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Kapitel 7: LandwirtschaftIm Jahr 2000 betrug der Anteil der Landwirtschaft an der Bruttowertschöpfung der gesamten Produktion 3,9% Die EG-Einfuhren landwirtschaftlicher Erzeugnisse aus Ungarn nahmen im Jahr 2000 um 8% zu und erreichten einen Wert von 1,183 Milliarden EUR, wohingegen die EG-Ausfuhren nach Ungarn um 25% zugenommen und einen Wert von 605 Millionen EUR erreicht haben. Das ergab für Ungarn einen Positivsaldo von 578 Millionen EUR, gegenüber 618 Millionen EUR im Jahr 2000 Zu den wichtigsten Erzeugnisgruppen der EG-Einfuhren aus Ungarn zählten Fleisch, Ölsaaten und Gemüse. Die wichtigsten EG-Ausfuhren nach Ungarn bestanden vor allem in Fleisch, zubereiteten Futtermitteln, Obst, Getreide und Kakaozubereitungen. Beihilfen für den Agrarmarkt, die Produktion, Investitionen und ländliche Entwicklung sind beträchtlich erhöht worden. Die Zahl der registrierten Erzeugerbetriebe ist gestiegen. Die Registrierung ist die Vorbedingung für eine Zulassung zu jedweder Form von Förderung. Im Zusammenhang mit den Gesetzen zur Flurbereinigung und zum Nationalen Landfonds hat es keine Fortschritte gegeben. Horizontale Themen Im Zusammenhang mit der Umsetzung von Maßnahmen betreffend den EAGFL hat die Ungarische Regierung Schritte unternommen, um die Landwirtschaftliche Interventionsstelle in die für die EAGFL-Ausgaben zuständige Zahlstelle umzuwandeln. Die Landwirtschaftliche Interventionsstelle wird auch im Zusammenhang mit der Verwaltung der wichtigsten gemeinsamen Marktorganisationen wesentliche Aufgaben übernehmen. Im Zuge der Vorbereitungen zur Einführung des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems wurde im Januar 2001 das Konzept für ein integriertes IT-System vorgelegt, mit dessen Umsetzung jedoch noch nicht begonnen wurde. Im Jahr 2000 wurde die photographische Erfassung des Landes aus der Luft durchgeführt, und die Luftaufnahmen sind bereits digitalisiert. Es wurden Maßnahmen eingeleitet, um die Registrierung und Kennzeichnung von Schweinen noch im Jahr 2001 abzuschließen; die Kampagne zur Registrierung und Kennzeichnung des Rinderbestands ist bereits beendet. Ungarn hat bei den Vorbereitungen auf die Teilnahme am Informationsnetz landwirtschaftlicher Buchführungen (INLB) zufriedenstellende Ergebnisse erzielt: Im Jahr 2000 waren bereits 90% aller Betriebe erfasst, und inzwischen ist die Veröffentlichung der INLB-Daten in dem von der EG verlangten Format in die Wege geleitet. Die Erfassung der Agrarbetriebe und -flächen wurde im Jahr 2000 abgeschlossen, und die Ergebnisse wurden 2001 veröffentlicht. Im Bereich Qualitätssicherung gibt es bereits seit 1998 ein dem System der EG zum Schutz von Herkunftsbezeichnungen, geographischen Ursprungsbezeichnungen und spezifischen Zertifikaten vergleichbares System, das in der Praxis aber erst 2001 mit der Registrierung der ersten Produktbezeichnungen umgesetzt wurde. Im Zusammenhang mit den Handelsmechanismen verfügt Ungarn nach eigenen Angaben bereits über die laut Besitzstand für den Beitritt erforderlichen Verwaltungsstrukturen (Zahlstelle für Ausfuhrerstattungen, ein Amt zur Erteilung von Einfuhr- und Ausfuhrlizenzen, ein Amt für die Erhebung von Ausfuhrabgaben, eine Kontrollstelle zur Überprüfung der Empfänger von Erzeugnissen, die aus Interventionsbeständen stammen, ein Amt zur Durchführung von Warenbeschau und physischen Kontrollen und ein Veterinäramt zur Durchführung von tiergesundheitlichen Kontrollen). Gemeinsame Marktorganisationen Im Berichtszeitraum ist Ungarn mit der Einrichtung des für den Aufbau der gemeinsamen Marktorganisationen erforderlichen rechtlichen Rahmens und der entsprechenden Verwaltungsstrukturen nur begrenzt vorangekommen. Die Rolle der Produkträte in den künftigen Marktorganisationen wird noch genau zu bestimmen sein, da sie zur Zeit Aufgaben wahrnehmen, die künftig auf die landwirtschaftliche Interventionsstelle übergehen werden. Im Oktober 2001 hat Ungarn ein Gesetz zur Regelung des Zuckermarkts verabschiedet, mit dem für die Verarbeitungsunternehmen eine Quotenregelung eingeführt wurde. Der ungarische Milchsektor wird durch ein Quotensystem geregelt, das teilweise der EG-Regelung entspricht. Die Qualität der auf den Markt kommenden Milch ist im Allgemeinen gut (sie entspricht zu 83 Gesundheits- und Hygieneverhältnisse ist noch erforderlich und wird bereits geplant. Im Fleischsektor ist die Registrierung und Kennzeichnung der Rinder bereits abgeschlossen; jetzt geht es darum, das System auf Schafe, Ziegen und Schweine auszudehnen. Der Rindfleischsektor wurde durch eine allgemein schwierige Situation in Mitleidenschaft gezogen. Die bereits auf in die EG ausgeführtes Frischobst und Frischgemüse angewandten Vermarktungsnormen wurden im November 2000 auf eingeführte und für den Inlandsmarkt bestimmte Erzeugnisse ausgedehnt. Es wurden zusätzlich Inspektoren eingesetzt. Die Standards und die zu ihrer Überprüfung durchgeführten Inspektionen sind inzwischen auf einem zufriedenstellenden Niveau. Den fünf schon bestehenden Erzeugerorganisationen wurde im Jahr 2000 die vorläufige Anerkennung erteilt. Sie werden mit Haushaltsmitteln in Höhe von rund 10% des Werts der auf den Markt gebrachten Produktion unterstützt, und für Tomatenzubereitungen gilt ein Erzeugerbeihilfesystem. Die Vorbereitungen zur Umsetzung weiterer die Marktorganisation für Obst und Gemüse betreffender Maßnahmen müssen noch ergänzt werden. Ein wirklicher Fortschritt für diesen Sektor wäre die Einrichtung von regionalen Großmärkten. Im Weinsektor hat Ungarn eine Verbrauchsteuer eingeführt und die rechtlichen Voraussetzungen für die Führung eines Weinkellereiregisters geschaffen. Das Gesetz über die statistische Erfassung der Rebflächen und Obstanbauflächen wurde im Dezember 2000 verabschiedet, und die statistische Erfassung wurde von Juni bis Oktober 2001 durchgeführt. Der nächste Schritt muss das voll funktionsfähige Rebflächenregister sein, das laufend aktualisiert werden muss. Ländliche Entwicklung und Forsten In diesem Bereich hat es nur geringe Fortschritte gegeben. Die Umsetzung des staatlichen Programms Landwirtschaft und Umwelt, das bereits seit Herbst 1999 verabschiedet ist, wurde erneut aufgeschoben. Es muss klargestellt werden, dass staatliche Pläne für den Bereich ländliche Entwicklung nach Maßgabe des gemeinschaftlichen Besitzstandes auch Umweltmaßnahmen im Bereich der Landwirtschaft beinhalten müssen. Im Bereich Forsten wurde im April 2001 das Gesetz über den Schutz der Wälder gegen Brandgefahr verabschiedet. Ungarn führt ein langfristiges Aufforstungsprogramm durch. Vorbereitungen im Zusammenhang mit dem ungarischen Teil des Europäischen Informations- und Kommunikationssystems für den Bereich Forstwirtschaft sind bereits eingeleitet. Tiergesundheit und Pflanzenschutz, einschließlich Lebensmittelsicherheit Ungarn hat die Rechtsangleichung im Bereich Tiergesundheit intensiviert. Änderungen zum Veterinärgesetz traten im Juli 2001 in Kraft; sie beinhalten die Einführung des Grundsatzes der Regionalisierung, die Einführung von Tierpässen sowie die Beschreibung der Aufgaben staatlicher und privater Tierärzte. Mit den Gesetzesänderungen wurden ferner der Grundsatz des vollen Ausgleichs für Erzeuger und die Vorschriften über veterinärmedizinische Kontrollen im Binnenmarkt eingeführt, doch diese Bestimmungen treten erst im Zeitpunkt des Beitritts in Kraft. Im September 2000 wurden zwei Pilotprojekte zur Registrierung und Kennzeichnung von Schweinen gestartet. Das Netz der veterinärmedizinischen Institute wurde rationalisiert, und das Zentrale Veterinärmedizinische Institut wurde offiziell zum Staatlichen Referenzlabor für alle Tierseuchen der Liste A der OIE (Internationales Tierseuchenamt) ernannt. Die Regierung hat im Januar 2001 einen Plan zum Ausbau der Grenzinspektionsposten verabschiedet. Der Fortgang des Ausbaus der Grenzinspektionsposten Letenye, Röszke und Záhony wurde durch Schwierigkeiten beim Erwerb von Grundstücken behindert. Das Ungarische Veterinäramt hat eine Bewertung des Niveaus der Lebensmittelsicherheit in Frischfleischfabriken durchgeführt. Von den 471 Fleischverarbeitungsbetrieben des Landes sind 228 Großbetriebe; 64 entsprechen den EG-Anforderungen. Die übrigen 164 Betriebe wurden aufgefordert, einen detaillierten Modernisierungsplan aufzustellen, die festgestellten Mängel bis März 2001 zu beseitigen und die Modernisierung bis spätestens Dezember 2007 abzuschließen. Ungarn hat im April 2001 die EG-Vorschriften über spezifisches Risikomaterial eingeführt. Seitdem ist die Anwendung dieser Vorschriften in allen Schlachthäusern ,unabhängig von deren Kapazität, obligatorisch. Im März 2001 wurde ein Kontrollprogramm eingeleitet, das mit den EG-Vorschriften über TSE-Tests in Einklang steht. Im Zuge der Geographischen BSE- Risikobewertung wurde Ungarn in die Gruppe III eingestuft. Im Bereich Tierschutz hat es keine Fortschritte gegeben, doch im Bereich Tierernährung ist Ungarn vorangekommen. Im Juni 2001 wurde das ungarische Futtermittelgesetz geändert, so dass es nun in einer Reihe von Bereichen dem gemeinschaftlichen Besitzstand angeglichen ist (Futtermittelzusatzstoffe, Futtermittelproben und Analyse, Beförderung von Futtermitteln, unzulässige Tierfutterzusatzstoffe, zulässiger Höchstanteil unerwünschter Substanzen und Produkte, Methode zur Berechnung des Energiewerts von Geflügelmischfutter sowie Einsatz und Vermarktung von Enzymen, Mikroorganismen und deren Verwendung in Futtermittelzubereitungen). Im Bereich Pflanzengesundheit wurden seit dem letzten Jahresbericht einige Fortschritte erzielt. Mit der Umsetzung des Pflanzenschutzgesetzes wurde die Rechtsangleichung in den Bereichen Einsatz von Pestiziden, Pestizidregister und Schadorganismen fortgesetzt. Die Verwaltungsstruktur der Pflanzenschutz- und Bodenerhaltungsinstitute wurde reorganisiert, und es wurde ein Zentraler Dienst für Pflanzenschutz und Bodenerhaltung eingerichtet, der auf zentralstaatlicher Ebene tätig wird und außerdem die Aktivitäten der Dienste in den Komitaten organisiert und koordiniert. Das pflanzengesundheitliche System funktioniert im Kartoffelsektor allgemein gut, doch weitere Verbesserungen werden empfohlen. Die Zahl der Grenzinspektionsposten wurde von 18 auf 10 herabgesetzt. Bislang erfüllt keiner dieser Posten die EG-Anforderungen. Im April 2001 hat Ungarn einen Lebensmittelsicherheitsplan aufgestellt, der vom Interministeriellen Ausschuss für Lebensmittelsicherheit ausgearbeitet wurde. Darin sind die einzelnen in das Problem involvierten Gremien und Ämter einschließlich ihrer Aufgaben, Einzelheiten zur Organisation und Personalbesetzung sowie die institutionellen Veränderungen aufgeführt, die geplant sind, um die Koordinierung zwischen den Ministerien für Gesundheit, Landwirtschaft und Regionalentwicklung und der Generalinspektion Verbraucherschutz zu gewährleisten. Im Gesundheitsministerium wurde ein beratender Ausschuss eingerichtet (vgl. dazu Kapitel 1 Freier Warenverkehr). GesamtbewertungUngarn hat zwar bei der praktischen Anwendung des Besitzstandes insgesamt Erhebliches geleistet, muss aber in einer Reihe von Bereichen seine Vorbereitung auf den Beitritt beschleunigen. Die Regelung der Fragen Markt für landwirtschaftlich genutzte Grundstücke und Flurbereinigung - seit langer Zeit Themen einer breiten politischen Debatte - muss nun in Angriff genommen werden. Abgesehen von einigen wenigen Ausnahmen fehlt dem Agrarsektor generell die nötige Wettbewerbskraft, so dass er nicht die zu seiner Modernisierung notwendigen Investitionen anzieht. Einige Fortschritte sind in den Bereichen Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit zu verzeichnen; die Grundlage für die so wichtigen Instrumente eines vollständigen Viehregisters und Rebflächenkatasters wurden inzwischen geschaffen. Ungarns Agrarhandelsbilanz weist im Verhältnis zur EG nach wie vor einen Positivsaldo auf, wenn er auch geringer ausfällt als in den vergangenen Jahren. 2001 war immer noch ein schwieriges Jahr für den Rindfleisch- und Schweinefleischsektor, während Ackerkulturen und Geflügelfleisch weit besser abschnitten. Ungarn hat immer noch nicht die ausstehenden förmlichen Beschlüsse zur Einrichtung der Strukturen zur Verwaltung des EAGFL Abteilung Ausrichtung und Garantie und zur Verwaltung der künftigen gemeinsamen Marktorganisationen einschließlich des Informationsnetzes landwirtschaftlicher Buchführungen getroffen. Dadurch hat sich im zurückliegenden Jahr das Tempo der Fortschritte bei der Vorbereitung der Umsetzung des agrarrechtlichen Besitzstandes verlangsamt. In den Bereichen Verabschiedung der Rechtsgrundlagen, Einführung von Verfahren und Aufbau der für die praktische Durchführung des agrarrechtlichen Besitzstandes erforderlichen Strukturen bleibt bis zur vollständigen Übernahme des Gemeinschaftsrechts noch viel zu tun. Trotz einiger Fortschritte in jüngster Zeit sind die Vorbereitungen der nationalen Zulassung der Zahlstelle für das Instrument SAPARD in Verzug geraten. Die nationale Zulassung könnte noch vor Ende des Jahres 2001 erfolgen. Weitere Personaleinstellungen und Schulungsmaßnahmen zur Qualifizierung des Personals sind zu empfehlen. Ebenso wichtig ist es, den Personalstand des Ministeriums auf einem angemessenen Niveau stabil zu halten. Im Bereich der horizontalen Themen müssen Fortschritte bei der Einführung des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems von Entscheidungen über die organisatorische Struktur, Koordinierung und Finanzierung begleitet sein. Das Landparzellenkennzeichnungssystem muss insbesondere noch durch eine EG-konforme Digitalisierung der Parzellen ergänzt werden. Im Zusammenhang mit der Umsetzung der GMO bedarf es der Klärung der Verwaltungsaufgaben der Landwirtschaftlichen Interventionsstelle, die sodann rechtlich verankert werden müssen. Für die meisten gemeinsamen Marktorganisationen müssen noch die wichtigsten Verwaltungsmechanismen eingerichtet werden, und außerdem muss über die künftigen Funktionen der Produkträte entschieden werden. Bezüglich des Marktinformationssystems lassen sich einige Verbesserungen feststellen. Im Zusammenhang mit der Vorbereitung auf die praktische Umsetzung der GAP sind im Sektor Ackerkulturen noch weitere Fortschritte erforderlich, wenn auch bereits eine flächengebundene Beihilferegelung eingeführt wurde. Im Bereich ländliche Entwicklung und Forsten muss Ungarn noch den entsprechenden Verwaltungsapparat aufbauen und angemessene Haushaltsmittel bereitstellen, damit das Programm Landwirtschaft und Umwelt umgesetzt werden kann. Im Bereich Tiergesundheit schaffen die Änderungen zum Veterinärgesetz die erforderliche Rechtsgrundlage für die Harmonisierung des ungarischen Veterinärrechts mit dem Besitzstand, doch für eine vollständige Umsetzung bedarf es noch der Verabschiedung von technischen Rechtsvorschriften. Die im System der Rinderkennzeichnung und Registrierung festgestellten Mängel müssen behoben werden; zusätzliche Fortschritte sind bezüglich der Kennzeichnung und Registrierung von Schweinen, Schafen und Ziegen notwendig; außerdem müssen die EG- Vorschriften betreffend Schweine umgesetzt werden. Die Kontrollen an den künftigen Außengrenzen der EU sind noch nicht besitzstandkonform. Die Modernisierung einiger Einrichtungen wurde zwar bereits eingeleitet, doch weitere Fortschritte sind noch erforderlich. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt erfüllt ein großer Teil der Großbetriebe der Frischfleischverarbeitung noch nicht die veterinärhygienischen Anforderungen des gemeinschaftlichen Besitzstandes. Im Bereich Pflanzenschutz sind in den Bereichen Registrierung der Operateure, Ausstellung von Pflanzenpässen und Notifizierungssystem noch weitere Anstrengungen notwendig. Die Gesetzgebung in den Bereichen Saatgut und Vermehrungsgut, maximal zulässige Mengen an Rückständen, Pflanzenhygiene und Tierernährung muss noch weiter harmonisiert werden. Im Bereich Lebensmittelsicherheit fehlt in Ungarn noch ein klarer Plan zur Rationalisierung der einzelnen beteiligten Ministerien, wenngleich jedes einzelne Ministerium bereits über einen Plan zur besseren Koordinierung der jeweils eigenen Ministerialabteilungen verfügt. |
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