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Kapitel 16: Kleine und mittlere UnternehmenUngarn hat seit dem letzten Jahresbericht seine KMU-Politik weiterentwickelt, namentlich durch die Einführung des Széchenyi-Plans im Herbst 2000 Der Széchenyi-Plan ist inzwischen zum wichtigsten Instrument bei der Umsetzung der Prioritäten der KMU-Strategie Ungarns geworden. Das Programm zur Förderung der Entwicklung von Unternehmen ist ein Inkubatorenprogramm, das von der Ungarischen Stiftung für Unternehmensentwicklung ins Leben gerufen wurde. Das Programm zielt auf die Förderung der Gründung neuer innovativer KMU, die Unterstützung der Weiterentwicklung bestehender Kleinunternehmen zu mittelständischen Unternehmen und die wirtschaftliche Stärkung bereits funktionierender mittlerer Unternehmen, die Förderung ihres Zugangs zu ausländischen Märkten und die Anbahnung von Verbindungen zum Informationssektor. Das Programm setzt sich aus drei Teilen zusammen. Das Teilprogramm KMU-Entwicklung befasst sich mit der Einführung technologischer Innovation in den KMU-Sektor und den Zugang zu den Auslandsmärkten. Weitere Ziele liegen in der Entwicklung der Qualität und der Förderung des Produktions-Know-hows der KMU. Ziel des zweiten Teilprogramms ist es, die Kontakte der ungarischen KMU untereinander zu verstärken und die KMU in den Bereichen Produktion, Innovation und Information mit Großunternehmen zusammenzuführen. Das Teilprogramm Investitionsförderung hat zum Schwerpunkt die Entwicklung einer dienstleistungsorientierten öffentlichen Verwaltung und die Bereitstellung von Mitteln für die Förderung von Direktinvestitionen. Im Berichtszeitraum wurden mehrere Maßnahmen zur Vereinfachung des Geschäftsumfelds eingeführt. So wurde beispielsweise das Verwaltungsverfahren der Registrierung von Alleineigentümern, wofür bislang die Handelskammern zuständig waren, im Innenministerium zentralisiert. Die Erteilung von Lizenzen für verschiedene Handelsbranchen wurde im November 2000 zentralisiert und fällt nun in den Zuständigkeitsbereich des Amts für Zulassungen und Genehmigungen des Wirtschaftsministeriums. Anfang 2001 wurden Steuervorschriften geändert, um die KMU zu entlasten; so besteht jetzt beispielsweise die Möglichkeit, die Anwendung der Pauschalbesteuerung auszuweiten. GesamtbewertungUngarns KMU-Politik entspricht insgesamt den Grundsätzen und Zielen der Unternehmenspolitik der EG. Die inhaltliche Abgrenzung der Begriffe Kleinst-, Klein- und mittlere Unternehmen entspricht weitgehend der in der EG üblichen Definition. Der seit 2001 operative Széchenyi-Plan dürfte dazu beitragen, dass sich der KMU-Sektor in Ungarn kontinuierlich und auf gesunder Basis weiterentwickeln kann. Der Plan dürfte ferner dazu beitragen, dass stärker in den KMU-Sektor investiert wird und dass sich die außerhalb von Budapest und außerhalb des Komitats Pest niedrige KMU-Gründungsquote erhöht. Dazu wird jedoch eine gut funktionierende Koordinierung der Maßnahmen des Széchenyi-Plans mit Maßnahmen anderer Programme erforderlich sein. Zur Belebung der Unternehmerinitiative müssten die rechtlichen und administrativen Hemmnisse weiter abgebaut und der Zugang zu Krediten erleichtert werden. Die KMU-Abteilung des Wirtschaftsministeriums hat 10 Mitarbeiter. Seit 2000 gibt es einen KMU-Zielfonds. Im Jahr 2000 war er mit 5,2 Mrd. HUF (rund 20 Mio. EUR) dotiert und wurde 2001 auf 12 Mrd. HUF (rund 46,1 Mio. EUR) aufgestockt. Diese Mittel fließen in erster Linie in den Széchenyi-Plan. Für Personalaufstockung und Ausbildung sind keine Budgetmittel eingeplant. Sowohl auf zentralstaatlicher als auch auf regionaler Ebene wurde inzwischen die für die Umsetzung der KMU-Politik erforderliche Infrastruktur geschaffen. Es könnten jedoch noch größere Anstrengungen unternommen werden, um die Tätigkeiten der einzelnen Netze abzustimmen, die unternehmensnahe Dienstleistungen erbringen; außerdem könnte die Wahrnehmbarkeit der Netze verbessert werden. |
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