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Kapitel 24: Justiz und Inneres

Im Berichtszeitraum hat Ungarn Fortschritte in den Bereichen Visaregelung, Migration, Asyl, Kampf gegen die organisierte Kriminalität, gegen Korruption und gegen Drogenmissbrauch sowie in der justiziellen Zusammenarbeit erzielt.

Als zusätzlicher Garant des wirksamen Schutzes personenbezogener Daten fungiert nun ein Staatliches Aufsichtsamt, das zur Unterstützung der Aktivitäten der NEBEK-Behörde, dem ungarischen Ansprechpartner für Europol und das Schengener Informationssystem, eingerichtet wurde.

Im Bereich der Visapolitik wurde die Visumspflicht für Staatsangehörige der Länder Belarus, Bosnien und Herzegowina, Moldawien, Mazedonien und Russische Föderation eingeführt. Das im Mai 2001 verabschiedete neue Ausländergesetz in Ungarn führt das neue Visum ein, bei dem es sich um ein Einklebeblatt von einheitlichem Format handelt. Dieses Gesetz, das eine weitere Angleichung an den gemeinschaftlichen Besitzstand bedeutet, tritt im Januar 2002 in Kraft. Das neue Gesetz sieht ferner den Austausch von personenbezogenen Daten zwischen einzelnen zusammenarbeitenden Fremdenpolizeibehörden vor und beinhaltet eine Anpassung an die Vorschriften der gemeinsamen Konsularanweisungen. Diese Bestimmungen werden jedoch erst mit dem Beitritt in Kraft treten. Das ungarische Online-Informationssystem zur Unterstützung der konsularischen Arbeit im Zusammenhang mit der Bearbeitung von Visaanträgen wurde ausgebaut und steht nun mit 59 diplomatischen und konsularischen Vertretungen in Verbindung.

77 von 91 konsularischen Vertretungen wurden inzwischen mit Detektoren zur Ermittlung von Dokumentennachahmung bzw. -fälschung ausgerüstet, wozu auch Geräte und Vorrichtungen gehören, die den im Besitzstand festgelegten Standards für Niedrigrisikoländer entsprechen. Die Ausrüstungen von zehn Konsularabteilungen wurden durch Infrarotkameras und Kontrollgeräte ergänzt.

Ungarn ist in einigen Drittländern mit Partnerkonsulaten (Frankreich und Portugal) eine konsularische Zusammenarbeit bei der Erteilung von Visa eingegangen und hat alle seine Vertretungen angewiesen, möglichst überall mit der EU konsularisch zusammenzuarbeiten. Das Personal des Amts für Einwanderung und Einbürgerung wurde weiter aufgestockt.

Im Zusammenhang mit den künftigen Außengrenzen der EU wurde im Januar 2001 eine Strategie der integrierten Entwicklung von Grenzübergängen verabschiedet. Die Strategie sieht die prioritäre Modernisierung von 46 Grenzübergängen an den Grenzen zur Ukraine, nach Jugoslawien und nach Kroatien vor, unter Beteiligung aller in Frage kommenden Organe wie Grenzschutz, die Zoll- und Finanzkontrollbehörde sowie die tiergesundheitlichen und pflanzengesundheitlichen Dienste. Der Plan sieht u.a. Maßnahmen zum Aufbau der Verwaltungen, Schulungsmaßnahmen und Personalaufstockungen vor. Die ungarische Regierung hat im März 2001 einen Aktionsplan Schengen aufgestellt, der sich mit den wichtigsten Bereichen des gemeinschaftlichen Besitzstandes befasst.

Die Grenzinfrastruktur wurde weiter modernisiert und verbessert. Seit Juni 2001 sind Infrarotüberwachungsausrüstungen, Eilpatrouillenboote, neue Patrouillenausrüstungen und Gerät für die Straftatenermittlung im Einsatz. Der Geländewagenpark wurde im Jahr 2000 erneuert und durch zusätzliche Fahrzeuge ergänzt. Im Mai 2001 hat das Parlament ein Gesetz zur Unterscheidung zwischen Binnen- und Außengrenzen im Sinne der Definitionen des Schengener Abkommens verabschiedet. Teile des Gesetzes werden jedoch erst in Kraft treten, wenn Ungarn berechtigt sein wird, die Grenzkontrollen an den künftigen Binnengrenzen der Gemeinschaft zu beseitigen. Verhandlungen über bilaterale Abkommen betreffend den kleinen Grenzverkehr mit Nachbarstaaten wurden inzwischen eingeleitet.

Die Installierung des neuen Systems der Grenzregistrierung konnte an allen regelmäßig geöffneten Kontrollstellen der Landgrenze und am Grenzübergang des internationalen Flughafens abgeschlossen werden. Seither konnte eine deutlich höhere Zahl an illegalen Migranten und Fahrzeugen festgestellt werden. Im Rahmen eines bilateralen Abkommens mit Österreich wurde im Juni 2001 in Hegyeshalom ein gemeinsamer Grenzkontaktpunkt eröffnet. Dies dürfte im Grenzverkehr und im Zusammenhang mit Migrationsangelegenheiten zu Erleichterungen führen.

Im Jahr 2000 wurden rund 87 Millionen Grenzübertritte registriert; darin eingeschlossen sind 32 Millionen Fahrzeuge, 16.500 illegale Grenzübertritte, 600 Fälle von Schmuggel und 2.900 Fälle von Fälschung amtlicher Dokumente (6% mehr als im Jahr 2000). Die illegalen Grenzübertritte sind nach wie vor ein ernstes Problem; die Verstärkung der Kontrollen an den künftigen Außengrenzen der Gemeinschaft und vor allem an den Grenzen zur Ukraine, nach Jugoslawien und nach Kroatien muss weiter vorangetrieben werden. Dank des automatisierten Systems an den Grenzübergängen sind die Personenkontrollen seit dem Jahr 2000 schneller und genauer geworden.

Der Ungarische Grenzschutz umfasst zur Zeit 11.000 Mitarbeiter, und es bedarf fortgesetzter Anstrengungen, damit das von der Regierung gesetzte Ziel von 14.000 erreicht wird. Die Ausbildung des Grenzschutzes in besitzstandbezogenen Themen und Fremdsprachen wurde fortgesetzt. Darüber hinaus hat die Ungarische Regierung erste Schritte unternommen, um die Karrieremöglichkeiten zu verbessern und um eine höhere Besoldung für Bedienstete des öffentlichen Dienstes einschließlich des Personals der Vollzugsbehörden einzuführen.

In bezug auf Migration hat das im Mai 2001 verabschiedete neue Ausländergesetz Fortschritte in folgenden Bereichen gebracht: Einreiseerlaubnis für Angehörige dritter Länder, die in Ungarn studieren wollen, eine Arbeit aufnehmen wollen oder in Ungarn einen Aufenthalt aus familiären Gründen anstreben. Das neue Gesetz führt zudem ein Standardreisedokument für abzuschiebende Angehörige dritter Länder ein. Außerdem wird mit dem Gesetz eine vereinheitlichte Aufenthaltsgenehmigung eingeführt. Im Jahr 2000 sind 34.017.070 Ausländer legal nach Ungarn eingereist, 32.762 Personen waren im Besitz einer ständigen Aufenthaltsgenehmigung, und 25.749 Personen verfügten über eine zeitlich befristete Aufenthaltsgenehmigung.

Mit dem neuen Gesetz wurden außerdem die Abschiebebestimmungen vereinfacht. Die vereinfachte Abschiebung gilt für Ausländer, die illegal nach Ungarn eingereist sind, falls die Möglichkeit für die Inanspruchnahme eines Rückübernahmeabkommens besteht und sofern die betreffende Person innerhalb von 15 Tagen nach dem illegalen Grenzübertritt in Gewahrsam genommen wurde. Falls ein entsprechendes Abkommen besteht, muss die Rückübernahme innerhalb von 30 Tagen erfolgen.

Ungarn hat Rückübernahmeabkommen mit Albanien und Portugal geschlossen, und weitere Abkommen mit Estland, Lettland, Litauen, Mazedonien, der Bundesrepublik Jugoslawien, Moldawien und Griechenland sind in Vorbereitung.

Ungarn ist nach wie vor ein Zielland für Asylsuchende. Im Jahr 2000 ging die Zahl der Asylsuchenden von 11.500 auf 7.800 zurück. Die Zahl der Asylsuchenden aus nichteuropäischen Ländern nahm dagegen um 6% zu. Die meisten dieser Menschen kamen aus Afghanistan, Iran und Bangladesch. Im Jahr 2000 wurde 197 Personen Asyl gewährt, 680 Personen erhielten ein Bleiberecht, und die Anträge von 2.930 Personen wurden auf dem üblichen Verfahrenswege abgelehnt. Die Anträge von 48 Personen wurden als eindeutig unbegründet abgelehnt, und 4.916 Antragsteller wurden abgewiesen. Im ersten Vierteljahr des Jahres 2001 wurden 2.541 Anträge entgegengenommen, von denen rund die Hälfte bereits bearbeitet wurde. Der Antragsstau konnte abgebaut werden, und seit Mitte 2000 werden die im Asylgesetz festgelegten Bearbeitungsfristen im Allgemeinen eingehalten. Trotz dieser positiven Entwicklung hat die illegale Migration im Jahr 2000 zugenommen.

Im Mai 2001 hat das Parlament ein überarbeitetes Asylgesetz verabschiedet, mit dem der Besitzstand weitgehend umgesetzt wird, namentlich in bezug auf die Definition des Begriffs ,,Minderjähriger ohne Begleitung``. Das Gesetz ist außerdem die Grundlage für eine künftige Umsetzung und Anwendung des Dubliner Übereinkommens. Das Gesetz bringt eine zusätzliche Verkürzung des Asylverfahrens, denn es ermächtigt die Asylbehörde, die Abschiebung von Asylsuchenden zu beschließen, wenn deren Anträge bereits zuvor abgelehnt worden sind. Gegen die Entscheidung der Behörde kann innerhalb von 15 Tagen Einspruch eingelegt werden.

Im Berichtszeitraum wurden entsprechend dem Plan des Amtes für Einwanderung und Einbürgerung die allgemeinen Lebensbedingungen der Asylsuchenden in den Aufnahmestellen weiter verbessert.

Für die Abwicklung der Asylverfahren stehen 61 Mitarbeiter und für die Anhörungsverfahren 32 Mitarbeiter zur Verfügung. Zur weiteren Beschleunigung der Entscheidungsfindungsverfahren wurde der Personalstand des Amts für Einwanderung und Einbürgerung um 25 Mitarbeiter verstärkt. Gegen die Entscheidungen der Asylbehörden kann beim Hauptstädtischen Gericht in Budapest und beim Obersten Gerichtshof Berufung eingelegt werden. Im Schnitt wurden 60 bis 70 Berufungsfälle monatlich registriert.

Die Personalausbildung wurde in diesem Bereich fortgesetzt. Im Jahr 2000 nahmen 5.562 Bedienstete der Vollzugsorgane an Fortbildungsmaßnahmen teil und 3.473 an Sprachkursen (zum Vergleich die Zahlen aus dem Jahr 1999: 929 bzw. 206).

Ungarn hat die polizeiliche Zusammenarbeit mit seinen Nachbarn und mit EU- Mitgliedstaaten weiterentwickelt. Im Oktober 2001 wurde ein Kooperationsabkommen zwischen Ungarn und Europol geschlossen. Das Internationale Zentrum für die Zusammenarbeit im Bereich der Strafverfolgung, das seit dem Jahr 2000 besteht, wurde zum Kontaktpunkt für Ungarn erklärt. Die Zoll- und Finanzbehörde, der Grenzschutz, das Amt für Steuer- und Finanzkontrolle sowie die für organisierte Kriminalität zuständige Direktion im Hauptquartier der Ungarischen Polizei haben Verbindungsoffiziere in dieses Zentrum entsandt. Die Kommunikation zwischen der Zentrale und der Komitatsebene funktioniert jedoch noch recht schlecht, und es bedarf weiterer Anstrengungen, die Kommunikation zwischen den verschiedenen Ämtern und Stellen zu verbessern.

Gemäß dem Auftrag des Gesetzes über die Einrichtung des Zentrums zur Koordinierung des Kampfes gegen die organisierte Kriminalität wurde die Zusammenarbeit zwischen den staatlichen Sicherheitsdiensten und den vereinigten Ermittlungsbehörden verstärkt. Es wurde ein Koordinierungsgremium eingesetzt, indem die Stellvertretenden Direktoren der Zoll- und Finanzbehörde, des Grenzschutzes, des Amtes für Steuer- und Finanzkontrolle und der einzelnen staatlichen Sicherheitsdienste und Vertreter der Generalstaatsanwaltschaft und des Nationalen Justizrats vertreten sind. Den Vorsitz führt der Direktor der Kriminalabteilung des Hauptquartiers der Ungarischen Polizei. Das Zentrum hat seine Tätigkeit im April 2001 unter der Aufsicht des Innenministeriums aufgenommen. Es sammelt, analysiert und bereitet Informationen und Erkenntnisse zur organisierten Kriminalität auf, die ihm die Dienste der Strafvollzugsorgane zuleiten, die für die Prävention, Aufdeckung, Ermittlung und Verfolgung von Straftaten im Zusammenhang mit organisierter Kriminalität zuständig sind. Die Hauptaufgaben des Zentrums liegen darin, die Ermittlungen zu koordinieren und Doppelarbeit bei der Ermittlung zu vermeiden.

Im Bereich der Bekämpfung von Betrug, Korruption und Geldwäsche hat Ungarn seine Gesetzgebung dem Besitzstand weiter angeglichen. Die Regierung hat eine neue Korruptionsbekämpfungsstrategie verabschiedet, die zusätzliche legislative und praktische Maßnahmen umfasst (vgl. Abschnitt demokratie - Demokratie und Rechtsstaatlichkeit). Besticht ein Firmenleiter einen ausländischen Amtsträger oder begeht er einen Betrug, der finanzielle Interessen der EG berührt, so ist damit seit der dahingehenden Änderung des Strafgesetzbuches ein Straftatbestand erfüllt. Passive Bestechung ausländischer Amtsträger ist damit strafbar. Leitende Mitarbeiter internationaler Organisationen und ausländische Amtsträger setzen sich nun im Falle aktiver oder passiver Bestechung derselben Strafe aus wie ungarische Amtsträger. Im November 2000 hat Ungarn das Europaratsübereinkommen über die Bekämpfung der Korruption ratifiziert.

Im Bereich der Geldwäsche hat die Regierung im Oktober 2001 im Parlament ein Gesetz eingebracht, das der verstärkten Bekämpfung der Geldwäsche dient, wozu auch die beschleunigte Umwandlung anonymer Sparkonten in registrierte Konten vorgesehen ist. Das Gesetz beabsichtigt zudem eine Verschärfung der Vorschriften und Auflagen in folgenden Bereichen: Feststellung der Identität des begünstigten Konteneigners und Berichtspflicht, Mitteltransfers, die von Nichtfinanzinstituten (z.B. von bestimmten Freiberuflern) vorgenommen werden, sowie Bartransfers ins Ausland und Geldwechsel.

Das Personal des Sicherheitsdienstes der Strafverfolgungsorganisationen des Innenministeriums, das die Aufgabe hat, Korruption innerhalb der Strafverfolgungsorganisationen zu verhindern und aufzuklären, wurde um 86% erweitert. Es wurde ein neues Arbeitsprogramm zur Prävention der Korruption innerhalb des Personals der Strafvollzugsorgane und der für die öffentliche Sicherheit zuständigen Dienste verabschiedet. Innerhalb der Polizei wurde eine spezialisierte Mobileinheit zur Aufdeckung der Polizeibeamtenkorruption auf den Straßen eingerichtet. Diese Spezialeinheit hat zur Aufgabe, Fälle aufzuklären, in denen Polizeibeamte sich von Bürgern bestechen lassen, darüber Meldung zu erstatten sowie Disziplinarmaßnahmen bzw. Strafverfahren einzuleiten. Im Jahr 2000 wurden 800 solcher Fälle von Beamtenbestechung festgestellt, allein 200 davon durch diese Spezialeinheit. Entsprechende Schulungsmaßnahmen wurden fortgesetzt. Zur Stärkung des Kampfes gegen die Geldwäsche wurde die Finanzfahndungseinheit der Ungarischen Polizei mit zusätzlichem Personal ausgestattet.

Für den Bereich Bekämpfung des Drogenmissbrauchs hat das Ungarische Parlament im Dezember 2000 eine neue Generalstrategie verabschiedet, für deren Umsetzung im Jahr 2001 17 Milliarden Forint (rund 65,4 Millionen EUR) bereitgestellt wurden. In der Strategie sind die auf lange Sicht für die wirksame Bekämpfung drogenbezogener Probleme notwendigen zusätzlichen Maßnahmen im Bereich Strafrecht, Prävention und soziale Maßnahmen genannt. Die Strategie sieht auch verstärkte Präventivmaßnahmen, Rehabilitationsmaßnahmen und den Ausbau der medizinischen Einrichtungen vor. Das Programm richtet sich außer an die Drogenabhängigen auch an Kinder und Jugendliche im Allgemeinen, deren Familien sowie an die breite Öffentlichkeit in Stadt und Land. Der Minister für Jugend und Sport führt den Vorsitz in dem Programmausschuss.

Schulungsmaßnahmen für das in diesem Bereich tätige Personal wurden ebenso fortgesetzt wie die Vorbereitungen auf eine Mitarbeit im Europäischen Informationsnetz Drogen und Drogenabhängigkeit (Reitox). Die Zusammenarbeit im öffentlichen Gesundheitswesen wurde verstärkt. Ein sogenannter Nationaler Knotenpunkt (Informationszentrale) für die Zusammenarbeit und den Informationsaustausch mit dem Strafvollzugsnetz der Europäischen Union und der Internationalen Polizeiorganisation wurde inzwischen eingerichtet. Es untersteht dem Hauptquartier der Ungarischen Polizei.

Im Bereich der Zusammenarbeit der Zollverwaltungen unterhält Ungarn bereits mit einer Reihe von Mitgliedstaaten bilaterale Abkommen über gegenseitige Amtshilfe. Die Schulung von Zollbeamten wurde fortgesetzt, wobei die Sachbereiche Zoll- und Verbrauchsteuerverwaltung, Strafrecht und Strafverfahren im Vordergrund standen. Das IT-System wurde weiter modernisiert (vgl. dazu auch Kapitel 25 - Zollunion). Zwecks Steigerung der Effizienz der Zusammenarbeit der Zollverwaltungen hat die Ungarische Zoll- und Finanzkontrollbehörde entsprechende Vereinbarungen mit einer Reihe von Organisationen sowie mit privaten und kommerziellen Vereinigungen geschlossen. Die aus dieser Zusammenarbeit gewonnenen Erkenntnisse sind eines der wichtigsten Elemente bei der Risikoanalyse.

Im Bereich der justiziellen Zusammenarbeit wurden im Jahr 2000 Bestimmungen zum internationalen Privatrecht verabschiedet, und zwar in Übereinstimmung mit den im Übereinkommen von Brüssel niedergelegten Regeln für die Bereiche Rechtsprechung, sowie gegenseitige Anerkennung und Vollzug von Gerichtsurteilen. Die Oberste Behörde ist das Justizministerium. Die Staatsanwaltschaft und die Gerichte nehmen ebenfalls an der justiziellen Zusammenarbeit teil.

Gesamtbewertung

Insgesamt gesehen ist Ungarn in diesem Bereich bei der Angleichung an den Besitzstand sehr weit fortgeschritten. Weitere Anstrengungen sind jedoch noch für die vollständige Übernahme und praktische Anwendung des Besitzstandes in diesem Bereich erforderlich.

Im Bereich des Schutzes personenbezogener Daten hat Ungarn seine Gesetzgebung bereits weitgehend dem Besitzstand angeglichen. Darunter fällt auch die Gesetzgebung in den Bereichen kriminalpolizeiliche Zusammenarbeit und Bekämpfung der organisierten Kriminalität.

Ungarn hat weitere Anstrengungen unternommen, um seine Visabestimmungen denen der EU anzugleichen. Es bedarf jedoch noch zusätzlicher Anstrengungen, namentlich im Zusammenhang mit der Angleichung der Regelungen zur Visapflicht und Visafreiheit an die entsprechenden Bestimmungen des gemeinschaftlichen Besitzstandes.

Mit Blick auf die Sicherung der künftigen Außengrenzen hat Ungarn weitere Fortschritte erzielt. In bezug auf die Infrastruktur der Grenzüberwachung - Ausrüstung und Personal - müssen jedoch noch weitere Anstrengungen unternommen werden. Die Kontrollen an der sogenannten ,,grünen`` und ,,blauen`` Grenze müssen noch effizienter werden. Zusätzlicher Anstrengungen bedarf es auch in bezug auf den raschen und ungehinderten Informationsaustausch, da zwischen den meisten Grenzübergängen und der Zentrale zur Zeit noch keine direkte Verbindung besteht.

Die Vereinbarungen über den kleinen Grenzverkehr, die Ungarn mit seinen Nachbarn geschlossen hat, sind mit dem Besitzstand nicht vereinbar. Ungarn muss hier Abhilfe schaffen.

Die praktische Zusammenarbeit zwischen dem ungarischen Grenzschutz und dem Grenzschutz in Rumänien, in der Ukraine und in der Bundesrepublik Jugoslawien wird durch die sich vertiefende technologische Kluft und das zunehmende Gefälle in bezug auf die zur Verfügung stehenden Ressourcen mehr und mehr erschwert.

Im Bereich Migration eröffnen sich mit dem neuen Ausländergesetz und der damit verbundenen Regelung der Einreise von Staatsangehörigen dritter Länder und dem System der Erteilung von Aufenthaltsgenehmigungen Möglichkeiten für eine weitreichende Harmonisierung. Sämtliche Bestimmungen des im Juni 2001 verabschiedeten Gesetzes über die in den Nachbarstaaten lebenden Ungarn einschließlich der Bestimmungen zum Kapitel Migration werden ab dem Beitritt im Einklang mit dem gemeinschaftlichen Besitzstand anzuwenden sein (vgl. Kapitel kapitel27 - Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik). Die Rückübernahmeabkommen werden anzupassen sein.

Formaljuristisch stimmt das ungarische Asylrecht bereits weitgehend mit dem gemeinschaftlichen Besitzstand überein. Außerdem ist die für die ordnungsgemäße Umsetzung der Bestimmungen des Besitzstandes erforderliche Infrastruktur vorhanden oder wurde inzwischen verbessert; der institutionelle Rahmen wurde verstärkt. Die soziale Eingliederung der Flüchtlinge in die ungarische Gesellschaft muss noch verbessert werden.

Im Bereich der polizeilichen Zusammenarbeit bedeutet die Paraphierung des Kooperationsabkommens mit Europol einen wichtigen Schritt auf dem Wege in eine enge Zusammenarbeit. Zur vollen Umsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstandes bedarf es in diesem Bereich jedoch noch zusätzlicher Anstrengungen. So muss das Innenministerium mit der Generalstaatsanwaltschaft eine bilaterale Vereinbarung schließen, damit im Rahmen des internationalen Informationsaustauschs eingegangene Anfragen bearbeitet und Daten am Rande von Strafverfahren beschafft werden können. Außerdem muss im Hinblick auf die Schaffung der für das Schengener Informationssystem erforderlichen Infrastruktur ein einheitliches digitales Kommunikationsnetz für den Innenbereich eingerichtet werden. Die Zusammenarbeit der Ministerien und die Kommunikation zwischen den einzelnen beteiligten Ämtern muss verbessert werden. Außerdem muss eindeutig festgelegt werden, welches Strafvollzugsamt für Fälle moderner Kriminalität wie High-tech-Kriminalität und Geldwäsche zuständig ist.

Im Bereich des Kampfes gegen die organisierte Kriminalität fehlt immer noch der Rechtsrahmen für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit bei der Straftatermittlung, wozu auch internationale Abkommen einer Revision unterzogen werden müssen.

Im Bereich Bekämpfung von Betrug und Korruption hat Ungarn insbesondere in bezug auf die Gesetzgebung weitere Fortschritte gemacht. Ungarn ist Vertragspartei bei fast allen internationalen Übereinkommen zum Thema Korruptionsbekämpfung. Das Europaratsübereinkommen dazu ist noch nicht unterzeichnet. Ungarn muss seine vor kurzem verabschiedete neue Generalstrategie zur Bekämpfung der Korruption effektiv umsetzen.

Im Zusammenhang mit dem Schutz der Finanzinteressen der Europäischen Gemeinschaften hat Ungarn die Angleichung seiner Gesetzgebung an den gemeinschaftlichen Besitzstand so gut wie abgeschlossen; so hat es das Übereinkommen über den Schutz der Finanzinteressen der Europäischen Gemeinschaften von 1995 und die dazugehörigen Protokolle übernommen.

Bei der Drogenbekämpfung wurden zwar substantielle Fortschritte erzielt, doch der Kampf muss noch verstärkt werden. Ungarn sollte zudem im Rahmen des Reitox-Netzes einen sogenannten Nationalen Knotenpunkt einrichten.

Im Bereich der Zusammenarbeit der Zollverwaltungen sind noch zusätzliche Anstrengungen erforderlich, damit eine umfassende und wirksame Zusammenarbeit stattfinden kann. Ungarn muss dem CIS-Übereinkommen (Einsatz von IT für Zwecke des Zolls) beitreten und zusätzliche Abkommen über die internationale Amtshilfe schließen.

Im Bereich der justiziellen Zusammenarbeit muss Ungarn seine Gesetzgebung namentlich betreffend den Beitritt zu einer Reihe von internationalen Übereinkommen zur gegenseitigen Amtshilfe und Zusammenarbeit in zoll- und strafrechtlichen Angelegenheiten noch weiter angleichen. Zusätzliche Schulungsmaßnahmen und die Einstellung von zusätzlichem Personal scheinen zur Gewährleistung einer adäquaten Umsetzung erforderlich zu sein. Ungarn muss sich ferner auf die Zusammenarbeit mit dem Netz der Europäischen Justizbehörden und EUROJUST vorbereiten.

Ungarn hat bereits sämtliche Rechtsinstrumente zu den Menschenrechten ratifiziert, die Teil des gemeinschaftlichen Besitzstandes des Bereichs Justiz und Inneres sind.


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