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Kapitel 15: Industriepolitik

Im Berichtszeitraum hat Ungarn einige Fortschritte bei der Entwicklung seiner Industrie- und Unternehmenspolitik erzielt[*].

Ungarns Strategie für den gewerblichen Bereich basiert nach wie vor auf einer Verbesserung der Rahmenbedingungen für den wirtschaftlichen Wettbewerb und auf fortgesetzt ausgewogenem Wachstum. Im Zuge der Umsetzung des Széchenyi-Plans wurden mehr Finanzmittel für die aktive Förderung des Aufbaus von Netzen und der Innovation zur Verfügung gestellt; ferner wurde das regionale Gefälle in der industriellen Entwicklung durch Gewinnung neuer Investoren für die östlichen Landesteile reduziert. Mehrere Teilprogramme des Széchenyi-Plans enthalten Maßnahmen, die die industrielle Entwicklung berühren. Das Wichtigste ist das Programm zur Förderung der Unternehmenstätigkeit, auf das im Jahr 2001 mehr als 10% der Gesamtdotierung des Széchenyi-Plans entfallen (31,4 Mrd. HUF von insgesamt 295,9 Mrd. HUF, was rund 121 Mio. EUR bzw. 1.138 Mio. EUR entspricht). Die Ausschreibungsverfahren laufen noch, weshalb es für eine Bewertung der Auswirkungen dieser Initiativen noch zu früh ist.

Die Umstrukturierung der Industrie wurde fortgesetzt, so dass die Privatisierung nunmehr nahezu abgeschlossen ist. Die ausländischen Direktinvestitionen sind für die Modernisierung der Industrie nach wie vor von erheblicher Antriebswirkung. Der Elektronikbereich und die Automobilherstellung sind in bezug auf Produktivität führend.

Ungarn hat im Berichtszeitraum die Umstrukturierung seiner Stahlindustrie vorangebracht. Die Ungarische Regierung hat im Juni 2001 ihren Antrag auf Verlängerung der Schonfrist um fünf Jahre zurückgezogen; diese Schonfrist würde es Ungarn aufgrund des Protokolls Nr. 2 zum Europaabkommen gestatten, die Umstrukturierung der Stahlindustrie mit staatlichen Beihilfen zu fördern. Die Abwicklung der DAM GmbH ist abgeschlossen und die Vermögenswerte wurden auf den neuen Eigentümer übertragen; Dunaferr dagegen, das seit Februar 2001 eine neue Betriebsführung hat, hat die Privatisierungspläne vertagt.

Gesamtbewertung

Zwischen der von Ungarn verfolgten Industriepolitik und den Grundsätzen und Zielen der Industriepolitik der EG lassen sich erhebliche Konvergenzen feststellen.

Ungarn hat im Laufe der Jahre mit Erfolg ein marktorientiertes Privatisierungs- und Umstrukturierungsprogramm durchgeführt, was auch dazu beigetragen hat, dass beträchtliche Mengen FDI regelmäßig ins Land geströmt sind. Das Ergebnis ist eine internationale Ausrichtung der ungarischen Industrie. Auf Technologie aufbauende Industriebranchen erobern einen immer größeren Anteil an den Ausfuhren in die EU (rund 50%). Ungarn steht nun vor der großen Aufgabe, das Gefälle zwischen den Regionen einerseits und zwischen den großen ausfuhrorientierten Gesellschaften und den kleinen auf den örtlichen Markt ausgerichteten Unternehmen andererseits noch weiter abzubauen.

Das Wirtschaftsministerium ist als zentrale Behörde für die Formulierung und Koordinierung der Industriepolitik bei der Entwicklung seiner Strategie nach einem integrierten Konzept vorgegangen. Ministerien, die für die Verwaltung spezifischer Industriebranchen zuständig sind, nehmen an der Politikfindung teil. Ein breites Spektrum von Organisationen und Regierungsstellen sind in die Umsetzung involviert. Die wichtigsten Einrichtungen sind das Amt für Privatisierung und das Ungarische Amt für Investitionen und Handelsförderung, wobei letzteres gemeinsam vom Außenministerium und vom Wirtschaftsministerium betrieben wird und über neun regionale Büros verfügt. Mehrere Einrichtungen wie der Wirtschaftsrat, der Rat für Unternehmensentwicklung und der Rat für Investment sind inzwischen fest etabliert und haben zur Aufgabe, die Wirtschaft und die Sozialpartner zu konsultieren; sie entledigen sich dieser Aufgabe zu allgemeiner Zufriedenheit. Der Ungarische Arbeitgeber- und Industriellenverband ist einer der Schlüsselpartner der Regierung. Der Verband vertritt sämtliche Wirtschaftszweige und die Interessen von 6.000 Unternehmen, die insgesamt 1,2 Millionen Menschen beschäftigen.

Es sei darauf verwiesen, dass die Überwachung der staatlichen Beihilfen und der Vereinbarkeit von Förderprogrammen mit den EG-Vorschriften - eingeschlossen sind die geltenden Vorschriften des EGKS-Vertrags über staatliche Beihilfen, worauf noch zurückzukommen sein wird - wichtiger Bestandteil jeder Industriepolitik ist. (Vgl. dazu Kapitel 6 - Wettbewerb)


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