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Kapitel 20: Kultur und audio-visuelle Medien

Seit dem letzten Jahresbericht hat es im audio-visuellen Bereich keine weiteren Fortschritte bei der Angleichung an den Besitzstand gegeben.

Im April 2001 hat die Regierung einen überarbeiteten Vorschlag zur Änderung des Rundfunk- und Fernsehgesetzes von 1996 eingebracht, der eine Angleichung an den Besitzstand in vielen Bereichen beinhaltet. Das seit mehr als zwei Jahren im Parlament anhängige Gesetz bedarf zu seiner Verabschiedung einer Zweidrittelmehrheit.

Im Kulturbereich hat Ungarn die Strukturen weiter ausgebaut, die für eine Teilnahme an den entsprechenden Strukturen der Gemeinschaft erforderlich sind. Der Beschluss des Assoziationsrates über die ungarische Mitwirkung am Programm ,,Kultur 2000``. wurde von der Regierung genehmigt und ist im Juli 2001 in Kraft getreten.

Gesamtbewertung

Ungarn hat seine Gesetzgebung noch nicht vollständig dem gemeinschaftlichen Besitzstand angepasst, da das Mediengesetz nach wie vor im Parlament anhängig ist.

Das Parlament macht die Verabschiedung des Mediengesetzes davon abhängig, dass sich die Vorstände der drei Rundfunkkuratorien (Magyar Rádio, Magyar Televízió und Duna TV) hinsichtlich der Aufsicht über diese öffentlich-rechtlichen Medien auf einen Kompromiss einigen. Die drei Vorstände sind personell nach wie vor ausschließlich mit Vertretern des regierungsfreundlichen Lagers besetzt. Trotz verschiedener Initiativen ist es dem Parlament nicht gelungen, das Problem zu lösen, um so den Weg für die Verabschiedung des neuen Gesetzes mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit frei zu machen.

Ungarn hat das Europaratsabkommen über grenzübergreifendes Fernsehen ratifiziert; das Änderungsprotokoll erhält mit dem Tag des Inkrafttretens für Ungarn Rechtsverbindlichkeit.

Der Ungarische Rundfunk und Fernsehrat (ORTT) ist das für Angelegenheiten des audiovisuellen Bereichs zuständige Regulierungs- und Kontrollgremium. Er verfügt über Kontroll- und Sanktionsbefugnisse und ist von der Exekutive unabhängig; die 7 Mitglieder des Aufsichtsrats werden vom Parlament ausgewählt. Der Rat wird in seiner Tätigkeit von 110 Mitarbeiter (Stand 2000) unterstützt. Im November 2000 wurde die Direktion für strategische Planung (zwei Mitarbeiter) geschaffen. Die Aufgabe dieses Dienstes besteht darin, Strategien zu formulieren und Positionen zur Unterstützung des Vorstands zu erarbeiten; zur Zeit verfolgt sie die Entwicklung der Situation im Zusammenhang mit dem im Parlament anhängigen Änderungsgesetz zum Mediengesetz von 1996.


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