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Kapitel 19: Telekommunikation und InformationstechnologienUngarn hat in diesem Bereich weitere Fortschritte gemacht. Es ging im Berichtszeitraum verstärkt darum, bestimmte Betreiber dazu zu verpflichten, kostenorientierte Telekommunikationstarife einzuführen. Der Besitzstand verlangt dies unter bestimmten Umständen. Im Bereich der Liberalisierung des Telekommunikationsmarktes war die kürzlich durchgeführte Auktion von fünf Lizenzen für drahtlosen Festnetzzugang (3,5 GHz) ein weiterer positiver Schritt zur Förderung des Wettbewerbs in diesem Marktsegment. Nach Angaben der Regierung ist die Frequenzzuweisung für das Mobiltelefonnetz inzwischen mit dem Besitzstand vereinbar. Das vor kurzem eingeführte Telekommunikationsgesetz dient der Umsetzung des Besitzstands von 1999. Die Kommission muss noch evaluieren, inwieweit die ungarischen Vorschriften mit dem neuen Gesetz tatsächlich an den Besitzstand angeglichen werden. Was den Rechtsrahmen angeht, so ist es Ungarn gelungen, Teile des EG-Rechts noch vor Einführung des neuen Gesetzes anhand der geltenden Bestimmungen umzusetzen. Im Bereich des Postdienstes ist die Angleichung des Rechts an den Besitzstand nur wenig vorangekommen. Zur Zeit wird eine neue Liberalisierungsstrategie für den Postmarkt entwickelt, die im Einklang mit den EG-Richtlinien auf die obligatorische Einführung des Systems des Universaldienstes vorsieht. Im Berichtszeitraum hat sich das Postwesen weiter modernisiert und seine Ergebnisse haben sich verbessert, obwohl der Personalstand nach wie vor sehr hoch ist (die Post ist der zweitgrößte Arbeitgeber des Landes). Es wurden zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen eingeführt, um der Gefahr von Raubüberfällen zu begegnen. Die Quote der Inanspruchnahme der Postdienste je Einwohner ist eine der höchsten im ostmitteleuropäischen Raum. GesamtbewertungEin Teil des Besitzstandes dieses Sektors ist inzwischen in innerstaatliches ungarisches Recht umgesetzt. Die weiteren Anstrengungen müssen nun verstärkt auf die Rechtsangleichung an die übrigen Schlüsselbereiche des Besitzstandes gerichtet sein, und dabei handelt es sich u.a. um die Bereiche Zusammenschaltung, Mietleitungen, Wettbewerb durch Betreiberauswahl und Übertragbarkeit von Nummern sowie Entbündelung des Zugangs zum Teilnehmeranschluss. Ungarns Konzept der Entwicklung des Telekommunikationssektors durch Gewährung von Konzessionen Anfang der neunziger Jahre war erfolgreich und zog ausländisches Investitionskapital in großem Umfang an. Dieser Schritt und die Erteilung von Genehmigungen für Mobiltelefonbetreiber haben dazu beigetragen, dass sich die Infrastruktur erheblich entwickelt und die Qualität der angebotenen Dienste wesentlich verbessert hat. Mit der Entscheidung, den gesamten staatlichen Anteil am etablierten Betreiber zu verkaufen, hat Ungarn die Probleme vermieden, die sich immer wieder aus der mangelnden Eindeutigkeit der Trennung der Regulierungs- und Betreiberfunktionen des Staates ergeben. Im liberalisierten Marktsegment hat sich eine beträchtliche Aktivität entwickelt, doch das Monopolsegment ist nach wie vor sehr groß. Ungarn ist mit der vollständigen Umsetzung wichtiger Teile des Besitzstands und der praktischen Anwendung der Rechtsvorschriften relativ langsam vorangekommen. Dies betrifft namentlich die Bereiche Zusammenschaltung, Mietleitungen, Wettbewerb durch Betreiberauswahl und Übertragbarkeit der Nummern sowie Entbündelung des Zugangs zum Teilnehmeranschluss. Die weitere Arbeit muss sich nun auf diese Bereiche konzentrieren, und es muss gewährleistet sein, dass das restliche Marktsegment möglichst bald liberalisiert und adäquat reguliert ist. Ferner sind nun rasche Fortschritte erforderlich, damit das neue Telekommunikationsgesetz rechtzeitig für die für Januar 2002 vorgesehene Marktliberalisierung umgesetzt wird. Wenn die Marktliberalisierungsmaßnahmen greifen sollen, dann kommt es darauf an, rechtzeitig vor deren Inkrafttreten sicherzustellen, dass die benötigten Genehmigungen erteilt sind, dass wichtige Dienste wie die Betreiberwahl für jedes Telefongespräch auf Anfrage zur Verfügung stehen und dass es brauchbare Verfahren zur Beilegung von Streitfällen im Zusammenhang mit Zusammenschaltungen gibt. Jede Verzögerung in bezug auf diese Punkte würde den Markt schädigen. Neben den Zusammenschaltungen von Festnetzen muss u.a. auch noch die Angleichung an den Besitzstand im Bereich des Universaldienstes vollzogen werden. Die ungarische Behörde für das Kommunikationswesen ist organisatorisch von den Ministerien und anderen Regierungsorganisationen, die Anteile der Betreiberunternehmen halten, getrennt und handelt unabhängig. Sie verfügt über eine getrennte Haushaltslinie, ist voll rechtsfähig und landesweit zuständig für die Erteilung von Genehmigungen für Telekommunikationsausrüstung sowie Netze und Dienste, die nicht Gegenstand von Konzessionen sind, einschließlich Postdienste. Die Behörde übt ihre Tätigkeit unter der Aufsicht des Regierungsbeauftragten aus. Die Regulierungsbehörde verwaltet im Telekommunikationsbereich die ,,seltenen`` Telekommunikationsressourcen (Frequenzen, Nummern, usw.), entwickelt Systemvorschriften, um die technische Integrität und den einwandfreien Betrieb der nationalen Telekommunikationsnetze zu gewährleisten, setzt die Marktregeln für neu in den Markt eintretende Betreiber und fördert den fairen Wettbewerb unter den Dienstleistern. Eine der wichtigen Aufgaben der Behörde liegt im Bereich der Marktaufsicht. Sie beobachtet die Marktteilnehmer und Dienste, erarbeitet aktualisierte Methoden für die Konformitätsbewertung und die Anforderungen für die Bereiche Telekommunikation und Postdienste und erstellt Dokumentationen. Die Behörde sammelt, bearbeitet und bewertet signifikante Marktdaten, leitet die Ergebnisse der Bewertung an zuständige internationale Organisationen weiter und informiert die Öffentlichkeit. Die Einsetzung eines Regierungsbeauftragten mit Zuständigkeit für die Regulierung des Telekommunikationssektors, für die Informatikdienste der Regierung, die Informationsgesellschaft und den Postdienst hat sich als richtiger Schritt herausgestellt und hat Ungarn dazu verholfen, seine Stellung als Vorreiter in Fragen der Informationsgesellschaft zu halten. Die Ungarische Behörde für das Kommunikationswesen muss aufgrund der durch die vor kurzem erfolgte Verabschiedung des neuen Gesetzes geschaffenen Situation umstrukturiert werden. Diese Veränderungen sind notwendig, damit die Regulierung des Telekommunikationsmarkts voll mit dem Besitzstand in Einklang gebracht werden kann. Die Behörde für das Kommunikationswesen begleitet als Regulierungsbehörde auch den Markt, prüft die sich wandelnde Erwartungshaltung der Kunden gegenüber den Postdiensten und befasst sich mit den Tarifen. Die Behörde übernimmt die Verwaltung der knappen Ressourcen der Post (z.B. Postleitzahlen), überwacht die Normung im internationalen Postverkehr, nimmt an den Normungsaktivitäten internationaler Organisationen teil und leitet die Einführung internationaler Normen in Ungarn in die Wege. Die Behörde legt die Grundsätze der Qualitätsbewertung und Qualitätsstandards für den Postdienst fest und beteiligt sich an der Ausarbeitung ungarischer und europäischer Qualitätsstandards. Die Behörde trägt zur Vorbereitung der Postnormen bei (die vom Ungarischen Normeninstitut festgelegt werden) und nimmt an internationalen und regionalen Normungsorganisationen teil. Bei den etablierten Betreibern - bei der Post handelt es sich um die Gesellschaft Magyar Posta und im Telekommunikationsbereich um den Dienstleister MATÁV - besteht eine strukturelle Trennung zwischen den Eignerfunktionen und den Regulierungsaufgaben des Staates. Die staatlichen Eigentumsrechte nimmt das Ministerium für Verkehr und Wasserwirtschaft wahr. Die politischen Entscheidungen auf Landesebene und die Regulierung des Postwesens fallen in den Aufgabenbereich des Amtes des Regierungsbeauftragten. |
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