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Kapitel 9: VerkehrUngarn hat die Rechtsangleichung im Verkehrssektor während des Berichtzeitraums fortgesetzt, doch in bezug auf die Verkehrsträger Straße und Schiene hielten sich die Fortschritte in Grenzen. Auch bei den Verwaltungsstrukturen ist über keine nennenswerten Fortschritte zu berichten. Im Zusammenhang mit den transeuropäischen Verkehrsnetzen wurde der Infrastrukturbau und insbesondere der Autobahnbau beschleunigt fortgesetzt. Zu den für 2001-2002 geplanten Projekten gehört der Neubau der Strecke Füzesabony-Polgár (M3), die Wiederherstellung des Abschnitts Budapest-Zamárdi (M7) und der Bau der Donaubrücke in Szekszárd. Darüber hinaus wurde in Vorbereitung auf die nach EG-Standard vorgeschriebenen Erhöhung der Höchstachslast bei Lkws ein umfangreiches Straßenausbauprogramm aufgelegt. Im Mai 2001 wurde die erste direkte Schienenverbindung zwischen Ungarn und Slowenien dem Verkehr übergeben. Im Sektor Landverkehr sind einige Fortschritte im Bereich des Straßengüterverkehrs zu verzeichnen. Das wichtigste Ereignis im Bereich der Rechtsetzung war die im Mai 2001 erfolgte Angleichung der Vorschriften für den Zugang zum Beruf des Transportunternehmers. Die Angleichung der Sicherheitsgurtregelung ist abgeschlossen. Ein weiterer Erfolg war die Unterzeichnung des INTERBUS-Übereinkommens im Juni 2001 betreffend die gelegentliche Personenbeförderung im grenzüberschreitenden Kraftomnibusverkehr sowie das Inkrafttreten des Abkommens zwischen der EG und Ungarn betreffend die Warenbeförderung im Straßengüterverkehr und die Förderung des kombinierten Verkehrs am 1. Juni 2001. Im Bereich des Schienenverkehrs haben die Ungarische Staatsbahn (MÁV) die Trennung der Bereiche Verkehr und Netz durch Gründung von zwei getrennten Gesellschaften vollzogen. Im Bereich Binnenschifffahrt und Seeverkehr wurde auf der Grundlage des Schiffsverkehrsgesetzes vom Mai 2000 eine weiterreichende Rechtsharmonisierung vorgenommen, und zwar für die Bereiche Registereintragung von Wasserfahrzeugen, Erteilung von Betriebsgenehmigungen, Befähigungsnachweise, Beförderungsnachweise für Inspektoren und Identifikationskarten, technische Anforderungen für Wasserfahrzeuge sowie Benennung von Gremien für die Konformitätsbewertung bei Wasserfahrzeugen. Die Einrichtung des geplanten Binnenwasserstraßenfonds steht noch aus. Im Luftverkehr sind Harmonisierungsfortschritte in folgenden Bereichen zu verzeichnen: technische Anforderungen und Verwaltungsverfahren in der Zivilluftfahrt, ein Verhaltenskodex für computergesteuerte Buchungssysteme, Genehmigungen für Luftfahrtpersonal zur Ausübung von Tätigkeiten in der Zivilluftfahrt und Haftung von Luftfahrtunternehmen. Positiv zu bewerten ist ferner, dass Ungarn im zurückliegenden Jahr Vollmitglied der Organisation der Gemeinsamen Luftfahrtbehörden (Joint Aviation Authority) geworden ist. Die Verhandlungen mit Ungarn im Zusammenhang mit dem Gemeinsamen Europäischen Luftverkehrsraum - eine Einigung hätte eine rasche Anwendung des Besitzstandes im Bereich Zivilluftfahrt gewährleistet - sind noch nicht abgeschlossen. Der Versuch, eine Minderheitsbeteiligung an der staatlichen Luftverkehrsgesellschaft Malév zu privatisieren, scheiterte Anfang des Jahres 2001. Die Regierung setzt weiter auf eine teilweise Privatisierung, doch die mittelfristigen Aussichten der nationalen Luftverkehrsgesellschaft sind immer noch recht verschwommen. Ein Umstrukturierungsprogramm zur finanziellen und kommerziellen Sanierung von Malév ist in Vorbereitung und wird mit Einschnitten bei Personal und Kosten verbunden sein. Im Verkehrssektor hat sich in bezug auf die Verwaltungskapazitäten keine nennenswerte Entwicklung vollzogen. GesamtbewertungIm Verkehrssektor hat bislang eine teilweise Rechtsangleichung stattgefunden. Zusätzliche Anstrengungen sind in bezug auf den Ausbau der Verwaltungskapazitäten im Straßengüterverkehr, bei der Bahn und im Luftverkehr erforderlich. Ungarn trägt in seiner Verkehrsinfrastrukturpolitik bereits den Zielen und Prioritäten der Leitlinien der Gemeinschaft zum Transeuropäischen Verkehrsnetzwerk (TEN-T) und den Erfordernissen der Finanzierung des Netzwerkes Rechnung. Im Teilsektor Straßengüterverkehr besteht trotz der erzielten Fortschritte immer noch genereller Bedarf für weitergehende Harmonisierungen, namentlich in bezug auf die Vorschriften zum Marktzugang, zur beruflichen Zulassung, Steuern, Sozialgesetzgebung, Technologie, Sicherheit und Umweltschutz (z. B. Höchstlast und maximale Abmessungen). Was den Bahnverkehr angeht, so ist die Umstrukturierung der MÁV von großer Dringlichkeit, insbesondere im Hinblick auf die Weiterentwicklung des Besitzstands in diesem Bereich. Das 1999 verabschiedete Programm zur Reform der Ungarischen Staatsbahnen kommt nur recht langsam voran: Die Umstrukturierung und die Angleichung der Rechtsvorschriften sollte nicht verzögert werden. Die Verwaltungskapazitäten der ungarischen Bahnen müssen weiter ausgebaut werden. Ungarn muss vor allem eine eigenständige Stelle zur Kapazitätenbereitstellung und Fahrplantrassenzuteilung einrichten. Die Generalinspektion Verkehr (GIV) ist für Fragen des Straßen-, Schienen-, Binnenschifffahrts- und Seeverkehrs zuständig. Das Budget der GIV stammt weitgehend aus Gebühreneinnahmen, wobei das Verkehrsministerium die Höhe der Gebühren festlegt. Rund zwei Drittel der Einnahmen bringt die Fahrzeuginspektion ein. Die GIV wurde über einige Jahre hinweg mit neuer Technologie und Ausrüstung ausgestattet und hat mehrere hundert zusätzliche Mitarbeiter erhalten. Das Personal der Verkehrsbehörde wurde im Jahr 2000 um 56 Personen aufgestockt. Erste Investitionen sind bereits in die Ausrüstung mit ortsbeweglichen Kraftfahrzeugwaagevorrichtungen geflossen. Die Seeverkehrs- und Binnenschifffahrtsinspektion innerhalb der Generalinspektion Verkehr ist die Aufsichtsbehörde für den Schiffsverkehr; die Inspektion hat 29 Beschäftigte, von denen zwei befugt sind, Hafenkontrollen durchzuführen. Die GIV ermittelt jährlich in 5.000 bis 6.000 Fällen, Kontrollen vor Ort eingeschlossen. Wenn die Pläne für den Ausbau der Generalinspektion Verkehr - Einstellung von Personal und Ausrüstung mit moderner Technologie - verwirklicht werden, und wenn gleichzeitig die erforderlichen Ausbildungsmaßnahmen und organisatorischen Veränderungen stattfinden, ließe sich die administrative Kapazität auf das erforderliche Niveau bringen. Sämtliche Teilsektoren des Verkehrswesens dürften von dieser Verstärkung der Verwaltung profitieren. Zu den erforderlichen organisatorischen Veränderungen gehört die Verbesserung der Zusammenarbeit mit anderen Organisationen. Die GIV arbeitet bereits eng mit der Polizei zusammen und führt mit ihr gemeinsame Inspektionen durch, doch einige Aspekte ihres gemeinsamen Tätigwerdens wie beispielsweise der Zugang zu den Daten der Fahrzeugregistrierung bedürfen noch der Klärung. Einige zusätzliche Anstrengungen sind noch im Zusammenhang mit der Übernahme des Luftverkehrsbesitzstandes erforderlich, namentlich was den Marktzutritt anbelangt. Ungarn muss noch einmal seine Verhandlungsposition im Hinblick auf einen möglichen Beitritt zum künftigen gemeinsamen europäischen Luftfahrtraum überdenken. Die im Flughafen Ferihegy untergebrachte Zivilluftfahrtdirektion ist die wichtigste staatliche Luftfahrtbehörde, zu deren Aufgaben die Überwachung der Luftverkehrsregelung und der Flughafenverwaltung gehört. Die oberste staatliche Kontrolle übt das Ministerium aus, in dessen Zuständigkeit außerdem Regulierungsmaßnahmen und internationale Aktivitäten fallen. Eingerichtet werden müssen eine unabhängige Unfallermittlungsbehörde, eine unabhängige Behörde für die Zuweisung von Zeitnischen sowie ein Gremium für die Erteilung von Zulassungen und ein Gremium, das für Sicherheitsfragen zuständig ist. |
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