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Kapitel 18: Bildung und Ausbildung

Im Berichtszeitraum hat Ungarn auf diesem Gebiet weitere Fortschritte gemacht.

Ungarn hat auch im zurückliegenden Jahr an der zweiten Phase der Gemeinschaftsprogramme Socrates und Leonardo und an dem neuen Jugendprogramm teilgenommen, das die Aktivitäten des Europäischen Volontariats einschließt. (vgl. Teil beziehungen - Beziehungen zwischen der Europäischen Union und Ungarn).

Die Reform des Bildungs- und Ausbildungswesens hat bereits Fortschritte gemacht. Die Realanpassung der Gehälter des Lehrpersonals ab September 2001 um 20% ist sichergestellt. Dennoch sind die Gehälter der Lehrer, verglichen mit denen anderer öffentlich Bediensteter, immer noch recht niedrig.

Das Unterrichtsministerium hat ein umfassendes Programm in die Wege geleitet, das die vollständige Umsetzung der Richtlinie über die Bildung und Ausbildung von Wanderarbeitnehmerkindern rechtzeitig bis zum Beitritt ermöglichen dürfte.

Das Parlament hat ein neues System zur Gewährung von Studiendarlehen verabschiedet; seit September 2001 können Studenten Darlehen zu Vorzugsbedingungen aufnehmen und damit ihr Studium finanzieren.

Das Unterrichtsministerium hat die Fördermittel (12 Mio. EUR) für Schulen erhöht, die sich der sozial benachteiligten Kinder annehmen (beispielsweise Roma-Kinder und Kinder in abgelegenen Gebieten ohne ausreichendes Bildungsangebot).

Die schrittweise Angleichung der Berufsbildung an die EU-Praxis und die Bildungsziele der EU wurde fortgesetzt. Im Juli 2001 wurden die Komitatsausschüsse für Berufsbildung in sieben regionale Ausschüsse für Berufsbildung umgewandelt, die an den Staatlichen Rat für die Entwicklung der Berufsbildung angeschlossen sind. Diese Umorganisierung soll gewährleisten, dass die Fördermittel tatsächlich in Projekte fließen, hinter denen jeweils echte regionale Prioritäten der Entwicklung der Berufsbildung stehen.

Gesamtbewertung

Ungarn hat den gemeinschaftlichen Besitzstand in diesem Bereich insgesamt gesehen weitgehend übernommen, namentlich auch die Richtlinie über die Bildung und Ausbildung von Wanderarbeitnehmerkindern.

Wie an den Rechnungslegungsmechanismen erkennbar wird, die in dem vor kurzem von der Regierung dem Parlament zur Annahme vorgelegten Entwurf für ein Erwachsenenbildungsgesetz enthalten sind, gehören quantitative Verbesserungen und erhöhte Rechenschaftspflicht nach wie vor zu den obersten Prioritäten. Der Gesetzesvorschlag geht von dem Konzept des lebenslangen Lernens aus und zielt darauf ab, einen einheitlichen Regulierungs-, Akkreditierungs- und Finanzrahmen zu schaffen, der den gesamten Bereich der Erwachsenenbildung abdeckt.

Der Rahmenlehrplan, der im September 2000 für alle Berufsschulen eingeführt wurde, ist der Rahmen für die landesweit geltende Grundausbildung und die jeweils auf regionale Belange eingehende Ausbildung. Der Bedarf des Arbeitsmarkts und der Ausbildungsstand der Berufsschulabsolventen müssen noch stärker aufeinander abgestimmt werden. Es zählt zu den Prioritäten der Regierung, die Modernisierung des Qualifizierungssystems im Bereich der Berufsbildung fortzusetzen.


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