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Kapitel 25: Zollunion

Im Berichtszeitraum hat Ungarn seine Gesetzgebung weiter angepasst und seine Umsetzungskapazitäten ausgebaut.

Im Bereich der Anpassung der ungarischen Gesetzgebung an den Gemeinschaftlichen Zollkodex und die zugehörigen Durchführungsbestimmungen ist im Januar 2001 das Gesetz über die Verbindlichen Zolltarifauskünfte und die Verbindlichen Informationen zum Warenursprung in Kraft getreten. Die Verfahren der Be- und Verarbeitung unter zollamtlicher Überwachung sowie der aktiven und passiven Veredelung wurden dem Besitzstand stärker angepasst. Außerdem ist eine Änderung zu den Durchführungsbestimmungen zu den vereinfachten Verfahren in Kraft getreten.

Im Bereich des zollrechtlichen Besitzstandes außerhalb des Gemeinschaftlichen Zollkodex wurden die Vorschriften über Kulturgüter harmonisiert.

Zu Fortschritten kam es ferner bei der Anpassung der ungarischen Gesetzgebung an die Bestimmungen des neuen Versandverfahrens (Dezember 2000), zum TIR-Übereinkommen (April 2001) und zum Gesetz über die Beförderung von Waren mit Carnet TIR (Juni 2001). Im Berichtszeitraum hat die Ungarische Zoll- und Finanzkontrollbehörde ihre administrativen und operativen Kapazitäten ausgebaut. Die Behörde hat außerdem das im Oktober 1999 angenommene besondere Schulungsprogramm für den Zollbereich fortgesetzt und dabei erhebliche Anstrengungen zur Ausbildung des Personals u.a. im Bereich gemeinschaftlicher Besitzstand, Fremdsprachen und IT unternommen. Der Personalstand umfasst seit 1999 unverändert 7.729 Mitarbeiter. Die zehn Komitatsdirektionen wurden zu sieben Regionaldirektionen zusammengelegt. Die Stellvertretenden Regionaldirektoren führen die Aufsicht über die drei Hauptbereiche Zoll, Verbrauchsteuer und IT. Ermittlungen und Nachprüfungen gehören inzwischen nicht mehr zu den Aufgaben der Regionaldirektion. Auch in der Zentralverwaltung wurden im Zuge von Umstrukturierungen Direktionen ausgebaut oder zusammengelegt.

Es wurden ferner Schritte unternommen, das Zolllabor besser auszustatten und dabei wurde auch ein mobiler Labordienst eingerichtet; die sich aus der Übernahme des Systems der Verbindlichen Zolltarifauskünfte und der verbindlichen Informationen zum Warenursprung ergebenden Verpflichtungen wurden umgesetzt. Das zur Zollverwaltung gehörende Chemische Testlabor befasst sich mit den Entscheidungen in bezug auf die Verbindlichen Zolltarifauskünfte und die Verbindlichen Informationen zum Warenursprung.

Für Fragen des Schutzes der Rechte an geistigem Eigentum wurde eigens eine Stelle eingerichtet. Es wurde ein umfassendes Registriersystem unter Verwendung von Risikoprofilen aufgebaut, das mit der Internationalen Datenbank der Weltzollorganisation für den Bereich geistiges und gewerbliches Eigentum verbunden ist. Es sind Fortschritte im Rechtsvollzug zu verzeichnen. In der Zolldirektion, in der Zentralverwaltung der Zoll- und Finanzkontrollbehörde, in der Abteilung Besondere Angelegenheiten, in der Abteilung für Ermittlung und Verstoßverfahren sowie in der Hauptverwaltung der zentralen Strafvollzugsbehörde wurden Arbeitsgruppen eingerichtet, die sich mit der Risikoanalyse befassen. In der Direktion für die Nachprüfung wurde im September 2000 das Frühwarnsystem eingerichtet, das seit Februar 2001 voll im Einsatz ist.

Die Zollverwaltung hat die Einführung von EDV-Systemen fortgesetzt, die mit den Systemen der EG vereinbar sind, wie beispielsweise die Systeme Quota und EBTI . Das ungarische IT- System VÁMKER, das die Bereiche Zollanmeldung, Nacherhebung, Registrierung von Warensendungen und Warentransit sowie Zolllagerverfahren abdeckt, wurde weiterentwickelt und kann von Spediteuren abgefragt werden. Es wurde eine gebührenfreie Telefonnummer und ein E-mail-Service für Spediteure eingeführt. Die Einführung der Technik der elektronischen Warengestellung hat die Zollverfahren erheblich verkürzt.

Im ersten Quartal 2001 hat die Zahl der Straftaten in Tateinheit mit Verstößen gegen die Zollvorschriften - in erster Linie Zigarettenschmuggel - erheblich zugenommen. In den Monaten Januar bis März hat die Zollkontrolle 172 solcher Straftaten aufgedeckt. Bei mehr als der Hälfte handelte es sich um versuchten illegalen Export von Tabakerzeugnissen.

In bezug auf die Grenzübergänge hat sich die Ungarische Regierung dafür entschieden, bestimmte Grenzabschnitte, d.h. hauptsächlich die Südgrenze, vorrangig zu entwickeln. Es wurde vor allem die Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs modernisiert und neue Grenzübergänge geschaffen. Zur Steigerung der Effizienz der Verkehrskontrollen an den Grenzübergangsstellen wurde ein Aktionsplan aufgestellt, der gründliche Kontrollen und den Einsatz von Standardtechniken bei Kontrollen vorsieht.

Gesamtbewertung

Insgesamt ist Ungarn in diesem Bereich bereits recht weit vorangeschritten. Seit Mai 2000 hat Ungarn seine Gesetzgebung weitgehend mit dem gemeinschaftlichen Besitzstand harmonisiert. Im Bereich der Gesetzgebung sind jedoch noch weitere Anstrengungen erforderlich, und zwar in folgenden Punkten: Zolllager, vorübergehende Einfuhr, Bestimmungen zu den Fristen und Verfahren für Zahlungen, die Sicherheitsleistung und die Freizonen. Die Zahl der Freizonen von derzeit von 95 muss erheblich reduziert werden.

Zur Verbesserung der für die Umsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstands erforderlichen administrativen und operativen Kapazitäten hat Ungarn auch weiterhin Schulungsmaßnahmen für Zollbeamte durchgeführt und die Ausrüstungen modernisiert. Die Anstrengungen in diesen Bereichen sowie in der Fremdsprachenausbildung und Ausbildung in Spezialbereichen wie Copyrights und Pflanzenschutzrecht sowie die Anstrengungen im Bereich der Weiterentwicklung des IT-Systems müssen unvermindert fortgesetzt werden. Der letztgenannte Bereich ist immer noch ein Problem für die ungarische Zollverwaltung: Es muss mit Nachdruck darauf hingewiesen werden, dass absolut zuverlässig funktionierende EG-kompatible IT-Systeme mindestens ein Jahr vor dem Beitritt operativ sein müssen, damit die Zusammenschaltung mit den EDV- Systemen der Zollverwaltungen in der EG gewährleistet werden kann.

Die Zollkontrollen auf der methodologischen Grundlage der Risikoanalyse müssen weiter entwickelt werden. Der Ausbau der Grenzübergänge muss ebenfalls fortgesetzt werden, damit eine tatsächliche Umsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstandes gewährleistet werden kann. Das gilt insbesondere für die Verbesserung der Ausrüstung mit Detektoren beispielsweise zur Kontrolle von gefährlichen Gütern. Der Schmuggel - namentlich der illegale Zigarettenexport - ist nach wie vor ein Problem, das es noch zu bewältigen gilt. Ungarn muss durch Aufwertung des sozialen Status der Mitarbeiter des Zolls fortfahren, energisch gegen die Korruption vorzugehen. Innerhalb Ungarns muss die Koordinierung und die Zusammenarbeit zwischen dem Grenzschutz, der Polizei und den Justizbehörden weiter gestärkt werden. Ungarn muss zur Verbesserung der Zusammenarbeit der Zollverwaltungen noch zusätzliche internationale Amtshilfeabkommen schließen.


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