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Kapitel 8: FischereiIm abgelaufenen Jahr sind keine weiteren Fortschritte bei der Angleichung an den gemeinschaftlichen Besitzstand zu verzeichnen. Fortschritte gab es dagegen beim Ausbau der administrativen Kapazitäten: Für den Sachbereich Fischerei im Ministerium für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung wurde Personal eingestellt, und in den regionalen Landwirtschaftsämtern wurden neue Inspektoren ernannt. GesamtbewertungDer rechtliche Rahmen des Sektors steht weitgehend im Einklang mit der gemeinsamen Fischereipolitik, dennoch bedarf es für die Umsetzung von Vermarktungsstandards und die Schaffung der Voraussetzungen für die Überwachung der Arten und der Herkunft von Importfisch noch weiterreichender Änderungen. Was die Verwaltung anbelangt, so muss Ungarn noch ein System zur Kontrolle von Importfisch einrichten und wirksamer die Einhaltung der gemeinschaftlichen Vermarktungsstandards, die Einhaltung der Bedingungen für die Zulassung von Erzeugerorganisationen und die Umsetzung der Strukturpolitik im Fischereisektor kontrollieren. Es bedarf noch zusätzlicher Anstrengungen bei der Vorbereitung auf die Umsetzung und die Verwaltung der Strukturpolitik in den Sektoren Fischerei und Aquakultur. Für Ungarn als Binnenland sind Teile des fischereirechtlichen Besitzstandes naturgemäß von geringer Relevanz. |
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