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Kapitel 13: Beschäftigung und Soziales

In diesem Bereich hat Ungarn seit dem letzten Jahresbericht beträchtliche Fortschritte erzielt.

Abgesehen von Teilaspekten der Änderungsanträge betreffend die Umsetzung der Richtlinien über die Entsendung von Arbeitnehmern und über die sogenannten europäischen Betriebsräte wurden im Juli 2001 alle Änderungen zum Arbeitsgesetz in Kraft gesetzt. Bei den Änderungen ging es um eine weitere Angleichung der ungarischen Gesetzgebung an den Besitzstand, und zwar in den Bereichen Massenentlassungen, Arbeitszeit, Schutz junger Arbeitnehmer am Arbeitsplatz und Entsendung von Arbeitnehmern. Die staatlichen Arbeitsämter in den Komitaten sind die für geplante Massenentlassungen zuständige öffentliche Behörde. Im Hinblick auf die praktische Umsetzung des Besitzstandes in diesem Bereich wurde Anfang 2001 ein einjähriges Schulungsprogramm für Richter der Arbeitsgerichte in die Wege geleitet.

Im Bereich Gleichbehandlung der Geschlechter beziehen sich die Gesetzesänderungen auf die Umsetzung der Richtlinien zu den Bereichen Gleiche Arbeit - gleicher Lohn und Beweislast.

Im Bereich Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz sind neue Gesetze zur Umsetzung der Richtlinien über die Gefährdung durch chemische, physikalische und biologische Wirkstoffe, Höchstzulässigkeitsrichtwerte, das Verbot bestimmter spezifischer Wirkstoffe bzw. bestimmter Tätigkeiten am Arbeitsplatz, Vinylchloridmonomere, Bleimetall, Asbest und Krebserreger in Kraft getreten. In den Bereichen Bohrtätigkeiten, Förderindustrie (mineralische Stoffe) und Lärmbelastung konnten im März und Mai 2001 Erfolge erzielt werden.

Die staatliche Arbeitsaufsichtsbehörde wurde zum nationalen Knotenpunkt für die Zusammenarbeit mit dem Europäischen Amt für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz ernannt. Die Behörde wurde technisch weiter modernisiert und für das Personal wurden Schulungsmaßnahmen veranstaltet, unter anderem Sprachkurse.

Im Juni 2001 hat Ungarn ein Zehnjahresaktionsprogramm zur öffentlichen Gesundheit verabschiedet, das sich zum Fernziel gesetzt hat, die allgemeine Lebenserwartung der Bevölkerung zu fördern (Verlängerung der durchschnittlichen Lebenserwartungen der Frauen von 75 auf 78 sowie der Männer von 66 auf 70 Jahre). Im Dezember 2000 trat das neue Tabakwerbungsgesetz in Kraft, wodurch nun das ungarische Recht teilweise an das Gemeinschaftsrecht angepasst ist. Es wurde ein Programm zur Reorganisierung und Verbesserung des Blutversorgungssystems eingeleitet und ein neues regionales System eingerichtet. Das Staatliche Gesundheitsamt und die Staatliche Gesundheitsinspektion haben für ihr Personal eine Reihe von Maßnahmen zur Schulung in EG-Recht organisiert, wobei das Schwergewicht auf Rechtsangleichung und Rechtsvollzug lag.

Im Bereich des sozialen Dialogs war das Verhältnis zwischen der Regierung und den Sozialpartnern weiterhin durch mangelndes Vertrauen und Schwierigkeiten gekennzeichnet, innerhalb der verschiedenen neuen Strukturen einen echten sozialen Dreierdialog zu führen. Im Berichtszeitraum führte das mangelnde Vertrauen zu Kontroversen, die sich an der Änderung des Arbeitsrechts und am Verfahren zur Festsetzung des landesweiten Mindestlohns für das Jahr 2001 entzündeten. Seither wurde Einigung über die Erhöhung für das Jahr 2002 erzielt. Der autonome sektorale Sozialdialog führt mit nur wenigen sektoralen Tarifabschlüssen nach wie vor ein Schattendasein. Tarifabschlüsse auf Unternehmensebene finden sich hauptsächlich in Großunternehmen. Im März 2001 hat die Regierung mit dem größten Gewerkschaftsverband des öffentlichen Sektors eine Dreijahresvereinbarung geschlossen, in der unter anderem die Einrichtung des sogenannten Nationalen Arbeitsrats für öffentlich Bedienstete vorgesehen ist, einem neuen Konsultationsforum für den öffentlichen Sektor.

Im Berichtszeitraum hat sich die Lage auf dem Arbeitsmarkt weiter verbessert. Die Arbeitslosenquote ging erneut zurück und lag im Jahr 2000 bei 6,4% und für das erste Halbjahr 2001 unter 6%. Auch die Langzeitarbeitslosigkeit ist weiter zurückgegangen und liegt unter dem EU-Durchschnitt.

Ungarn und die Europäische Kommission haben eine Überprüfung der Beschäftigungspolitik in die Wege geleitet, bei der es darum geht, zu prüfen, inwieweit Ungarn bei der Anpassung seiner Beschäftigungspolitik im Hinblick auf die Umsetzung der Europäischen Beschäftigungsstrategie erfolgreich war. In diesem Dokument werden die großen Prioritäten und Aufgaben für die Zeit bis zum Beitritt dargelegt. Es ist vorgesehen, dass die Kommission und Ungarn die endgültige Fassung dieses Dokuments im November 2001 unterzeichnen.

Im Zusammenhang mit dem künftig einzurichtenden Europäischen Sozialfonds übernimmt das Unterrichtsministerium die Federführung bei der Verwaltung des operativen Programms zur Entwicklung des Humankapitals. Die interministerielle Arbeitsgruppe Europäischer Sozialfonds und die Arbeitsgruppe Entwicklung des Humankapitals sind bei der Koordinierung der ESF- relevanten Strategien und Tätigkeiten einiger Fachministerien und sonstiger beteiligter Gremien weiter vorangekommen (beispielsweise auch bei der gemeinsamen Bewertung der Prioritäten der Beschäftigungspolitik). Im Hinblick auf künftige Umsetzungsvereinbarungen im Zusammenhang mit dem ESF war auch die Einrichtung des Staatlichen Amtes zur Umsetzung des Europäischen Sozialfonds ein wichtiger Schritt voran.

Im Bereich des Sozialschutzes wurden weitere Schritte zur Fortsetzung der Rentenreform eingeleitet, die 2003 verwirklicht werden soll. Die Umsetzung des staatlichen Behindertenprogramms von 1999 hat in den Bereichen Arbeitsumfeld, Kommunikation, Transportwesen, Gesundheitsversorgung, Bildung und Ausbildung, Beschäftigung, Sport und Freizeit sowie soziale Wohlfahrt bereits zu ersten positiven Ergebnissen geführt.

Aus dem Bereich der Maßnahmen gegen die Diskriminierung ist zur Zeit über keine weiteren Fortschritte zu berichten; das Justizministerium wird nach einer Überprüfung der in der gegenwärtigen Gesetzgebung enthaltenen Bestimmungen zur Beseitigung von Diskriminierungen den Rechtsrahmen durch eine Verbesserung des Rechtsvollzugs und der Sanktionsmechanismen zusätzlich stärken. (vgl. dazu B.1.2. - Menschenrechte und Minderheitenschutz).

Gesamtbewertung

Insgesamt ist Ungarn bei der Rechtsumsetzung in allen Bereichen recht weit fortgeschritten. Die Änderungen zum Arbeitsgesetz brachten eine Angleichung an viele Teile des einschlägigen Gemeinschaftsrechts. Es bedarf jedoch noch weiterer Anstrengungen, namentlich hinsichtlich der Richtlinien über Teilzeitarbeit, Insolvenz und die sogenannten europäischen Betriebsräte. Die staatliche Arbeitsaufsichtsbehörde muss sowohl personell als auch technisch besser ausgestattet werden.

Bezüglich der Gleichstellung von Frauen und Männern ist Ungarn bei der Umsetzung in innerstaatliches Recht, der praktischen Anwendung der Vorschriften und im Rechtsvollzug bereits gut vorangekommen. Die vollständige Umsetzung der Richtlinien über Gleichbehandlung in der Landwirtschaft, Gleichbehandlung von Selbständigen, gleichberechtigten Zugang zu Beschäftigung und Berufsbildung steht noch aus. Die für die Umsetzung und Durchsetzung des Besitzstands erforderlichen institutionellen Mechanismen müssen noch zusätzlich gestärkt werden. Ungarn hat weiterhin am Aktionsprogramm der Gemeinschaft für Chancengleichheit teilgenommen.

Im Bereich Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz hat die Rechtsumsetzung in den Jahren 2000 und 2001 gute Fortschritte gemacht. Ungarn muss die Umsetzung der Richtlinien zu den Bereichen Arbeitsplatz, Fischereifahrzeuge, Bildschirmausrüstung, Sicherheits- und Gesundheitsvorschriften für zeitlich begrenzte oder ortsveränderliche Baustellen sowie über medizinische Versorgung an Bord von Wasserfahrzeugen abschließen. Bis zur abschließenden Umsetzung des in diesen Bereichen geltenden Gemeinschaftsrechts muss noch erhebliche Arbeit geleistet werden. In diesem Zusammenhang erfordern die KMU besondere Aufmerksamkeit.

Im Bereich öffentliche Gesundheit muss die Umsetzung der Richtlinie zur Festlegung hoher Qualitäts- und Sicherheitsstandards für menschliches Blut noch vollständig umgesetzt werden. Ungarn hat weiterhin an einer Reihe von Gemeinschaftsprogrammen im Bereich der öffentlichen Gesundheit mitgewirkt und sein Interesse bekundet, bei allen diesen Programmen mitzuwirken.

Eine konstruktive Entwicklung des sozialen Dialogs muss aktiv gefördert werden. Ein Ausbau der Verwaltungskapazitäten der Sozialpartner und der Regierung würde beide Seiten in die Lage versetzen, nach und nach effizienter zu arbeiten. Dazu muss das bereits geplante Schulungsprogramm der Regierung unverzüglich umgesetzt werden, damit die Sozialpartner eigene Kapazitäten im Bereich Forschung und Verhandlungsführung entwickeln. Eine Fortsetzung des sozialen Dreierdialogs im Rahmen der bestehenden, für den Dreierdialog geschaffenen Strukturen wäre ein Beitrag zur Wiederherstellung des Vertrauens. In diesem Kontext kommt es sehr darauf an, dass die Statuten und Verfahren dieser Strukturen sorgsam eingehalten werden. Der autonome soziale Dialog, vor allem auf Sektorebene, muss gefördert werden. Die Sozialpartner müssen stärker von ihrer Autonomie Gebrauch machen und untereinander Vereinbarungen schließen. Die regierungsamtliche Registrierung solcher Vereinbarungen könnte ebenfalls noch verbessert werden.

Im Bereich Beschäftigung wird die gemeinsame Bewertung der Prioritäten der ungarischen Beschäftigungspolitik durch die Europäische Kommission und die ungarischen Behörden ein wichtiger Schritt auf dem Wege zum Beitritt sein. Es kommt darauf an zu gewährleisten, dass die Einbeziehung der sich bei der gemeinsamen Bewertung ergebenden Prioritäten und Verpflichtungen effizient begleitet wird.

Als die für die Durchführung des Programms Humankapitalentwicklung zuständige Behörde wird das Unterrichtsministerium die interministerielle Zusammenarbeit weiter verbessern müssen. Innerhalb des bestehenden Kooperationsrahmens muss das Ministerium die erforderlichen Schritte einleiten, damit gewährleistet ist, dass die gesamte Hilfe im Rahmen des ESF verschiedenen Politikfeldern zugute kommt und im Rahmen der staatlichen Mehrjahresaktionspläne umgesetzt wird. Es wird ferner darauf zu achten haben, dass eine adäquate Komplementarität mit der ESF-Komponente des integrierten operativen Programms für Regionalentwicklung gewahrt ist. Die Funktion des Staatlichen Amtes zur Umsetzung des Europäischen Sozialfonds impliziert zwar nicht die Zuständigkeit einer federführenden Behörde, muss aber bereits jetzt im Hinblick auf die künftigen Umsetzungsvereinbarungen ausgebaut werden. Angesichts des Regierungsbeschlusses über eine künftige Programmierungsstruktur vom Juni 2001 muss auch die Aufsicht über die Tätigkeit der Arbeitsgruppe Europäischer Sozialfonds einer Revision unterzogen werden.

Im Bereich Sozialschutz muss die Umsetzung der bereits beschlossenen Reformen mit Nachdruck vorangetrieben werden. Das betrifft unter anderem die Reform der Gesundheitsversorgung, die es sich zum Ziel gesetzt hat, Standard und Effizienz des Sozialschutzes zu verbessern. Die Strategieziele des staatlichen Behindertenprogramms müssen namentlich mit Blick auf eine verbesserte soziale Eingliederung und die Bekämpfung jeder Form von Diskriminierung weiter verfolgt werden.

Der Kampf gegen Ausgrenzung - niedergelegt in Artikel 136 des Vertrags über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft - ist eines der Ziele der Sozialpolitik der EU. In den Strategien gegen soziale Ausgrenzung verbinden sich im Sinne der Beschlüsse der Europäischen Räte von Lissabon und Nizza einvernehmlich auf EU-Ebene vereinbarte Ziele mit einzelstaatlichen Aktionsplänen. Der Europäische Rat von Göteborg im Juni 2001 hat die Beitrittskandidaten dazu aufgerufen, sich das Unionsziel der Förderung der sozialen Eingliederung für ihre jeweilige nationale Strategie zu eigen zu machen.

Zur Übernahme des Besitzstands im Bereich der Bekämpfung jeder Form von Diskriminierung (Artikel 13 des Vertrags) bedarf es noch zusätzlicher Anstrengungen.


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