Kommissionsbericht zum Beitritt Ungarns
Wie bereits in der Erweiterungsstrategie der Kommission des Jahres 2001 angekündigt, hat die
Kommission im Frühjahr 2002 gemeinsam mit Ungarn einen Aktionsplan zur Steigerung der
Leistungsfähigkeit des ungarischen Verwaltungs- und Justizapparats aufgestellt, über den im März
eine gemeinsame Vereinbarung getroffen wurde. Die Ausgangsbasis dafür war die im Januar
verabschiedete revidierte Fassung der Beitrittspartnerschaft.
Bei der Aufstellung des Aktionsplans wurde gemeinsam über die nächsten Schritte entschieden,
die Ungarn vollziehen muss, damit sein Verwaltungs- und Justizapparat bis zum Beitritt ein
angemessenes Leistungsniveau erreicht; mit dem Plan soll sichergestellt werden, dass alle dazu
erforderlichen Maßnahmen vollzogen werden und dass Ungarn dabei in Bereichen gezielte
Unterstützung erfährt, die für das gute Funktionieren der Europäischen Union nach der Erweiterung
von entscheidender Bedeutung sind. Der Aktionsplan wird somit zum entscheidenden Instrument für
die Verwirklichung des gemeinsamen Ziels der EU und Ungarns, das darin besteht, dass die
Beitrittsvorbereitungen Ungarns optimal und im vorgegebenen Zeitrahmen verlaufen.
Die Umsetzung des Aktionsplans ist in Teil D dieses Berichts bilanziert.
© Europäische Kommission; Last modified 2003-03-31
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