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Kommissionsbericht zum Beitritt UngarnsHilfe der GemeinschaftDie Europäische Gemeinschaft setzt insgesamt drei Instrumente zur Unterstützung der Beitrittskandidaten in Ostmitteleuropa bei ihrer Vorbereitung auf die EU-Mitgliedschaft ein, und zwar das Phare-Programm, das Instrument SAPARD für Maßnahmen in den Bereichen Landwirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raums und ISPA zur Finanzierung von Infrastrukturprojekten in den Bereichen Umwelt und Verkehr. Im Mittelpunkt der Förderung stehen die in der Beitrittspartnerschaft ausgewiesenen Prioritäten, wodurch die Beitrittskandidaten darin unterstützt werden, die Kriterien einer EU-Mitgliedschaft zu erfüllen. In den Jahren 2000 bis 2002 erhält Ungarn als jährliche Finanzhilfe rund 96 Mio. EUR an Phare-Mitteln, 38,7 Mio. EUR an SAPARD-Mitteln und zwischen 72,8 und 104 Mio. EUR an ISPA-Mitteln. Das Phare-Programm dient seit 1989 der Unterstützung der mittel- und osteuropäischen Staaten bei der tiefgreifenden Umgestaltung ihrer Wirtschaft, ihrer Gesellschaft und ihres politischen Systems. Seit der Europäische Rat von Luxemburg 1997 den jetzigen Erweiterungsprozess in die Wege geleitet hat, ist die Vorbereitung auf den Beitritt Schwerpunkt des Phare-Programms. Das Phare-Programm unterstützt die ostmitteleuropäischen Bewerberländer in den Bereichen Institutionenaufbau, Investitionen in die Entwicklung der für die Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstandes erforderlichen Rechtssetzungsinfrastruktur sowie Investitionen zur Stärkung des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts. Diese Förderung umfasst die Kofinanzierung von Maßnahmen der technischen Hilfe, Partnerschaften und flankierende Investitionsförderprojekte; die Anwärterländer werden damit in ihren Anstrengungen bei der Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstandes und beim Ausbau der für seine Umsetzung und praktische Durchführung erforderlichen Verwaltungseinrichtungen unterstützt. Die Mittel des PHARE-Programms dienen diesen Ländern ferner dazu, Mechanismen und Institutionen zu entwickeln, auf die sie nach erfolgtem Beitritt bei der Inanspruchnahme der Strukturfonds angewiesen sein werden; hinzu kommt noch eine begrenzte Anzahl von Maßnahmen (Investitionen bzw. Zuschüsse) mit Schwergewicht auf regionalen bzw. thematischen Zielsetzungen. Der Aktionsplan für die Steigerung der Leistungsfähigkeit des Verwaltungs- und Justizapparats zielt vor allem auf den Bereich Verwaltungsaufbau und damit verbundene Investitionen, um so die Angleichung an den gemeinschaftlichen Besitzstand zu vollziehen. Für das Jahr 2002 hat die Kommission bis zu 250 Mio. EUR an finanzieller Sonderhilfe mobilisiert, um die fraglichen Länder in ihren Anstrengungen zu unterstützen. Dieser Betrag kommt noch zu den für jedes einzelne Phare-Land geplanten Mittelzuweisungen hinzu, wodurch sich die von der Gemeinschaft für die Steigerung der Leistungsfähigkeit des Verwaltungs- und Justizapparats der beteiligten Länder gewährte Hilfe für das Jahr 2002 auf insgesamt ungefähr 1 Mrd. EUR erhöht. Zwischen 1992 und 1999 erhielt Ungarn Phare-Mittel in Höhe von 1,03 Mrd. EUR, im Jahr 2000
119,8 Mio. EUR und im Jahr 2001 108.8 Mio. EUR.
Ungarn nimmt außerdem an Phare-finanzierten Mehrländerprogrammen und horizontalen Programmen teil, wie beispielsweise TAIEX, das Programm für kleine und mittlere Unternehmen, SIGMA und das Programm Nukleare Sicherheit. Ungarn nimmt darüber hinaus an folgenden Programmen der Gemeinschaft teil: Fünftes FuE-Rahmenprogramm der EG (einschließlich Euratom), Leonardo da Vinci, Socrates, Jugend, das Mehrjahresprogramm für Unternehmen und Unternehmertum, Kultur 2000, Life III und Fiscalis. Nach Ratifizierung und Inkrafttreten des Abkommens über die Europäische Umweltagentur hat Ungarn im Jahr 2002 seine volle Mitarbeit in der Organisation aufgenommen. Zwecks Verschlankung der Rechtsverfahren der Gemeinschaft und der damit verbundenen Erleichterung der künftigen Mitwirkung Ungarns bei Programmen der Gemeinschaft hat der Assoziationsrat EU-Ungarn im Dezember 2001 einen Rahmenbeschluss zur Festlegung der allgemeinen Grundsätze dieser Mitwirkung verabschiedet. Die Wirkung des Phare-Programms ist insgesamt als positiv zu bewerten. In zahlreichen wichtigen Bereichen wie Landwirtschaft, Hilfekoordinierung, Unterrichtswesen, Handels- und Investitionsförderung, Verkehr und Umwelt konnten Fachwissen, Ausrüstung und Finanzmittel bereitgestellt werden. Dank der Phare-Förderung in den Bereichen Umwelt, Privatisierung, Umstrukturierung und KMU-Entwicklung konnten sektororientierte Strategien und wichtige institutionelle und finanzielle Strukturen zur Unterstützung der Unternehmen dieser Sektoren geschaffen werden. In Ungarn zeigen sich die Erfolge des Phare-Programms namentlich in folgenden Bereichen:
Im Sektor Soziales und Beschäftigung wurde im Rahmen der nationalen Phare-Zuweisung für das Jahr 2001 als Reaktion auf den im Verlaufe der Verhandlungen ermittelten Bedarf ein partnerschaftliches Projekt zur Stärkung des autonomen sozialen Dialogs mit 2 Mio. EUR finanziert. Es geht dabei darum, zur Einrichtung eines funktionierenden sozialen Dialogs beizutragen, und zwar durch Ergänzung des derzeitigen sozialen Dreierdialogs durch einen autonomen sektoralen Dialog. Das Projekt fördert die Einrichtung sektoraler Komitees, mit denen den Sozialpartnern Gelegenheit geboten wird, in einheimischen Angelegenheiten ihren Einfluss geltend zu machen und sich gleichzeitig auf die Mitwirkung in vergleichbaren sektoralen Strukturen auf europäischer Ebene vorzubereiten. Im Bereich der Regionalpolitik hat das Phare-Programm seit 1998 erhebliche Unterstützung geleistet, und zwar für den Verwaltungsaufbau (anhand partnerschaftlicher Projekte) und für Investitionsprojekte mit Pilotcharakter. So haben sich die Kommission und die ungarische Regierung im Zusammenhang mit dem Phare-Programm für 2002 auf einen umfassenden Zweijahresrahmen (2002 und 2003) für die Programmierung, Umsetzung und begleitende Beobachtung von Strukturfonds ähnlichen Projekten geeinigt als Überleitung zu den eigentlichen Strukturfonds. Für dieses Programm ist eine Kofinanzierung unter Beteiligung des Phare-Programms und der ungarischen Regierung vorgesehen, wobei sich die genehmigten Phare-Mittel auf 41,5 Mio. EUR im Jahr 2002 und die geplanten Mittel auf mehr als 70 Mio. EUR im Jahr 2003 belaufen. Anlässlich der Phare-Überprüfung des Jahres 2000 wurde das beitrittsorientierte Konzept bekräftigt und die Notwendigkeit unterstrichen, die Anwärterstaaten auf die Inanspruchnahme der Strukturfonds vorzubereiten. Die 1997 eingeführten Neuerungen wurden weiterentwickelt: verstärkte Rolle der Delegationen, weitere Verschlankung der Verfahren und Schwerpunktverlagerung auf die Steigerung der nachprüfbaren und quantifizierbaren Wirksamkeit der Phare-Projekte in den Bereichen Verwaltungsaufbau, besitzstandskonforme Investitionen sowie wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhalt. Im Zuge der Überprüfung wurde die Möglichkeit eingeplant, dass die Verwaltung der Phare-Mittel in Abweichung von der Vorschrift über die obligatorische Ex-ante-Genehmigung der Ausschreibungen und Auftragsvergabe seitens der Kommissionsdelegationen noch weiter dezentralisiert wird. Dies ist nur möglich, wenn die Vorbedingungen betreffend die Programmverwaltung, die Finanzkontrolle und die Strukturen des öffentlichen Finanzwesens strikt eingehalten werden. Spätestens im Zeitpunkt des Beitritts muss jedes betroffene Land ein erweitertes System der dezentralen Umsetzung (ESDU) einführen. Zur begleitenden Beobachtung dieses Vorgangs müssen für jedes dieser Länder hochrangige Arbeitgruppen eingesetzt werden, und in der Endphase bis zum Beitritt müssen noch andere wichtige prozedurale Schritte vollzogen werden. Der von Ungarn vorgelegte SAPARD-Umsetzungsplan wurde von der Kommission im Oktober 2000 angenommen. Die Dotierung dieses Programms wurde für 2002 mit 39,8 Mio. EUR bei Preisen des Jahres 2002 veranschlagt (Dotierung 2001: 39,4 Mio. EUR bei Preisen des Jahres 2001). Das Programm ist auf zwei Prioritäten ausgerichtet, und zwar auf die Steigerung der Konkurrenzfähigkeit der Landwirtschaft und der Agroindustrie, unter besonderer Berücksichtigung der Umweltschutzaspekte, und als zweites auf die Förderung des Anpassungspotentials in den ländlichen Gebieten (Dorferneuerung und -entwicklung, Diversifizierung wirtschaftlicher Tätigkeiten sowie Entwicklung und Verbesserung der ländlichen Infrastruktur). Die Mehrjahresfinanzierungsvereinbarung mit den Durchführungsbestimmungen für das Programm SAPARD und die Jahresfinanzierungsvereinbarung mit dem Finanzbeitrag der Gemeinschaft für Ungarn für das Jahr 2000 sind beide seit Juni 2001 in Kraft. Die Kommission hat die immer noch nicht unterzeichnete Jahresfinanzierungsvereinbarung für 2001 im November 2001 genehmigt. Folgende Stellen sind für die Umsetzung des Programms SAPARD zuständig: Der im Finanzministerium eingerichtete Staatliche Fonds verwaltet die SAPARD-Mittel unter der Zuständigkeit des Nationalen Anweisungsbefugten und ist für die staatliche Zulassung der SAPARD-Umsetzungsstelle verantwortlich; die im Ministerium für Landwirtschaft und Regionalentwicklung eingerichtete Verwaltungsbehörde, die im Ministerium für Landwirtschaft und Regionalentwicklung eingerichtete SAPARD-Umsetzungsstelle mit ihren eigenen regionalen Zweigstellen sowie das Staatliche Finanzkontrollamt, das als Zertifizierungsstelle fungieren wird. Die ungarischen Behörden sind dabei, die für die Umsetzung und die Auszahlung zuständigen Stellen (die SAPARD-Umsetzungsstelle und den Staatlichen Fonds) vorzubereiten. Es können keine Mittel der Gemeinschaft freigegeben werden, solange der Kommissionsbeschluss zur Übertragung der vorübergehenden Verwaltung der Hilfe in ungarische Hände nicht vorliegt. Die Programmverwaltungsbehörde hat den Ausschuss für die begleitende Beobachtung eingerichtet, der bislang ein Mal zusammengetreten ist. Der Programmierungsrahmen für ISPA richtet sich nach den Strategiepapieren, die die ungarischen Behörden im Jahr 2000 für die Bereiche Verkehr und Umweltschutz erstellt haben. Die Hauptziele für den Verkehrsbereich lauten Förderung der EU-Integration, verstärkte Zusammenarbeit mit den Nachbarstaaten, Beitrag zu einer ausgewogenen regionalen Entwicklung, Schutz des menschlichen Lebens und der Umwelt, sowie wirksame marktorientierte Regulierung des Verkehrssektors. Die zwei Bereiche für prioritäres Tätigwerden im Umweltsektor sind die Bereiche Abwässeraufbereitung und Festmüllentsorgung. Ungarn verfolgt als strategisches Ziel die nachhaltige Entwicklung durch Integrierung von Umweltschutzerwägungen in sämtliche Sektoren des politischen Handelns. Die zwei prioritären Bereiche der ersten Stufe der ISPA-Finanzierung (2000-2001) sind die Bereiche Wasserschutz und kommunale Abwässerentsorgung. Zu den Prioritäten für den Zeitraum 2000-2006 zählt auch der Bereich Luftqualität. Die mittelfristige für Ungarn bestimmte Dotierung für die Jahre 2000 und 2001 belief sich auf 88 Mio. EUR im Jahr 2000 und 90,8 Mio. EUR im Jahr 2001, also insgesamt 178,8 Mio. EUR. Die Mittelbereitstellung für 2002 beläuft sich auf rund 93,9 Mio. EUR. 2001 wurden folgende neun Umweltprojekte genehmigt: ein technische Hilfe (TH)-Projekt zur Umsetzung der Richtlinien betreffend die städtische Abwässerentsorgung (0,14 Mio. EUR), weitere zwei TH-Maßnahmen im Zusammenhang mit der Vorbereitung eines Trinkwasser- und Abwässerprojekts (0,3 Mio. EUR und 1,1 Mio. EUR), ein Abwässerprojekt für Sopron (9,3 Mio. EUR), ein Projekt Ausbau des Kanalisationsnetzes in Pécs (10,8 Mio. EUR) und ein Projekt betreffend vier Festmüllabfuhrsysteme in Miskolc, für den Tiszató, das Gebiet am Mittellauf von Donau und Theiß sowie an Sajó und Bódva (32,15 Mio. EUR). 2001 wurden zudem zwei Projekte für den Verkehrssektor genehmigt, und zwar TH für Schienennetzprojekte (1,5 Mio. EUR) und ein Programm für den Ausbau der Fernstraßen 3 und 35 für Lastkraftwagen mit einer Tonnage von 11,5 t (20 Mio. EUR). 2002 wurden zwei Verkehrsprojekte zur Genehmigung vorgelegt, bei denen es um die Modernisierung der Eisenbahnstrecke Szolnok-Lökösháza und den Ausbau der Fernstraßen 2, 6, 42, 47 und 56 für Lastkraftwagen mit einer Tonnage von 11,5 t geht. Im Umweltbereich sind zur Zeit fünf Maßnahmen betreffend die Festmüllentsorgung in den Regionen Südlicher Plattensee, Siótal, Nördlicher Plattensee, Homokhatság, Westlicher Plattensee und Zalatal sowie im nordöstlichen Bereich des Komitats Pest in der Genehmigungsphase. Weitere Projekte sind in Vorbereitung. Im Hinblick auf die Einführung des erweiterten Systems der dezentralen Umsetzung wurde eine Bewertung der verwaltungstechnischen Lücken durchgeführt. Für drei Projekte des Verkehrssektors wurden die Verträge bereits unterzeichnet. Die Ausschreibungen für die im Rahmen von ISPA 2000 und 2001 geplanten Projekte sind in die Wege geleitet oder in Vorbereitung. © Europäische Kommission; Last modified 2003-03-31 |
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