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Kommissionsbericht zum Beitritt Ungarns
Im vergangenen Jahr wurden einige bedeutende Schritte zur weiteren Umsetzung
der Reform des Justizwesens unternommen. Wie im Aktionsplan vorgesehen, wurde im Juni 2002 die
Errichtung von fünf Regionalen Berufungsgerichten beschlossen, was zu einer Verringerung des
Rückstands in der Bearbeitung der beim Obersten Gericht anhängigen Fälle im Hinblick auf
letztinstanzliche Berufungen führen wird. Weitere Bemühungen zur Modernisierung der Justiz wurden
unternommen und die Zahl der Gerichtsbediensteten an den Gerichten aller Ebenen ist insgesamt
gestiegen. Die Entwicklung des Gerichtsinformationssystems schritt voran; das System ist jetzt
bei 18 Komitatsgerichten, dem Hauptstädtischen Gericht in Budapest, dem Obersten Gericht und dem
Nationalen Justizrat in Betrieb. Die Schulung der Richter im Gemeinschaftsrecht, die im September
1999 begann, wurde fortgeführt. Bis März 2002 hatten etwa 75% der Richter eine Schulung erhalten
und 60 Richter waren staatliche Ausbilder geworden. Was die Prozesskostenhilfe betrifft, gelten
für ein Strafverfahren, im Gegensatz zu den im Allgemeinen angewandten Grundsätzen, ziemlich
restriktive Bestimmungen. Wird der Angeklagte verurteilt, so muss er die gesamten
Verfahrenskosten tragen. Wie im Aktionsplan vorgesehen, hat die Regierung einen Gesetzentwurf zur
Änderung der Bestimmungen über Prozesskostenhilfe ausgearbeitet, mit dem diese an den
europäischen Standard angeglichen werden sollen. Der Gesetzesentwurf wurde dem Parlament jedoch
noch nicht vorgelegt. Bisher hat sich in der Haushaltslage der Judikative kaum etwas geändert und
die verfügbaren Mittel sind weiterhin beschränkt. Zur Verbesserung der Lage wird zur Zeit ein
neues Gesetz beim Parlament behandelt, das den Nationalen Justizrat ermächtigt, seinen Vorschlag
für den Haushalt des Jahres 2004 dem Parlament direkt vorzulegen.
Im Einklang mit der 2001 beschlossenen langfristigen Strategie zur Korruptionsbekämpfung und
wie im Aktionsplan vorgesehen, wurden im Berichtszeitraum einige neue Maßnahmen ergriffen. Der
Rechtsrahmen wurde insbesondere durch die Verabschiedung geänderter Gesetze über das
Vergabewesen, Strafsachen, Geldwäsche und Besteuerung verbessert. Zu den konkreten Maßnahmen
gehört die Einführung eines Bonussystems und die Erhöhung der Gehälter im Zolldienst, was sich
ebenfalls positiv auswirken dürfte. Hochrangige Beamte, der Staatspräsident, die Richter, die
Ombudsleute und einige Verwaltungen sowie andere Berufszweige sind verpflichtet, ihre
Vermögensverhältnisse offen zu legen. Das Innenministerium und das Justizministerium teilen sich
die Gesamtverantwortung für die Umsetzung der Antikorruptionsstrategie. Mehrere andere Stellen
wurden geschaffen, um die Bekämpfung der Korruption wirksamer zu gestalten.
Im Einklang mit dem entsprechenden prioritären Ziel des Aktionsplans hat die ungarische
Regierung weiterhin Bemühungen zur Verbesserung der schwierigen Lage der Roma-Minderheit
unternommen. Die Haushaltsmittel für die Umsetzung des mittelfristigen Programms wurden weiter
erhöht. Im Bildungsbereich wurde neues Lehrmaterial erarbeitet. Die Maßnahmen richten sich
allerdings nicht gegen die Umschulung von Roma-Kindern aus dem allgemeinen Schulsystem in
Sonderschulen. Schätzungen zufolge gibt es noch immer an 150 ungarischen Schulen spezielle
Roma-Klassen. Durch die Einführung eines neuen Beobachtungssystems wurden weitere Fortschritte
bei der Gewährleistung einer angemessenen Folgenabschätzung erreicht. Zur Bekämpfung von
Diskriminierungen errichtete das Justizministerium in Zusammenarbeit mit der nationalen
Selbstverwaltung der Roma und dem Amt für nationale und ethnische Minderheiten ein spezielles
Antidiskriminierungsnetz von Rechtshilfebüros. Das gegen Ende 2001 geschaffene Netz bietet
Einzelpersonen, die sich diskriminiert fühlen, kostenlosen Rechtsbeistand und kostenlose
Vertretung. Die Reichweite dieses Netzes ist jedoch eher begrenzt und es befasst sich nur mit
Fällen von Diskriminierung gegenüber Angehörigen von nationalen und ethnischen Minderheiten.
Zudem wirkt es sich hemmend aus, dass die Verfahrenskosten nicht im Rahmen dieses Systems gedeckt
werden; sie müssen vom Kläger gezahlt werden, wenn der Klage nicht stattgegeben wird. Der
Rechtsrahmen zum Schutz vor Diskriminierung bleibt weiterhin fragmentiert; entsprechende
Sanktionen gibt es noch nicht. Im Berichtszeitraum wurde ein neues umfassendes Gesetz gegen
Diskriminierung erarbeitet und dem Parlament vorgelegt. Seine Annahme wäre ein großer Fortschritt
und würde dem prioritären Ziel im Aktionsplan gerecht. Was die Sicherstellung eines wirksamen
Systems zur Bearbeitung von Beschwerden wegen Fehlverhalten der Polizei betrifft, so sind keine
Fortschritte zu verzeichnen. Die einschlägigen Maßnahmen des Aktionsplans wurden nicht richtig
umgesetzt.
Die Ziele im Bereich der politischen Kriterien wurden teilweise erreicht. Die Durchführung der
im Aktionsplan vorgesehenen Maßnahmen ist teilweise angelaufen.
© Europäische Kommission; Last modified 2003-03-31
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