NewsletterAktuellesDatenbankBuchauswahlForumSuchen
Überblick
Karte
EU-Beitritt
Kommissionsbericht 2002
EU Kommissionsbericht
Handelsstatistik
Bücher
Botschaften
Einreise
Links
Kontakte
Bücher (amazon)
Doppelbesteuerung:
DBA BRD
DBA Schweiz
english
Overview
Map
EU Enlargement
Trade Statistics
Investment Guide EBRD
Links
Contacts
EU: Export im Binnenmarkt
EU: Fragen zum Beitritt der Türkei
China: Bedeutung für die deutsche Wirtschaft
China in der WTO
EU: Neue Kartellverfahrensverordnung

Kommissionsbericht zum Beitritt Ungarns

Wirtschaftliche Kriterien

Bei der Planung und Umsetzung einer umfassenden Reform des Gesundheitswesens, die einen hohen Standard der Gesundheitsversorgung und die Finanzierbarkeit aus Haushaltsmitteln und dabei die mittelfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen gewährleistet, kam es zu Verzögerungen. Die IT-Infrastruktur der Verwaltung des Nationalen Gesundheitsfonds und die rechtlichen Rahmenbedingungen für Krankenhäuser und Allgemeinmediziner wurden jedoch verbessert. Die neue Regierung hat die Gesundheitsreform in ihrem Programm zur obersten Priorität erklärt. Das staatliche Rechnungswesen auf Ebene der Gebietskörperschaften und die fristgerechte Übermittlung von Daten an die Zentralbehörden wurden verbessert, sowohl in rechtlicher Hinsicht als auch im Hinblick auf die Leistungsfähigkeit der Verwaltung. Seit Januar 2002 sind die Gebietskörperschaften verpflichtet, dem Finanzministerium spätestens zum 15. Januar einen vorläufigen jährlichen Finanzbericht über das abgelaufene Jahr vorzulegen. Die Rechtsnormen über die Berichterstattungs- und Buchhaltungspflicht bei öffentlichen Finanzierungseinrichtungen bedürfen weiterer Anpassungen, wie vom Aktionsplan vorgeschrieben. Die Umstrukturierung der Bahn wurde zwecks Verringerung der mittelfristig zu erwartenden Belastung der öffentlichen Finanzen durch eine Änderung des Eisenbahngesetzes fortgesetzt, in dem die Bedingungen für den Zugang zum Eisenbahnnetz geregelt werden, und das im Januar 2002 in Kraft getreten ist. Die Schaffung der nötigen Voraussetzungen für einen gut funktionierenden Agrargrundstücksmarkt wurde teilweise geregelt, wie dem Aktionsplan zu entnehmen ist. Im Dezember 2001 wurden neue gesetzliche Bestimmungen über landwirtschaftliche Flächen angenommen. Im Juli 2002 legte die neue Regierung jedoch ein neues Agrargrundstückspaket vor, mit dem die Rechtsvorschriften von 1994 noch weiter geändert wurden und mit dem unter anderem die prioritäre Liste für den Ankauf und das Pachten von Land festgelegt wurde. Weitere Änderungen sind jedoch noch erforderlich. Der Nationale Landfonds wurde zur leitenden Stelle benannt. Ungarn förderte weiterhin die Entwicklung von Klein- und Mittelunternehmen, namentlich über das Programm zur Förderung von Unternehmen, das ein Nebenprogramm zum Szécheny-Plan ist. Der Zugang zu finanziellen Mitteln bleibt jedoch das Haupthindernis bei der Entwicklung von Klein- und Mittelunternehmen in Ungarn. Dank mehrerer Regierungsprogramme zur Unterstützung von KMU wurden trotzdem Fortschritte erzielt.

Die prioritären Ziele der Beitrittspartnerschaft im wirtschaftlichen Bereich wurden teilweise erreicht. Die Durchführung der Maßnahmen im Rahmen des Aktionsplans ist weitgehend angelaufen.

© Europäische Kommission; Last modified 2003-03-31
EU Geschichte
Überblick Nizzavertrag
EG-Vertrag (PDF)
Nizza-Vertrag (PDF) Strategiepapier 2002
Strategiepapier 2001
EU: Export im Binnenmarkt
EU: Freier Warenverkehr
EU: CE-Kennzeichnung
Gerichtszuständigkeit, Anerkennung und Vollstreckung von Urteilen
Zusammenarbeit bei Beweisaufnahmen
KartellverfahrensVO
Kartellrecht
Produkthaftung
NACE Revision 1.1
Statistiken (Handel)
Rechnungslegung
EU Osterweiterung
EU Institutionen
allg. Osteuropa/GUS
Bücher
Impressum | Datenschutz | Nutzungsbedingungen | Kontakt | Mediadaten | English Version