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VorbemerkungIn der Agenda 2000 erklärte sich die Kommission bereit, dem Europäischen Rat über die Fortschritte der einzelnen ostmitteleuropäischen Bewerberländer bei der Vorbereitung ihres Beitritts regelmäßig Bericht zu erstatten und die ersten Berichte Ende 1998 vorzulegen. Der Europäische Rat von Luxemburg beschloss daraufhin: Die Kommission wird dem Rat regelmäßig - erstmals Ende 1998 - für jeden mittel- und osteuropäischen Bewerberstaat einen Bericht, der gegebenenfalls Empfehlungen für die Eröffnung bilateraler Regierungskonferenzen enthalten wird, vorlegen, in dem sie untersucht, welche Fortschritte der betreffende Staat auf dem Weg zum Beitritt unter dem Gesichtspunkt der Kopenhagener Kriterien gemacht hat, und insbesondere wie rasch er den Besitzstand der Union übernimmt. (...) Die Berichte der Kommission dienen als Grundlage für die notwendigen, im Rahmen des Rates zu fassenden Beschlüsse über die Gestaltung der Beitrittsverhandlungen bzw. über ihre Ausdehnung auf weitere Bewerberstaaten. In diesem Zusammenhang wird die Kommission bei der Bewertung der Fähigkeit der Bewerberländer, die wirtschaftlichen Kriterien zu erfüllen und die sich aus dem Beitritt ergebenden Verpflichtungen zu übernehmen, weiterhin nach der in der Agenda 2000 angewandten Methode verfahren. Daraufhin legte die Kommission im Oktober 1998 die erste Serie der sogenannten Regelmäßigen Berichte vor, im Oktober 1999 folgte die zweite und im November 2000 die dritte. Die nunmehr vierte Serie wurde von der Kommission für den Europäischen Rat von Laeken im Dezember 2001 erstellt. Der vorliegende Bericht folgt in seiner Gliederung dem Vorjahresbericht. Wie seine Vorgänger enthält dieser Bericht:
Im vorliegenden Bericht sind die seit dem Kommissionsbericht von 2000 erzielten Fortschritte dargelegt. Der Berichtszeitraum reicht bis zum 30. September 2001. In besonderen Fällen finden jedoch auch erst danach getroffene Maßnahmen Erwähnung. Der Bericht prüft, inwieweit die im Vorjahresbericht erörterten Reformpläne inzwischen verwirklicht sind und bewertet neue Initiativen. Außerdem enthält dieser Bericht für jeden der untersuchten Bereiche eine Gesamtbewertung, wobei jeweils dargelegt wird, welche wichtigen Maßnahmen Ungarn zur Vorbereitung auf den Beitritt noch zu verwirklichen hat. In bezug auf die politischen Kriterien und die Übernahme des Besitzstandes (einschließlich der Fähigkeit der ungarischen Verwaltung, diesen umzusetzen) konzentriert sich die Bewertung nach Maßgabe dieses Konzepts auf die Fortschritte seit der Annahme des letzten Kommissionsbericht, ergänzt durch eine Gesamtbewertung aller untersuchten Bereiche. Die wirtschaftliche Bewertung beinhaltet dagegen neben einer Bilanzierung der im Berichtszeitraum erzielten Fortschritte eine dynamische, in die Zukunft gerichtete Einschätzung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit Ungarns. Ein gesonderter Abschnitt wendet sich der Frage zu, welche Maßnahmen Ungarn zur Verwirklichung der in der Beitrittspartnerschaft ausgewiesenen prioritären Ziele getroffen hat. Wie in den bisherigen Jahresberichten wurden die ,,Fortschritte`` anhand der tatsächlich gefassten Beschlüsse, der tatsächlich angenommenen Rechtsvorschriften, der tatsächlich ratifizierten internationalen Übereinkünfte (unter gebührender Berücksichtigung der Umsetzung) und der tatsächlich ergriffenen Maßnahmen gemessen. Grundsätzlich wurden Rechtsvorschriften und Maßnahmen, die sich in Vorbereitung befinden bzw. dem Parlament zur Annahme vorliegen, nicht berücksichtigt. Dies gewährleistet die Gleichbehandlung aller Beitrittskandidaten und Objektivität bei der Messung der konkreten Fortschritte der einzelnen Länder auf dem Wege zum Beitritt. In den Bericht sind Informationen aus zahlreichen Quellen eingeflossen. So wurde Ungarn wie alle anderen Anwärter aufgefordert, Informationen über die Fortschritte auf dem Wege zum Beitritt zu übermitteln, die seit Veröffentlichung des letzten Kommissionsberichts erzielt wurden. Weitere Informationsquellen waren das Nationale Programm zur Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstandes sowie die Auskünfte, die Ungarn im Rahmen des Assoziationsabkommens, der analytischen Sichtung des gemeinschaftlichen Besitzstandes (Screening) und im Verlaufe der Verhandlungen zur Verfügung gestellt hat |
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