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Fähigkeit zur Übernahme der aus der Mitgliedschaft erwachsenden Verpflichtungen

Einleitung

Dieses Kapitel dient der Aktualisierung der Angaben des Kommissionsberichts von 2000 über die Fähigkeit Ungarns, die aus der Mitgliedschaft erwachsenden Verpflichtungen zu erfüllen, das heißt, die als Besitzstand bezeichneten Rechts- und Verwaltungsvorschriften zu übernehmen, mit denen die Union ihre Ziele verwirklicht. Neben einer Evaluierung der einschlägigen Entwicklung seit der Annahme des Berichts von 2000 wird in diesem Abschnitt allgemein die Fähigkeit Ungarns bewertet, die aus der Mitgliedschaft erwachsenden Verpflichtungen zu erfüllen, und es wird festgestellt, was noch zu tun bleibt. Der Abschnitt behandelt nacheinander die 29 Verhandlungskapitel und schließt die Bewertung der Fähigkeit der Verwaltungsstrukturen Ungarns ein, den Besitzstand in den einzelnen Bereichen umzusetzen. Die Fortschritte Ungarns bei der Übersetzung des Besitzstands in die Landessprache werden in einem gesonderten Abschnitt bewertet.

Der Europäische Rat verwies im Dezember 1995 in Madrid auf die Notwendigkeit, insbesondere durch die Anpassung der Verwaltungsstrukturen die Voraussetzungen für eine schrittweise und harmonische Integration der Bewerberländer zu schaffen. In der Agenda 2000 griff die Kommission das Thema wieder auf und bekräftigte, wie wichtig die effektive Übernahme des Gemeinschaftsrechts in innerstaatliches Recht ist, unterstrich aber gleichzeitig, dass es noch weit mehr darauf ankommt, eine ordnungsgemäße Umsetzung durch einen adäquaten Verwaltungs- und Justizapparat zu gewährleisten. Dies ist eine wesentliche Voraussetzung für das gegenseitige Vertrauen, das für die künftige Mitgliedschaft unerlässlich ist.

Der Europäische Rat betonte im Juni 2000 in Feira und im Juni 2001 in Göteborg, dass die Bewerberländer unbedingt in der Lage sein müssen, den Besitzstand umzusetzen und anzuwenden, und dass sie zu diesem Zweck erhebliche Anstrengungen unternehmen müssen, um ihre Verwaltungs- und Justizstrukturen auszubauen und zu reformieren. Der vorliegende Bericht geht von der Bewertung der Leistungsfähigkeit der ungarischen Verwaltung im Bericht von 2000 aus und bemüht sich um eine weitere Vertiefung, wobei das Schwergewicht auf den zentralen Verwaltungsstrukturen liegt, die für die Umsetzung der einzelnen Bereiche des Besitzstands erforderlich sind.

In dem Bericht von 2000 kam die Kommission zu folgendem Schluss:

Ungarn hat bei der Übernahme und Umsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstandes in den meisten Bereichen erneut Fortschritte zu verzeichnen, und ist damit in seinen Vorbereitungen auf die EU-Mitgliedschaft gut vorangekommen. Parallel vollzog sich in allgemein befriedigender Weise der weitere Verwaltungsaufbau.
Im Berichtszeitraum ist die Binnenmarktgesetzgebung gut vorangekommen, namentlich was die harmonisierte Gesetzgebung nach dem neuen Konzept zu einzelnen Erzeugnissen, das Versicherungs- und Rechnungslegungsgesetz sowie die Transparenz und Angleichung bestimmter staatlicher Beihilfen anbelangt. Weiterer Anstrengungen bedarf es noch bei der Entwicklung einer effizienten Marktüberwachung und bei der Angleichung der staatlichen Beihilfen, die in Form von Steuervergünstigungen gewährt werden. Ungarn hat die Mehrwertsteuer- und Verbrauchsteuerstrukturen zwar bereits in ihren wesentlichen Elementen eingeführt, doch bedarf es auf dem Gebiet der ermäßigten Mehrwertsteuersätze, der Befreiungen und bei den direkten Steuern noch zusätzlicher Anstrengungen. Das Zentrale Verbindungsbüro muss noch ausgebaut und die Zusammenarbeit mit den Steuerverwaltungen der EU-Mitgliedstaaten und im Bereich der gegenseitigen Unterstützung müssen noch verstärkt werden. Im Zollbereich sind bedeutende Fortschritte zu verzeichnen, so dass das neue Zollgesetz bereits weitgehend mit dem Zollkodex der Gemeinschaft übereinstimmt. Auf dem Gebiet Telekommunikation, wo der Markt im Prinzip bereits für den Wettbewerb geöffnet wurde, muss Ungarn noch eine stärkere Anpassung an die Konditionen des Universaldienstes vornehmen.
Im Bereich Landwirtschaft hat Ungarn inzwischen die Basisstrukturen des gemeinschaftlichen Besitzstandes übernommen, doch die Schaffung der für die Umsetzung der GAP erforderlichen Verwaltungsstrukturen steht noch aus. Die Harmonisierung muss sich insbesondere in den Teilbereichen Tiergesundheit und Pflanzengesundheit beschleunigen.
Auf dem Gebiet des Umweltschutzes hat Ungarn im zurückliegenden Jahr nur geringfügige Fortschritte bei der Rechtsangleichung gemacht, und die Verwaltungskapazitäten des Umweltministeriums müssen angesichts des Mangels an qualifizierten Mitarbeitern und der starken Aufsplitterung der Zuständigkeiten im Bereich Umwelt noch weiter ausgebaut werden.
Im Verkehrssektor muss das Tempo der Rechtsangleichung erhöht werden, und zwar vor allem in den Teilsektoren Straßengüterverkehr und Luftfahrt, und für eine angemessene praktische Umsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstandes müssen neue Verwaltungen eingerichtet werden. Im Energiesektor hat Ungarn die wichtigsten Grundsätze der Energiebinnenmarkts bereits übernommen, die es nun praktisch umzusetzen gilt, und die Ungarische Energiebehörde muss durch weitere Anstrengungen in die Lage versetzt werden, im künftigen Energiebinnenmarkt seine Aufgaben zu bewältigen.
Ungarn hat deutliche Fortschritte bei der Entwicklung der für die Umsetzung der Regionalpolitik nach dem Beitritt erforderlichen Strukturen gemacht, wenn diese Strukturen auch noch zu schwach erscheinen, um eine effiziente Programmierung und eine rasche Beschlussfassung gewährleisten zu können. Auf dem Gebiet der Finanzkontrolle müssen die bereits vor einiger Zeit geschaffenen Strukturen für die Innenrevision und die externe Finanzkontrolle verstärkt werden, damit die Grundlage für ein solides Finanzmanagement und für die Kontrolle der Höhe der den Gebietskörperschaften zugewiesenen EG-Mittel geschaffen wird. Hinsichtlich der Finanz- und Haushaltsbestimmungen sind zusätzliche Anstrengungen erforderlich, damit die Vorschriften der Gemeinschaft betreffend Kofinanzierung und Mehrjahresprogrammierung erfüllt werden.
Demgegenüber sind im Bereich Beschäftigung und Soziales erhebliche Fortschritte bei der Rechtsumsetzung zu verzeichnen, wenn auch hinsichtlich der Umsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstandes in den Bereichen Gesundheit und Sicherheit noch Erhebliches zu tun bleibt - in diesem Bereich müssen die Richtlinien schrittweise umgesetzt werden. Es besteht ferner Bedarf, die neuen Strukturen des sozialen Dialogs besser zu nutzen. Auf dem Gebiet der Wirtschafts- und Währungsunion steht als wichtigster Punkt noch die weitere Konsolidierung der Unabhängigkeit der Nationalbank aus. Was die Industriepolitik anbelangt, so ist dort die Situation im Zusammenhang mit der Umstrukturierung der ungarischen Stahlindustrie nach wie vor unbefriedigend, und der von Ungarn verabschiedete Umstrukturierungsplan für den Stahlsektor wird noch überarbeitet werden müssen. Im Bereich Justiz und Inneres gab es Fortschritte vor allem in Bezug auf Visapolitik, Grenzüberwachung, Migration und Asylrecht.
Ungarn ist auch weiterhin beim Aufbau der für die Anwendung des gemeinschaftlichen Besitzstandes erforderlichen Verwaltungskapazitäten stetig vorangeschritten. Weitere Fortschritte konnten bei der Reform der öffentlichen Verwaltung erzielt werden, und in der gesamten Verwaltung und in den Justizbehörden lag das Schwergewicht unverändert auf der EU-thematischen Schulung. Die meisten der wichtigsten für die Teilnahme am Binnenmarkt erforderlichen Institutionen stehen inzwischen. Dessen ungeachtet müssen die Kapazitäten der Verwaltung und der Justizbehörden in Sonderbereichen wie der Kontrolle staatlicher Beihilfen, der Marktüberwachung, den Sektoren Verkehr, Umweltschutz sowie Tier- und Pflanzengesundheit noch weiter verstärkt werden.
Mit Ausnahme der Bereiche Landwirtschaft, Umweltschutz, bestimmte binnenmarktrelevante Bereiche, Industrie sowie Wirtschafts- und Währungsunion hat Ungarn die meisten der in der Beitrittspartnerschaft als kurzfristige Prioritäten ausgewiesenen Ziele erfolgreich verwirklicht. Ungarn hat ferner bereits mit der Umsetzung einer Reihe mittelfristiger Prioritäten begonnen.

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