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Kommissionsbericht zum Beitritt UngarnsFähigkeit zur Übernahme der aus der Mitgliedschaft erwachsenen VerpflichtungenKapitel 1: Freier Warenverkehr Die Umsetzung der Rechtsvorschriften im Hinblick auf die Richtlinien des neuen Konzepts und die traditionelle sektorspezifische Gesetzgebung wurde fortgesetzt und ist jetzt so gut wie abgeschlossen. Die Rechtsvorschriften über die Bereitstellung von Informationen über technische Normen und Vorschriften wurden teilweise umgesetzt. Eine vollständige Umsetzung ist für 2003 geplant. Die Umsetzung des Schutzes pharmazeutischer Testdaten steht jedoch noch aus. Die Umsetzung des Besitzstandes im Lebensmittelbereich ist als zufriedenstellend zu betrachten. Die Einführung der HACCP-Grundsätze (Risikoanalyse und kritische Kontrollpunkte) wird für die gesamte Lebensmittelherstellungskette nach dem im Aktionsplan vorgesehenen Zeitplan gefördert. Der Zuständigkeitsbereich der gemäß dem Aktionsplan eingesetzten Behörde für Lebensmittelsicherheit muss bald festgelegt werden, um eine wirksame Umsetzung dieses Teils des Besitzstandes zu gewährleisten und die Tätigkeiten der zahlreichen betroffenen Stellen zu koordinieren. Der im Aktionsplan vorgesehene Ausbau der Marktaufsicht und der Konformitätsbewertung schreitet in zufriedenstellender Weise voran. Bei der Annahme von Rechtsvorschriften im Bereich des öffentlichen Auftragswesens im Juli 2002 für den Straßenbau wurden große Fortschritte im Hinblick auf die Verbesserung der Transparenz und die Anpassung an den Besitzstand verzeichnet. Die übrigen Mängel im Bereich des Straßenbaus sowie im Bereich des öffentlichen Auftragswesens im Allgemeinen müssen jedoch noch behoben werden. Die Leistungsfähigkeit der Verwaltung in diesem Bereich wurde gestärkt. Weitere Bemühungen sind jedoch noch erforderlich. Maßnahmen wurden eingeleitet, um zu überprüfen, ob die Rechtsvorschriften mit den Artikeln 28-30 EG-Vertrag übereinstimmen. Diese Arbeiten müssen noch abgeschlossen werden. Die Ziele in diesem prioritären Bereich wurden weitgehend erreicht. Die Durchführung aller im Aktionsplan hervorgehobenen Maßnahmen ist angelaufen. Kapitel 2: Freizügigkeit Im Bereich der gegenseitigen Anerkennung von beruflichen Befähigungsnachweisen und Hochschulzeugnissen hat Ungarn so gut wie alle Rechtsvorschriften an den gemeinschaftlichen Besitzstand angeglichen. Die erforderlichen Verwaltungsstrukturen sind geschaffen und die Bildung und Ausbildung sind gefördert worden. Man geht davon aus, dass die Inhaber von beruflichen Befähigungsnachweisen in Ungarn zum Zeitpunkt des Beitritts allen Anforderungen im Sinne der Richtlinien genügen werden. Bei der Verstärkung des mit der Koordinierung der sozialen Sicherheit befassten Verwaltungsapparats sind Verzögerungen eingetreten. Die Ziele in diesem prioritären Bereich wurden weitgehend erreicht. Die im Aktionsplan vorgesehen Maßnahmen sind teilweise angelaufen. Kapitel 4: Freier Kapitalverkehr Ungarn kommt seinen Verpflichtungen im Rahmen dieses Kapitels nach. Es ist aus der Liste der FATF (Financial Action Task Force) der wenig kooperativen Länder entfernt worden und hat einen zufriedenstellenden Zeitplan für die allmähliche Auflösung anonymer Sparkonten erstellt. Der im Aktionsplan vorgesehene Ausbau des polizeilichen Finanzfahndungsdienstes wurde beschlossen; die vorgesehene Einstellung von neuem Personal ist jedoch noch nicht abgeschlossen. Die Ziele im Bereich des freien Kapitalverkehrs wurden weitgehend erreicht. Die Umsetzung des Aktionsplans kommt gut voran. Kapitel 5: Gesellschaftsrecht Die Umsetzung der Rechte am geistigen Eigentum wird weiter ausgebaut; sie wird als zufriedenstellend betrachtet. Der Aktionsplan sieht Ausbildungsmaßnahmen für Richter und alle zuständigen Rechtsvollzugsorgane vor; diese Maßnahmen sind angelaufen. Weitere Bemühungen sind jedoch erforderlich, um die Zollbehörden auszubauen, damit wirksame Grenzkontrollmaßnahmen sichergestellt werden. Die Ziele im prioritären Bereich des Gesellschaftsrechts wurden weitgehend erreicht. Die Durchführung der im Aktionsplan vorgesehenen Maßnahmen ist angelaufen. Kapitel 6: Wettbewerb Der rechtliche Rahmen im Hinblick auf das Antikartellrecht wurde weiter vervollständigt und weitere Schritte im Hinblick auf die lückenlose Anwendung der Vorschriften des Antikartellrechts sind unternommen worden. Dies gilt jedoch nicht für den Bereich der staatlichen Beihilfen, in dem die Anpassung von Beihilfen, die mit dem Gemeinschaftsrecht nicht zu vereinbaren sind, und zwar insbesondere Steuerbeihilfen, noch nicht richtig in Angriff genommen worden ist. Die Aufklärung der Marktteilnehmer und der Beihilfe gewährenden Stellen wurde weiter verstärkt und sollte auch weiterhin gefördert werden. Die Ausbildung der Justizbehörden in wettbewerbsrechtlichen Fragen wurde intensiviert, muss jedoch noch weiter verbessert werden. Die im Aktionsplan vorgesehenen Ziele für diesen prioritären Bereich wurden daher nur teilweise erreicht. Die Umsetzung eines Teils des Aktionsplans ist angelaufen, während es bei einem anderen Teil Verzögerungen gibt (Angleichung der Rechtsvorschriften für staatliche Beihilfen). Kapitel 7: Landwirtschaft Die Verstärkung des für Programme der ländlichen Entwicklung benötigten Verwaltungsapparats ist in Verzug geraten, weil Entscheidungen über den Zuständigkeitsbereich der künftigen Verwaltungsstelle zu spät getroffen wurden. Im wichtigen prioritären Bereich des Ausbaus der Kapazitäten der Agrarverwaltung und des Abschlusses der Vorbereitungen für die praktische Umsetzung der gemeinsamen Agrarpolitik sind kaum Fortschritte erzielt worden; in diesem Bereich müssen dringend Maßnahmen ergriffen werden. Obwohl die im Aktionsplan vorgesehenen Maßnahmen für die Fertigstellung des Rebflächenkatasters im Jahr 2003 durchgeführt werden sollen, laufen die Vorbereitungsarbeiten bereits und sie scheinen den Plänen zu entsprechen. Bei der generellen Modernisierung aller Nahrungsmittel verarbeitenden Betriebe mit Blick auf die Erfüllung der Lebensmittelsicherheitsstandards der EG sind kaum Fortschritte zu verzeichnen. Die Überarbeitung der Rechtsvorschriften für die Übernahme, Umsetzung und Durchsetzung des Besitzstandes im Veterinär- und Pflanzenschutzbereich schreitet langsam voran. Einige im Aktionsplan enthaltenen Verpflichtungen wurden aufgeschoben, insbesondere die Annahme einer Reihe von Durchführungsbestimmungen für den Besitzstand im Veterinärbereich. Bei der Kennzeichnung und Registrierung von Tieren sind Fortschritte im Hinblick auf die einschlägigen prioritären Bereiche zu verzeichnen. Die Umsetzung mehrerer im Aktionsplan vorgesehenen Maßnahmen, insbesondere im Hinblick auf Kontrollen und Strafmaßnahmen, ist ein wenig in Verzug geraten. Was die Einrichtung der Grenzposten für Veterinär- und pflanzenschutzrechtliche Inspektionen betrifft, sind die im Aktionsplan enthaltenen Maßnahmen für Ende 2002 geplant; Fortschritte können daher noch nicht gemeldet werden. Die in der Beitrittspartnerschaft für diesen Bereich vorgegebenen prioritären Ziele wurden teilweise erreicht. Die Durchführung der im Aktionsplan vorgesehenen Maßnahmen ist erst teilweise angelaufen. Kapitel 9: Verkehrspolitik Die Rechtsangleichung im Bereich Straßengüterverkehr wurde fortgesetzt, insbesondere im Hinblick auf die Kontrolle der Fahrzeitbeschränkungen. Neue Rechtsvorschriften im Bereich der Besteuerung zur Einhaltung des mit dem gemeinschaftlichen Besitzstand vorgegebenen Mindestniveaus sind noch nicht angenommen worden. Die ungarischen Vorschriften im Hinblick auf den Besitzstand bezüglich der Höchstlast und der maximalen Abmessungen sind noch nicht vollständig angeglichen worden. Die im Aktionsplan ebenfalls angesprochene Verwaltungskapazität im Straßenverkehrssektor wurde durch die Einstellung von Personal für die Generalinspektion Verkehr (GIV) sowie durch Ausbildungsmaßnahmen der GIV in mehreren Sektoren verbessert; sie muss jedoch noch weiter ausgebaut werden. Die Verwaltungskapazität sollte ebenfalls im Bereich der Binnenschifffahrt verbessert werden. Die in der Beitrittspartnerschaft vorgesehene Harmonisierung im Bahnsektor wurde fortgesetzt. Die Umstrukturierung der MÁV findet jedoch eher langsam statt. Wie im Aktionsplan vorgesehen, wurde der Personalbestand der Eisenbahnbehörde verdreifacht. Die Angleichung beim Besitzstand im Luftverkehr wurde fortgesetzt; weitere Bemühungen sind jedoch noch erforderlich, insbesondere im Hinblick auf den Zugang zum Markt. In allen Unterbereichen wurden Fortschritte erzielt im Hinblick auf die Einrichtung der noch fehlenden Verwaltungs- und Managementbehörden und die Verstärkung der bereits vorhandenen Stellen, namentlich der Generalinspektion Verkehr, entsprechend den Anforderungen im Aktionsplan. Die erzielten Fortschritte sind jedoch unzureichend, um den Herausforderungen des Beitritts gerecht zu werden. Dies gilt insbesondere für die Leistungsfähigkeit der Verwaltung im Schienenverkehr und im Luftverkehr, die weiter gesteigert werden muss. Die in der Beitrittspartnerschaft für diesen Bereich vorgegebenen prioritären Ziele wurden daher nur teilweise erreicht. Die Durchführung der im Aktionsplan vorgesehenen Maßnahmen hat begonnen, muss jedoch beschleunigt werden. Kapitel 10: Steuern Im Bereich der Verbrauchssteuersätze wurde die Rechtsangleichung fortgesetzt; weitere Fortschritte sind jedoch noch erforderlich. Bei den Mehrwertsteuersätzen, deren Angleichung noch nicht abgeschlossen ist, wurden keine Fortschritte verzeichnet. Was den Ausbau der Verwaltungskapazitäten betrifft, hat Ungarn die Modernisierung der Steuerbehörde und die Verbesserung der Infrastruktur und der Informationstechnologien fortgesetzt. Ungarn hat ebenfalls wichtige Schritte eingeleitet, um sich auf die Zusammenschaltung und den gemeinsamen Betrieb des ungarischen Systems mit demjenigen der EU vorzubereiten. Weitere Bemühungen sind erforderlich, damit das elektronische Steuerinformationssystem vor dem Beitritt uneingeschränkt angewandt werden kann. Das Gleiche gilt für die Links zum Zollinformationssystem und die Zusammenschaltung mit EG-Systemen; dies ist ein besonders prioritäres Ziel im Rahmen des Aktionsplans. Die Überprüfung der Rechtsvorschriften durch die Kommission zur Gewährleistung der Übereinstimmung mit dem Verhaltenskodex für Unternehmensbesteuerung ist angelaufen. Wie im Aktionsplan vorgesehen, wird die Einrichtung des Zentralen Verbindungsbüros und des Umsatzsteuer-Verbindungsbüros vorbereitet. Die für den Bereich der Steuern vorgegebenen prioritären Ziele wurden teilweise erreicht. Die im Rahmen des Aktionsplans vorgesehenen Maßnahmen sind angelaufen. Kapitel 13: Soziales und Beschäftigung Die Angleichung und Gewährleistung der ordnungsgemäßen Anwendung des sozialrechtlichen Besitzstandes kommt gut voran, insbesondere im Bereich der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz, in dem erhebliche Fortschritte bei der Umsetzung des Gemeinschaftsrechts in zahlreichen Bereichen erzielt wurden. Die einschlägigen Verwaltungs- und Durchsetzungsstrukturen, einschließlich der Arbeitsaufsichtsbehörden, sind in beträchtlichem Umfang gestärkt worden. Ein neues umfassendes Gesetz zur Übernahme des Antidiskriminierungsbesitzstandes wurde, wie im Aktionsplan vorgesehen, erarbeitet. Das Gesetz wurde jedoch noch nicht vom Parlament verabschiedet. Der Rechtsrahmen für den Bereich Antidiskriminierung im Allgemeinen ist immer noch fragmentiert. Die Umsetzung und Durchführung des Besitzstandes im Bereich der öffentlichen Gesundheit kommt gut voran. Weitere Maßnahmen wurden bezüglich der Überwachung und Kontrolle übertragbarer Krankheiten ergriffen (Benennung des Staatlichen Zentrums für Epidemiologie beim Staatlichen Gesundheitsamt und der Gesundheitsinspektion als ungarisches Pendant für die epidemiologische Überwachung und die Kontrolle übertragbarer Krankheiten) und ebenfalls im Hinblick auf die Gesundheitsüberwachung und das Informationssystem (z. B. Einrichtung einer nationalen Gesundheitsdatenbank). Die im Aktionsplan vorgesehene Umsetzung des Besitzstandes im Bereich der Tabakgesetzgebung ist noch nicht vollständig abgeschlossen. Die Durchführung der im Aktionsplan vorgesehenen Maßnahmen zur Vervollständigung des Gesundheitsüberwachungs- und Informationssystems ist in Verzug geraten. Die neue Regierung unterstützt zunehmend die Sozialpartner beim Aufbau ihrer Kapazitäten, namentlich im Hinblick auf ihre künftigen Aufgaben bei der Ausarbeitung und Umsetzung der Beschäftigungs- und Sozialpolitik der EG, die sich auch auf den Europäischen Sozialfonds erstrecken. Seit kurzem wird besondere Aufmerksamkeit darauf verwendet, die Sozialpartner in die Lage zu versetzen, einen echten Sozialen Dialog zu führen, da dies eine Priorität der neuen Regierung ist, sowie den Sozialen Trialog entsprechend zu fördern. Die Sozialpartner und der Ministerpräsident haben hierzu eine Vereinbarung über die Neustrukturierung des Sozialen Dialogs unterzeichnet. Im Juli 2002 wurde ein Nationaler Rat für den Interessenausgleich gebildet, der Rechtsnachfolger des Nationalen Rates für Arbeit ist. Zur Zeit gibt es in Ungarn keine nationale Strategie für eine soziale Eingliederung. Erste Schritte wurden jedoch unternommen, wie etwa im Juli 2002 die Unterzeichnung eines ,Gemeinsamen Memorandums über soziale Eingliederung`` mit der Kommission, in dem die künftigen Prioritäten und einschlägigen Maßnahmen festgelegt werden, und zwar mit Blick auf die künftige Teilnahme an der Europäischen Strategie für die soziale Eingliederung. Die in der Beitrittspartnerschaft vorgegebenen prioritären Ziele wurden daher weitgehend erreicht. Die meisten im Aktionsplan vorgesehenen Maßnahmen sind angelaufen; in einigen Bereichen muss die Arbeit jedoch beschleunigt werden. Kapitel 14: Energie Fortschritte wurden erzielt im Hinblick auf die Angleichung im Bereich des Energiebinnenmarktes durch die Verabschiedung des Stromgesetzes im Dezember 2001. Das Gasgesetz liegt dem Parlament jedoch immer noch vor. Die verbleibenden Preisverzerrungen auf dem Markt müssen noch beseitigt werden. Die ungarische Energiebehörde, in ihrer Eigenschaft als Regulierungsbehörde, wurde personell aufgestockt, wie dies ebenfalls in allen Einzelheiten im Aktionsplan beschrieben wird. Weitere Bemühungen sind jedoch noch erforderlich. Die Energieeffizienz und die Förderung und Verwendung erneuerbarer Energieträger wurden verbessert. Die einschlägige zuständige Stelle (das Energiezentrum) wurde personell stark aufgestockt oe diese Maßnahme war im Aktionsplan vorgesehen. Weitere Bemühungen sind jedoch noch erforderlich. Ungarn hat die Empfehlungen des Ratsberichts über nukleare Sicherheit aus der Warte der Erweiterung angenommen und kommt ihnen, wie im Aktionsplan verlangt, zur Zeit nach. Die Arbeiten wurden fortgesetzt, um ein hohes Maß an nuklearer Sicherheit im Kernkraftwerk von Paks zu gewährleisten. Die für den Bereich Energie vorgegebenen prioritären Ziele wurden weitgehend erreicht. Die Umsetzung des Aktionsplans ist angelaufen. Kapitel 19: Telekommunikation und Informationstechnologien Die Umsetzung und praktische Anwendung des gemeinschaftlichen Besitzstands wurde durch die Anwendung des im Dezember 2001 verabschiedeten neuen Telekommunikationsgesetzes fortgesetzt. Mehrere Fragen müssen jedoch noch in Angriff genommen werden, z. B. die Anforderungen im Hinblick auf die Betreiberauswahl für Ortsgespräche, die Liberalisierung des Zugangs zu den Teilnehmeranschlüssen, die Ausgleichsmaßnahmen für den Universaldienst, die Umsetzung des Besitzstands im Hinblick auf Zusammenschaltungen, die Regelung im Hinblick auf die Übertragbarkeit der Nummern und Mietleitungen, um sicherzustellen, dass der liberalisierte Markt auch tatsächlich funktioniert. Die in der Beitrittspartnerschaft für diesen Bereich vorgegebenen prioritären Ziele wurden nur teilweise erreicht. Kapitel 20: Kultur und audiovisuelle Medien Durch die Annahme des Mediengesetzes wurden bedeutende Fortschritte im Hinblick auf die Angleichung an den gemeinschaftlichen Besitzstand beim ,,grenzübergreifenden Fernsehen`` erzielt. Weitere Anpassungen der Rechts- und Verwaltungsvorschriften sind jedoch noch erforderlich, um eine vollständige Übereinstimmung mit dem Besitzstand zu gewährleisten. Die in der Beitrittspartnerschaft vorgegebenen prioritären Ziele wurden weitgehend erreicht. Kapitel 21: Regionalpolitik und Koordinierung der Strukturinstrumente Ungarn hat Schwierigkeiten bei der Gewährleistung einer wirksamen interministeriellen Koordinierung und einer sinnvollen Partnerschaft bei der Programmierung und Umsetzung. Die Vorbereitung des Entwicklungsplans und der operationellen Programme ist stark in Verzug geraten. Die für die Umsetzung erforderlichen Stellen sind soeben benannt worden, müssen jedoch unmittelbar ausgebaut werden. In Übereinstimmung mit den im Aktionsplan enthaltenen zeitlichen Vorgaben hat Ungarn sich dazu verpflichtet, das System der Auszahlung zu überarbeiten und die Verfahren der Finanzverwaltung und -kontrolle bis zum Jahresende anzugleichen. Die genauen Aufgaben, die Fachministerien und andere Stellen unter der Zuständigkeit der Mittel bewirtschaftenden Stellen zu erfüllen haben, wurden noch nicht festgelegt. Bei der Einführung von Evaluierungs- und Überwachungssystemen wurden Fortschritte erzielt im Hinblick auf die Einrichtung eines Systems des computergestützten Datenaustauschs. Die im Aktionsplan vorgesehene Ex-ante-Bewertung ist in Verzug geraten. Im Einklang mit den im Rahmen des Aktionsplans eingegangenen Verpflichtungen wurden erste Schritte unternommen, um den lokalen Behörden bei der Entwicklung von Projektserien zur Seite zu stehen. Ungarn hat die in der Beitrittspartnerschaft für den Bereich der Regionalpolitik vorgegebenen prioritären Ziele nur in sehr begrenztem Umfang erreicht. Die im Aktionsplan vorgesehenen zeitlichen Vorgaben für die Durchführung der geplanten Maßnahmen sind nicht eingehalten worden. Kapitel 22: Umweltschutz Das prioritäre Ziel der Umsetzung des Besitzstandes in innerstaatliches Recht in den Bereichen Verpackungen und Verpackungsabfälle sowie Ausschaltung des Risikos von Großstörfällen im Zusammenhang mit gefährlichen Stoffen ist erreicht worden. Die Umsetzung des Besitzstandes im Bereich Luftqualität, die ebenfalls im Aktionsplan vorgesehen ist, wurde fortgesetzt durch die Überwachung der Luftqualität entsprechend den Bestimmungen des Besitzstandes. Bei der Umsetzung im Bereich der kommunalen Abfallentsorgung und Ableitung gefährlicher Substanzen wurden keine ausreichenden Fortschritte erzielt, weil der Nationale Abfallbewirtschaftungsplan noch nicht verabschiedet wurde. Programme zur Verringerung der Umweltverschmutzung im Hinblick auf die Ableitung gefährlicher Substanzen in Gewässer müssen noch gemäß den Anforderungen des Aktionsplans erstellt werden. Die Verwaltungskapazitäten und die Koordinierung, insbesondere im Hinblick auf die Umweltinspektionen (auf zentraler und auf regionaler Ebene), wurden in Einklang mit den Anforderungen des Aktionsplans ausgebaut. Weitere Anstrengungen sind jedoch noch erforderlich. Wie im Aktionsplan vorgesehen, wurde die Personalausstattung der zuständigen Stellen im Bereich der chemischen Stoffe verbessert. Die Einbeziehung umweltschutzrechtlicher Erfordernisse in die Formulierung und Umsetzung der Politik in sämtlichen Sektoren zwecks Förderung einer dauerhaften Entwicklung wurde fortgesetzt. Im Bereich der Verminderung der industriellen Umweltverschmutzung und des Risikomanagements wurden bei der Umsetzung kaum Fortschritte erzielt, ganz speziell im Hinblick auf die integrierten Genehmigungssysteme. Die Ziele im prioritären bereich des Umweltschutzes wurden somit teilweise erreicht. Die Umsetzung des Aktionsplanes ist teilweise angelaufen. Kapitel 24: Justiz und Inneres Wie im Aktionsplan vorgesehen, hat Ungarn bedeutende Fortschritte bei der Umsetzung des Schengen-Aktionsplans erzielt durch die Aushandlung von Vereinbarungen mit den Nachbarstaaten, die Beschäftigung von mehr Personal und die Verbesserung der Ausbildungsmaßnahmen. An den Außengrenzen wurden die Infrastruktur und die Ausrüstung, entsprechend den Schengen-Auflagen und dem Aktionsplan, weiter modernisiert. Das elektronische Informationssystem zur Unterstützung der konsularischen Arbeit bei der Visaerteilung wurde vervollständigt. Sämtliche konsularischen Vertretungen Ungarns sind nunmehr an dieses Informationssystem angeschlossen. Die Vorbereitungen auf das Schengener Informationssystem sind in Gang. Die bestehenden Datenbanken, die die Grundlage für das Nationale Schengener Informationssystem bilden sollen, wurden dem Innenministerium zur Verfügung gestellt. Weitere Arbeiten sind jedoch noch erforderlich. Im Juli 2002 legte Ungarn einen überarbeiteten Schengener Aktionsplan vor, der die übrigen Aufgaben abdeckt. Im Einklang mit den im Aktionsplan vorgesehenen prioritären Zielen wurde die interne Zusammenarbeit zwischen der Polizei, anderen Strafvollzugsbehörden und den Justizbehörden weiter verbessert. Im April 2002 wurde das Zentrum für die internationale Zusammenarbeit im Bereich der Strafverfolgung zentraler Knotenpunkt aller ungarischen Strafvollzugsorganisationen für Fragen der internationalen Zusammenarbeit. Die Abstellung der Verbindungsoffiziere in die Europol-Verwaltung erfolgte im April 2002. Dank des Aktionsplanes intensivierte Ungarn seinen Kampf gegen organisierte Kriminalität und Geldwäsche durch die Konsolidierung des rechtlichen Rahmens. Im Bereich der Bekämpfung von Betrug, Korruption und Geldwäsche wurde im Januar 2002 ein neues Gesetz in Kraft gesetzt, das die Umwandlung anonymer Sparkonten in registrierte Konten, den Wertpapierbereich und Lizenzen für den Devisenhandel regelt. Eine Finanzfahndungseinheit innerhalb des Hauptquartiers der ungarischen Landespolizei hat die Aufgabe, bei verdächtigen Transaktionen Nachforschungen anzustellen (Personalstand: 18). Die Zahl der diesem Dienst gemeldeten Verdachtsfälle hat in den zurückliegenden zwei Jahren erheblich zugenommen. Was den Bereich Drogen betrifft, wurde ein nationaler Knotenpunkt beim Gesundheitsministerium eingerichtet. Die Ermittlungsbefugnisse des Zolls und der Finanzinspektion wurden erweitert. Die Umsetzung der nationalen Strategie zur Bekämpfung des Drogenmissbrauchs ist angelaufen und entspricht den im Aktionsplan vorgegebenen prioritären Zielen. Im Bereich der Zusammenarbeit auf Ebene der Justiz wurde das Amt des Generalstaatsanwaltes zum Knotenpunkt bestimmt. Die in der Beitrittspartnerschaft für diesen Bereich vorgegebenen prioritären Ziele wurden weitgehend erreicht. Die Umsetzung des Aktionsplanes ist im Großen und Ganzen angelaufen. Kapitel 25: Zollunion Die Angleichung im Bereich der Freizonen an den gemeinschaftlichen Besitzstand ist nicht abgeschlossen und macht weitere Anstrengungen erforderlich. Die Verwaltungskapazitäten wurden weiter ausgebaut. Wie im Aktionsplan vorgesehen, wurden Schulungsmaßnahmen für Zollbeamte durchgeführt. Zusätzliche Ausbildungsmaßnahmen sind jedoch noch erforderlich. Was die Umstellung der ungarischen Zollverwaltung auf EDV betrifft, die in der Beitrittspartnerschaft als dringend durchzuführende Maßnahme angeführt wird, hat Ungarn wichtige Schritte unternommen, um den Aufbau verbundfähiger Netze mit neuem Schwung voranzutreiben. Das ungarische IT-System enthält sämtliche Informationen zu den Zollverfahren. Die Vorbereitungen für den Anschluss an das gemeinsame Kommunikationsnetz mit der gemeinsamen Systemschnittstelle (CCN/CSI) sind angelaufen. Im Januar 2002 lag eine eigene ungarische Strategie zur Umsetzung der Interoperabilität vor. Zusätzliche Mitarbeiter wurden ernannt, die sich mit der Verwirklichung der Strategie in den kommenden zwei Jahren befassen werden. Große Anstrengungen sind jedoch noch erforderlich, um die Zusammenschaltung der ungarischen Systeme mit dem IT-System der Zollverwaltungen der EG vorzubereiten, die ein prioritäres Ziel im Aktionsplan ist. Die prioritären Ziele für den Bereich der Zollunion wurden teilweise erreicht. Die Umsetzung des Aktionsplans ist angelaufen. Kapitel 28: Finanzkontrolle Die Rechenschaftspflicht der Haushaltsmittel bewirtschaftenden Stellen muss noch weiter verstärkt werden. Der Verwaltungsapparat für die Innenrevision auf der Ebene der Innenrevisionsdienste der Haushaltsmittel bewirtschaftenden Stellen muss weiter ausgebaut werden. Ihre funktionale Unabhängigkeit muss gewährleistet werden. Was den Schutz der finanziellen Interessen betrifft, wurde innerhalb des Finanzministeriums ein Referat zur Koordinierung der Betrugsbekämpfung eingerichtet. Des Weiteren wurde ein ständiger interministerieller Ausschuss eingesetzt, der die Abstimmung mit den übrigen ungarischen Behörden erleichtern soll. Keine der beiden vorgenannten Gremien ist jedoch bereits voll einsatzfähig. Die im Aktionsplan vorgesehenen Maßnahmen zum Ausbau der Rechtsvorschriften, die eine verstärkte Betrugsbekämpfung, namentlich im Bereich der Mehrwertsteuer, ermöglichen sollen, sind für 2003 geplant; in diesem Stadium sind also noch keine Fortschritte zu melden. Anstrengungen zur Gewährleistung einer korrekten Verwendung, Kontrolle, Überwachung und Evaluierung der von der EG bereitgestellten Mittel für die Vorbereitung auf den Beitritt wurden in Übereinstimmung mit dem Aktionsplan unternommen. Die für den Bereich der Finanzkontrolle vorgegebenen prioritären Ziele wurden also nur teilweise erreicht. Die Durchführung der Maßnahmen des Aktionsplans ist jedoch im Großen und Ganzen angelaufen. © Europäische Kommission; Last modified 2003-03-31 |
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