Kapitel 27: Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik
Ungarn hat sich in der Zeit seit dem letzten Fortschrittsbericht in seiner Außenpolitik kontinuierlich weiter an die EU angepasst und im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik - namentlich während des Kosovo-Kriegs - einen konstruktiven Beitrag geleistet.
Der mit dem Europa-Abkommen begründete politische Dialog verlief glatt und stets problemlos, und Ungarn orientiert sich in seiner Außen- und Sicherheitspolitik immer mehr an der EU. Im Verlaufe von Begegnungen auf der Ebene der politischen Direktoren, der europäischen Korrespondenten und Arbeitsgruppen hat sich Ungarn stets aktiv engagiert.
Ungarn hat aufmerksam die Entwicklung der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik als Teil der GASP verfolgt und aktiv am diesbezüglichen Austausch mit der EU nach der Formel EU+15 (europäische NATO-Mitglieder außerhalb der EU und Kandidaten für den Beitritt zur EU) und nach der Formel EU+6 (nichteuropäische NATO-Mitglieder) teilgenommen.
Das erste offizielle Ministertreffen EU-NATO fand 2001 anlässlich der Frühjahrstagung des Nordatlantikrats auf Ministerebene in Budapest statt.
Ungarn hat im November 2000 in Brüssel aktiv an der ersten Beitragskonferenz teilgenommen und als Beitrag zu der noch aufzubauenden Schnellen Eingreiftruppe die Entsendung von 350 Soldaten angeboten. Dieses Angebot schließt die Bereitstellung eines motorisierten Artilleriebataillons, einer Luftabwehrraketenbatterie des Typs Mistral und 59 Kampftransportfahrzeuge ein.
Ungarn wird ferner zu dem für 2003 geplanten 5.000 Mann starken Krisenmanagementkontingent der EU 107 Polizeiangehörige zur Verfügung stellen. In den zurückliegenden zwölf Jahren haben 460 Angehörige der ungarischen Polizei an friedenserhaltenden Missionen teilgenommen. 50 Mann stehen auch weiterhin im Dienste der UN, der OSZE und der WEU in Albanien, Bosnien und Herzegowina, Westsahara und auf der Halbinsel Sinai. Im August 2001 hat Ungarn außerdem 41 zivile Mitarbeiter von zwei dem Verteidigungsministerium unterstellten Firmen für die Teilnahme an der Vernichtung von Munition und Waffen abgestellt, die im Zuge der sogenannten Aktion Essential Harvest`` der NATO in Mazedonien eingesammelt wurden.
Ungarn hat seine Position regelmäßig den Stellungnahmen und Erklärungen der EU angeglichen und sich nach entsprechender Einladung den gemeinsamen Aktionen und gemeinsamen Standpunkten der EU angeschlossen und am Einsatz anderer Instrumente der GASP einschließlich Negativmaßnahmen beteiligt. Seit Oktober 2000 hat sich Ungarn in acht Fällen gemeinsamen Standpunkten der EU angeschlossen, von denen drei die Bundesrepublik Jugoslawien betrafen.
Ungarn hat seine gutnachbarlichen Beziehungen zu den angrenzenden Staaten und seine Bemühungen um eine verbesserte regionale Zusammenarbeit fortgesetzt.
Das Gesetz über die in den angrenzenden Ländern lebenden Bürger ungarischer Abstammung hat in einigen dieser Nachbarstaaten jedoch Kontroversen ausgelöst, da das Ungarische Parlament das Gesetz im Juni 2001 ohne entsprechende vorherige Konsultationen verabschiedet hat. Das Gesetz dient der Unterstützung der in den Nachbarstaaten als Minderheit lebenden Ungarn und der Pflege des ungarischen Kulturerbes in diesen Ländern. Das Gesetz kollidiert scheinbar in einigen seiner Bestimmungen mit dem derzeitigen Standard des europäischen Minderheitenschutzes - so die Feststellung des am 19. Oktober 2001 von der Europäischen Kommission für Demokratie durch Recht ( Venice Commission``) des Europarats verabschiedeten Berichts. Diesem Bericht zufolge sind Fördermaßnahmen eines Landes zugunsten von Minderheiten der eigenen Volkszugehörigkeit, die in einem anderen Staat als dessen Bürger leben, nur dann zulässig, wenn gleichzeitig die Grundsätze der Souveränität der Staaten, pacta sunt servanda, der gutnachbarlichen Beziehungen zwischen den Staaten, der Menschenrechte und der demokratischen Grundfreiheiten, namentlich der Grundsatz der Nichtdiskriminierung, gewahrt sind. Wie in seinem Artikel 27 Absatz 2 vorgesehen, muss das Gesetz spätestens bis zum Beitritt an den Besitzstand angeglichen werden, da es zur Zeit nicht mit dem im Vertrag in den Artikeln 6, 7, 12 und 13 niedergelegten Grundsatz der Nichtdiskriminierung vereinbar ist.
Der Rechtsakt hat den Stellenwert eines Rahmengesetzes, das erst nach Verabschiedung entsprechender Durchführungsbestimmungen anwendbar ist. Ungarn wird sich somit die genannten Grundsätze zu eigen machen und sich auch im Hinblick auf spätere Durchführungsbestimmungen mit seinen Nachbarn in entsprechenden Konsultationen einigen müssen. Die Konsultationen mit der rumänischen und slowakischen Regierung wurden im Sommer 2001 aufgenommen, bislang ohne greifbare Ergebnisse. Im Zuge der Verabschiedung des Berichts der Venice Commission hat sich Ungarn, das die Verabschiedung mitgetragen hat, dazu verpflichtet, den Schlussfolgerungen des Berichts zu folgen.
Ungarn beteiligte sich weiterhin besonders engagiert am Südosteuropäischen Stabilitätspakt. Im Juli 2001 gehörte Ungarn zum Vorsitz der Arbeitsgruppe Nr. 3 des Stabilitätspakts, die sich mit Demokratisierung und Menschenrechten befasst. Ungarn leistete zudem einen Beitrag zur Demokratisierung und Stabilisierung der Bundesrepublik Jugoslawien und hat angeboten, im Rahmen des ,,Szeged-Prozesses`` seine auf dem Weg in die Demokratie gesammelten Erfahrungen weiterzugeben.
Im Juni 2001 übernahm Ungarn turnusmäßig den Vorsitz im Visegrád-Dialog. Die Ministerpräsidenten der vier Teilnehmerstaaten einigten sich anlässlich eines Treffens in Krakau vom Mai 2001 darauf, ihren Beitrag zum Internationalen Visegrád-Fonds zu verdoppeln, der der Unterstützung der regionalen Zusammenarbeit dient.
Ungarn arbeitet auch weiterhin in der Südosteuropäischen Kooperationsinitiative und der Mitteleuropäischen Initiative mit. Anlässlich des Budapester Gipfels der Mitteleuropäischen Initiative im November 2000 haben die beteiligten Ministerpräsidenten das Statut erneuert und die Einrichtung eines Kooperationsfonds der Mitteleuropäischen Initiative vereinbart, der im Januar 2002 mit einer anfänglichen Mittelausstattung in Höhe von 300.000 EUR seine Tätigkeit aufnehmen wird.
Gesamtbewertung
Insgesamt gesehen hat Ungarn seine Außenpolitik weitgehend der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der EU angeglichen.
In bezug auf Negativmaßnahmen geht die von Ungarn verfolgte Praxis allem Anschein nach mit der der EU konform. Die ungarischen Vorschriften hinsichtlich Waren mit doppeltem Verwendungszweck entsprechen weitgehend den in der EU geltenden Vorschriften.
Ungarn hat sich dem Inhalt und den Grundsätzen des Waffenexportkodexes der EU angeschlossen, doch bei der Umsetzung der Kriterien des Kodexes bedarf es noch zusätzlicher Anstrengungen.
Was die für die Umsetzung der GASP-Bestimmungen erforderlichen Verwaltungskapazitäten anbelangt, so engagiert sich das Außenministerium in zunehmendem Maße bei damit verbundenen Aktivitäten und hat inzwischen seinen Verwaltungsapparat weiter ausgebaut. Das Staatssekretariat für Europäische Integration ist zuständig für Themen der sogenannten Zweiten Säule. Das Außenministerium verfügt in seinen Dienststellen über einen politischen Direktor und einen europäischen Korrespondenten. Das Ministerium ist an das Informationsnetz der assoziierten Korrespondenten angeschlossen, über das die EU im Rahmen der GASP mit den assoziierten Partnern Verbindung hält.
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