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Kapitel 23: Verbraucherschutz und GesundheitsschutzIm Berichtszeitraum wurden bei der Rechtsangleichung einige Fortschritte erzielt. Keine nennenswerten Fortschritte gibt es hingegen aus dem Bereich der sicherheitsbezogenen Maßnahmen zu berichten. Die Gesetzgebung im Bereich der nichtsicherheitsbezogenen Maßnahmen wurde im Hinblick auf eine stärkere Harmonisierung mit dem Besitzstand in vieler Hinsicht geändert. So wurden Vorschriften zur Umsetzung der Richtlinien über Verbraucherkredite, Pauschalreisen, Pauschalurlaube und Pauschalrundreisen sowie vergleichende und irreführende Werbung eingeführt. Das geänderte Gesetz über Verbraucherkredite ist im Januar 2001 in Kraft getreten, während der Regierungserlass zur Regelung von Pauschalreisen, Pauschalurlauben und Pauschalrundreisen erst seit April 2001 und die gesetzliche Regelung der vergleichenden und irreführenden Werbung erst seit März 2001 in Kraft sind. Das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über Preisangaben bei Verbrauchern zum Verkauf angebotenen Produkten und Dienstleistungen ist im September 2001 in Kraft getreten. Weder bei der Einrichtung einer effizienteren institutionellen Struktur zur Umsetzung der Verbraucherpolitik noch bei der Modernisierung der Marktaufsicht hat es nennenswerte Fortschritte gegeben. Die Zuständigkeit für den Verbraucherschutz übt das Wirtschaftsministerium aus, mit dem weitere Fachministerien jeweils in den Bereichen ihrer spezifischen Kompetenz (Justiz, Gesundheit, Landwirtschaft, Umwelt und Verkehr) zusammenarbeiten. Das Amt für Wirtschaftszusammenarbeit befasst sich mit Verfahren gegen unlautere und irreführende Werbemethoden. Die Generalinspektion für Verbraucherschutz ist für die praktische Durchführung der Maßnahmen zum Schutz der Verbraucher und ihrer Gesundheit zuständig. Von ihr koordiniert und verwaltet, nahm das Zentrale Marktaufsichts- und Informationssystem im Januar 2000 seine Arbeit auf. Zur Verbesserung der Leistung dieses Informationssystems hat die Generalinspektion für Verbraucherfragen im Laufe des Jahres 2001 mit anderen in der Marktaufsicht tätigen Behörden Kooperationsvereinbarungen geschlossen. Das Sekretariat für die Koordinierung des für die Zusammenarbeit mit den Marktaufsichtsbehörden der übrigen ostmitteleuropäischen Anwärterstaaten eingerichteten Übergangssystems für den raschen Austausch von Informationen über gefährliche Konsumgüter (Transitional Rapid Exchange of Information System, TRAPEX) hat seinen Sitz in Ungarn, und zwar in der Generalinspektion für Verbraucherschutz. Die im Herbst 1997 in sämtlichen Komitaten eingerichteten Schiedsspruchstellen sind seit 2001 voll funktionsfähig. Sie werden aus dem Staatshaushalt und vom Wirtschaftsministerium finanziell unterstützt und haben im Jahr 2000 420 Streitfälle bearbeitet. In den Jahren 2000 und 2001 hat die Generalinspektion für Verbraucherschutz ihren Beitrag zur Verbrauchererziehung und Verbraucherinformation geleistet, und zwar hat sie zu diesem Zweck Veröffentlichungen mit allgemeinem Informationswert sowie Spezialinformationen und Unterrichtsmaterial für die Ausbildung im Bereich Verbraucherschutz herausgebracht. Die Regierung hat auf Verbraucherschutz spezialisierte Organisationen der Zivilgesellschaft im Jahr 2000 mit mehr als 100 Millionen Forint (rund 385.000 EUR) unterstützt. 2001 werden für diesen Zweck voraussichtlich 70 Millionen Forint bereitstehen (rund 269.000 EUR). Gegenwärtig sind in Ungarn neun solcher Organisationen im Bereich des Verbraucherschutzes aktiv. GesamtbewertungVorbehaltlich einer eingehenden Bewertung der kürzlich von der Kommission verabschiedeten Rechtsvorschriften scheint die ungarische Gesetzgebung im Bereich irreführende Werbung, Verbraucherkredite, Preisangaben sowie Pauschalreisen, Pauschalurlaube und Pauschalrundreisen weitgehend dem gemeinschaftlichen Besitzstand zu entsprechen. Weiterer Harmonisierung bedarf es bei der allgemeinen Produktsicherheit, der Produkthaftung im Zusammenhang mit fehlerhafter Ware, Fernverkauf, einstweilige Verfügungen zum Schutz von Verbraucherinteressen und zu bestimmten Aspekten des Verkaufs von Konsumgütern und damit verbundenen Garantien. Die für die Umsetzung des Verbraucherschutzes geschaffenen Strukturen arbeiten reibungslos. Es bedarf jedoch noch weiterer Anstrengungen in bezug auf Personalausstattung, Schulungsmaßnahmen und finanzielle Ausstattung. Die zuständigen Behörden konzentrieren ihre Anstrengungen zur Zeit hauptsächlich auf Ex-post-Kontrollen wie z.B. Qualitätsprüfung im Nachgang zu Verbraucherbeschwerden, statt eine effiziente Marktaufsicht zu organisieren, um den Verbrauch von fehlerhaften, gefährlichen, falsch etikettierten oder erst nach Verfallsdatum zum Verkauf angebotenen Erzeugnissen zu vermeiden. Die durch die Schiedsspruchstellen möglich gewordene außergerichtliche Beilegung von Streitfällen muss von der Regierung stärker unterstützt werden, und die Mitarbeiter dieser Schiedsspruchstellen müssten eine spezifische Schulung durchlaufen, damit die Streitbeilegung effizienter wird. Die Verbraucherorganisationen müssen noch stärker unterstützt werden, um sie in die Lage zu versetzen, den Verbraucherinteressen noch besser Geltung zu verschaffen. Das Bewusstsein von Verbrauchern und Herstellern in bezug auf ihre jeweiligen Rechte und Pflichten muss noch stärker entwickelt werden. |
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