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Kommissionsbericht zum Beitritt UngarnsHinweise zur MethodikInflationsrate Im Rahmen der Vorbereitungen auf die gemeinsame Währung haben die EU-Mitgliedstaaten einen neuen Verbraucherpreisindex erstellt, um die Verpflichtungen aus dem EU-Vertrag zu erfüllen. Die Verbraucherpreisindizes sollten Vergleiche zwischen den Mitgliedstaaten ermöglichen. Die wichtigste Aufgabe war die Harmonisierung der Methoden und des Erfassungsbereichs. So entstand der Harmonisierte Verbraucherpreisindex (HVPI). Die Beitrittsländer haben ein ähnliches Projekt begonnen. Im Hinblick auf die Erweiterung muss ihre Wirtschaftsleistung ebenfalls anhand vergleichbarer Indizes bewertet werden. Bei der Anpassung an die neuen Bestimmungen wurden bereits Fortschritte erzielt. Seit Januar 1999 melden die Beitrittsländer Eurostat monatlich ,,Proxy-HVPI``, die auf den einzelstaatlichen VPI basieren, aber an den Erfassungsbereich der HVPI angepasst wurden. Sie stimmen noch nicht voll mit den HVPI der Mitgliedstaaten überein. Die in den Tabellen verwendeten Proxy-HVPI wurden bis 1995 (Sätze von 1996) zurückgerechnet. Finanzindikatoren Öffentliche Finanzen: Die Statistiken der Beitrittsländer über das öffentliche Defizit und den öffentlichen Schuldenstand sind insofern vorläufig, als sie den Anforderungen der EU-Methodik noch nicht voll entsprechen. Allgemein gesagt entspricht das Defizit/der Überschuss des Staates dem Konzept des konsolidierten Finanzierungssaldos des Staates gemäß dem Europäischen System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG 95). Der Schuldenstand des Staates ist definiert als der konsolidierte Bruttoschuldenstand zum Nominalwert am Jahresende. Die Reihen liegen ab 1997 vor; die Angaben für 1996 sind Annäherungswerte, die auf der GFS-Methodik des IWF beruhen. Die Bruttoauslandsverschuldung bezieht sich auf die Volkswirtschaft und umfasst kurz- und langfristige Papiere, aber keine Kapitalbeteiligungen oder Geldmarktpapiere. Die Angaben über die ausstehenden Verbindlichkeiten stammen von der OECD, die Daten über das BIP von Eurostat. Für das Verhältnis der Bruttoauslandsverschuldung zu den Exporten wird die Definition der Volkwirtschaftlichen Gesamtrechnungen für die Exporte von Waren und Dienstleistungen herangezogen (Quelle: Eurostat). Die Angaben für 2000 sind Schätzwerte von Eurostat, die auf den gemeinsamen Reihen von OECD, IWF, BIZ und Weltbank beruhen. Die Geldmenge sind die Bestände zum Jahresende, wie sie Eurostat mitgeteilt wurden. M1 umfasst in der Regel das im Umlauf befindliche Bargeld sowie Sichteinlagen bei Banken. M2 umfasst M1 sowie Spareinlagen und sonstige kurzfristige Forderungen gegenüber Banken. M3 entspricht M2 zuzüglich verschiedene weniger liquide oder längerfristige Anlagen. Nicht alle Staaten erstellen Reihen für M3. Bei der Kreditgewährung insgesamt handelt es sich um die Kreditgewährung von inländischen geldschöpfenden Kredit- und Finanzinstituten (MFI) an inländische Nicht-MFI. Zinssätze: Jährliche Durchschnittssätze auf der Grundlage der Eurostat mitgeteilten monatlichen Reihen. Die Ausleihesätze beziehen sich auf Darlehen von Banken an Unternehmen mit Laufzeiten von über einem Jahr. Die Einlagesätze betreffen Einlagen bei Banken mit einer vereinbarten Fälligkeit bis zu einem Jahr. Tagesgeldsätze entsprechen den Interbank-Tagesgeldsätzen. Wechselkurse: Die ECU-Wechselkurse sind die offiziell bis zum 1. Januar 1999, d. h. bis zu dem Zeitpunkt, an dem die ECU durch den Euro ersetzt wurde, mitgeteilten Kurse. Die Euro-Wechselkurse sind die Referenzkurse der Europäischen Zentralbank. Der (nominale) Index des effektiven Wechselkurses, wie er Eurostat mitgeteilt wird, ist nach den wichtigsten Handelspartnern gewichtet. Die Währungsreserven sind die Bestände zum Jahresende, wie sie Eurostat mitgeteilt wurden. Sie sind definiert als die Summe der von der Zentralbank gehaltenen Gold- und Devisenbestände und SZR, der Reserveposition des Landes im IWF sowie der sonstigen Forderungen der Zentralbank gegenüber Gebietsfremden. Die Goldbestände werden zum Marktpreis zum Jahresende bewertet. Außenhandel Importe und Exporte (jeweilige Preise). Die Datenerfassung basiert auf dem System des Spezialhandels, wonach der Außenhandel aus den Gütern besteht, die die Zollgrenze des Landes überschreiten. In den Handelsdaten nicht enthalten sind direkte Reexporte, der Dienstleistungsverkehr sowie der Handel mit Lizenzen, Know-how und Patenten. Seit 1997 enthalten die Handelsdaten den Handel zwischen gewerblichen Zollfreigebieten und ausländischen Märkten. Ebenfalls seit 1997 sind Operating-Leasing sowie Reparaturen nicht mehr im Außenhandelsumsatz enthalten. Die Angaben für 1996 wurden in Anlehnung an die methodischen Änderungen von 1997 neu berechnet. Der Wert des Außenhandelsumsatzes umfasst den Marktwert der Güter und die Zusatzkosten (Fracht, Versicherung usw.). Handelsklassifikation. Als statistische Datenquelle für den Außenhandelsumsatz dienen die Zollunterlagen. Die Daten werden gemäß der Kombinierten Nomenklatur (KN) erfasst. Die Daten früherer Jahre werden auf der Grundlage der späteren Vorgehensweise aktualisiert. Fob bedeutet, dass alle Kosten, die während der Beförderung bis zur Zollgrenze anfallen, zu Lasten des Verkäufers gehen. Cif bedeutet, dass der Käufer für die zusätzlichen Kosten aufkommt. Importe werden auf cif-Basis ausgewiesen und am Tag der Zollabfertigung verbucht. Exporte werden auf fob-Basis ausgewiesen und an dem Tag verbucht, an dem die Waren die Landesgrenze überschreiten. Terms of trade. Zur Messung der Preisänderungen im Außenhandel wird der Index des ,,Durchschnittswerts je Einheit`` berechnet. Eine Ausnahme bilden die heterogenen Gütergruppen, bei denen die Güterstichprobe zur Preisbeobachtung dient. Ab dem 1. Quartal 1996 wurden die vierteljährlichen Volumenindizes geändert. Dies geschah infolge der Änderungen bei der Berechnung der Indizes des Durchschnittswerts je Einheit und des Wechsels von Fischer-Indizes zu Paasche-Indizes. Importe aus und Exporte nach EU-15. Von der Republik Ungarn gemeldete Daten. Bevölkerung Nettowanderungsziffer. Die (von Eurostat neu berechnete) rohe Nettowanderungsziffer für das Jahr X ergibt sich aus: Bevölkerung (X+1) - Bevölkerung (X) - Sterbefälle (X) + Geburten (X). Dabei wird angenommen, dass jede Änderung in der Bevölkerungszahl, die nicht auf Geburten und Sterbefälle zurückzuführen ist, durch Zu- und Abwanderung bedingt ist. Dieser Indikator beinhaltet daher auch administrative Korrekturen (sowie Vorausschätzungsfehler, wenn die Gesamtbevölkerungszahl auf Schätzungen beruht, Geburten und Sterbefälle hingegen auf Registern). In diesem Fall sind die Zahlen konsistenter. Zudem sind die Unterschiede zwischen den rohen Nettowanderungsziffern, die von den Ländern gemeldet werden, und den von Eurostat berechneten Werten größtenteils darauf zurückzuführen, dass die Wanderungsströme nicht in vollem Ausmaß oder verspätet gemeldet werden. Erwerbsbevölkerung Die gemeinschaftliche Erhebung über Arbeitskräfte wird in jedem Frühjahr gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 577/98 des Rates vom 9. März 1998 durchgeführt. Eine ausführliche Beschreibung der Stichproben- und Berichtigungsverfahren, der Definitionen und der in der Arbeitskräfteerhebung verwendeten gemeinschaftlichen Kodierung enthalten die Veröffentlichungen ,,Erhebung über Arbeitskräfte - Methodik und Definition, 1998`` und ,,Labour force survey in central and east European countries: Methods and definitions, 2000``. Die Definitionen gelten für alle in Privathaushalten lebenden Personen ab 15 Jahren. Sie entsprechen den Empfehlungen der Internationalen Arbeitsorganisation. Wehrdienstleistende sind nicht eingeschlossen. Erwerbstätige sind Personen, die in der Berichtswoche mindestens eine Stunde gegen Bezahlung oder zur Erzielung eines Gewinns gearbeitet haben oder die in einem Arbeitsverhältnis standen, aber vorübergehend vom Arbeitsplatz abwesend waren. Mithelfende Familienangehörige sind eingeschlossen. Arbeitslose werden seit 2001 (Verordnung (EG) Nr. 1897/2000 der Kommission vom 7. September 2000) definiert als Personen von 15 bis 74 Jahren:
Die Dauer der Arbeitslosigkeit ist wie folgt definiert:
Nichterwerbspersonen sind Personen, die weder als Erwerbstätige noch als Arbeitslose eingestuft sind. Die Erwerbstätigenquote entspricht dem Anteil der Erwerbstätigen von 15 bis 64 Jahren an der Bevölkerung desselben Alters. Die Arbeitslosenquote entspricht dem Anteil der Arbeitslosen an der Erwerbsbevölkerung im Alter ab 15 Jahren. Die Erwerbsquote entspricht dem Anteil der Erwerbsbevölkerung von 15 bis 64 Jahren an der Bevölkerung desselben Alters. Infrastruktur Eisenbahnnetz. Alle Eisenbahnstrecken in einem gegebenen Gebiet. Ausgeschlossen sind Abschnitte von Straßen oder Wasserstraßen, auch wenn Eisenbahnfahrzeuge darauf befördert werden, z. B. nach Verladen auf Anhänger oder Fähren. Ausgeschlossen sind ferner Eisenbahnstrecken, die nur während der Feriensaison betrieben werden, sowie Eisenbahnstrecken, die ausschließlich bergbaulichen, land- und forstwirtschaftlichen oder industriellen Zwecken dienen und nicht dem öffentlichen Verkehr zur Verfügung stehen. Den Daten liegen die Konstruktionslängen der Eisenbahnstrecken zugrunde. Länge der Autobahnen. Eine Autobahn ist eine speziell für den Kraftverkehr ausgelegte Straße ohne Zugang zu angrenzenden Grundstücken, die:
Industrie und Landwirtschaft Volumenindizes der Industrieproduktion. Die Industrieproduktion umfasst Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden, Verarbeitendes Gewerbe sowie Energie- und Wasserversorgung (nach der Systematik NACE Rev. 1, Abschnitte C, D, E). Der Index der Gesamtindustrieproduktion enthält die Daten aller Industrieunternehmen. Die Indizes nach Wirtschaftszweigen beziehen sich auf Unternehmen mit mehr als 10 Beschäftigten. Volumenindizes der Bruttoagrarproduktion. Die Indizes werden wie in den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen auf der Grundlage konstanter Preise berechnet. Bis 1996 dienen die Preise von 1991 als Berechnungsgrundlage, ab 1997 die von 1995. Lebensstandard Zahl der Kraftfahrzeuge. Personenkraftwagen: Kraftfahrzeuge außer Motorrädern, die für die Personenbeförderung vorgesehen sind und bis zu 9 Personen (einschließlich Fahrer) Sitzplätze bieten. Der Begriff ,,Personenkraftwagen`` schließt daher Kleinkraftwagen (für die kein Führerschein erforderlich ist) sowie Taxis und Mietwagen ein, sofern sie weniger als 10 Sitzplätze haben. Hierunter können auch Kleinlastwagen (Pick-up) fallen. Betriebsbereite oder vorübergehend stillgelegte Hauptanschlüsse, die Endeinrichtungen an eine Vermittlung anbinden. Darunter fallen private und institutionelle Anschlüsse, öffentliche Fernsprechstellen sowie Telekommunikationsleitungen der Dienstanbieter. Mobiltelefonanschlüsse sind nicht eingeschlossen. Die Hauptanschlüsse können in Wohnungs-, Geschäfts- und öffentliche Hauptanschlüsse untergliedert werden. ISDN-Kanäle sind ausgeschlossen. Anmerkung: Seitdem das ungarische Fernmeldegesetz in Kraft ist, erhebt das ungarische statistische Zentralamt (ebenso wie die EU-Länder) Daten über die Hauptanschlüsse. Vor Annahme des neuen Fernmeldegesetzes im Jahr 1993 wurden die Teilnehmerstellen erfasst. Zahl der Internetanschlüsse. Daten über Internetanschlüsse werden seit 1999 erhoben. Quellen Gesamtfläche, Infrastruktur, Industrie und Landwirtschaft, Außenhandel, Arbeitsmarkt: nationale Quellen. Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen, Inflationsrate, Zahlungsbilanz, öffentliche Finanzen, Finanzindikatoren, Bevölkerung: Eurostat. © Europäische Kommission; Last modified 2003-03-31 |
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