|
|
Kommissionsbericht zum Beitritt Ungarns
Bei der Planung und Umsetzung einer umfassenden Reform des Gesundheitswesens,
die einen hohen Standard der Gesundheitsversorgung und die Finanzierbarkeit aus Haushaltsmitteln
und dabei die mittelfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen gewährleistet, kam es zu
Verzögerungen. Die IT-Infrastruktur der Verwaltung des Nationalen Gesundheitsfonds und die
rechtlichen Rahmenbedingungen für Krankenhäuser und Allgemeinmediziner wurden jedoch verbessert.
Die neue Regierung hat die Gesundheitsreform in ihrem Programm zur obersten Priorität erklärt.
Das staatliche Rechnungswesen auf Ebene der Gebietskörperschaften und die fristgerechte
Übermittlung von Daten an die Zentralbehörden wurden verbessert, sowohl in rechtlicher Hinsicht
als auch im Hinblick auf die Leistungsfähigkeit der Verwaltung. Seit Januar 2002 sind die
Gebietskörperschaften verpflichtet, dem Finanzministerium spätestens zum 15. Januar einen
vorläufigen jährlichen Finanzbericht über das abgelaufene Jahr vorzulegen. Die Rechtsnormen über
die Berichterstattungs- und Buchhaltungspflicht bei öffentlichen Finanzierungseinrichtungen
bedürfen weiterer Anpassungen, wie vom Aktionsplan vorgeschrieben. Die Umstrukturierung der Bahn
wurde zwecks Verringerung der mittelfristig zu erwartenden Belastung der öffentlichen Finanzen
durch eine Änderung des Eisenbahngesetzes fortgesetzt, in dem die Bedingungen für den Zugang zum
Eisenbahnnetz geregelt werden, und das im Januar 2002 in Kraft getreten ist. Die Schaffung der
nötigen Voraussetzungen für einen gut funktionierenden Agrargrundstücksmarkt wurde teilweise
geregelt, wie dem Aktionsplan zu entnehmen ist. Im Dezember 2001 wurden neue gesetzliche
Bestimmungen über landwirtschaftliche Flächen angenommen. Im Juli 2002 legte die neue Regierung
jedoch ein neues Agrargrundstückspaket vor, mit dem die Rechtsvorschriften von 1994 noch weiter
geändert wurden und mit dem unter anderem die prioritäre Liste für den Ankauf und das Pachten von
Land festgelegt wurde. Weitere Änderungen sind jedoch noch erforderlich. Der Nationale Landfonds
wurde zur leitenden Stelle benannt. Ungarn förderte weiterhin die Entwicklung von Klein- und
Mittelunternehmen, namentlich über das Programm zur Förderung von Unternehmen, das ein
Nebenprogramm zum Szécheny-Plan ist. Der Zugang zu finanziellen Mitteln bleibt jedoch das
Haupthindernis bei der Entwicklung von Klein- und Mittelunternehmen in Ungarn. Dank mehrerer
Regierungsprogramme zur Unterstützung von KMU wurden trotzdem Fortschritte erzielt.
Die prioritären Ziele der Beitrittspartnerschaft im wirtschaftlichen Bereich wurden teilweise
erreicht. Die Durchführung der Maßnahmen im Rahmen des Aktionsplans ist weitgehend
angelaufen.
© Europäische Kommission; Last modified 2003-03-31
|
|