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Politische Kriterien

Einleitung

Der Europäische Rat von Kopenhagen stellte für die Bewerberländer im Juni 1993 die folgenden politischen Beitrittskriterien auf: ,,institutionelle Stabilität als Garantie für die demokratische und rechtsstaatliche Ordnung, Wahrung der Menschenrechte sowie Achtung und Schutz von Minderheiten``[*].

In ihrem Jahresbericht 2000 über die Fortschritte Ungarns auf dem Weg zum Beitritt gelangte die Kommission zu folgendem Schluss:

Ungarn erfüllt weiterhin die politischen Kriterien von Kopenhagen.
Erneute Fortschritte bei der Modernisierung der öffentlichen Verwaltung lassen sich an der stetigen Umsetzung des Entwicklungsprogramms von 1999 ablesen.
Die Justizbehörden arbeiten zur Zufriedenheit und die Ausbildung der Richter in Gemeinschaftsrecht ist vorangekommen, doch der Rückstau der vor dem Obersten Gerichtshof anhängigen Verfahren behindert die Vereinheitlichung der Gerichtspraxis und die Herausbildung einer konsistenten Jurisprudenz. Hier muss mit weiteren Anstrengungen Abhilfe geschaffen werden. In Übereinstimmung mit der mittelfristigen Priorität der Beitrittspartnerschaft sollten die Schulungsprogramme für Beamte und Richter konsequent fortgesetzt werden.
Trotz einer Reihe wichtiger Maßnahmen im Bereich der Korruptionsbekämpfung bleibt das Problem bestehen, und Ungarn muss sich in immer neuen Anstrengungen damit auseinandersetzen.
Die Menschenrechte und Grundfreiheiten werden in Ungarn weiterhin gewahrt. Überbelegte Strafvollzugsanstalten werden jedoch mehr und mehr zu einem Problem, das gelöst werden muss.
Im Einklang mit dem in der Beitrittspartnerschaft als kurzfristige Priorität ausgewiesenen Ziel hat Ungarn mit der Verwirklichung des mittelfristigen Aktionsprogramms zugunsten der Roma im Lande begonnen, das aus Landesmitteln und Mitteln der Gebietskörperschaften gefördert wird. Dieses Programm erleichtert den Roma die Integrierung und stärkt ihnen den Rücken im Kampf gegen Diskriminierungen in den Bereichen Unterrichtswesen, Kultur, Beschäftigung, Wohnen sowie Gesundheits- und Sozialdienste. Dieses Programm muss konsequent verwirklicht werden, wenn es mittelfristig zu greifbaren Ergebnissen führen soll.

Im folgenden Abschnitt wird die Entwicklung in Ungarn seit dem Vorjahresbericht und die Gesamtsituation des Landes anhand der politischen Kriterien von Kopenhagen bewertet. Dabei wird auch darauf eingegangen, wie Exekutive und Judikative allgemein funktionieren. Die diesbezügliche Entwicklung ist in vieler Hinsicht eng mit der Entwicklung in bezug auf die Fähigkeit Ungarns verbunden, den gemeinschaftlichen Besitzstand, insbesondere im Bereich Justiz und Inneres, umzusetzen. Nähere Informationen zum letztgenannten Aspekt enthält der entsprechende Abschnitt (Kapitel 24 - Zusammenarbeit im Bereich Justiz und Inneres) in Teil kapitel24 dieses Berichts.

Jüngste Entwicklungen

Der Beitritt zur Europäischen Union ist für die Regierung weiterhin vorrangig, und die Bemühungen um Fortschritte bei der Vorbereitung auf den Beitritt wurden intensiviert.


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