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Kapitel 14: Energie

Seit dem letzten Jahresbericht hat Ungarn in diesem Bereich nur begrenzt Fortschritte gemacht.

Im Kontext der Vorbereitung auf den Energiebinnenmarkt hat die gesetzgeberische Arbeit noch zu keinen konkreten Ergebnissen geführt. Die Ungarische Regierung hat eine überarbeitete Fassung des Gesetzentwurfes zur Liberalisierung des Strommarktes vorgelegt, die aber vom Parlament noch nicht verabschiedet wurde. So geriet der ursprüngliche Plan, einen Marktanteil von 15% des gesamten jährlichen Stromverbrauchs bis Januar 2001 zu liberalisieren, weiter in Verzug. Auch im Gassektor hat es keine Fortschritte gegeben.

Ein Fortschritt im Bereich des Verwaltungsaufbaus ist die im Oktober 2000 erfolgte Einrichtung der MAVIR als unabhängigem ungarischem Systembetreiber.

Im Januar 2001 trat für Strom und im Juli 2001 für Gas ein neues Tarifsystem in Kraft, mit dem eine schrittweise Beseitigung der Preisverzerrungen in beiden Sektoren eingeleitet wurde. So erhöhten sich im Januar die durchschnittlichen Verbraucherpreise für Strom um 6% und im Juli für Gas um 12%.

Im Sinne des im September 1999 verabschiedeten Energieeffizienzprogramms hat die Regierung auch weiterhin die Steigerung der Energieeffizienz betrieben und im Jahr 2000 zu diesem Zweck 910 Millionen Forint (rund 3,5 Millionen EUR) bereitgestellt. Im Rahmen dieses Programms werden Darlehen im Zusammenhang mit Energieeinsparungsmaßnahmen, die Nutzung erneuerbarer Energieträger, die Modernisierung der Versorgung mit Fernwärme und der Verbrauchssysteme, die öffentliche Propagierung des Energiesparens und die Verbesserung der Energieeffizienz im Verkehrswesen gefördert.

Was die Kernenergie anbelangt, so betreibt Ungarn nach wie vor nur ein KKW, in Paks, wo vier Reaktoren des Typs WWER- 440/213 in Betrieb sind. Das Programm zur Verbesserung der nuklearen Sicherheit des KKW Paks, dessen Abschluss für Ende 2002 geplant ist, wurde im Berichtszeitraum fortgesetzt, so dass Ende 2000 bereits mehr als zwei Drittel der vorgesehenen Maßnahmen abgeschlossen waren. Ein Resultat dieser Maßnahmen ist, dass sich die Wahrscheinlichkeit für einen Störfall im Reaktorkern um den Faktor 10 verringert hat.

Gesamtbewertung

Insgesamt gesehen hat Ungarn weiterhin Fortschritte bei der Vorbereitung auf den Energiebinnenmarkt erzielt und den Verwaltungsrahmen weiterhin gestärkt, doch die Anstrengungen mit Blick auf den Energiebinnenmarkt müssen noch gesteigert werden.

Was die Versorgungssicherheit anbelangt, so verfügt Ungarn bereits über die erforderlichen Reservebestände an Rohöl und Erdölprodukten.

Bei der Vorbereitung auf die Teilnahme am Energiebinnenmarkt muss Ungarn eine schnellere Gangart einschlagen und die neuen Strom- und Gasgesetze verabschieden, um nicht noch zusätzlich in Verzug zu geraten. In diesem Kontext muss die Ungarische Energiebehörde weiter gestärkt werden, damit sie ihrer Funktion als Regulierungsbehörde des Energiebereichs gerecht werden kann. Die noch verbliebenen Preisverzerrungen müssen beseitigt werden. Ferner müssen noch mehr Anstrengungen zur Steigerung der Energieeffizienz unternommen werden.

Der Verwaltungsapparat ist gut entwickelt und setzt sich aus folgenden Behörden zusammen:

Das Wirtschaftsministerium ist für die Energiepolitik im Allgemeinen zuständig. Die Ungarische Energiebehörde ist eine unabhängige Verwaltungsbehörde unter der Aufsicht des Wirtschaftsministers, deren Aufgaben u. a. in den Bereichen Betriebsgenehmigungen, Preise und Energieeinsparung liegen. Im Jahr 2000 hat die Behörde 29 Entscheidungen erlassen, von denen 14 angefochten und eine zurückgezogen wurden. Sie beschäftigt zur Zeit 83 Mitarbeiter (keine Personalbewegungen seit 2000) und finanziert sich aus den Einnahmen im Zusammenhang mit der Erteilung von Betriebsgenehmigungen. Diese Behörde muss weiter gestärkt werden.

Der Rat für den Interessenausgleich im Energiesektor ist ein Konsultativgremium, in dem die Regulierungsbehörde, die Verbraucher und die Versorgungsunternehmen vertreten sind.

Das Energiezentrum ist für Energieeffizienz, Umweltschutzfragen, die Erteilung des Energieeffizienzkennzeichens und Statistik zuständig. Das Jahresbudget des Zentrums ist mit 200 Millionen Forint (rund 770.000 EUR) dotiert, und der Personalstand umfasst etwa 20 Mitarbeiter. Im Bereich der Energiestatistik bedarf es noch weiterer Anstrengungen in bezug auf eine Angleichung an den Besitzstand, namentlich was die Energieeffizienzindikatoren angeht.

Die Ungarische Bergbaubehörde ist für die Erteilung von Betriebsgenehmigungen zuständig, führt die Aufsicht über die Bergbautätigkeit und die Einhaltung gesetzlicher Regelungen und kontrolliert die Sicherheit am Arbeitsplatz.

Die Ungarische Atomenergiebehörde ist zuständig für die Regulierung, die Erteilung von Betriebsgenehmigungen und Maßnahmen im Bereich der Aufsicht. Die Behörde - obwohl der Regierungskontrolle unterstellt - ist eine unabhängige Verwaltung mit eigenem Budget, das aus dem Zentralen Staatshaushalt und aus Bußgeldeinnahmen finanziert wird. Die Behörde erfüllt eine wichtige Aufsichtsfunktion im Zusammenhang mit der Entschädigungspflicht. Aufgrund internationaler Übereinkommen sind Schadensfälle in Ungarn und mit Auswirkungen jenseits der Landesgrenzen durch die Haftung gedeckt. Eine im Mai 2000 vom International Regulatory Review Team (IRRT) im Auftrage der IAEA durchgeführte Mission hat der Ungarischen Atomenergiebehörde hohe administrative Kompetenz und die technische Fähigkeit bescheinigt, die regulatorischen und technischen Aufgaben ihrer Zuständigkeit zu bewältigen. Auf der Grundlage der Empfehlungen und Anregungen des IRRT-Missionsberichts wurde ein Aktionsplan aufgestellt.

Die Direktion Nukleare Sicherheit erteilt Betriebsgenehmigungen, Systemgenehmigungen und Ausrüstungssicherheitsbescheinigungen nach Vorgabe der in den einschlägigen gesetzlichen Regelungen und Sicherheitsvorschriften spezifizierten Anforderungen. Für die Wahl des Standorts einer Kernkraftanlage, den Bau, die Inbetriebnahme, bauliche Veränderungen, vorübergehende und endgültige Abschaltung sowie für die Stilllegung einer Kernkraftanlage müssen Genehmigungen eingeholt werden. Die Durchführung einer systematischen Sicherheitsbewertung im Zehnjahresabstand ist eine weitere, im Zusammenhang mit der Erteilung einer Betriebsgenehmigung zu erfüllende Auflage. Die Genehmigung für die Auslegung der bautechnischen Strukturen von Kernanlagen kann entweder im Rahmen des Betriebsgenehmigungsverfahrens oder getrennt erteilt werden. Im Zusammenhang mit der Vorbereitung auf den Katastrophenfall und damit verbundene Bergungs- und Schutzmaßnahmen führt die Direktion Nukleare Sicherheit unabhängig vom Betreiber im frühen Stadium eines Störfalls Analysen und Bewertungen durch.

Die Europäische Union hat wiederholt mit Nachdruck darauf hingewiesen, wie wichtig ein hohes Sicherheitsniveau der nuklearen Anlagen in den Kandidatenländern ist. Im Juni 2001 hat sich der Rat der Europäischen Union mit einem Bericht über nukleare Sicherheit im Kontext der Erweiterung der Union befasst. In diesem Bericht ist die derzeitige nukleare Sicherheit in den einzelnen Kandidatenländern einschließlich Zukunftsperspektiven dargestellt, ergänzt durch Empfehlungen bezüglich spezifischer Verbesserungen. Die Kommission hat diesen Bericht im Juli an die Kandidatenländer weitergeleitet.

In den Allgemeinen Empfehlungen des Ratsberichts werden sämtliche Kandidatenländer, auf deren Territorium sich Kernkraftanlagen befinden, dazu aufgefordert, ihre spezifischen Programme zur Verbesserung der Sicherheit ihrer Anlagen zum Abschluss zu bringen und zu gewährleisten, dass die im Rahmen ihrer Programme vorgesehenen Maßnahmen dem EU- Standard der bewährten Praxis entsprechen, namentlich im Zusammenhang mit einer Reihe von spezifizierten Sicherheitsmaßnahmen, Bewertungsmaßnahmen, Vorgehen bei Störfällen, Weitergabe von Erfahrung sowie in bezug auf die Ressourcen der Regulierungsbehörden und andere Aspekte.

Der Bericht legt allen Kandidatenländern nahe, mit der Durchführung ihrer jeweiligen landeseigenen Programme die Entsorgung abgebrannten Kernmaterials und radioaktiver Abfälle und die Sicherheit ihrer Forschungsreaktoren betreffend fortzusetzen.

An Ungarn richtet der Ratsbericht die Empfehlung, die vollkommene Unabhängigkeit der Regulierungsbehörde zu gewährleisten und die Sicherheitsüberprüfung der Nasskondensationssysteme des KKW Paks abzuschließen.

Im Kernenergiebereich sind die Kompetenzen klar umrissen, der Verwaltungsapparat übersichtlich organisiert und der Rechtsvollzug effizient. Dessen ungeachtet empfiehlt der bereits zitierte Ratsbericht, dass Ungarn die vollkommene Unabhängigkeit der Regulierungsbehörde vom Betreiber von Kernanlagen gewährleisten sollte.

Der Bericht empfiehlt schließlich, die Unabhängigkeit der Regulierungsbehörde auch im Verhältnis zu Personen, Gremien oder Organisationen nachhaltig zu stärken, die im Bereich der Kernenergiewerbung tätig sind, oder die zu Betreibern von Kernanlagen Kontakt haben.

Ungarn muss Anlagen für die Zwischenlagerung von schwach- und mittelradioaktiven Abfällen schaffen.

Ungarn ist Vertragspartei bei allen großen internationalen Übereinkommen und Mitglied der IAEA (seit 1957) und der NEA der OECD (seit 1996). Ungarn wird die Erfüllung der Euratom-Anforderungen und -Verfahren gewährleisten müssen. In diesem Zusammenhang ist es wichtig, dass Ungarn die Vorbereitung auf die Umsetzung der Euratom- Sicherheitsüberwachungsvorschriften mit unvermindertem Nachdruck weiterverfolgt; besondere Aufmerksamkeit erfordern dabei die Berichte über Kernmaterialbewegungen und Kernmaterialinventare, die unmittelbar von den Personen bzw. Einrichtungen zu erstellen sind, die Kernanlagen betreiben bzw. Kernmaterial lagern. Es ist hinzuzufügen, dass Ungarn mit der IAEA ein Sicherheitsüberwachungsabkommen geschlossen hat. Ein Zusatzprotokoll zu diesem Abkommen ist seit April 2000 in Kraft.


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