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Einleitung

In ihrer Stellungnahme von 1997 zum Antrag Ungarns auf Beitritt zur Europäischen Union gelangte die Kommission zu folgendem Schluss:

Ungarn ist als funktionierende Marktwirtschaft zu betrachten; Ungarn dürfte dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften in der Union mittelfristig durchaus gewachsen sein.

Diese Feststellung wurde in den Regelmäßigen Berichten von 1998 und 1999 bestätigt. In dem Regelmäßigen Bericht von 2000 stellte die Kommission Folgendes fest:

Ungarn ist ein Land mit funktionierender Marktwirtschaft und dürfte in der Lage sein, sich in naher Zukunft dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften in der Union gewachsen zu zeigen, vorausgesetzt, es weicht nicht vom eingeschlagenen Reformkurs ab.

Bei der Prüfung der wirtschaftlichen Entwicklung in Ungarn seit Veröffentlichung der Stellungnahme ließ sich die Kommission von den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom Juni 1993 in Kopenhagen leiten, wonach die Mitgliedschaft in der Union Folgendes voraussetzt:

  • eine funktionierende Marktwirtschaft;
  • die Fähigkeit, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften innerhalb der Union standzuhalten.

In der nachstehenden Analyse folgte die Kommission der gleichen Methode wie bei ihrer Stellungnahme und den früheren Regelmäßigen Berichten.


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