rahmen dieses Systems gedeckt werden; sie müssen vom Kläger gezahlt werden, wenn der Klage nicht stattgegeben wird. Der Rechtsrahmen zum Schutz vor Diskriminierung bleibt weiterhin fragmentiert; entsprechende Sanktionen gibt es noch nicht. Im Berichtszeitraum wurde ein neues umfassendes Gesetz gegen Diskriminierung erarbeitet und dem Parlament vorgelegt. Seine Annahme wäre ein großer Fortschritt und würde dem prioritären Ziel im Aktionsplan gerecht. Was die Sicherstellung eines wirksamen Systems zur Bearbeitung von Beschwerden wegen Fehlverhalten der Polizei betrifft, so sind keine Fortschritte zu verzeichnen. Die einschlägigen Maßnahmen des Aktionsplans wurden nicht richtig umgesetzt.

Die Ziele im Bereich der politischen Kriterien wurden teilweise erreicht. Die Durchführung der im Aktionsplan vorgesehenen Maßnahmen ist teilweise angelaufen.

© Europäische Kommission; Last modified 2003-03-31
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