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Unterabschnitte
Menschenrechte und MinderheitenschutzWie bereits die Vorjahresberichte feststellten, respektiert Ungarn nach wie vor die Menschenrechte und Grundfreiheiten. Im folgenden Abschnitt werden die wichtigsten Entwicklungen des vergangenen Jahres dargestellt. Ungarn ist den meisten wichtigen Menschenrechtsübereinkommen bereits beigetreten (vgl. Anhang anhang). Im November 2000 unterzeichnete Ungarn das Protokoll Nr. 12 zur Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, das jegliche Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, der Rasse, der Hautfarbe, der Sprache, der Religion, politischer oder sonstiger Überzeugungen, der nationalen oder sozialen Herkunft, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, des Vermögens, der Geburt oder sonstiger Gegebenheiten verbietet. Ungarn verfügt nicht über eine einheitliche Antidiskriminierungsgesetzgebung. Ein von der Justizministerin eingesetzter Kodifizierungsausschuss hat die in den geltenden Rechtsvorschriften vorgesehenen Antidiskriminierungsmaßnahmen im Hinblick auf eine Konsolidierung überprüft. Im Zuge der Überprüfung wurde vorgeschlagen, die Strafverfolgung und das System von Sanktionen zu verstärken und konsequent umzusetzen. Es ist zu beachten, dass die neuen arbeitsrechtlichen Vorschriften vom Juli einige Aspekte des gemeinschaftlichen Besitzstandes hinsichtlich der Nichtdiskriminierung bereits berücksichtigen. Inzwischen hat der Ombudsmann für Minderheitenrechte einen eigenen Vorschlag für ein allgemeines Antidiskriminierungsgesetz vorgelegt. Der Ombudsmann für Bürgerrechte und politische Rechte hat die Aufgabe, Verstöße gegen die verfassungsmäßig garantierten Rechte zu untersuchen. In seinem jüngsten Jahresbericht heißt es, die Zahl der Beschwerden habe (um etwa 12%) zugenommen, wobei die meisten Beschwerden von nichtstaatlichen Organisationen und Privatpersonen eingereicht würden. Hinsichtlich der Art der Beschwerden waren die größten Zuwächse bei Verstößen gegen das Recht auf Rechtsstaatlichkeit und Rechtssicherheit zu verzeichnen (von 379 Fällen im Jahre 1999 auf 599 im Jahre 2000), außerdem bei Verstößen gegen das Recht auf Eigentum (von 128 auf 216 Fälle), das Recht auf eine bestmögliche physische und psychische Gesundheit (von 96 auf 153 Fälle), das Recht auf eine intakte Umwelt sowie das Recht auf Leben und Menschenwürde. Dieser Sachstand lässt sich durch eine verstärkte Inanspruchnahme des Ombudsmannes durch die Öffentlichkeit erklären und deutet darauf hin, dass es offenbar erforderlich ist, den rechtlichen Rahmen und die Strafverfolgung in diesen Bereichen zu stärken. Bürgerrechte und politische RechteWährend des Berichtszeitraums wurden wesentliche Fortschritte im Asylbereich erzielt: die Lage der Asylbewerber hat sich erheblich verbessert. Probleme bestehen auch weiterhin insbesondere in bezug auf Menschenhandel, das Verhalten der Polizei und die Zustände in den Haftanstalten. Vom Verhalten der Polizei hat die Öffentlichkeit eine nicht allzu hohe Meinung. Polizeibeamte werden häufig der Korruption verdächtigt und beschuldigt, zu oft zu viel Gewalt anzuwenden. Vor allem Menschenrechtsorganisationen berichten über Fälle von ungerechtfertigten, schweren Polizeiübergriffen auf Roma sowie über Misshandlungen von Ausländern. Bei der Gesamtzahl der beim Ombudsmann für Minderheitenrechte sowie beim Ombudsmann für Bürgerrechte eingegangenen Beschwerden über polizeiliche Willkür war im Jahre 2000 ein Anstieg zu verzeichnen. Nur etwa 30% dieser Beschwerden führten zu Gerichtsverfahren, während in 70% der Fälle kein Verfahren eingeleitet wurde. Zahlreiche Fälle haben die Gerichte noch nicht erreicht und sind weiterhin anhängig. Allerdings sind in diesem Bereich in letzter Zeit auch einige positive Entwicklungen zu verzeichnen: Der Oberste Gerichtshof erkannte vier Roma-Männern, die von Sondereinheiten der Polizei misshandelt worden waren, eine finanzielle Entschädigung zu. Ein Gericht auf lokaler Ebene verurteilte die Angeklagten wegen Misshandlung von Roma, die aufgrund deren ethnischer Herkunft erfolgt war. Es gibt Anzeichen dafür, dass sich Ungarn verstärkt zu einem Transit- und Bestimmungsland für den Menschenhandel entwickelt hat. Zur Bekämpfung des Menschenhandels arbeitet Ungarn mit vielen europäischen Staaten zusammen. Das Strafmaß für Menschenhandel (bis zu 10 Jahren) wurde verschärft, und ausländische Schlepper können mit sofortiger Wirkung aus Ungarn ausgewiesen werden, nachdem das Gesetz über die Einreise und den Aufenthalt von Ausländern im Mai 2001 geändert worden ist. Um die Opfer besser zu schützen, wurden ein Amt und ein Fonds für den Schutz von Opfern eingerichtet. Sachdienliche Informationen über den Opferschutz erteilt jede Polizeidienststelle. Die Zustände in den Haftanstalten sind auch weiterhin problematisch. Die Belegung der Haftanstalten liegt 58% über ihrer Kapazität, weil die Infrastruktur in diesem Bereich zu lange vernachlässigt worden ist. Nach Angaben des Ombudsmannes für Bürgerrechte entsprechen einige Haftanstalten nicht einmal der Mindestnorm, und ihre Ausstattung ist unzureichend. Die Zahl der beim Ombudsmann eingegangenen Beschwerden ist dementsprechend gestiegen. Um Abhilfe zu schaffen, plant die Regierung in ihrem Entwicklungsprogramm, bis 2007 weitere Haftanstalten zu bauen. Im September 2000 wurde in Budapest erstmals seit über 100 Jahren eine neue Haftanstalt eröffnet. Den aktuellen Statistiken (des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen) zufolge ist die Gesamtzahl der Asylbewerber in Ungarn um etwa 32,2% (von 11 500 auf 7 800) wesentlich zurückgegangen. Die Bearbeitungszeit für Asylanträge wurde (von 2½ Jahren) auf ein Jahr reduziert, was in etwa dem europäischen Durchschnitt entspricht. Seit Mitte 2000 werden die Verfahrensfristen im Allgemeinen eingehalten. Im ersten Quartal 2001 wurden etwa 2 541 Asylanträge gestellt, wovon 50% bereits bearbeitet sind. Durch das neue Asylgesetz, das im Mai 2001 verabschiedet wurde (und im Januar 2002 in Kraft treten wird) werden geltende Rechtsvorschriften geändert; die Änderungen betreffen insbesondere den Begriff des ,,unbegleiteten Minderjährigen``. Das Gesetz bildet zugleich die Rechtsgrundlage für die künftige Umsetzung und Anwendung des Dubliner Übereinkommens. Es verkürzt zugleich die Asylverfahren, weil die Asylbehörden nunmehr berechtigt sind, die Abschiebung abgewiesener Asylbewerber anzuordnen. Illegale Einwanderer dürfen seit Januar 2001 nur noch höchstens 12 Monate (und nicht mehr 18 Monate) lang in Gemeinschaftsquartieren der Grenzposten festgehalten werden. Die Regierung hat ihre Bemühungen fortgesetzt, die Aufnahmeeinrichtungen für Asylbewerber und illegale Einwanderer zu modernisieren. Die meisten Aufnahmeeinrichtungen entsprechen nunmehr den gesundheitlichen Mindestnormen und bieten eine elementare medizinische Betreuung. Die gesellschaftliche Integration anerkannter Asylbewerber ist weiterhin schwierig; in diesem Bereich besteht für die Regierung Handlungsbedarf. Die Pressefreiheit wird in Ungarn weiterhin respektiert. Über 80 Prozent der Printmedien und etwa 70 Prozent der Rundfunk- und Fernsehanstalten befinden sich im Privatbesitz. Die Finanzlage des öffentlich-rechtlichen Fernsehens ist prekär. Sein Grundkapital wurde auf ein Zehntel gesenkt, die Schulden haben sich verdoppelt, und in den vergangenen zwei Jahren sind zahlreiche Mitarbeiter entlassen worden, um die Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern. Unter diesen Umständen ist fraglich, ob das öffentlich-rechtliche Fernsehen überhaupt noch in der Lage ist, den an die öffentlich-rechtlichen Medien gestellten Anforderungen gerecht zu werden. Die Aufsicht über die öffentlich-rechtlichen Medien durch die Vorstandsgremien der Kuratorien funktioniert weiterhin nicht ordnungsgemäß. Die drei Vorstandsgremien sind weiterhin ausschließlich mit regierungsfreundlichen Personen besetzt. Ungeachtet der durch die Regierung eingeleiteten Initiativen ist es dem Parlament nicht gelungen, das Problem zu lösen, weil die für ein neues Gesetz erforderliche Zweidrittelmehrheit nicht zustande gekommen ist. Diese seit nunmehr zwei Jahren ungeklärte Situation könnte einen zunehmenden politischen Druck auf die öffentlich-rechtlichen Medien zur Folge haben. Die Religionsfreiheit ist in der ungarischen Verfassung verankert; in dieser Hinsicht sind bisher keine besonderen Probleme aufgetreten. Homosexuelle Beziehungen zu (männlichen oder weiblichen) 14 Jahre alten oder älteren Minderjährigen sind strafbar; heterosexuelle Beziehungen zu Vertretern dieser Altersgruppe sind dagegen nicht strafbar, vorausgesetzt, dass sie im gegenseitigen Einverständnis stattfinden. Es besteht also auch weiterhin ein Unterschied bei der Schutzaltersgrenze, der sich nach der sexuellen Orientierung richtet. Der NRO-Sektor spielt in der ungarischen Gesellschaft eine wichtige Rolle, und die Zahl der NRO ist im vergangenen Jahr weiter gestiegen. Infolge der im Jahre 2000 vorgenommenen Änderungen des Steuergesetzes können als gemeinnützig anerkannte NRO bestimmte Steuererleichterungen in Anspruch nehmen. Wirtschaftliche, soziale und kulturelle RechteIn diesem Bereich wurden insbesondere hinsichtlich Behinderten und Chancengleichheit weitere Fortschritte erzielt. Der Grundsatz der Chancengleichheit ist in der Verfassung verankert. Auf parlamentarischer Ebene sind die Frauen jedoch mit weniger als 9% der Abgeordneten eher unterrepräsentiert. Ein weiterer Fortschritt zugunsten der Frauen sind die neuen arbeitsrechtlichen Vorschriften vom März 2001, die das Diskriminierungsverbot verstärken und gleichen Lohn für gleiche Arbeit vorschreiben. Es bleibt abzuwarten, ob es gelingen wird, die nach wie vor schwierige Lage der Frauen auf dem Arbeitsmarkt mit Hilfe entsprechender Durchführungsbestimmungen zu verbessern (vgl. auch Kapitel kapitel13: Sozialpolitik und Beschäftigung). Im Dezember 2000 ratifizierte Ungarn das Fakultativprotokoll zum Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW). Während der rechtliche Rahmen für Behinderte durch entsprechende neue arbeitsrechtliche Vorschriften über soziale Beschäftigungsmaßnahmen und den Schutz vor Diskriminierung verbessert wird, ist die Umsetzung des im Jahre 2000 vorgelegten Nationalen Behindertenprogramms in Verzug. Ein wichtiger Bestandteil des Programms, die Behindertenbeihilfe, ist allerdings im Januar 2001 eingeführt worden. Die Einrichtung von Beschäftigungsmöglichkeiten für Behinderte wurde mit Hilfe von Zweijahreshaushalten weiter gefördert. Insgesamt ist das Leistungsangebot für Behinderte weiterhin begrenzt, und öffentliche Gebäude sind nur schwer zugänglich. Es gibt in Ungarn zahlreiche Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände, und ein Drittel der Arbeitnehmer ist gewerkschaftlich organisiert. Der autonome soziale Dialog zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern bleibt jedoch begrenzt und beschränkt sich zumeist auf die Unternehmensebene. Auf der dreiseitigen Ebene ist ein Vertrauensverhältnis zwischen den Sozialpartnern und der Regierung eindeutig nicht vorhanden. Der ordnungsgemäßen Anwendung der neuen dreiseitigen Strukturen muss gebührende Aufmerksamkeit gewidmet werden, um auf dieser Ebene einen wirksamen sozialen Dialog zu ermöglichen (vgl. auch Kapitel kapitel13: Sozialpolitik und Beschäftigung). Minderheitenrechte und MinderheitenschutzWährend des Berichtszeitraums hat Ungarn seine politischen Instrumente und Maßnahmen zur Verbesserung der Minderheitenrechte weiter verstärkt, wobei der Lage der Roma besondere Aufmerksamkeit gewidmet wurde. Als parallele Entwicklung verabschiedete das Parlament im Juni 2001 ein Gesetz über die in den Nachbarländern lebenden Ungarn mit dem Ziel, die ungarischen Minderheiten in den Nachbarländern zu unterstützen und ihr kulturelles Erbe zu erhalten (vgl. Kapitel kapitel27: Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik). Während die anderen 12 anerkannten Minderheiten gut in die ungarische Gesellschaft integriert sind, bleibt die Lage der Minderheit der Roma in Ungarn weiterhin schwierig. Der Anteil der Roma an der Gesamtbevölkerung liegt bei bis zu 6%. Ihre Lebensbedingungen sind im Allgemeinen schlecht, und sie sind sozial benachteiligt, weil viele von ihnen arbeitslos sind. Ihre Sterblichkeitsrate beträgt mehr als das Doppelte des ungarischen Durchschnittswertes, und die Lebenserwartung der Roma liegt infolge des niedrigen Gesundheitsstandards 10-15 Jahre unter der der übrigen Bevölkerung. Im Allgemeinen leben die Roma in Landesteilen mit unterentwickelter Infrastruktur und schwachen Wirtschaftsstrukturen. Die meisten Roma-Kinder absolvieren die Grundschule, aber weniger als 1% der Roma erwerben einen Hochschulabschluss. Nach Angaben des Ombudsmannes für Minderheitenrechte ist außerdem die häufige Umschulung von Roma-Kindern in Sonderschulen eine Form der Diskriminierung. Die Erfahrungen haben gezeigt, dass diese Sonderschulen die Diskrepanz zu den übrigen Schülern der Grund- und Hauptschulen nicht etwa verringern, sondern noch vergrößern. Schätzungen zufolge gibt es an über 150 ungarischen Schulen spezielle Roma-Klassen. In den vergangenen Jahren sind die Rechtsvorschriften, die der Einweisung von Kindern in Spezialklassen zugrunde liegen, verschärft worden, und der ,,Sonderstatus`` der betroffenen Kinder kann jederzeit aufgehoben werden. Die Anhäufung der genannten Faktoren hat dazu geführt, dass die Roma isoliert sind und ihre Diskriminierung in den Bereichen Bildung, Beschäftigung, Zugang zur Justiz und zu Leistungen des öffentlichen Dienstes weit verbreitet ist. Dies bestätigt auch der Jahresbericht des Ombudsmannes für Minderheitenrechte, in dem es heißt, die Zahl der eingegangenen Beschwerden habe im Jahre 2000 zugenommen (459 Beschwerden im Jahre 2000 gegenüber 435 im Vorjahr). Die meisten Beschwerden betrafen die Minderheit der Roma (291) sowie die kommunale Selbstverwaltung (126 gegenüber 114 im Vorjahr) und die Polizei (35 gegenüber 25 im Vorjahr). Um die politischen Rahmenbedingungen für die soziale Integration der Roma zu verbessern, legte die Regierung im Juli 2001 eine langfristige Strategie vor. Bereits 1999 hatte die ungarische Regierung im Einklang mit der Beitrittspartnerschaft ein Paket mittelfristiger Maßnahmen eingeleitet, um die Minderheit der Roma besser in die ungarische Gesellschaft zu integrieren. Während in der Anfangsphase aus dem Haushalt der Zentralregierung keine speziellen Mittel für die Umsetzung des Pakets zur Verfügung standen, hat sich der Sachstand im Jahre 2000 verbessert. Im Jahre 2001 hat die Regierung die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel gegenüber dem Vorjahr um weitere 30% aufgestockt. Die Mittel in Höhe von 35 Millionen EUR sind drei verschiedenen Haushaltslinien zuzuordnen. Einige Formen der Förderung sind unmittelbar an die Roma gerichtet (23 Millionen EUR), andere Mittel stehen allen nationalen und ethnischen Minderheiten offen; weitere Mittel dienen der Unterstützung wirtschaftlich benachteiligter Bevölkerungsgruppen. Die Umsetzung des Programms ist bisher allerdings eher langsam verlaufen, weil die Abstimmung zwischen den beteiligten Ministerien unzureichend ist. Die wichtigsten der im Berichtszeitraum eingeleiteten Maßnahmen betreffen die Bereiche Bildung, Beschäftigung, Rechtsschutz und Kultur. Folglich können 75 000 Roma-Kinder nunmehr im Kindergarten und in der Grundschule in ihrer Muttersprache unterrichtet werden und entsprechenden Sprachunterricht erhalten. Außerdem wurde die Zahl der Stipendien für Roma-Schüler im Schuljahr 2000-2001 wesentlich angehoben (über 7 580 Stipendien, verglichen mit 785 im Jahre 1997). Aus dem Bereich der Beschäftigung ist zu vermelden, dass Roma an dem durch das Sozial- und Familienministerium eingeleiteten Programm für öffentliche Arbeiten aktiv teilgenommen haben. Etwa 40% der zur Verfügung stehenden Mittel ging an Roma. Ein weiterer wichtiger Fortschritt im Bereich der Sozialpolitik und der Gesundheit der Bevölkerung ist darin zu sehen, dass die Regierung ihr Wohnungsbauprogramm im Januar 2001 auf die Roma ausgeweitet und zu diesem Zweck 1,1 Millionen EUR zur Verfügung gestellt hat. Zu den Voraussetzungen, die die Roma-Familien erfüllen müssen, zählt, dass die Kinder die Schule besuchen und wenigstens ein Elternteil einer beruflichen Tätigkeit nachgehen oder an einem Arbeitsbeschaffungsprogramm beteiligt sein muss. Für die Durchführung des Programms sind die Nationalen Selbstverwaltungen der Roma zuständig. Im Rahmen des nationalen Programms zur Förderung der Gesundheit der Bevölkerung wurden 9,4 Millionen EUR bereitgestellt, um etwa 120 Gesundheitszentren einzurichten und die Gesundheitsstandards zu verbessern. In diesen Zentren sollen auch Waschräume und eine Lehrküche zur Durchführung von Kochkursen eingerichtet werden. Die Ausbildung von Gemeindeschwestern ist ebenfalls in dem Programm vorgesehen. Um den Rechtsschutz der Roma zu verbessern, wurden unter der Obhut des Innenministeriums auf lokaler Ebene spezielle Schlichtungsstellen und Konfliktmanagementprogramme eingerichtet. Das Justizministerium sorgt dafür, dass die Roma unentgeltliche Rechtsberatung erhalten. Außerdem hat das Amt für nationale und ethnische Minderheiten etwa 29 lokale Rechtsschutzbüros und die Errichtung eines Netzwerks lokaler Konfliktverhütungszentren gefördert. Um die Zahl der Fälle von Misshandlungen zu senken, haben Polizeibeamte an speziellen Schulungsmaßnahmen im Bereich der Roma-Kultur teilgenommen. Die Ausbildung von Roma zu Polizisten wird ebenfalls gefördert. Die Kultur der Roma wird durch so genannte Roma-Gemeindezentren, ein Roma-Theater und ein Informations- und Kulturzentrum der Roma gefördert. Im Bereich der Informationsvermittlung an die Roma wurde im Frühjahr 2001 ein wichtiger Fortschritt dadurch erzielt, dass der Nationale Fernseh- und Rundfunkrat (ORTT) dem einzigen Roma- Rundfunksender in Europa, Radio C, die Sendegenehmigung erteilte. Im Raum Budapest erreicht Radio C nunmehr etwa 100 000 Roma. Etwa eine Stunde pro Tag wird in der Roma- Sprache gesendet. Andererseits wurden die Haushaltsmittel für das Roma-Magazin des ungarischen öffentlich-rechtlichen Fernsehens erheblich zusammengestrichen, so dass das Fortbestehen dieser Sendung nicht mehr gewährleistet ist. Auf institutioneller Ebene ist es die Aufgabe des Amtes für nationale und ethnische Minderheiten, die Umsetzung der Minderheitenpolitik vorzubereiten und zu überwachen. Über die lokalen Selbstverwaltungen verfügen die Minderheiten über ein beträchtliches Maß an kultureller Autonomie sowie umfassende Rechte in den Bereichen Bildung und Sprachengebrauch. Insgesamt hat die Regierung Anstrengungen unternommen, um bei der Umsetzung eines umfassenden Programms zur Verbesserung der Lage der Roma voranzukommen, und auch die dafür erforderlichen Haushaltsmittel aufgestockt. In Anbetracht des Ausmaßes der sozialen Benachteiligung der Bevölkerungsgruppe der Roma sind diese Mittel jedoch weiterhin begrenzt. Die Lage im Bildungswesen ist nach wie vor besonders besorgniserregend, weil in bestimmten Gebieten bis zu einem Drittel der Schülerinnen und Schüler aus Roma-Familien stammen und das Schulsystem nicht über ausreichende personelle und finanzielle Mittel verfügt, um dem spezifischen Bedarf eines großen Teils der Schülerschaft gerecht zu werden. Trotz der erheblichen, anerkannten Bemühungen befindet sich die Integration der Roma in das Wirtschafts- und Sozialgefüge erst in der Anfangsphase eines Prozesses, der sich unter Umständen sehr lange hinziehen könnte. Gerade deshalb ist es so wichtig, die entschlossenen, nachhaltigen Bestrebungen im Kampf gegen diskriminierende Geisteshaltungen und Verhaltensweisen - insbesondere auf lokaler und regionaler Ebene - fortzuführen, geltende Rechtsvorschriften voll umzusetzen und anzuwenden und gegen die weit verbreitete soziale Benachteiligung der Roma-Minderheit vorzugehen. Hinzu kommt, dass eine unmittelbarere Einbeziehung von Vertretern der Roma-Gemeinschaften deren Arbeit erfolgreicher machen und dadurch den Integrationsprozess vorantreiben würde. Ferner würde die Einführung von Verfahren zur Durchführung von Wirkungsanalysen dazu beitragen, dass die einzelnen Maßnahmen gezielter als bisher der intendierten Bevölkerungsgruppe zugute kommen. Abschließend ist festzustellen, dass eine aktivere Mitwirkung von Vertretern der Minderheit der Roma am öffentlichen Leben, unter anderem als Parlamentsabgeordnete, dem Integrationsprozess weitere Impulse verleihen würde. |
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