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Unterabschnitte
Demokratie und Rechtsstaatlichkeit
Wie bereits in den letzten Jahresberichten festgestellt wurde, verfügt Ungarn nunmehr über stabile Institutionen, die Demokratie und Rechtsstaatlichkeit garantieren. Im folgenden Abschnitt werden die wichtigsten Entwicklungen des vergangenen Jahres dargestellt.
Das Parlament funktioniert weiterhin reibungslos. Die gesetzgeberischen Arbeiten kommen zügig voran, und bei der weiteren Angleichung an den gemeinschaftlichen Besitzstand wurden gute Ergebnisse erzielt.
Im September 2000 wurde zwischen allen Parteien politisches Einvernehmen über den Beitritt erzielt, was die Vorbereitungen auf den Beitritt im parlamentarischen Umfeld erleichtert.
Hinsichtlich der Einrichtung eines Systems, durch das einige Parlamentssitze für die Vertreter der Minderheiten bereitgestellt werden sollen, wurden allerdings im Parlament keine Fortschritte erzielt, obwohl das Ungarische Verfassungsgericht das Fehlen eines solchen Systems schon 1992 für nicht verfassungskonform erklärt hatte.
In Ungarn gibt es vier parlamentarische Ombudsmänner, die für Bürgerrechte und politische Rechte, nationale und ethnische Minderheiten, Bildung sowie Datenschutz und Informationsfreiheit zuständig sind. Ihre Aufgabe besteht darin, Verstöße gegen die verfassungsmäßig garantierten Rechte zu untersuchen und gegebenenfalls allgemeine oder individuelle Maßnahmen einzuleiten, um Abhilfe zu schaffen. In diesem Zusammenhang sind sie befugt, bei allen Behörden Untersuchungen durchzuführen und einschlägige Daten zur Prüfung anzufordern. Sie verfügen über finanzielle Unabhängigkeit und Immunität. Die Ombudsmänner werden vom Parlament für eine Amtszeit von sechs Jahren mit einer Zweidrittelmehrheit gewählt. Die letzte Wahl fand im Juli 2001 statt, als drei Ombudsmänner neu gewählt wurden. Über den neuen Ombudsmann für Datenschutz wurde jedoch kein Einvernehmen erzielt, so dass die Stelle nicht besetzt werden konnte. Die Ombudsmänner sind nur dem Parlament Rechenschaft schuldig und müssen einmal jährlich einen Tätigkeitsbericht vorlegen. Ihre Stellungnahmen und Empfehlungen werden veröffentlicht und sind im Allgemeinen mit nachweisbaren Auswirkungen verbunden.
Die fortlaufende Reform des ungarischen öffentlichen Dienstes zählt auch weiterhin zu den im Regierungsprogramm verankerten vorrangigen Aufgaben. Im vergangenen Jahr wurden in diesem Bereich weitere Fortschritte erzielt.
Dank des 2001 geänderten Beamtenrechts sind die Unabhängigkeit und die Laufbahnentwicklung der ungarischen Beamten gewährleistet. Die Ernennung von Beamten erfolgt aufgrund einer Prüfung; die Arbeitsverhältnisse sind unbefristet. Tätigkeiten, die mit der Beschäftigung im öffentlichen Dienst unvereinbar sind, sowie die Wahrnehmung von Parteiämtern bzw. öffentliche Auftritte im Namen oder im Auftrag einer politischen Partei sind verboten.
Das neue Beamtengesetz vom Juli 2001 bildet den Rahmen für einen ungarischen öffentlichen Dienst, in dem die Rechenschaftspflicht und die Effizienz verbessert werden sollen. Vorgesehen ist neben einem obligatorischen Verhaltenskodex, dass hochrangige Beamte und ihre Angehörigen ihre Vermögensverhältnisse offen legen müssen. Darüber hinaus sollen die Kontrollmechanismen im Kampf gegen die Korruption verschärft werden, wobei den Präventivmaßnahmen ein hoher Stellenwert zukommt. Ein weiteres wichtiges Element ist, dass für die Beamten künftig die Beherrschung einer Fremdsprache obligatorisch sein wird. Auch die Schaffung einer ,,Beamtenelite``, an die Spitzengehälter gezahlt werden soll, ist in dem Gesetz vorgesehen. Die Haushaltsmittel wurden (um mehr als das Vierfache) auf 75 Millionen EUR aufgestockt, damit das Gesetz im Jahre 2001 reibungslos umgesetzt werden kann; dies beinhaltet für die nächsten drei Jahre eine erhebliche Anhebung der Gehälter um 70% über der jährlichen Inflationsrate und eine höhere Prämie für Fremdsprachenkenntnisse. Mit Hilfe dieser wichtigen Reform der Besoldungsstruktur soll es gelingen, den öffentlichen Dienst insgesamt aufzuwerten und gut ausgebildete Mitarbeiter für diesen zu gewinnen.
Im Rahmen der Reform wurde der Fortbildung ein vorrangiger Stellenwert eingeräumt; eine Prüfung zu EU-bezogenen Fragen ist für alle Beamten obligatorisch. Bisher haben sich mehr als 10% der Beamten dieser Prüfung unterzogen; bis 2004 sollten die Prüfungen für alle abgeschlossen sein. Mit der Durchführung wurde das dem Amt des Ministerpräsidenten zugeordnete Ungarische Institut für Öffentliche Verwaltung beauftragt.
Auf der Ebene der lokalen Verwaltung gibt es jedoch weiterhin Probleme, die insbesondere auf die niedrigen Steuereinnahmen zurückzuführen sind. Mit Blick auf den fortlaufenden Dezentralisierungsprozess sollten Maßnahmen eingeleitet werden, um dafür zu sorgen, dass die örtlichen Gebietskörperschaften über ausreichende Mittel verfügen, damit sie ihre neuen, zusätzlichen Aufgaben auch wirklich durchführen können.
Während des Berichtszeitraums hat Ungarn die Reform der Judikative fortgesetzt und neuen Maßnahmen eingeleitet, um die Gesamteffizienz zu verbessern.
Ungarn verfügt über ein gut funktionierendes Gerichtssystem. Die Gerichte sind auf drei Ebenen angesiedelt; es gibt 131 Gerichte auf lokaler Ebene, 20 Komitatsgerichte und den Obersten Gerichtshof. Die Gerichte auf lokaler Ebene und die Komitatsgerichte fungieren als Gerichte erster Instanz. In Rechtssachen, in denen die Gerichte auf lokaler Ebene in erster Instanz geurteilt haben, übernehmen die Komitatsgerichte die Rolle von Berufungsgerichten. Der Oberste Gerichtshof ist die Berufungsinstanz in Rechtssachen, in denen die Komitatsgerichte in erster Instanz ein Urteil gefällt haben. Der Oberste Gerichtshof ist außerdem befugt, in außergewöhnlichen Fällen Anträge auf Revision rechtskräftiger Urteile zu prüfen. Seine Hauptaufgabe besteht darin, einheitliche gerichtliche Praktiken zu gewährleisten und die nachgeordneten Gerichte entsprechend anzuleiten.
Der Nationale Justizrat ist für die Selbstverwaltung der ungarischen Judikative ebenso zuständig wie für die Auswahl, Beförderung, Bewertung und Fortbildung der Richter. Den Vorsitz des Nationalen Justizrates führt der Präsident des Obersten Gerichtshofes. Gemäß dem Gesetz über den Aufbau und die Verwaltung der Gerichte ist der Nationale Justizrat für die Erstellung des Haushaltskapitels für die Judikative zuständig. Dieser Vorschlag wird der Regierung unterbreitet. Die Regierung legt dem Parlament einen Haushaltsvorschlag vor, in dem das Kapitel für die Judikative enthalten ist. Sofern sich die beiden Vorschläge voneinander unterscheiden, muss die Regierung ihren Vorschlag dem Nationalen Justizrat vorlegen und die Abweichungen begründen.
Am Verfassungsgericht sind auch weiterhin alle 11 Richterstellen besetzt.
Unabhängigkeit, Unbefangenheit und Unabsetzbarkeit der Richter sind verfassungsmäßig garantiert.
Die Richter müssen umfassende Aus- und Fortbildungsmaßnahmen durchlaufen und sind auf Zivil-, Straf- oder Verwaltungsrecht spezialisiert. Wer Richter werden will, muss eine besondere Prüfung bestehen. Die endgültige Ernennung erfolgt - auf Vorschlag des Nationalen Justizrates - nach einer weiteren Probezeit von drei Jahren durch den Staatspräsidenten. Ein Richter kann nur seines Amtes enthoben oder versetzt werden, sofern spezielle, gesetzlich festgeschriebene Gründe dafür vorliegen. Tätigkeiten in Politik und Wirtschaft sind den Richtern aufgrund der Bestimmungen über Interessenkonflikte untersagt.
Die Staatsanwaltschaft ist Teil der ungarischen Judikative. Die Hauptaufgabe der Staatsanwälte besteht darin, Strafsachen vor die Gerichte zu bringen. Ihre Ermittlungsbefugnisse und sonstigen Kompetenzen sind durch die Verfassung, die einschlägigen Gesetze sowie internationale Instrumente geregelt. Es zählt zu ihren wichtigsten Aufgaben, dafür zu sorgen, dass die Rechtmäßigkeit bei Untersuchungsverfahren in Strafsachen gewährleistet bleibt. Dies beinhaltet eine Überprüfung der von den Behörden im Laufe von Untersuchungen eingeleiteten Maßnahmen, die Überprüfung und Überwachung der Rechtmäßigkeit von Verhaftungen und das Anordnen von Untersuchungen zu bestimmten Straftaten sowie von ergänzenden Untersuchungen.
Bei der weiteren Umsetzung der Reform der Judikative sind die folgenden neuen Entwicklungen zu verzeichnen:
- Die Gesamtzahl der Richterstellen an den Gerichten aller Ebenen (Gerichte auf lokaler Ebene, Komitatsgerichte und Oberster Gerichtshof) ist geringfügig gestiegen (die Gesamtstellenzahl auf lokaler und auf Komitatsebene ist von 2480 im Jahre 2000 auf 2486 im Jahre 2001 gestiegen; am Obersten Gerichtshof belief sich die Zahl der Richter im Jahre 2000 auf 110, im Jahre 2001 auf 113).
- Die Gesamteffizienz der Gerichtsverfahren hat sich weiter verbessert, und bei der Zahl der während des Berichtszeitraums bearbeiteten und abgeschlossenen Verfahren ist ein Nettoanstieg zu verzeichnen. Die meisten Verfahren werden innerhalb eines Zeitraums abgeschlossen, der zwischen sechs Monaten und zwei Jahren liegt.
- Weitere 670 Richter wurden im Bereich des Gemeinschaftsrechts fortgebildet.
- Das ,,Informationssystem für Gerichte`` ist weiter modernisiert worden und kann jetzt von 19 Komitatsgerichten, dem Budapester Stadtgericht, dem Obersten Gerichtshof und dem Nationalen Justizrat genutzt werden. Die Anbindung der übrigen 130 Gerichte ist angelaufen. Das System erleichtert die Zusammenarbeit der Strafverfolgungsbehörden durch einen rapiden Informationsaustausch. Es ermöglicht den Online-Zugang zu nationalen Rechtsvorschriften und zu CELEX, der Datenbank für das Recht der Europäischen Union.
Die Gesamtzahl der dem Obersten Gerichtshof unterbreiteten Rechtssachen hat allerdings weiter zugenommen; in den meisten Fällen handelt es sich um Berufungsverfahren. Das neue Regionale Berufungsgericht, das einem neuen Gesetz zufolge im Jahre 2003 in Budapest seine Arbeit aufnehmen soll, dürfte den Obersten Gerichtshof entlasten und in die Lage versetzen, seine Arbeit zu beschleunigen.
Insgesamt ist die technische Ausstattung der Gerichte weiterhin unzureichend, und die Richter müssen viel Zeit mit ihre Verfahren betreffenden Verwaltungsarbeiten verbringen. Mit der Schaffung des neuen Berufs des ,,Gerichtsbeistands`` soll erreicht werden, dass die Richter bei der Verwaltungsarbeit durch qualifizierte Fachkräfte unterstützt werden. An den Hochschulen wurde dieser neue Studiengang erstmals im Studienjahr 2000-2001 angeboten.
Trotz des nominalen Anstiegs der für die Judikative bereitgestellten Haushaltsmittel verfügt diese de facto über geringere Mittel als zuvor, obwohl in Anbetracht der gestiegenen Zahl der Richter und deren zunehmender Arbeitsbelastung (die mit einem Anstieg der Zahl der zu bearbeitenden Verfahren einhergeht) eigentlich mehr Haushaltsmittel benötigt würden. Die Haushaltsmittel reichen auch nicht aus, um eine ordnungsgemäße Instandhaltung der Gerichtsgebäude und die für ein reibungsloses Funktionieren der Gerichte erforderliche Ausstattung zu gewährleisten. Die Haushaltsvorschläge, die die Regierung dem Parlament vorlegte, sahen wesentlich geringere Mittel vor als die Vorschläge des Nationalen Justizrates. Die im letztendlich vom Parlament festgestellten Haushaltsplan vorgesehenen Mittel entsprachen weitgehend dem Vorschlag der Regierung. Allerdings wurde für die Judikative in den Haushaltsjahren 2001-2002 ein Nachtragshaushalt von 15 Millionen EUR (entsprechend 11% der gesamten Mittelzuweisung) für die Einstellung weiterer Mitarbeiter sowie die Modernisierung und den Ausbau der Gerichtsinfrastruktur zur Verfügung gestellt.
Insgesamt ist das Funktionieren der Justiz weiterhin zufriedenstellend. Erste Trends deuten darauf hin, dass die Effizienz verbessert werden konnte. Die wichtigsten Probleme sind weiterhin die Überlastung des Obersten Gerichtshofs, der dadurch bei der Wahrnehmung seiner Hauptaufgabe behindert wird, und die knappen Haushaltsmittel für die Vollendung der bereits 1997 eingeleiteten Reform.
Obwohl die Korruptionsbekämpfung für die Regierung weiterhin vorrangig war, stellte die Korruption, wie bereits im Vorjahresbericht festgestellt wurde, weiterhin ein Problem dar. In diesem Bereich wurden während des Berichtszeitraums die folgenden Schritte unternommen:
- Die Regierung hat eine langfristige Korruptionsbekämpfungsstrategie vorgelegt, die Änderungen bestehender Gesetze und ein völlig neues Gesetz über Lobbyismus beinhaltet. Das Paket umfasst unter anderem Vorschriften über die Unvereinbarkeit bestimmter Tätigkeiten und über die Ausweitung der Verpflichtung zur Offenlegung von Vermögensverhältnissen. Wer sich der Bestechung schuldig gemacht hat, muss entlassen werden. Wer Bestechungsgelder zahlt (,,aktiv Bestechender``), kann Straffreiheit erlangen, wenn er den Bestechungsfall aufdeckt und eng mit den Behörden zusammenarbeitet. Ein spezielles Gremium wird die Umsetzung der anstehenden Korruptionsbekämpfungsstrategie überwachen.
- Das Parlament hat strengere Vorschriften über Interessenkonflikte erlassen, denen zufolge hochrangige Beamte und deren Familien einmal jährlich über ihre Vermögensverhältnisse Auskunft geben müssen. Verdachtsfälle sollen von einer dem Innenministerium unterstehenden ,,Kontrollstelle für den öffentlichen Dienst`` untersucht werden.
- Das Parlament hat außerdem das Gesetz geändert, durch das die Erklärungen der Abgeordneten über ihre Vermögensverhältnisse geregelt werden. Die Abgeordneten müssen nunmehr einmal jährlich entsprechende Erklärungen abgeben, in denen sämtliche Einkommensquellen berücksichtigt werden.
- Innerhalb der ungarischen Polizei wurde eine mobile Kontrolltruppe eingerichtet, um die Korruption von Polizeistreifen einzudämmen. Die Kontrolltruppe hat die Aufgabe, Polizisten, die von Bürgern Bestechungsgelder einfordern, aufzuspüren und zu melden und anschließend Disziplinar- oder Strafverfahren gegen sie einzuleiten, die daraufhin von der Generalstaatsanwaltschaft durchgeführt werden. Im Jahre 2000 wurden etwa 800 solcher Fälle aufgedeckt.
- Im November 2000 ratifizierte Ungarn das Strafrechtsübereinkommen des Europarates über Korruption.
Ungarn ist auch Mitglied der GRECO (Gruppe der Staaten gegen Korruption im Rahmen des Europarates), in deren Satzung eine regelmäßige Evaluierung ihrer Mitgliedstaaten vorgesehen ist. In dieser Eigenschaft wird Ungarn zur Zeit bewertet. Ungarn beteiligt sich außerdem im Rahmen der OECD-Arbeitsgruppe ,,Bestechung im internationalen Geschäftsverkehr`` an der Überprüfung von Korruptionsbekämpfungsmaßnahmen.
Das Zivilrechtsübereinkommen des Europarats über Korruption hat Ungarn bisher nicht unterzeichnet.
Ungeachtet dieser Entwicklungen ist die Korruption auch weiterhin erheblich. Dies könnte das Vertrauen der Bürger in die demokratischen Institutionen untergraben.
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