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Kapitel 21: Regionalpolitik und Koordinierung der StrukturinstrumenteSeit dem letzten Jahresbericht hat Ungarn bei der Vorbereitung auf die Umsetzung der Strukturpolitik Fortschritte erzielt. Keine neue Entwicklung gibt es im Hinblick auf die territoriale Organisation des Landes zu berichten. Ungarn hat im Hinblick auf die Programmierung und Umsetzung der Struktur- und Kohäsionsfondsmittel den dazu notwendigen Rechtsrahmen weiter angepasst und die Planung künftig benötigter Institutionen vorangetrieben. Hierzu gehören Entscheidungen der Regierung über die Einrichtung der künftigen Verwaltungsbehörden und die Koordinierung einzelner Strukturfonds. Zuständig für Planung und Programmierung ist auch weiterhin das Wirtschaftsministerium; und dem Amt des Ministers ohne Portefeuille, der für PHARE zuständig ist, wurde die Aufgabe übertragen, die Behörde für die Verwaltung der von der Gemeinschaft geleisteten Unterstützung einzurichten. Die Zahlstelle(n) ist (sind) noch nicht benannt. Ungarn verstärkt die Kompetenz der beteiligten Ministerien und Ämter, um auf diese Weise den neuen Programmierungsprozess zu unterstützen und um die Institutionen auf die künftige Verwaltung der Strukturfonds vorzubereiten. Mehr als 200 Mitarbeiter der einzelnen beteiligten Ministerien haben eine Schulung durchlaufen. Das Wirtschaftsministerium hat zusätzliches Personal für die Programmierung bereitgestellt, und im April 2001 wurde eine neue Abteilung eingerichtet, die sich mit dem beitrittsrelevanten Verwaltungsaufbau befasst und Vorschläge zur Reorganisierung des Ministeriums mit Blick auf die Verwaltung der Strukturfonds ab dem Beitritt ausarbeitet. Die Abteilung für Regionalentwicklung im Ministerium für Landwirtschaft und Regionalentwicklung wurde verstärkt. Diese Abteilung befasst sich mit der Koordinierung der regionalen Aspekte der Programmierung und richtet die Behörde für die künftige Verwaltung des Operativen regionalen Entwicklungsprogramms ein. Die Regierung hat zudem das ,,Staatliche Amt für Regionalentwicklung`` verstärkt und ein Amt zur Umsetzung des Europäischen Sozialfonds eingerichtet, das seine Arbeit mit 12 Mitarbeitern aufgenommen hat. Die einzelnen Ämter sind dem Wirtschaftsministerium unterstellt. Die im Ministerium für Verkehr und Wasserwirtschaft und im Umweltministerium für die Umsetzung des ISPA-Programms eingerichteten Ämter werden künftig die Umsetzung des Kohäsionsfonds zur Aufgabe haben (vgl. dazu auch Abschnitt beziehungen - Beziehungen zwischen der Europäischen Union und Ungarn). Im Bereich Programmierung hat Ungarn im April 2001 die endgültige Fassung des vorbereitenden Landesentwicklungsplans vorgelegt. Dieses Dokument wird ausgiebig als Grundlage für die Programmierung und Koordinierung der für die Vorbereitung auf den Beitritt geleisteten Hilfe genutzt. Im Januar 2001 begann unter der Oberaufsicht des Wirtschaftsministeriums die Ausarbeitung eines Entwicklungsplans im Sinne der Strukturfondsvorschriften (im weiteren der ,,Landesentwicklungsplan``). Als Koordinierungsgremium fungiert der Interministerielle Ausschuss für die Koordinierung der Entwicklungspolitik. Dem Planungsunterausschuss des Interministeriellen Ausschusses wurde eine Arbeitsgruppe Landesentwicklungsplan hinzugefügt. Diese Arbeitsgruppe wird von fünf Arbeitsgruppen der Bereiche Regionalentwicklung, Wirtschaftsentwicklung, Landwirtschaft und ländliche Entwicklung, Infrastruktur und Humankapitalentwicklung unterstützt. Ungarn hat beschlossen, im Rahmen dieser neuen Planungsrunde eine begrenzte Anzahl von operativen Programmen vorzubereiten, zu dem auch ein zentral verwaltetes Operatives Programm für Regionalentwicklung gehört. Diese strukturelle Vereinfachung dürfte die Absorption und effektive Umsetzung der Fondsmittel während der verkürzten Programmierungsperiode bis zum Jahr 2006 erleichtern. In Anwendung des Partnerschaftsprinzips werden der Wirtschaftsrat (einschließlich der Sozialpartner), der Zentrale Rat für Regionalentwicklung (in dem die Präsidenten der regionalen Entwicklungsräte vertreten sind) und der Zentrale Rat für Umweltschutz während der Vorbereitung des Plans konsultiert. Ein Vertreter der Regionen nimmt an jeder der fünf thematischen Arbeitsgruppen des Landesentwicklungsplans teil. Es werden eine Ex-ante-Bewertung des Entwicklungsplans vorgenommen und eine Studie über die makroökonomischen Auswirkungen vorbereitet. Für die Bewertung wurde im Interministeriellen Ausschuss für die Koordinierung der Entwicklungspolitik ein Unterausschuss eingerichtet. Außerdem ist im Kontrollamt der Regierung mit Unterstützung der Gemeinschaft ein IT-System als Piloteinrichtung für die begleitende Beobachtung installiert worden. Die Strukturen der künftigen finanziellen Verwaltung der Strukturfonds und des Kohäsionsfonds basieren auf dem Finanzverwaltungssystem, das für die Instrumente zur Vorbereitung auf den Beitritt eingerichtet wurde. Der Rechtsrahmen für die Finanzkontrolle der öffentlichen Ausgaben ist vorhanden, und die erforderlichen Gremien der Innenrevision und der externen Finanzkontrolle stehen inzwischen zur Verfügung. Dem Finanzministerium wurde die Gesamtzuständigkeit für die Regulierung, Überwachung und Entwicklung folgender Bereiche übertragen: öffentliche Finanzen, Finanzverwaltung, Innenrevision sowie Finanzprüfungen, eingeschlossen die Koordinierung von Maßnahmen zur ordnungsgemäßen Umsetzung des Besitzstandes und Maßnahmen zur Koordinierung mit den Institutionen der Gemeinschaft. Die für Entscheidungen über die Zulassung bestimmter Gebiete zu gemeinschaftlichen Fördermaßnahmen erforderlichen statistischen Daten werden vom Ungarischen Zentralamt für Statistik über das Territoriale Informationssystem bereitgestellt. GesamtbewertungDie Programmierung im Hinblick auf die Inanspruchnahme der Strukturfonds kommt in Ungarn gut voran. Es wurden bereits konkrete Schritte in bezug auf die Einrichtung der künftigen Umsetzungsstrukturen eingeleitet, doch der Aufbau der für die Verwaltung der Strukturfonds und des Kohäsionsfonds erforderlichen Verwaltungskapazitäten bedarf noch erheblicher Anstrengungen. Was die territoriale Organisation anbelangt, so hat Ungarn seine Entscheidung bestätigt, die im Juli 1997 mit Eurostat vereinbarte derzeitige provisorische NUTS- Qualifizierung beizubehalten. Vorrang hat nunmehr die Benennung der künftigen Zahlstelle bzw. Zahlstellen; außerdem muss die Rolle der beteiligten Fachministerien, der Ämter und anderer Gremien klar festgelegt werden, die unter der Zuständigkeit der künftigen Verwaltungs- und Zahlstellen arbeiten werden. Zu klären sind ferner die Rolle der künftigen, für den Förderrahmen der Gemeinschaft zuständigen Verwaltungsbehörde sowie der Charakter ihrer Beziehungen zu den künftigen für die operativen Programme zuständigen Verwaltungsbehörden und zu den für spezifische Politikfelder oder für die Koordinierung einzelner Fonds zuständigen Ministerien (z.B. die Koordinierung der Maßnahmen des ESF im Zusammenhang mit der Europäischen Beschäftigungsstrategie und der Europäischen Strategie zur sozialen Eingliederung). Vor allem kommt es darauf an, dass die administrativen Kapazitäten der innerhalb der Ministerien benannten oder noch zu benennenden künftigen Verwaltungs- und Zahlstellen erheblich ausgebaut werden, damit sie in der Lage sind, die Strukturfondsmittel effizient und korrekt zu verwalten und umzusetzen. Bei der derzeitigen Aufteilung der Aufgaben auf das Wirtschaftsministerium (zuständig für Programmierung und Verhandlungen sowie für die Koordinierung des Europäischen Regionalentwicklungsfonds und des Europäischen Sozialfonds und außerdem zuständig für die Verwaltung von zwei der künftigen operativen Programme) und das für PHARE zuständige Amt des Ministers ohne Portefeuille (zuständig für die Einrichtung der Behörde für die Verwaltung des Förderrahmens der Gemeinschaft) muss die Kooperation dieser zwei Ministerien besonders gut funktionieren, damit der allentscheidende Aufbau der benötigten Verwaltungskapazitäten auf allen Ebenen erfolgreich bewältigt werden kann. Es bedarf außerdem noch erheblicher Fortschritte bei der technischen Vorbereitung von Projekten, die aus Mitteln der Strukturfonds und des Kohäsionsfonds mitfinanziert werden. Der Programmierungsprozess, der gemäß den Strukturfondsbestimmungen in die Vorbereitung des Entwicklungsplans und die Aufstellung von Entwürfen für die operativen Programme einmünden wird, ist bereits auf gutem Wege. Eine weitere Verschlankung der Verfahren ist notwendig, damit Überlappungen bei den Strukturen vermieden werden. Zur besseren Abstimmung von sektoralen und regionalen Konzepten muss die interministerielle Kooperation und Partnerschaft auf gesamtstaatlicher und regionaler Ebene noch effizienter werden. Es gilt, echte partnerschaftliche Strukturen auf regionaler Ebene einzurichten, an denen alle behördlichen Ebenen der Gebietskörperschaften und sonstige kompetente öffentliche Behörden, die Wirtschafts- und Sozialpartner und sonstige Gremien von Bedeutung (z.B. die Vertreter von Minderheitengruppen) beteiligt sind. Zudem muss gewährleistet sein, dass die Regionen zu dem auf zentralstaatlicher Ebene stattfindenden Prozess jeweils einen starken eigenen Beitrag leisten. Im Bereich der begleitenden Beobachtung und Bewertung sind noch weitere Anstrengungen erforderlich, damit eine vollständige Übereinstimmung mit den Anforderungen des Besitzstandes erreicht wird, und das gilt im Besonderen für die Ex-ante-Bewertung des Entwicklungsplans sowie für die Erhebung und Verarbeitung einschlägiger statistischer Daten und Indikatoren. Das bereits eingerichtete IT-Pilotsystem muss erweitert werden und den gesamten künftigen Apparat zur Umsetzung der Strukturfonds einschließen. Die tatsächliche und wirksame Umsetzung der Strukturfondsprogramme wird entscheidend von einem exakt funktionierenden System der begleitenden Beobachtung und Bewertung abhängen. Hinsichtlich Finanzverwaltung und Finanzkontrolle muss Ungarn gewährleisten, dass der Rechtsrahmen für die Kofinanzierung der Strukturfonds und des Kohäsionsfonds einschließlich der Bestimmungen für den Transfer der Mittel während der Umsetzung rechtzeitig fertiggestellt ist. Die gegenwärtig noch vom Finanzministerium zentral verwalteten Verfahren der Auszahlungen an Projektempfänger müssen im Hinblick auf die künftig viel größeren Beträge und zahlreicheren Projekte einer Revision unterzogen werden. Zur Erfüllung der spezifischen Anforderungen der Strukturfondsvorschriften müssen adäquate Finanzverwaltungs- und Finanzkontrollsysteme und Verfahren eingeführt werden, namentlich im Zusammenhang mit den Verwaltungs- und Zahlstellen. Es bedarf noch zusätzlicher Anstrengungen, die Regionalstatistik auf ein Niveau zu bringen, das den Anforderungen der regionalpolitischen Planung und Programmierung gerecht wird, und das gilt insbesondere für die Ex-ante-Projektbewertung. Ungarn muss das System für die Erhebung und Aufbereitung der für die Ex-ante-Projektbewertungen benötigten statistischen Daten noch weiter verbessern. |
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